Hallo zusammen,
wollt zu dem Thema auch mal etwas beisteuern.
Als ich mit Helifliegen anfing hatte mich der damalige Händler nicht über Versicherungspflicht aufgeklärt.
Hätte also auch einen dicken Benziner kaufen können und auf dem Sportplatz mein Unwesen treiben können.
Denn...woher sollte ich das wissen? Haftpflichtversichert bin ich gut.
Zudem habe ich meinen Versicherungseumel dazu befragt...der versicherte mir für alle Fluggeräte(Spielzeuge-Modellbau) einen Vertrag mit Klausel zu erstellen (Allianz).
Daraufhin informierte ich mich aber durch dieses und jene Forum was die Pflicht anbelangt. Gerade die Aufstiegserlaubnis waren da Punkte die ich vorher nicht kannte!
Normalerweise hätte mir so nichts passieren können!!!
Auf den Bausätzen stand nix davon (oder eine Beilage was Versicherung oder gar Aufstiegserlaubnis anbelangt war auch nicht vorhanden).
Ich denke das die Hersteller vom Gesetzgeber aufgefordert werden sollten eine Beilage für die Flugordnung beizulegen.
Ansonsten tritt der Unsinn den man anstellen kann wohl immer auf und solche threads wie dieser enden nie:-) .
Tja, was soll ich sagen.....hätte mir also theoretisch einen 25kg Benziner kaufen können und via Allianz versichert hier bei uns in Straßennähe ganz legal fliegen können. Bei Personenschaden hätten die auch 100% dafür gerade gestanden!!
War damals nicht im Verein oder hier in diesem Forum aktiv.Denn von einer Aufstiegserlaubnis wurde ich nicht aufgeklärt..woher soll man das wissen?...
Mein Verstand sprach da aber andere Bände, hatte ja selber schon Schiss vorm ersten Heli :-))) .
Ich will nicht wissen wieviele Leute sich bei ebay einen Heli oder Flächenflugzeug gekauft haben und ohne Wissen das Teil egal wo auch immer betreiben ! Der eine hat bei Unfällen Glück,der andere eben nicht.
Nicht jeder nimmt in einem wie diesem Forum teil, geschweigedenn ist in einem Verein.
Im Prinzip wird sowas immer noch als Spielzeug verkauft....seit wann muß man für Spielzeug eine Aufstiegserlaubnis haben,denken wohl viele! Zu Recht!
Wäre also einfach:
Verkäufe(Baukästen,Auktionen,Privatverkäufe) mit Gesetzesbeiblatt bzw Aufforderungen....dann werden auch die Familienväter hellhörig, die ihrem jüngsten einen tollen Heli kaufen, weils einfach nur ein cooles Spielzeug ist.
Bei Ikarus z.B steht eben das vom Heli(Rotor) eine Gefahr ausgeht, aber nix von Versicherung,Aufstiegserlaubnis u.s.w. .
Wenn ich als Funkamateur z.B. ein Amateurfunkgerät verkaufe muß ich mich vorher vergewissern ob der Käufer eine Lizenz besitzt.Dieses ist gesetzlich verankert.
Ich denke es ist noch nicht genug an Unfällen passiert das der Gesetzgeber dieses einfach so zulässt....deswegen sind die einen und anderen Versicherungen NOCH kulant ! Zudem sehen wohl viele Modellbauhändler/Hersteller in erster Linie das Geschäft. Ein aufgeklärter Kunde(Deklaration bei Verkauf,ob Tresen oder Internet) könnte mitunter vom Warenkauf abspringen(weil Versicherung abschließen e.t.c. unnötig teuer/aufwändig/zweifelhaft). Es lebe also der bedingungslose Kommerz,solange wird sich auch daran nix ändern!
Solche reellen,aufklärungsbereiten Händler wie diejenigen die an diesem Fred teilnehmen gibt es eben nicht so oft!
