"So oder so ähnlich" reicht hier nicht!
Man muss halt genau prüfen:
* Im einen Fall sind doch angetriebene Modell (= Helis) eindeutig ausgenommen "die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden"
* im anderen Fall wird nur von Flugmodellen gesprochen (nicht versicherungspflichtigen und versicherungspflichtigen, keine weitere Differenzierung zwischen angetrieben oder nicht angetrieben)
Da kann die Versicherung behaupten, was sie will, denn wie Ihr weiter oben richtig bemerkt habt, was in den Bedingungen steht, das gilt letztlich (vor dem Richter) und die Formulierung ist hier eindeutig.
In älteren Tarifen meiner Versicherung waren übrigens auch angetriebene Flugmodelle explizit ausgenommen, dies ist in den letzten Jahren zugunsten des Kunden geändert worden.
Sei's drum - für mich ist die Sache klar und jeder kann sich ja nu auch versichern wo und wie er wlil.
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