Kostenbescheid LBA Kenntnissnachweis / Dronenführerschein / Dronenverordnung

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  • Jan_Privat
    Member
    • 05.06.2020
    • 297
    • Jan
    • Hamburg / Nordfriesland

    #16
    Wenn die 4 Jahre brauchen um die erste Rechnung zu stellen, dann kannste auch einfach abwarten. Wenn die nochmal 4 Jahre brauchen um zu schauen wer alles nun gezahlt hat oder nicht, ist die Sache eh verjährt. Und besonders lustig wird es auch für die, die den Schein gemacht haben und damals unter 18 Jahren waren. Stichwort "geschäftsfähig". 😁 Allerdings sehe ich es wie die meisten hier: 25€ machen bei unserem Hobby auch keinen großen Unterschied.

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    • FrankR
      Member
      • 25.04.2003
      • 971
      • Frank
      • Geeste/mfc-nordhorn.de

      #17
      Für 25€ muss man nicht 18 sein. Fangt jetzt nicht mit so Stammtischparolen an.

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      • raimcomputi
        Senior Member
        • 14.10.2012
        • 9208
        • Raimund
        • Tönisvorst

        #18
        Zitat von Jan_Privat Beitrag anzeigen
        Wenn die 4 Jahre brauchen um die erste Rechnung zu stellen, dann kannste auch einfach abwarten.
        Davon würde ich dringend abraten. Das kann ganz schnell ganz teuer werden. Wenn irgend eine Behörde in diesem Land Geld will, dann kennen die keine Gnade. Da kommt eine Mahnung, direkt mit Mahngebühren. Dann kommt im Zweifel eine zweite Mahnung. Und ganz schnell hast du den gelben Brief mit dem Pfändungsbescheid im Briefkasten. Und das wird dann richtig unangenehm und vor allem richtig teuer. Alles schon selbst erlebt in anderem Zusammenhang. Ganz lustig wird das dann, wenn dein Arbeitgeber den Pfändungsbescheid bekommt und gezwungen wird, das Geld von deinem Lohn einzutreiben. Mein Arbeitgeber fand das nicht besonders lustig.

        Wegen der 25 Euro würde ich es darauf nicht ankommen lassen. Muss aber natürlich jeder selber wissen, ob einem das den ganzen Ärger wert ist.
        Zuletzt geändert von raimcomputi; 01.08.2025, 13:43.
        XK K124 EC145, Protos 500, 450ger Jet Ranger
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        • Fetzi
          Senior Member
          • 10.07.2013
          • 3482
          • Sascha
          • Deutschland

          #19
          Ja, wegen 25 € würde ich jetzt auch kein Fass aufmachen, aber:
          • Verjährung der Zahlungsfrist: Die Verjährungsfrist für Rechnungen beträgt in Deutschland drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht wurde.
          • Beispiel: Wenn eine Dienstleistung im April 2021 erbracht wurde, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2021 und endet am 31.12.2024.

          Darüber sollte sich eine Behörde mal informieren.... Ist halt frech, dass die denken, sie könnten sich alles erlauben.

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          • raimcomputi
            Senior Member
            • 14.10.2012
            • 9208
            • Raimund
            • Tönisvorst

            #20
            Zitat von Fetzi Beitrag anzeigen
            Die Verjährungsfrist für Rechnungen beträgt in Deutschland drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht wurde.
            Das trifft aber in dem Fall nicht zu. Es gibt einen ausführlichen Thread im Drohnenforum. Dort schreibt auch regelmäßig jemand mit, der wohl selbst Jurist ist. Und der hat es erklärt. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist vier Jahre.

            So blöd ist das LBA nun auch wieder nicht, das sie die Fristen verpassen um Geld einzutreiben.
            Zuletzt geändert von raimcomputi; 01.08.2025, 15:51.
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            • jumphigh
              Senior Member
              • 16.12.2009
              • 4145
              • Andreas
              • Allstedt

              #21
              Zitat von Gandalf Beitrag anzeigen
              Da ich weiß, dass Heli87 im Verein, somit auch im Verband ist, ist meine Aussage richtig. Und ich habe Heli87 geantwortet. Für nicht Verbandsmitglieder gilt natürlich der A1/A3 Schein. Also wo bitte ist meine Aussage falsch?
              Pardon, es war für mich nicht erkenntlich, dass du hier im öffentlichen Forum eine Privatunterhaltung mit deinem Bekannten führst. Ich werde mich in Zukunft nicht mehr hineinhängen und es ist mir dann auch egal, ob andere Unwissende deine Aussagen möglicherweise ebenso für allgemeingültig halten.