Nach Einstein ist alles relativ:
Wenn man einen Heli erwirbt, der Versicherungsvertrag in der Haftplichtklausel alles eindeutig aufgeführt hat braucht man für kein `Spielzeug`(ob 1kg oder 25kg) eine Aufstiegserlaubnis! -Schlimmstensfalls bekommt man als 100%iger Unwissender
eine Aufforderung,evtl. eine Anzeige,die man aber rechtmässig abwimmeln kann;-).
Ist man in keinem Verein wird man darüber auch nicht aufgeklärt . Hier muß die Versicherung als Zahler eindeutig eintreten ! Fragt mal euern Anwalt zu dieser Thematik,ich habs getan!
Wenn in einer Haftpflichtversicherung Schäden,Personenschäden abgegolten werden die von jeglicher Art eines Hobbys ausgehen die keine Erlaubnis,Lizenz,Führerschein als Nachweis benötigen, ist der Versicherer verpflichtet dafür aufzukommen- wichtig sind dabei Klauseln (Stichworte)Hobbyschaden und Fahrlässigkeit , das sollte eindeutig aus dem Vertrag hervorgehen ;- ) ! Logischerweise kommt der Versicherer maximal nur in der vereinbahrten Versicherungsschadenssumme für schriftlich niedergelegte KLAUSELSCHßDEN auf!...ein Heli wird ohne Hinweis auf Aufstiegserlaubnishinweis,Versicherungsspezialpfli cht(dabei absichern,denn hier kann die Beweispflicht herangezogen werden) verkauft und ist als hobbybezogenes Spielzeug deklariert,somit trifft obiges ein!...von einem vorherigen Befragen des Grundstückeigentümers gehe ich aus.
Es kann somit einem intelligenten Wildflieger ohne Vereinsangehörigkeit , der zuweilen auch nix mit sonstigem Flugverkehrsrecht (z.B. beruflich, oder Fluglizenz) zu tun hat, nix passieren.
Und seinen Heli z.B. bei ebay(ohne Hinweise) erwirbt. Der ìst sogar mit einem 25kg Benzinerheli bei einem Straßencrash (von einem Grundstück aus...denn Straße betrifft die STVO) zu recht abgesichert (wenn das fettgedruckte,oben erwähnte eintrifft ;-) ).
In einem Verein wird man mitunter aufgeklärt, somit steht man in der Beweispflicht (max. E-Modelle bis zu einem bestimmten Gewicht als Wildflieger zu benutzen etc...). Aber hier muß dies in einem Wildfliegerschadensfall (z.B. man fliegt mit einem 6kg Benziner jwd ohne Aufstiegserlaubnis rum und es passiert was) auch eindeutig schriftlich feststehen,oder eben Aussage gegen Aussagen(auf dieser rechtmäßigen Grundlage würde ich persönlich nicht bauen).
Dabei kommt es immer auf die Zusammenarbeit mit dem Vertreter und der Versicherung an und was in dem Vertrag steht. Allianz z.B.ist in vielen Dingen teurer aber auch sehr kulant!.....ein Anwalt ist übrigens auch nur so gut in wie fern sein Mandant mitspielt und vorinformiert ist. Sichert euch da genau bei ab und nagelt den Agenten fest(schriftlich)!
Bisher bin ich über den Verein im DMFV versichert.
Werde das aber über meine normale Haftpflicht absichern....siehe der fettgedruckte Satz oben
...dann kann nix schiefgehen!Meine Infos,Wissen zum Thema Modellflug,Versicherung,Recht,Kommerz - wo kein Kläger kein Richter.
PS: Keine Heli-Juristen hier die sich mal zu diesem Thema äußern würden?
Denke das Thema Wildflieger mit 25kg Heli auf Straße im Recht ist zu brisant
....und noch was....da alles relativ ist möchte ich oben genanntes Themenbeispiel -Wildflieger mit 25kg Heli im Recht - ausdrücklich nicht als Empfehlung weitergeben ;-), es sollte eher als Hinweis auf Misstände unserer umfangreichen,komplizierten,oft lückenhaften Gesetzgebung verstanden werden..beurteilt das selbst;-).
Gruß und frohes Fest
Carsten

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