Umbauten sind nicht verboten aber Änderungen in der EU nicht erlaubten Frequenzen/Bereichen dagegen schon.Man darf sich wie immer nicht erwischen lassen.😁
Sind Änderungen / Umbauten im Sender zulässig in Deutschland?
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Das ist ein wichtiges Thema.
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Umbauten sind nicht verboten aber Änderungen in der EU nicht erlaubten Frequenzen/Bereichen dagegen schon.Man darf sich wie immer nicht erwischen lassen.😁Goblin Kraken 700 S
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In der ROTOR 9 2024 stehen zwei Aussagen:
Zum einen DMFV Referent Reinhold Krüger, der sich nicht festlegt da der DMFV darin keine Kompetenz und Verantwortung hätte. Er verweist darauf, dass nur CE-geprüfte Systeme verwendet werden können. Alles weitere sei Sache der Bundesnetzagentur und Testunternehmen.
Frank Tofahrn vom DAeC schreibt, dass er die Veränderung "als neues Produkt angesehen werden kann". Er bewertet diese Bauteile als Ersatzteil und sähe aber keine "erhebliche Veränderung oder Überarbeitung" oder "Änderung der ursprünglichen Leistung". Aber auch Tofahrn schreibt "kann in Bereich der Reparatur oder Nachbesserung eingeordnet werden" um sich dann doch festzulegen, dass "die Konformität des Produktes... nicht beinträchtigt wird".
Beide (insbesondere Tofahrn) führen ihre Argumentation auch weiter mit Normreferenzen aus. Es lohnt sich den Artikel zu lesen!
Beide sind zwar Fachreferenten, die im Falle des Falles evtl zu Rate gezogen werden, aber eben nicht die Entscheider wie die Bundesnetzagentur.
Alles in allem ist es auch damit mAn immer noch ein Hinweis mit "kann" und "eventuell".
Keine gute Situation für die Flugleiter vor Ort die in der Verantwortung stehen. :/
Muss es echt zu einem Vorfall kommen, damit dann wie auch immer von der Bundesnetzagentur entschieden wird?
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
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Es lohnt sich tatsächlich den Artikel zu lesen, aber er liefert natürlich auch keine Generallösung.
Dennoch gilt:
Wenn Du mit einem Produkt einen Schaden verursachst und dieser steht in kausalem Zusammenhang mit einer Fehlfunktion des Produkts, kommt der Hersteller in die Haftung.
Wenn Du selbst das Produkt veränderst und dies steht in kausalem Zusammenhang mit dem Schaden, den Du unter Betieligung des Produkts verursachst, wirst Du Dich schwer tun, einen der Hersteller in die Haftung zu bekommen.
Das heisst: Wenn Du was umbaust, musst Du Dir überlegen, inwieweit Du für diesen Umbau die Verantwortung übernehmen willst. Jemand anderes wird sie für Dich nicht übernehmen. In diesem Sinne argumentiert verständlicher Weise auch Ralf Buxnowitz.
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Zitat von JMalberg Beitrag anzeigenKeine gute Situation für die Flugleiter vor Ort die in der Verantwortung stehen
wieso steht der Flugleiter da in der Verantwortung?
Gruß von der Küste
DetlefZuletzt geändert von boulons; 29.08.2024, 21:05.
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Der Flugleiter kann das garnicht wissen, wenn das betreffende Mitglied es nicht zuvor selbst erzählt hat.
Wenn er nicht davon wusste, kann man ihm auch keinen Strick daraus drehen.
Ansonsten wird sich wohl irgendwann keiner mehr als Flugleiter eintragen, wenn er jetzt schon für Dinge heran gezogen wird, welche er nicht wissen oder beeinflussen kann.
Wenn man dann einen Schritt weiter geht, haften auch die Vorstände des jeweiligen Vereins.
Von daher wird es, wenn es hart auf hart kommt wohl ein Gericht entscheiden, da sich sicher keiner was freiwillig in die Schuhe schieben lässt.
Da sind umgebaute Gimbals auch noch eine Kleinigkeit.
Es ist doch heute möglich per Software Upgrade mal eben so die Sendeleistung zu verdreifachen z.B. für die FPV Brille. Wie soll das der Flugleiter kontrollieren?Zuletzt geändert von Heli87; 29.08.2024, 23:22.
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Manchmal habe ich immer noch den Eindruck, dass Leute die ein "bei Rot über die Ampel", "Auto ohne TÜV" immer noch als Kavaliersdelikt sehen und wegschauen ...