              Zitat von Fetzi Beitrag anzeigen
              Die Verjährungsfrist für Rechnungen beträgt in Deutschland drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht wurde.
              Das ist aber nicht Zivilrecht nach BGB, sondern Verwaltungsrecht! Du bekommst auch keine Rechnung, sondern einen Kostenbescheid, der neben den rechtlichen Grundlagen ggf. auch eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. Zur Verjährung im Verwaltungsrecht des LBAs wäre §18 des Bundesgebührengesetzes (BGebG) einschlägig. Ich lese da 5 Jahre Verjährungsfrist nach Fälligkeit des Anspruches. Die Festsetzung selber ist innerhalb von 4 Jahren nach Entstehen des Anspruchs möglich (§13 BGebG). Damit sind die Gebührenbescheide des LBAs rechtzeitig festgesetzt worden. Und auch noch nicht verjährt – dies würde sowieso erst in 5 Jahren ab Ende diesen Jahres (Fälligkeit durch Zugang des Bescheides nach Festsetzung) geschehen.

              Allenfalls könnte man auf die Unwirksamkeit der Festsetzung spekulieren, weil einem der Festsetzungsbescheid nicht wirklich zugegangen ist, sondern man ihn sich selber abholen soll. Ich wette aber, dass das LBA in den Fällen, in denen nun nicht innerhalb von 10 Tagen gezahlt wird (§14 BGebG), den Postweg beschreiten wird und dann noch die Auslagen obendrauf kommen. Wenn man weder eine weiterhin in Benutzung befindliche E-Mail noch die korrekte Adresse bei der LBA-Anmeldung angegeben hat (trotz Identitätsnachweis bei der Registrierung?), könnten damit der Pilotenschein und die Betreiberregistrierung ungültig werden. Will man wirklich Ordnungswidrigkeits- oder gar Strafverfahren(?) riskieren, falls man doch einmal in eine Kontrolle kommt? Da kann man auch gleich Schwarz ohne das alles fliegen. Im übrigen gilt laut Portal: "Als UAS-Betreiber sind Sie dazu verpflichtet, Ihre hier hinterlegten Daten nach § 66a Absatz 3 LuftVG stets aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich zu übermitteln."

              Der einzige Kritikpunkt für mich ist, dass anders als die Kosten für die Ausstellung des Kenntnisnachweises niemals dieser Registrierungsbetrag für Betreiber kommuniziert wurde. Das ist nicht nur kontraproduktiv, das geht auch für mich in Richtung Schäbigkeit des Staates. Nun gut, ich als früher Wurm, der gleich zu Neujahr 2021 alles erledigt hat, trifft es nicht. Allerdings läuft mein Schein nun 2026 aus. In der Anlage zur Luftkostenverordnung LuftKostV findet sich unter Römisch-3 der Punkt 35, welcher eine Verlängerung der A1/A3-Bescheinigung nach Punkt III. 34. für 15€ vorsieht. Dazu finde ich nichts im LBA-Portal. Weiß da jemand mehr?
              Zuletzt geändert von jumphigh; 01.08.2025, 17:00.
              Grüße von Andreas

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              • rennsemmelchen
                Member
                • 31.01.2011
                • 304
                • Hans-Dieter
                • Bergisches Land

                #22
                Nee, das LBA vergisst schon keinen. Die ersten Bescheide mit Mahngebühr sind auch schon raus. So zu lesen bei RC-Network. Ich habe gleich mal bei der AustroControl bis Mitte 2030 "verlängert". Natürlich kostenfrei.

                Kommentar

                • jumphigh
                  Senior Member
                  • 16.12.2009
                  • 4145
                  • Andreas
                  • Allstedt

                  #23
                  Zitat von rennsemmelchen Beitrag anzeigen
                  Ich habe gleich mal bei der AustroControl bis Mitte 2030 "verlängert". Natürlich kostenfrei.
                  Das mag für deutsche Piloten möglich sein, aber ich habe gelesen, dass österreichische Betreiber alle 4 Jahre 40€ für die Registrierung zahlen sollen. Das macht es dann eher teurer als in Deutschland und ist noch weniger ein Ruhmesblatt.
                  Grüße von Andreas

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