Wildflieger mit700er über 5kg?

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  • fleyer
    fleyer

    #376
    AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

    Ich finde es schon komisch, über was wir hier diskutieren. Es sind alles Vermutungen, ob die Versicherungen bei ßbergewicht zahlen oder nicht, ob es Toleranzen gibt oder nicht, ob Verein oder Wildflieger usw.
    Fakt ist, wir haben hier in DE nun einmal eine 5Kg für Wildflieger an der nichts zu rütteln gibt. Daran haben wir uns zu halten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraden.
    Es ging doch eher darum, warum die Hersteller immer schwerere Helis auf den Markt bringen, welche von uns Wildfliegern legal nicht mehr im deutschen Luftraum bewegt werden dürfen.
    Ich bin ja erst daruf gekommen, als der Wunsch nach einem größeren und dadurch besser in der Luft zu erkennenden Heli, welcher durch sein Gewicht auch noch ruhiger fliegt, aufkam. Und beim studieren der diversen Anbieter musste ich feststellen, das viele Modelle locker über die 5Kg Grenze gingen.
    Habe mich jetzt damit abgefunden und fliege Logo 600se. Somit keine Sorgen mehr mit den 5Gg. Auch wenn es kein richtiger 700er ist, aber man kann halt nicht alles im Leben haben. Dafür im Falle eines Falles aber eine Sorge weniger.
    Gruß,Mark.

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    • Rambole
      Senior Member
      • 19.09.2009
      • 6877
      • Rainer
      • Schönaich,Raum Stuttgart

      #377
      AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

      Zitat von dilledopp Beitrag anzeigen
      Ich bin dafür, das wildfliegen strickt verboten wird!!!
      Wat.....wer bist du denn
      Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

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      • Iron Eagle
        Member
        • 09.08.2009
        • 938
        • Gerhard
        • Arch, Meinisberg

        #378
        AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

        Zitat von dilledopp Beitrag anzeigen
        Ich bin dafür, das wildfliegen strickt verboten wird!!!
        Unglaublich sowas und denk mal scharf nach!
        Gruss
        Iron Eagle
        T-Rex 700
        Yamada 120 SR
        Radix, Hatori

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        • JMalberg
          RC-Heli TEAM
          • 05.06.2002
          • 22594
          • J
          • D: um Saarbrücken drum rum

          #379
          AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

          Dont feed a troll! <plonk>
          Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
          Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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          • mike65
            mike65

            #380
            AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

            Zitat von Helibasher Beitrag anzeigen
            Man muss sich dann erstmal nen Anwalt suchen ..
            Bedeutet halt ßrger und Stress.
            Grundsätzlich hast auch du Recht.

            Aber bei einem Unfall bei dem das Gewicht des Helis relevant wird musst du genau das auch tun, egal ob die Kiste 4998gr, 5035gr oder 6400gr hat.

            LG Mike

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            • BugBear
              BugBear

              #381
              AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

              Zitat von fleyer Beitrag anzeigen
              Ich finde es schon komisch, über was wir hier diskutieren. Es sind alles Vermutungen, ob die Versicherungen bei ßbergewicht zahlen oder nicht, ob es Toleranzen gibt oder nicht, ob Verein oder Wildflieger usw.
              Fakt ist, wir haben hier in DE nun einmal eine 5Kg für Wildflieger an der nichts zu rütteln gibt. Daran haben wir uns zu halten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraden.
              Es ging doch eher darum, warum die Hersteller immer schwerere Helis auf den Markt bringen, welche von uns Wildfliegern legal nicht mehr im deutschen Luftraum bewegt werden dürfen.
              Ich bin ja erst daruf gekommen, als der Wunsch nach einem größeren und dadurch besser in der Luft zu erkennenden Heli, welcher durch sein Gewicht auch noch ruhiger fliegt, aufkam. Und beim studieren der diversen Anbieter musste ich feststellen, das viele Modelle locker über die 5Kg Grenze gingen.
              Habe mich jetzt damit abgefunden und fliege Logo 600se. Somit keine Sorgen mehr mit den 5Gg. Auch wenn es kein richtiger 700er ist, aber man kann halt nicht alles im Leben haben. Dafür im Falle eines Falles aber eine Sorge weniger.
              Gruß,Mark.
              Hallo Mark,

              ich finde deine gewonnene Einstellung zur Sache echt Top!
              Ich denke mit dem Logo SE wirst du viel Freude haben.