Es steht in jeder Aufstiegserlaubnis von Modellflugplätzen, dass der Flugleiter die Verantwortung über den Flugbetrieb hat. Da er ja nicht aus der Welt gefallen ist und sicher mit offenen Augen und Ohren und Hausverstand seine Pappenheimer kennt, weis er wer was womit fliegt. Ob er sieht dass jemand fliegen will nachdem dieser ein Bierchen trank oder mal wieder "ein ganz Wichtiger" mit seiner Funkleistung prahlt, ist dann egal, den er hatte somit Kenntnis vom Umstand.
Da helfen Pseudo-Diskussionen mit Scheinargumenten auch nicht weiter.Zuletzt geändert von JMalberg; 30.08.2024, 09:41.Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
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Zitat von sepp62 Beitrag anzeigenEs lohnt sich tatsächlich den Artikel zu lesen, aber er liefert natürlich auch keine Generallösung.
Dennoch gilt:
Wenn Du mit einem Produkt einen Schaden verursachst und dieser steht in kausalem Zusammenhang mit einer Fehlfunktion des Produkts, kommt der Hersteller in die Haftung.
Wenn Du selbst das Produkt veränderst und dies steht in kausalem Zusammenhang mit dem Schaden, den Du unter Betieligung des Produkts verursachst, wirst Du Dich schwer tun, einen der Hersteller in die Haftung zu bekommen.
Das heisst: Wenn Du was umbaust, musst Du Dir überlegen, inwieweit Du für diesen Umbau die Verantwortung übernehmen willst. Jemand anderes wird sie für Dich nicht übernehmen. In diesem Sinne argumentiert verständlicher Weise auch Ralf Buxnowitz.
Man kann auch recht leicht nachweisen woher das Produkt stammt. Ein Deutscher Händler muss als Importeur seine WEEE Nummer am Produkt oder zumindest der Verpackung anbringen und die Marke bei der Stiftung EAR registrieren. Wenn diese nicht angebracht ist und die Marke nicht registriert ist, wurde das Produkt vom Händler hier eh illegal in Verkehr gebracht und und man könnte ihn dafür belangen. Wenn er nur Händler und kein Importeur ist muss er das ebenso sicherstellen sonst darf er es nicht verkaufen.
Es versuchen auch gerade Importeure von FBL Systemen für Rotortflight die Produkthaftung an die Endkunden abzuwälzen da es sich um eine Open Source Firmware handelt. Allerdings liegt z.B. auch hier die Produkthaftung komplett beim Importeur und dieser muss die Produktsicherheit inklusive der Firmware sicherstellen und bei dieser Form von Elektronik eine Deutsche Anleitung bereitstellen.Zuletzt geändert von Keven S; 30.08.2024, 12:49.
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Zitat von Keven S Beitrag anzeigen
Wenn die Gimbals z.B. ein Händler in Deutschland selbst importiert und verkauft, dann gilt dieser als sogenannter Quasi Hersteller und haftet komplett für den Umbau. Dieser bietet das Produkt für diesen Zweck an und haftet somit für den Umbau und nicht du selbst - eine fachmännische Installation vorrausgesetzt. Wenn es zu einem Ausfall kommt muss er ggf. vor Gericht und das mit dem Sender Hersteller zivilrechtlich und mit Einsatz von Gutachtern klären, ob der Ausfall in einem kausalen Zusammenhang mit dem Umbau steht. Der Sender Hersteller kann sich aber bei jedem umgebauten Sender sehr leicht auf den Umbau berufen und der Importeur muss beweisen, dass es nichts damit zu tun hat.
Man kann auch recht leicht nachweisen woher das Produkt stammt. Ein Deutscher Händler muss als Importeur seine WEEE Nummer am Produkt oder zumindest der Verpackung anbringen und die Marke bei der Stiftung EAR registrieren. Wenn diese nicht angebracht ist und die Marke nicht registriert ist, wurde das Produkt vom Händler hier eh illegal in Verkehr gebracht und und man könnte ihn dafür belangen. Wenn er nur Händler und kein Importeur ist muss er das ebenso sicherstellen sonst darf er es nicht verkaufen.
Es versuchen auch gerade Importeure von FBL Systemen für Rotortflight die Produkthaftung an die Endkunden abzuwälzen da es sich um eine Open Source Firmware handelt. Allerdings liegt z.B. auch hier die Produkthaftung komplett beim Importeur und dieser muss die Produktsicherheit inklusive der Firmware sicherstellen und bei dieser Form von Elektronik eine Deutsche Anleitung bereitstellen.Goblin Kraken 700 S
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Das müssen die Importeure dann im Schadensfall mit den Herstellern klären. Als Kunde kann man immer den Erstinverkehrbringer in der EU in die Verantwortung nehmen bzw. auch eine Versicherung wird im Schadensfall diesen in Regress nehmen. Bei größeren Sachschäden oder Personenschäden würden auch die Behörden gegen diesen Ermitteln und nicht gegen den Hersteller im Ausland. Es ist eben wie gesagt der Quasi Hersteller. Der Importeur hier gilt als Hersteller.Zuletzt geändert von Keven S; 30.08.2024, 22:29.
