...gibt es Modellflugplätze wo Modelle über 5 Kg oder Verbrenner Modelle fliegen dürfen ohne eine Aufstiegsgenehmigung??
Wir reden von einem Vereinsgelände, - keine Wildflieger.
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ciao, Frank
Nein,
natürlich nicht. Trotzdem ist genehmigungsfrei halt genehmigungsfrei. Du kannst doch nicht einfach Regeln über 5kg, evtl. mit Verbrenner, auf genehmigungsfreien Modellflug übertragen. Die Aufstiegserlaubnis gilt nur für die Modelle , die auch dieser bedürfen. In Deutschland ist nur das verboten, was durch Gestez oder Verordnung auch ausdrücklich verboten ist.
Gruß
neben der Erfüllung bürokratischer Vorschriften - hat der Flugleiter wirklich praktische Vorteile im Modellfliegeralltag?
Eigentlich doch nur einen: Koordinierung des Flugbetriebs, also wenn zu viele Piloten fliegen wollen und/oder sich Piloten in die Quere kommen.
Ansonsten kann ich mir auch keinen praktischen Vorteil vorstellen.
Danke für den vielen Input!
Bisher kann ich also zusammenfassen:
1) Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen der Aufstiegserlaubnis
2) Führung eines Flugtagebuches (o.ä.)
3) "Ordnungshüter" für den Flugbetrieb (Kein ßberfliegen des Vorbereitungsraumes etc.)
4) Herstellern von "Gerechtigkeit" bei der "Zuteilung" von Flugzeit
5) Ggf. Kontaktstelle zu Flugplätzen im Einzugsbereich
Im wensentlichen also Dinge, die mit der Aufstiegserlaubnis zusammenhängen zu scheinen.
Das andere fällt für mich in den Bereich "gesundes Miteinander".
Kurt
Bauberichte und viele Fotos auf meiner Homepage - siehe dazu im Profil
Das ist, wie ich finde, ein wichtiger Punkt über den ich gerne näheres erfahren würde und weswegen ich die Rolle des Flugleiters nicht auf die leichte Schulter nehmen würde.
Inwiefern kann denn eigentlich der Flugleiter zur Verantwortung gezogen werden wenn z.B. der schlimmste Fall eintritt und der Heli eines Kollegen einen Passanten trifft vor dem der Flugleiter nicht gewarnt hat?
Das ist, wie ich finde, ein wichtiger Punkt über den ich gerne näheres erfahren würde und weswegen ich die Rolle des Flugleiters nicht auf die leichte Schulter nehmen würde.
Inwiefern kann denn eigentlich der Flugleiter zur Verantwortung gezogen werden wenn z.B. der schlimmste Fall eintritt und der Heli eines Kollegen einen Passanten trifft vor dem der Flugleiter nicht gewarnt hat?
In Deutschland ist es üblich im Falle eines Unfalles einen Verantwortlichen greifbar zu haben. Meiner Meinung nach ist das die einzigste Aufgabe eines Flugleiters nach dem Gesetz.
Zu den Aufgaben des Flugleiters wie von @Pille oben geschrieben:
Die sind doch, nagelt mich nicht fest, aber zu 95% hausgemacht bzw. durch Vereinsbeschluss in die Satzung aufgenommen. Genauso gut könnt man den Flugleiter noch mit dem garen des Grillgutes beauftragen.
Was ich damit sagen will ist das die Aufgaben eines Flugleiters willkürlich von Verein zu Verein variieren.
Danke für den vielen Input!
Bisher kann ich also zusammenfassen:
1) Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen der Aufstiegserlaubnis
2) Führung eines Flugtagebuches (o.ä.)
3) "Ordnungshüter" für den Flugbetrieb (Kein ßberfliegen des Vorbereitungsraumes etc.)
4) Herstellern von "Gerechtigkeit" bei der "Zuteilung" von Flugzeit
5) Ggf. Kontaktstelle zu Flugplätzen im Einzugsbereich
Im wensentlichen also Dinge, die mit der Aufstiegserlaubnis zusammenhängen zu scheinen.
Das andere fällt für mich in den Bereich "gesundes Miteinander".
Kurt
Das kann man durchaus so sehen.
Eines ist hier aber noch nicht erwähnt worden. Bisher ging es in diesem Thread um den normalen Flugbetrieb mit den Vereinskollgen und Gastflieger.
Einige Vereine richten auch Flugtage oder sogar Wettbewerbe aus. Dann kann es schon mal drunter und drüber gehen.
Unser Verein richtet z.B einmal im Jahr über mehrere Tage ein Gross Segler Treffen aus. Da bedarf es hin und wieder einer führenden Hand. Gerade bei diesem Event wird der Fluglieter auf mehrere Personen verteilt, die sich alle paar Stunden abwechseln. Das kann recht anstrengend sein.
