Versicherungspflicht

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  • christoph.hoef
    christoph.hoef

    #16
    Versicherungspflicht

    und beim DMFV ist ja nicht nur die haftpflicht bei sonder auch wenn du einen umfall hast mit dein helli sprich finger ab
    oder rechtschutz soviel ich gesagt bekommen habe ist auch bei
    also ich habe es mir durch gerechnet und ich muß sagen der preis past schon und egal was du hast mit motor und wie groß oder klein du brauchst eine versichrung
    was auch gut ist
    da ein kleines kind erst vor kurzem durch ein kleinen helikopter wo man in der wohnung fliegen lasen kann getötet worden ist also ich sage nicht am falschen platz sparen grins

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    • Günter Wachsmuth
      Wachsmuth GmbH
      Onlineshop
      • 31.05.2001
      • 186
      • Günter

      #17
      Versicherungspflicht

      Sollte ein Schaden (Modell über 5 kg) Ausserhalb eines zugelassenen Modellflugplatz geschehen ist es mir wurscht was ich darf oder nicht. Es ist etwas passiert für das ich haftbar gemacht werde und diese Pflicht gebe ich weiter an meinen Versicherer.
      Und was machst Du, wenn Die Versicherung den Schaden nicht übernimmt, da man Dir unter Umständen den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit macht ?

      Gruß Günter Wachsmuth
      Ihr Rundumservice wenn es um Helikopter geht.
      WACHSMUTH GmbH - http://www.wachsmuth.com

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      • Martin Greiner
        Senior Member
        • 08.06.2001
        • 5091
        • Martin

        #18
        Versicherungspflicht

        Hi!

        Das Problem sehe ich genauso wie Günther - "Wurst" sollte Dir das im eigenen Interesse nicht sein - anderenfalls ist es eher die Versicherung, denen Du "Wurst" bist... :rolleyes:

        Kommentar

        • Günter Wachsmuth
          Wachsmuth GmbH
          Onlineshop
          • 31.05.2001
          • 186
          • Günter

          #19
          Versicherungspflicht

          Imho so nicht ganz richtig. Was man braucht, ist ne Aufstiegsgenehmigung, die bekommt man aber auch je nach Mitarbeiter und "Draht" zu ebendiesen auch, ohne dass es ein Modellflugpaltz sein muss (Flugatge oder sonst. Veranstaltungen)

          Für die "Wildflieger" bringts natuerlich nicht so viel, ausser man ist Mitarbeiter der zuständigen Behörde und erteilt sich selbst die Genehmigung 8)

          Olli
          Schön, wenn Du mit dem RP per Du bist, oder sogar dort arbeitest.

          Eine einmalige Aufstiegserlaubnis ist schnell erteilt.
          Eine längerfristige im Prinzip unmöglich, wenn nicht ein entsprechendes Potential an Mitgliedern, der/die Verbände etc. hinter Dir stehen.

          Wenn ich nun an die Verwaltungskosten für eine Aufstiegserlaubis denke, dann ist die Fahrt zum Modellflugplatz sicherlich günstiger.

          Dein Beitrag bringt 99,99 % der Modellfluggemeinde leider überhaupt nichts.

          Gruß Günter Wachsmuth

          Ihr Rundumservice wenn es um Helikopter geht.
          WACHSMUTH GmbH - http://www.wachsmuth.com

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          • RV
            RV
            Mikado-Heli.de
            VStabi-Support
            • 02.06.2001
            • 7766
            • Rainer
            • Modellsportgruppe Bachgau- Schaafheim

            #20
            Versicherungspflicht

            @ Speed-Pilot:

            schonmal über das Thema der (jetzt nicht lachen&#33 persönlichen Eignung zum führen eines Kfz oder Lfz nachgedacht?

            Fährst Du auch Auto, Mofa, Moped ohne Versicherung?

            Sorry, aber mit der Haltung würdest Du bei jedem "Idiotentest" im Falle eines Entzuges der Fahrerlaubnis wg. Fahren ohne Versicherungsschutz bestimmt durchrasseln.

