Vorsorge mit einer privaten Autoinhaltsversicherung.
Versicherungsfrage der anderen Art
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Schau mal im Forum nach Thorsten Feger. Er ist Versicherungsmakler und Modellflieger. Er kann evtl. eine Einschätzung geben, was die Handhabe bei Versicherungen bei Schäden betrifft. Gutes Gelingen.
LG DirkAus technischen Gründen ist die Signatur auf der Rückseite dieser Nachricht.
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siehe Beiträge von "Heli87" ;-)Zitat von Dirk S Beitrag anzeigenSchau mal im Forum nach Thorsten Feger. Er ist Versicherungsmakler und Modellflieger. Er kann evtl. eine Einschätzung geben, was die Handhabe bei Versicherungen bei Schäden betrifft. Gutes Gelingen.
LG Dirk
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Das ist AFAIK falsch. Auch wenn ein Gericht im Zivilprozess i.d.R. nur dem Vortrag der Parteien folgt, kann es trotzdem auch von sich aus Sachverständige berufen. Ggf. kann man dies sogar beantragen. Siehe §§ 3 und 144 ZPO. Gerade wenn es um stark differierende Streitwertfestsetzungen geht, halte ich das nicht einmal für unwahrscheinlich.Zitat von CatnovaWeil es im Zivilrecht um Dinge geht, die in aller Regel die Gesellschaft wenig interessieren. Hier wird der Richter lediglich anmerken, dass ein Gutachten zu Wertermittlung ratsam wäre, aber sich mit Sicherheit nicht auf eine Seite schlagen und einen Gutachter empfehlen. Ist gar nicht deren Aufgabe.[...]
Oder formulieren wir es mal anders. Ein Gericht soll sich anhand der Fakten, die ihm die Parteien vortragen, ein Urteil bilden.
Problem des Klägers beim Zivilprozess ist nur, dass er mit immer höheren Prozesskosten in Vorleistung gehen muss, wenn er hohe Streitwerte vorträgt. Es könnte also durchaus sinnvoll sein, nur den Materialschaden anzusetzen und – so bitter es ist – auf Ersatz von Arbeitsaufwand etc. zu verzichten. Was bei einem Hobby eh schwer werden wird. Anders wäre es, wenn man die Versicherungen zweier Käufer vorweisen könnte, die bestätigen. dass man nicht nur für sie an den Modellen gebaut hat, sondern die Käufer auch die Modelle zu einem gewissen Preis erwerben wollten.Zuletzt geändert von jumphigh; 08.09.2023, 17:13.Grüße von Andreas
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So ist es auch nach meinem Kenntnisstand.Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
Das ist AFAIK falsch. Auch wenn ein Gericht im Zivilprozess i.d.R. nur dem Vortrag der Parteien folgt, kann es trotzdem auch von sich aus Sachverständige berufen. Ggf. kann man dies sogar beantragen. Siehe §§ 3 und 144 ZPO. Gerade wenn es um stark differierende Streitwertfestsetzungen geht, halte ich das nicht einmal für unwahrscheinlich.
Problem des Klägers beim Zivilprozess ist nur, dass er mit immer höheren Prozesskosten in Vorleistung gehen muss, wenn er hohe Streitwerte vorträgt. Es könnte also durchaus sinnvoll sein, nur den Materialschaden anzusetzen und – so bitter es ist – auf Ersatz von Arbeitsaufwand etc. zu verzichten. Was bei einem Hobby eh schwer werden wird. Anders wäre es, wenn man die Versicherungen zweier Käufer vorweisen könnte, die bestätigen. dass man nicht nur für sie an den Modellen gebaut hat, sondern die Käufer auch die Modelle zu einem gewissen Preis erwerben wollten.
Ein Richter wird in so einem Fall wohl immer auf einen Vergleich drängen. Er wird den Parteien klarmachen das er ansonsten Sachverständige hinzuziehen müsse dessen Kosten beide Parteien zu tragen haben.
