Seit wann kann ein Händler die zweijährige Gewährleistungszeit von sich aus verkürzen? Das hat der Mitarbeiter, wenn ich Deine Schilderung richtig verstanden habe, Dir ja zu verstehen geben wollen.
Was in den AGBs steht würde mich da wunderbar überhaupt nicht interessieren - sofern da eine kürzere Zeit stehen würde - über den AGBs eines Händlers dürfte immer noch das BGB stehen. Und das gibt Dir eine Gewährleistungszeit von zwei Jahren!
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