@jochene
Vorab nochmal: Wir bewegen uns jetzt auf eher theoretischem Gebiet, denn wenn man mit einem Eigentümer Stress hat wird man sich in der Praxis eher einen anderen Platz suchen.
Trotzdem können wir aber die Sache durchdiskutieren, denn es ist immer gut die Theorie zumindest zu kennen.
Trotzdem bleibt es aber dabei, dass man ohne tatsächlich Einfriedung keinen Hausfriedensbruch begehen kann. Mißachtung eines Schildes oder einer Anweisung - selbst wenn die gültig sind - ist kein Hausfriedensbruch:
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich kann überhaupt keine Vorschrift finden, nach der das Mißachten eines Schildes oder einer Anweisung des Eigentümers auf unbefriedetem Gelände bestraft oder mit Bußgeld bedroht ist. Interessant ist hier der Blick in NatschG § 80 (wir sind weiterhin in Baden-Württemberg):
§ 80 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
17. entgegen einer Anordnung nach § 53 Abs. 3 gesperrte Flächen betritt,
Wenn das Gelände also nur durch ein Schild oder eine Anweisung des Eigentümers gesperrt ist, dann ist ein Verstoß dagegen offenbar keine Ordnungswidrigkeit, d.h. Polizei und Ordnungsamt halten sich da raus.
Im ßbrigen, wie gesagt, darf der Eigentümer sowieso nicht einfach so sperren sondern nur unter bestimmten Bedingungen und teils sogar erst wenn die Behörde das genehmigt, nachzulesen in § 53 (s.o.) und §54

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