              @ Mike
              So richitg verstehe ich deinen Satz nicht. Wie ist denn das gemeint?

              Gruß Volker

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              • sandokan
                sandokan

                #382
                AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

                Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
                Ich denke mit dem Logo SE wirst du viel Freude haben.
                Das freut mich dann doch, dass ich BugBear mal zustimmen kann

                Der Logo ist ein Spaß-Heli. Und was ein "richtiger" 700er ist, weiß ich nicht. Nur was ein schöner 700er ist.

                M.

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                • grobmotoriker
                  Member
                  • 04.04.2010
                  • 125
                  • Georg
                  • Bayern, Oberpfalz

                  #383
                  AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

                  Hallo Miteinander,

                  Habe mich mal bei unserem zuständigen Luftamt (Nordbayern) kundig gemacht, da es ja in einem Regierungsbezirk, nämlich Oberbayern, möglich ist, auch über 5kg eine Genehmigung (ohne speziellen Modellflugplatz) zu bekommen.

                  Die Auskunft war eindeutig: Nur in Oberbayern ist dies möglich. In der Oberpfalz und in Franken gelten die Bestimmungen, wie auch im Rest Deutschlands

                  Schade...! Dann muss ich halt meinen Diabolo so aufbauen, das ich noch legal unterwegs bin


                  Gruß
                  Georg

                  Kommentar

                  • MrMaJo
                    Senior Member
                    • 14.02.2007
                    • 1885
                    • Marco
                    • Bottrop

                    #384
                    AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

                    Ich war auch im Dezember letzten Jahres hier in NRW in Kontakt. Es wurde tatsächlich darüber nachgedacht, die Personenbezogene Aufstiegsgenehmigung auch hier einzuführen.

                    Leider bekam ich dann vor ein paar Wochen die Absage.
                    Gruß,
                    Marco

                    Kommentar

                    • TeRRoR-MuFFiN
                      Member
                      • 28.02.2009
                      • 721
                      • Armin
                      • Lauf a.d Pegnitz

                      #385
                      AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

                      Auch wenn man es dürfte, bräuchte man zusätzlich auch neine Versicherung die über 5kg Abfluggewicht zulässt. Gibt es dafür überhaupt eine?

                      Kommentar

                      • BunGeee
                        Member
                        • 19.09.2009
                        • 935
                        • Manuel
                        • 86663 Asbach-Bäumenheim / FP: Rain am Lech / MFC Donauwörth

                        #386
                        Also bei der dmo nicht und dmfv so weit ich weiß auch nicht. wurde glaub weiter vorne im thread auch schon erwähnt.

                        Kommentar

                        • Take5
                          Senior Member
                          • 23.09.2010
                          • 4321
                          • Christian
                          • Wildflieger Mannheim, O-Town

                          #387
                          AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

                          Zitat von TeRRoR-MuFFiN Beitrag anzeigen
                          Auch wenn man es dürfte, bräuchte man zusätzlich auch neine Versicherung die über 5kg Abfluggewicht zulässt. Gibt es dafür überhaupt eine?
                          Was denkst du mit was Leute im Verein fliegen mit einer Aufstiegsgenehmigung bis 25 kg ? Falls du beim DMFV versichert bist dann lese mal das Kleingedruckte auf deiner Karte, da steht nämlich bis 25 kg versichert. Sofern man eine personenbezogene Aufstiegsgenehmigung bis 25kg erhält unterscheidet sich diese nicht von der eines Vereines.

                          Grüße Chris

                          Kommentar

                          • MrMaJo
                            Senior Member
                            • 14.02.2007
                            • 1885
                            • Marco
                            • Bottrop

                            #388
                            AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

                            Ich hatte auch beim DMFV nachgefragt und wenn diese Persönliche Aufstiegsgenehmigung besteht, wäre man mit der normalen Zusatzversicherung (die man eh für Wildflug braucht) versichert.

                            Gruß,
                            Marco
                            Gruß,
                            Marco

                            Kommentar

                            • Matrix
                              Senior Member
                              • 10.03.2009
                              • 1014
                              • Robert
                              • Ganz im Westen

                              #389
                              AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

                              Alsooooo,......aus aktuellem Anlass mal eine Info in die Runde schmeißen

                              Wie zuvor von mir schon mal geschrieben, habe ich mit meinem Goblin ein Abfluggewicht von 4998g mit 4500er Lipos und Minimalaustattung.

