Kurze rechtliche Frage zum Thema OPEN - A3 ab Januar 2024

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  • Jan_Privat
    Member
    • 05.06.2020
    • 297
    • Jan
    • Hamburg / Nordfriesland

    #1

    Kurze rechtliche Frage zum Thema OPEN - A3 ab Januar 2024

    Hallo zusammen,

    ab Januar 2024 werden ja alle selbstgebauten Flugmodelle, die mehr als 250 Gramm wiegen, in die Kategorie OPEN A3 eingestuft.
    OPEN A3 bedeutet ja, dass man mindestens 150 Meter Abstand halten muss von Städten, Wohngebieten, Menschen, etc.

    Da ich gerne auf einer Wiese hintem dem Haus geflogen bin (welche aber noch zum Stadtgebiet zählt und auch näher als 150 Meter an einem Haus steht) frage ich mich nun: Darf ich das dann noch? Eigentlich wurden diese ganzen Regeln ja für Drohnen gemacht, jedoch sind Flugmodelle nunmal Flugmodelle.

    Muss ich mir nun eine neue entferntere Wiese suchen?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Jan
  • Gast
    Gast

    #2
    So verstehe ich das auch, 150 m Abstand in der A3 Kategorie. Hinzu kommt noch ein Mindestenabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen, d.h. entweder ordentlich hoch fliegen, oder weit weg. Wildfliegen mit Publikum ist mehr oder weniger gar nicht mehr möglich.

    Kommentar

    • thomas1130
      RC-Heli TEAM
      Admin
      • 26.11.2007
      • 25638
      • Thomas
      • Österreich

      #3
      Zitat von Catnova Beitrag anzeigen
      Hinzu kommt noch ein Mindestenabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen
      Ohne die Regeln noch genau zu kennen - aber wie kommst du auf die 30m?
      So wie ich das mal überflogen habe, gilt 150m Abstand zu "allem" - also Häuser, etc - und natürlich auch unbeteiligten Menschen, oder?

      Wobei glaube ich für Vereine andere Regeln gelten - bzw die Menschen dort ja nicht "unbeteiligt" sind

      Aber eines ist sicher - die Regeln werden immer "mühsamer"
      Stay hungry. Stay foolish.

      Kommentar

      • Gast
        Gast

        #4
        Wird hier alles sehr ausführlich erklärt.

        20231009_133742.jpg

        Kommentar

        • thomas1130
          RC-Heli TEAM
          Admin
          • 26.11.2007
          • 25638
          • Thomas
          • Österreich

          #5
          Zitat von Catnova Beitrag anzeigen
          Wird hier alles sehr ausführlich erklärt.
          Danke - und da steht doch Mindestabstand "aber mindestens" die Entfernung, die bei max speed in 2s zurückgelegt werden kann - und die 30 (plus 1:1 Regel - was immer das jetzt auch wieder ist) sind ja nur als "unterste Grenze" zu verstehen
          Und unsere Helis fliegen sicher schneller als 15m/sec
          Zuletzt geändert von thomas1130; 09.10.2023, 13:19.
          Stay hungry. Stay foolish.

          Kommentar

          • Gast
            Gast

            #6
            Deshalb sage ich ja, Wildfliegen ist rechtlich eigentlich gar nicht mehr so einfach möglich.
            Wenn der Zuschauer kommt, kann man gleich einpacken.

            Kommentar

            • Helischober
              Member
              • 02.11.2008
              • 514
              • Joachim
              • 51519 Odenthal

              #7
              Hallo Catnova,
              hier scheint es einiges an Verwirrung zu entstehen.
              Die A1/A3-EU-Verordnung und nennt sich Kompetenznachweis der Offene Kategorie A1 und A3 für Drohnenbetrieb. , so wie ich diese Verstehe , bezieht sich dies ausschließlich auf den Drohnebetrieb (so steht dies auch auf deinem verlinktem Bild).. Siehe Auszugsbild von der DMFV.Seite diesbezüglich.
              Auch auf der LBA-Seite ist nur der Bezug zum Drohnen-Betrieb zu sehen. mit entsprechenden Prüfungsfragen (Kostenpflichtig) für A1/A3

              Für den "Kentniss-Nachweiss jetzt Kenntniss-Nachweis für UAS-Betrieb im Rahmen eines Modellflugverbandes" zu den Flugmodellen sind andere Prüfungfragen ( auch hier Kostenpflichtig) Gegenstand.
              image.png
              image.png

              Man Achte auf den kleinen aber feinen Unterschied.