            Am Geld darf das hier nicht scheitern! Dann lieber einen billigeren Heli kaufen oder ein anderes, kostengünstigeres Hobby ausschen.

            ßbrigesn ... der DMFV zahlt anstandslos, wenn ein eintrittspflichtiger Schaden laut Versicherungsbedingungen entsteht. Hab ich selbst schon gehabt. Logo 20 vs. Nachbars Auto, am Rande (letztes Haus) der Ortschaft.
            VStabi Support: http://www.vstabi.de
            Kontakt bitte per Email, keine PN.

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            • Chris Lange
              Senior Member
              • 13.05.2005
              • 5354
              • Christian

              #21
              Versicherungspflicht

              @ Speed-Pilot:

              schonmal über das Thema der (jetzt nicht lachen&#33 persönlichen Eignung zum führen eines Kfz oder Lfz nachgedacht?

              Fährst Du auch Auto, Mofa, Moped ohne Versicherung?

              Sorry, aber mit der Haltung würdest Du bei jedem "Idiotentest" im Falle eines Entzuges der Fahrerlaubnis wg. Fahren ohne Versicherungsschutz bestimmt durchrasseln.


              ßbrigesn ... der DMFV zahlt anstandslos, wenn ein eintrittspflichtiger Schaden laut Versicherungsbedingungen entsteht. Hab ich selbst schon gehabt. Logo 20 vs. Nachbars Auto, am Rande (letztes Haus) der Ortschaft.
              Servus Rainer

              Ich fahre Auto und Motorrad (beides Versichert). Desweiteren fliege ich Heli (auch Versichert. Alles was fliegt bis 25 KG egal wo, egal mit was angetrieben und egal ob versicherungspflichtig oder nicht). Zwar nicht über den DMVF sondern beim LVM günstiger und ohne Einschränkung. Was genau ist jetzt an meiner Einstellung falsch?

              PS: Schön das du angenheme Erfahrung mit dem DMVF gemacht hast den gerade bei Versicherungen ist es wichtig sich drauf verlassen zu können wenns knallt.
              Moin

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              • RV
                RV
                Mikado-Heli.de
                VStabi-Support
                • 02.06.2001
                • 7766
                • Rainer
                • Modellsportgruppe Bachgau- Schaafheim

                #22
                Versicherungspflicht

                Na dann ists ja ok. Kam vorher anders rüber.
                VStabi Support: http://www.vstabi.de
                Kontakt bitte per Email, keine PN.

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                • Chris Lange
                  Senior Member
                  • 13.05.2005
                  • 5354
                  • Christian

                  #23
                  Versicherungspflicht

                  Und was machst Du, wenn Die Versicherung den Schaden nicht übernimmt, da man Dir unter Umständen den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit macht ?

                  Gruß Günter Wachsmuth
                  Auch bei Grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer nicht von der Leistungspflicht befreit. Erst bei Vorsatz wirds Problematisch. Jetzt versuch mal jemand Vorsatz im Schadensfall Helicrash nachzuweisen. Sowas zieht z.b. bei einer Straftat.
                  Moin

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                  • excite
                    excite

                    #24
                    Versicherungspflicht

                    wie ist das eigentlich genau... wie weit bin ich über den DMFV versichert wenn ich mit der Erlaubnis des Grundstückbesitzers ein Verbrennungsmodell über 5 kg auf einer Wiese, die mehr als 1,5 km von der nächsten ortschaft weg ist, fliege?

                    Kommentar

                    • Martin Greiner
                      Senior Member
                      • 08.06.2001
                      • 5091
                      • Martin

                      #25
                      Versicherungspflicht

                      Hi!

                      Um Deine Frage exakt zu beantworten würde ich Dir raten beim DMFV selbst telefonisch nachzufragen. Alles was hier geschrieben wird ist aus 2. / 3. / ... Hand.

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                      • Bernhard Heck
                        Bernhard Heck

                        #26
                        Versicherungspflicht

                        Hallo,

                        wie schon des öfteren erwähnt ist für Wildfliegen bis max 5 kg die DMFV Versicherung plus Zusatz 2,3 oder 4 notwendig (oder jede andere von mir aus auch LVM wenn sie das abdeckt).