                              Da ich aber auch mal gerne etwas länger in der Luft bleiben wollte und auch noch eine zusätzliche Empfängerstromversorgung und ein Ortungssystem verbaut werden soll, bin ich in Sachen personenbezogene Aufstiegsgenehmigung über 5kg mal tätig geworden, weil :
                              I. Wann benötige ich eine Aufstiegserlaubnis?
                              Gem. § 16 Luftverkehrsordnung bedürfen die folgenden Arten der Luftraumnutzung einer behördlichen
                              Erlaubnis:
                              1. der Aufstieg von Flugmodellen
                              a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse

                              Nach dem ersten telefonischen Kontakt mit der Bezirksregierung Düsseldorf wurde mir eine PDF mit den zur Genehmigung nötigen Punkten zugesandt.
                              Auszug Voraussetzungen für die Genehmigung:


                              III. Was muss ich für die Erteilung einer Erlaubnis vorlegen?
                              In der Regel werden folgende Unterlagen/ Angaben benötigt:

                              a) Name, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers, bei juristischen Personen und Gesellschaften
                              des Handelsrechts außerdem der Namen und der Wohnsitz der vertretungsberechtigten
                              Personen, sowie ein Auszug aus dem Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister.
                              b) Angaben zur Staatsangehörigkeit, zum Geburtsort und -datum, sofern der Antragsteller eine
                              natürliche Person ist.
                              Angabe bis zu welcher max. Gesamtmasse die Flugmodelle eingesetzt werden sollen und
                              welche Art von Flugmodellen betrieben werden sollen (Flächen- und/oder Hubschrauberflugmodelle;
                              Flugmodelle mit und/oder ohne Verbrennungsmotor; Flugmodelle mit Kolbenmotoren
                              und/oder Turbinenstrahltriebwerken und/oder sonstigen Strahltriebwerken).
                              g) Angaben zu den Betriebszeiten von Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren, der maximalen
                              Anzahl der gleichzeitig zu betreibenden Flugmodelle mit Verbrennungsmotor und des
                              max. einzusetzenden Schallpegels.
                              h) Nachweis über die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten
                              (z. B. Pachtvertrag) bzw. Auszug aus dem Grundbuch bei Eigentum des Antragstellers.

                              Des weiteren sollten noch folgende Fragen beantwortet werden:

                              Darstellung des Flugsektors (wie groß ist der Flugradius?) in einer Karte bzw. Planausschnitt
                              Stellungnahme der Stadt XXX zum beabsichtigten Flugbetrieb (kann auch von hier eingeholt werden)
                              Sind Sie für den Flugbetrieb und die Einhaltung der Erlaubnis allein verantwortlich?
                              Sollen ggf. noch weitere Modellsteuerer in die Erlaubnis mit aufgenommen werden? Dann bitte Namen und Anschrift mitteilen...
                              Bei mehreren Steuerern: Mit wieviel Modellen soll max. gleichzeitig Flugbetrieb erfolgen?
                              Zu welchen Zeiten ist Flugbetrieb geplant (Wochentags, sonntags, von - bis max.)
                              Wie groß ist die für Ihr Modell erforderliche, während des Flugbetriebes freizuhaltende Start- und Landefläche?

                              Nachdem ich nun alle nötigen Unterlagen eingereicht hatte, bekam ich heute die Bestätigung der Bezirksregierung Düsseldorf, das mir die personenbezogene/unbefristete Aufstiegsgenehmigung für Flugmodelle mit mehr als 5kg Abfluggewicht ausgestellt wird.

                              Mein Fazit,....wer möchte das alles im gesetzlichen Rahmen abläuft, der muss sich auch ein wenig anstrengen
                              Tippfehler sind Special-Effects
                              Goblin 700, T-Rex 600, Blade MCPX-TDR Baby

                              Kommentar

                              • Amok
                                Senior Member
                                • 12.04.2009
                                • 7316
                                • Thomas
                                • EDKA

                                #390
                                AW: Wildflieger mit700er über 5kg?

                                Jetzt würden mich die Rahmenbedingungen, die du eingereicht hast, doch genauer interessieren.
                                Die Fragen hast du ja schon selbst gepostet

                                Also Was darfst du jetzt genau, wie lange und wo*

                                (gerne auch in der IG Aachen)

                                mfg
                                Amok
                                StabiDB - Projekt: Euro1

                                Kommentar

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