              LG Achim

              Angehängte Dateien
              Zuletzt geändert von Helischober; 09.10.2023, 13:32.
              Kraken 580,Goblin 380,Goblin 570 Sport 3Blatt,T-Rex 600 ESP in Bell222B (D-HNIC), DC-16-II

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              • luha
                Senior Member
                • 07.10.2013
                • 4845
                • Lutz
                • Lehrte bei Hannover

                #8
                Zitat von Jan_Privat Beitrag anzeigen
                Muss ich mir nun eine neue entferntere Wiese suchen?
                Nervt es jemanden, dass Du dort fliegst? Bist Du schon jemals negativ darauf angesprochen worden? Das Haus gehört jemand anderem als Dir? Alles nein? Dann hast Du Deine Antwort.
                Gruss, Lutzceterum censeo librum facierum esse delendam

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                • Gast
                  Gast

                  #9
                  Zitat von Helischober Beitrag anzeigen
                  Hallo Catnova,
                  hier scheint es einiges an Verwirrung zu entstehen.
                  Die A1/A3-EU-Verordnung und nennt sich Kompetenznachweis der Offene Kategorie A1 und A3 für Drohnenbetrieb. , so wie ich diese Verstehe , bezieht sich dies ausschließlich auf den Drohnebetrieb (so steht dies auch auf deinem verlinktem Bild)..
                  Beim LBA heißt der schon immer Kompetenznachweis A1/A3 für UAS. Meiner Meinung nach ist da alles enthalten und nicht nur das, was im Volksmund "Drohne" heißt.

                  Kommentar

                  • thomas1130
                    RC-Heli TEAM
                    Admin
                    • 26.11.2007
                    • 25638
                    • Thomas
                    • Österreich

                    #10
                    Zitat von Helischober Beitrag anzeigen
                    ausschließlich auf den Drohnebetrieb (so steht dies auch auf deinem verlinktem Bild).
                    Ja - aber mMn bloß, weil die Modellflieger derart "unwichtig" sind, dass sie da einfach ungenannt subsumiert werden

                    Modellflug bis 25kg ist ab 1.1.24 mWn grundsätzlich Kat open A3..

                    Die von dir verlinkten Grafiken sind mMn schon alt - und ab 1.1.24 nicht mehr komplett zutreffend, da sich da einiges ändert.

                    PS: Es handelt sich hier um eine "theoretische Diskussion" - rein aus Interesse an der Materie
                    Zuletzt geändert von thomas1130; 09.10.2023, 14:33.
                    Stay hungry. Stay foolish.

                    Kommentar

                    • Gast
                      Gast

                      #11
                      Es ist aber mal wieder ein schönes Beispiel, dass das Modellfiegen auf der grünen Wiese prinzipiell nicht verboten ist, aber rechtskonform fliegen mehr oder weniger unmöglich ist.
                      So hat man quasi das Ziel durch die Hintertür erreicht.

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                      • Gast
                        Gast

                        #12
                        Die 150 m Abstand wird man schon irgendwie hinbekommen, die mindestens 30 m zu Unbeteiligten sehe ich eher als Problem. Irgendwo läuft ja immer jemand herum, der sich in diesem Bereich befindet.

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                        • Gast
                          Gast

                          #13
                          Zitat von Catnova Beitrag anzeigen
                          Die 150 m Abstand wird man schon irgendwie hinbekommen, die mindestens 30 m zu Unbeteiligten sehe ich eher als Problem. Irgendwo läuft ja immer jemand herum, der sich in diesem Bereich befindet.
                          Sind die 30 Meter nicht vom Heli aus gemeint? Also wenn ich an einem Weg stehe und mein Heli 50 Meter weiter weg fliegt und jemand vorbei läuft, sind die 30 Meter ja eingehalten..Außerdem hat man einen Mund und man kann mit den Leuten reden wenn man landen muß. Oder?

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                          • Fetzi
                            Senior Member
                            • 10.07.2013
                            • 3489
                            • Sascha
                            • Deutschland

                            #14
                            Ich handel da eher nach gesundem Menschenverstand, dass ich nicht direkt in der Nähe von unbeteiligten fliege, sollte klar sein. Wenn da jetzt jemand spazieren geht, passe ich halt auf, demjenigen nicht direkt um den Kopf zu kreisen... Ganz Ehrlich, ganz gesetzeskonform geht es doch überhaupt nicht mehr, außer man lebt auf einer einsamen Insel...
                            Zuletzt geändert von Fetzi; 09.10.2023, 15:47.

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                            • Jan_Privat
                              Member
                              • 05.06.2020
                              • 297
                              • Jan
                              • Hamburg / Nordfriesland

                              #15
                              Die 30m gelten nur, wenn das Modell leichter als 4kg ist und du das Fernpilotenzeugnis A2 hast.

                              Es gibt den Ausweg Mitglied im MFSD zu sein. Aber abgesehen davon sehe ich gerade kein Licht am Ende des Regulierungstunnels.

                              Klar, wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn halt doch mal was passiert und du "illegal" unterwegs warst, wird sich deine Modellflugversicherung rauswinden und dann ist guter Rat teuer...
                              Zuletzt geändert von Jan_Privat; 09.10.2023, 15:55.

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