                        Das Gewicht ist im § 16 der Luftverkehrsordnung geregelt.
                        § 16 LuftVO

                        (4) Der Aufstieg von Flugmodellen von weniger als 5 kg Gesamtmasse bedarf keiner Erlaubnis, es sei denn, dass sie mit Raketenantrieb versehen sind.

                        Grüße Bernhard

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                        • RV
                          RV
                          Mikado-Heli.de
                          VStabi-Support
                          • 02.06.2001
                          • 7766
                          • Rainer
                          • Modellsportgruppe Bachgau- Schaafheim

                          #27
                          Versicherungspflicht

                          wie ist das eigentlich genau... wie weit bin ich über den DMFV versichert wenn ich mit der Erlaubnis des Grundstückbesitzers ein Verbrennungsmodell über 5 kg auf einer Wiese, die mehr als 1,5 km von der nächsten ortschaft weg ist, fliege?
                          Hmmm ... ich würd es nicht tun.

                          Steht zwischen dem möglichen Schaden und dessen Schwere (z.B. Person tot statt nur verletzt) ein Zusammenhang zum o.G. Größe und Gewicht könnte es Problematisch werden.
                          VStabi Support: http://www.vstabi.de
                          Kontakt bitte per Email, keine PN.

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                          • JMalberg
                            RC-Heli TEAM
                            • 05.06.2002
                            • 22614
                            • J
                            • D: um Saarbrücken drum rum

                            #28
                            Versicherungspflicht


                            Hier noch was neues von Stiftung Warentest

                            Auch im DMFV-Forum selbst wurde auf diese ominösen "30m Flughöhe" basierend auf einer EU-Richtlinie hingewesen.

                            Jetzt erklärt mal nem Vadder dass er für seinen Sohnemann sein Drachen für ein parr Euros eine Modellhalterhaftpflichtversicherung abschlissen MUSS.

                            ----- Text der Meldung -----
                            Modellflugzeuge
                            Versicherungspflicht für kleine Flieger

                            Für alle ferngesteuerten Modellflugzeuge brauchen die Besitzer jetzt eine spezielle Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 900 000 Euro.
                            Das gilt nun auch für kleine Flugzeuge (unter 5 Kilo) ohne Motor, die bisher von der Versicherungspflicht ausgenom­men waren. Selbst Drachen gelten als versicherungspflichtige Luftfahrzeuge, wenn die Schnur so lang ist, dass sie höher als 30 Meter steigen können. Das ist die Folge einer ßnderung der Luftverkehrs-Zulassungsverordnung, die seit dem 11. August 2005 gültig ist.
                            Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rät Modell-Piloten, sich mit ihrem Privathaftpflichtversicherer in Verbindung zu setzen. Eventuell bieten die Unternehmen ihren Kunden an, diesen Schutz gegen Aufpreis in die normale Haftpflichtversicherung aufzunehmen. Eigentlich ist jedoch eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung erforderlich, die auch dann zahlt, wenn jemand durch das Flugzeug ohne Verschulden des Halters zu Schaden kommt.
                            Tipp: Modellflieger, die in einem Verein sind, können oft eine günstige Gruppenversicherung abschließen. In Vereinen, die zum Deutschen Aero-Club gehören, sind sie über die Mitgliedschaft automatisch versichert.
                            -----
                            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                            Kommentar

                            • Fantus
                              Senior Member
                              • 25.05.2005
                              • 8357
                              • Torsten

                              #29
                              Versicherungspflicht

                              ja jm, nur gilt die nur auf dem vereinsacker oder auf fremden wenn man im name des Vereins unterwegs ist ... NICHT beim WIldfliegen

                              Kommentar

                              • JMalberg
                                RC-Heli TEAM
                                • 05.06.2002
                                • 22614
                                • J
                                • D: um Saarbrücken drum rum

                                #30
                                Versicherungspflicht

                                @Fantus:
                                ßh, jo, nö.
                                Je nach Versicherung gibt es für das "Wildfliegen" eine Erweiterung der Versicherung. (Wenn es das ist, was du meinst.)
                                Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                                Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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