Für die Vereinsflieger mag es nicht wichtig sein, für mich als Wildflieger schon:
RCN gilt ja als Institution. Dort gibt es auch einen Magazinbeitrag Modellflug und Luftrecht
Die alte Version des Beitrags findet ihr momentan noch hier. Dort stand:
Grundsätzlich überall, sofern das Einverständnis des Grundstückeigentümers vorliegt, dessen Gelände ich betreten will.
Grundsätzlich überall, sofern das Einverständnis des Grundstückeigentümers vorliegt, dessen Gelände ich betreten will, sofern es sich nicht um ein Betreten der freien Landschaft handelt (Näheres s. weiter unten).
Der langen Rede kurzer Sinn: Draußen in der freien Landschaft ist das leidige Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers" vom Tisch!

Hoffentlich breitet sich diese Erkenntnis von dort aus nun weiter aus, denn die Mär von der angeblich nötigen Genehmigung des Grundstückseigentümers ist sehr weit verbreitet!


Kommentar