Diese Kosten alleine würden im obigem Fall wahrscheinlich bereits den Streitwert übersteigen.
Gruß
Werner
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Wo man vielleicht noch einmal nachfragen könnte: DMFV, DMO etc. verkaufen ja auch die nötigen Haftpflichtversicherungen. Wir gehen nun oftmals von Schäden an Personen oder modellfremden Sachen aus, aber es kann ja auch ein Modell im Betrieb ein anderes schädigen. Auch da müsste die Haftpflicht zahlen, DMO und Co. sollten im Gegensatz zu einer KfZ-Haftpflicht also durchaus wissen, wie dort die Schadenssumme ermittelt und reguliert wird. Vielleicht hat ja schon einmal ein übermütiger Fliegerkollege ein ausgestelltes (unschuldiges) Turbinenmodell auf dem Platz gerammt? Da nun schon ein Kontakt zum DMFV besteht, könnte man vielleicht noch einmal nach einem Kontakt zu deren Haftpflichtträger fragen?Grüße von Andreas
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Also och lese im §144 die Begutachtung anordnen und nicht, dass sich das Gericht um Begutachtung und einen Sachverständigen zu kümmern hat.Zitat von jumphigh Beitrag anzeigen
Das ist AFAIK falsch. Auch wenn ein Gericht im Zivilprozess i.d.R. nur dem Vortrag der Parteien folgt, kann es trotzdem auch von sich aus Sachverständige berufen.
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Ernsthaft? In §3 steht "die Begutachtung durch Sachverständige anordnen" und in §144 "die Hinzuziehung von Sachverständigen anordnen". Wenn das Gericht anordnet, dann kümmert es sich auch um die Bestellung. Wenn dies auf eine der Parteien fiele, wäre es ja nicht mehr neutral – weshalb man auch immer Gutachten der Gegenpartei bezweifeln sollte! Somit kann es sich hier nur um einen neutralen Gerichtsgutachter handeln – alles andere ergibt überhaupt keinen Sinn.Zitat von Catnova Beitrag anzeigenAlso och lese im §144 die Begutachtung anordnen und nicht, dass sich das Gericht um Begutachtung und einen Sachverständigen zu kümmern hat.Grüße von Andreas
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Die Neutralität ist dadurch gegeben, dass es sich in aller Regel um vereidigte Sachverständige handelt und nicht um irgendjemand, der sich auf seiner Homepage so betitelt.
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Noch einmal: ERNSTHAFT??? Trotz Neutralität sollte jeder schon davon gehört haben, dass durchaus unterschiedliche Gutachtenergebnisse entstehen können. Im Zweifel werden mehrere Gutachter durchprobiert, bis das Ergebnis zu den eigenen Vorstellungen passt. Und dann wird die Gegenpartei trotzdem wieder Gegenrede, zum Teil mit Gegengutachten, halten – das Zwangsgutachten hätte also überhaupt nichts gebracht. Das ZPO gibt nicht her, das das Gericht einer der Streitparteien einen Gutachter aufzwingen kann! Das Gericht bestellt den Gutachter, das Anordnen bezieht sich auf die Weisung an den Gerichtsdiener/Gerichtsmitarbeiter. Jedenfalls würde es mich doch sehr wundern, wenn ein Gericht in einem Zivilprozess eine Prozesspartei zu etwas zwingen kann, was nicht explizit im Gesetz steht.Zitat von Catnova Beitrag anzeigenDie Neutralität ist dadurch gegeben, dass es sich in aller Regel um vereidigte Sachverständige handelt und nicht um irgendjemand, der sich auf seiner Homepage so betitelt.
Das Gericht ist nur Schiedsrichter. Du jedoch bist der Auffassung, es wäre opportun, wenn die Spieler den VAR samt Ausrüstung selber wählen und befragen???Grüße von Andreas
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Was meinst du denn, wie es bei Autounfällen läuft?