Ich vermute mal in diesem Punkt dürfte das deine eingangs gestellte Frage am ehesten treffen.
ist nicht ganz richtig. Genehmigungsfreier Modellflug benötigt keinen Flugleiter, weil er sinnigerweise genehmigungsfrei ist. Geregelt ist dies in einem in Bundesgesetz, kann sich auch kein Vorstand darüber hinwegsetzen. Schließlich kann man auch die Mehrwehrtsteuer auf dem Gelände nicht abschaffen. Die Aufstiegserlaubnis gilt natürlich nur für Modelle, die auch eine solche benötigen. Walter Felling hat hierzu mal ein interessantes Buch geschrieben( Gutachter DAeC).
Gruß
Hallo,
leider nicht ganz korrekt. Kommt auf die Aufstiegsgenehmigung an. Bei uns steht zum Beispiel drinnen, Modelle ab 1 Kg dürfen nur mit Flugleiter geflogen werden (stark verkürzt,nicht der originale Text) somit ist der genehmigungsfreie Flug bis 5 Kg rein elektrisch plötzlich auf dem Platz nicht mehr erlaubt. Und wir haben das mit dem Anwalt abgeklärt.
Somit hat man sich seinerzeit selbst ins Bein geschossen, weil man unter 1 Kg ohne Flugleiter fliegen wollte....
Gruss
Logo600SE mit Pyro, Warp360, Goblin700 mit Pyro - alles mit VBar
Unseren Verein beschäftigt derzeit das Thema "Flugleiter und Alkoholkonsum".
Klar ist, das der Flugleiter einen Piloten, welcher unter Alkoholeinfluss steht, nicht fliegen lassen darf.
Doch wie ist es mit dem Restalkohol?
Beispiel: Die Teilnehmer eines Flugtages, einschließlich der Flugleiter, sitzen Abends gemütlich zusammen und nehmen reichlich Alkohol zu sich.
Am kommenden Morgen machen sich die Piloten startklar und wollen ihre Modell in die Luft bringen.
Wie hat sich der Flugleiter zu verhalten? Ihm muss ja klar sein, das zumindest ein Restalkoholgehalt im Blut einiger Piloten sein muss. Muss er den bekannten "Saufkumpanen" ein Startverbot erteilen ? oder erst, wenn diese wirklich erkennbare "Ausfallserscheinungen" haben?
Wie geht ihr mit dieser Sache um?
oder erst, wenn diese wirklich erkennbare "Ausfallserscheinungen" haben?
Das würde ich als schwierig empfinden, denn grad die größten Säufer sind oft am beliebtesten, sodass sich keiner was sagen traut bzw. der Flugleiter fürchtet, sich unbeliebt zu machen, wenn er sagt, dass sie im Restdampf mehr aufpassen sollen oder gar nicht fliegen dürfen. Deshalb sind vielleicht klare Regeln sogar besser als menschlich der Situation angepasste.
Beispiel: Die Teilnehmer eines Flugtages, einschließlich der Flugleiter, sitzen Abends gemütlich zusammen und nehmen reichlich Alkohol zu sich.
Am kommenden Morgen machen sich die Piloten startklar und wollen ihre Modell in die Luft bringen.
Wie hat sich der Flugleiter zu verhalten? Ihm muss ja klar sein, das zumindest ein Restalkoholgehalt im Blut einiger Piloten sein muss. Muss er den bekannten "Saufkumpanen" ein Startverbot erteilen ? oder erst, wenn diese wirklich erkennbare "Ausfallserscheinungen" haben?
Wie geht ihr mit dieser Sache um?
In einem solchen Fall hätte sogar der Flugleiter seine Funktion unmittel an einen anderen zu übertragen oder seine Funktion erst gar nicht auszuüben. Aber das liesse sich ja alles noch weiter auf die Spitze treiben. Beispiel wäre z.B. eine starke Erkältung, oder Medikamenteneinfluss, oder, oder, oder...
Woran will man das bitte festmachen oder gar kontrollieren?
Woran will man das bitte festmachen oder gar kontrollieren?
genau diese Frage beschäftigt uns...
Des Weiteren: Was passiert wenn der Flugleiter ein Auge zudrückt und es kommt zu einem Unfall, im schlimmsten Fall mit Personenschaden?
Das Amt des Flugleiters, wenn er denn dieses Amt gewissenhaft ausüben möchte, ist wirklich nicht zu beneiden.
der Flugleiter darf und muss den Flugbetrieb leiten.
D.h. ist man Flugleiter und bemerkt, dass ein Flieger nicht fit ist und daher unsicher fliegt, darf/muss der Flugleiter demjenigen ein Flugverbot aussprechen. Tut er es nicht, kannn er später haftbar gemacht werden.
Genauso, wenn dem Flugleiter ein Modell nicht "sicher" vorkommt -> Flugverbot
Es gibt da schöne Flugleiter-Seminare, ich glaube die werden vom DMFV veranstaltet.
Gruß Timo
Aha... also dürfen alle Anfänger nicht fliegen...
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