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Das mit der Open Source FM finde ich interessanter als dieses Theater mit den Radiomaster Gimbals.
U.A. muss ja auch die Plausibilität des Piloten in Betracht ziehen. Wenn der z.B. absichtlich ein Model auf eine Person zusteuert und danach behauptet es war eine Fehlfunktion und ich konnte das Modell nicht steuern, wird das ja auch erstmal geglaubt.
Ich hatte mal den Fall mit einer Versicherung von Flugmodellen, an die ich mich gewendet habe als mein damaliger Diabolo wegen eines technischen Defekt abgestürzt ist. Sachprüfer war ein Ralph Schweda. Der Fall wurde abgelehnt weil der Schaden nach Prüfung durch Verschleiss ausgelöst wurde. Der Heli hatte 43 Flüge.
Hätte ich gesagt dass ich aus Dummheit mich verknüppelt habe, wäre der Schaden bezahlt worden.
Wenn man es genau nimmt und jeder sich seinen Heli mal genau anschaut, findet an spontan viele Fehlerquellen, die einen Ausfall oder eine Fehlfunktion hervorrufen könnten. Im Zweifel ist immer der Pilot der Dumme. Man kann nur hoffen dass die Versicherung im schlimmsten Schadensfalle (Personenschaden) einspringt. Aber es läuft immer noch unter der Kategorie Spielzeug. Zumindest bis zu einer gewissen Gewichtsklasse (25kg).zu viele Helis...
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Wird hier eigentlich mal ein Realtiy Check gemacht? Jeder Depp kann den grössten Scheiss bis 25kg zusammenkloppen und fliegen und genau das passierrt da draussen auf den Flugplätzen auch. Die Historie ist ja auch mehr als eindeutig: Funkfernbedienungen waren schon immer ein Gerät was von den Usern geöffnet und "geändert" wurde , ist bloss in den letzten Jahren und Jahrzehenten weniger geworden.
Wo kommt eigentlich diese Meinung her, das z.B. ein Hersteller wie Mikado in irgendeiner Weise haften würden, wenn ein Modell einen Schaden produziert? Die haften vllt. wenn dir das DIng in der Hand explodiert oder die Funknormen verletzt.RAW Nitro, Goblin RAW
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Für den Hersteller sind "haften" und "Schaden entstehen" zwei verschiedene Dinge, die aber beide Geld kosten.
Wieder Bezug auf den Artikel in der Rotor mit Ralf Buxnowitz: Ein Unfall mit Personenschaden in USA hat die Firma einen sechsstelligen Betrag gekostet, um aus der Sache wieder rauszukommen. Ohne zu haften.Zuletzt geändert von sepp62; 31.08.2024, 09:08.
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Zitat von trailblazer Beitrag anzeigenWird hier eigentlich mal ein Realtiy Check gemacht? Jeder Depp kann den grössten Scheiss bis 25kg zusammenkloppen und fliegen und genau das passierrt da draussen auf den Flugplätzen auch. Die Historie ist ja auch mehr als eindeutig: Funkfernbedienungen waren schon immer ein Gerät was von den Usern geöffnet und "geändert" wurde , ist bloss in den letzten Jahren und Jahrzehenten weniger geworden.
Mir ist auch bekannt das Sender, Empfänger und HF-Module aus "Fernost" betrieben werden die diese Erklärung nicht haben.
Was in einem Schadensfall passiert mit so einem Gerät kann ich nicht sagen da der Modellflug allgemein als sicher deklariert ist. Wir alle sollten mit unserem Verhalten auch dafür Sorge das es so bleibt.
Gruß VolkerZ
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Für mich ist es naheliegend, dass ein Sender der nicht ordentlich funktioniert, in erster Instanz den Betreiber und Modellbesitzer schädigt. Insofern konnte ich in 35Jahre Modellbauerfahrung nicht groß erkennen, dass es Leute gibt die sich gern selbst schädigen. Meines Erachtens ist daher der Nährboden für die Sicherheitsfetischisten und Finger hoch Halter im Bereich Fernsteuerungssender kaum gegeben. Diejenige die es trotzdem versuchen, sollten vielleicht das gute Wetter der Saison nutzen und besser ihre perfekten Sender nutzen, auch wenn Sie damit lediglich als Vorbild dienen könnten......
Moin
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