Das Auto habe ich zu einem vereidigten Sachverständigen gebracht, der ein Gutachten erstellt hat und da es ein Totalschaden war, gleich das Auto in der Restwertbörse inseriert. Das Gutachten wurde mir zugeschickt und die Gebote der Restwertbörse sind eine gewisse Zeit für den Bieter verbindlich. Bis die gegnerische Versicherung das Gutachten erhalten hatte, war das Auto schon lange weg. Dafür ist ein vereidigter Sachverständiger da.
Das Gericht zeingt an dieser Stelle auch niemand. Es ist halt einfach so, daß der Geschädigte in Deutschland die schlechteren Karten hat. Wenn man was möchte, muss man sich leider selbst darum kümmern und hier wird ein Gericht nichts anordnen, sondern einfach einem nur mitteilen, dass man über einen Streitwert erst streiten kann, wenn er ermittelt wurde.
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Gast
Wie wäre es denn mit sinnverstehendem Lesen? Erstens ist dein Vergleich sinnfrei, weil es gar nicht um eine Situation vor Gericht geht. Zweitens ist es Sache der Versicherung, einem fremden Gutachter zu vertrauen. Und genau deshalb sind das auch vereidigte Gutachter! Einen x-beliebigen wird die Versicherung ablehnen. Die ZPO dagegen schreibt nichts von vereidigten Gutachtern. Und drittens wird das Gericht ggf. von sich aus Gutachten anfertigen lassen, wenn du und die gegnerische Versicherung mit jeweils einem eigenen Gutachten kommen und die nicht zusammenpassen.
Aber das führt jetzt vom eigentlichen Thema weg.Grüße von Andreas
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Hallo,
wenn es nicht exakt zum Thema ist bitte löschen.
Das es Ja auch oft Modelle gibt ab 20000.-€ aufwärts, stellen sich eigentlich schon fragen.
20000.- für einen Heli ist bestimmt für den ein oder anderen hier sehr sehr viel Geld.
Also da finde ich schon das ein Gutachter eine gute Geschichte ist, aber es gibt ja noch keinen rein für High-End Modelle.
Das nächste ist wenn so ein Modell, gekauft über eine Firma und auch bauen lassen. Nach 6 Monaten vom Himmel fallen sollte, weil die Biene ausgeht und der Pilot nix dafür kann brauchts doch einen Gutachter. Wir reden hier von einen guten Kleinwagen. Alsö wäre der Pilot oft der Blöde oder ?
Gibt es dafür eigentlich eine Voll-Kaskoversicherung ? Hatte nich Conrad mal sowas ?
Dankeschön
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Also eine "Vollkasko Versicherung" (oder so etwas ähnliches) haben nur unsere Schweizer Freunde (über die "mobiliar"). Bei uns in der Form nicht. Bei der ARAG gibt es eine Elektronik Versicherung, die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (ich meine mich zu erinnern, es seien TEUR 5) (Zeitwert-)Schäden auch an Flugmodellen deckt. Und über den DMFV kannst Du als Mitglied die Modellhaftpflicht durch eine Modelltransportversicherung ergänzen. Siehe jeweilge Homepages.Zitat von angyh Beitrag anzeigenHallo,
wenn es nicht exakt zum Thema ist bitte löschen.
Das es Ja auch oft Modelle gibt ab 20000.-€ aufwärts, stellen sich eigentlich schon fragen.
20000.- für einen Heli ist bestimmt für den ein oder anderen hier sehr sehr viel Geld.
Also da finde ich schon das ein Gutachter eine gute Geschichte ist, aber es gibt ja noch keinen rein für High-End Modelle.
Das nächste ist wenn so ein Modell, gekauft über eine Firma und auch bauen lassen. Nach 6 Monaten vom Himmel fallen sollte, weil die Biene ausgeht und der Pilot nix dafür kann brauchts doch einen Gutachter. Wir reden hier von einen guten Kleinwagen. Alsö wäre der Pilot oft der Blöde oder ?
Gibt es dafür eigentlich eine Voll-Kaskoversicherung ? Hatte nich Conrad mal sowas ?
Dankeschön
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