Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

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  • Harald 365
    Senior Member
    • 17.08.2011
    • 3667
    • Harald
    • MFC Neu-Ulm

    #76
    AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

    Zitat von DieterB Beitrag anzeigen
    Da wir ja auch unters Luftverkehrsgesetz fallen, Schau dir § 29 an Ob das nun ein echtes Fluzeug ist oder ein Modell. Außer das sie ein Modell nicht betreten können.
    " Der Flugplatzbetreiber ist verpflichtet, das Betreten des Flugplatzes durch Vertreter der zuständigen Stellen zum Zwecke der Durchführung von Untersuchungen zu dulden"
    Dieter, das kann ja sein ...ich bin ja bei Euch!...nur sehe ich das halt mit zwei
    Augen

    Da ich oft Flugleiter bin...meistens der erst am Platz ... sehe ich das schon auch
    von der rechtlichen Seite

    Kommentar

    • Harald 365
      Senior Member
      • 17.08.2011
      • 3667
      • Harald
      • MFC Neu-Ulm

      #77
      AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

      Zitat von papads Beitrag anzeigen
      Die Frage ist eher ob im Falle eines Unfalles ohne diesen benötigten KN ein Strick draus gedreht werden kann und man dann ohne gültige Versicherung geflogen ist.
      Schon richtig!...erstmal MUSS! die Versicherung zahlen...sie kann dann
      aber bei die Regress nehmen

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      • papads
        Senior Member
        • 07.01.2012
        • 5575
        • Werner
        • Koblenz

        #78
        AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

        Zitat von Harald 365 Beitrag anzeigen
        Schon richtig!...erstmal MUSS! die Versicherung zahlen...sie kann dann
        aber bei die Regress nehmen
        Was die Sache für einen nicht leichter macht.
        Ist also indirekt für den Versicherungsnehmer gleich zu setzen als hätte er keine Versicherung.
        Da er für den Schaden dann komplett selbst aufkommen muss.
        Für die die geschädigten natürlich Sinnvoll diese werden damit geschützt!

        Kommentar

        • NitroRex
          Senior Member
          • 12.06.2015
          • 2103
          • Gery
          • Aargau - CH

          #79
          AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

          Zitat von Florian S. Beitrag anzeigen
          Echt, die Polizei macht sich bei euch strafbar wenn die ein Grundstück betritt?
          wen Sie nicht fragen, ob sie dürfen , JA ..... hatten auch schon einen Blitzer aufgestellt in meiner Auffahrt, tja, bin ca. 10min danach nach Hause gekommen , sie durften zusammenpacken und gehen

          erlaubt nur bei einem Notfall, oder bei Gefahr im Verzug

          Kommentar

          • papads
            Senior Member
            • 07.01.2012
            • 5575
            • Werner
            • Koblenz

            #80
            AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

            Zitat von papads Beitrag anzeigen
            Die Frage ist eher ob im Falle eines Unfalles ohne diesen benötigten KN ein Strick draus gedreht werden kann und man dann ohne gültige Versicherung geflogen ist.
            Zitat von Florian S. Beitrag anzeigen
            Da könnte man ja mal dem Herrn Sonnenschein vom DMFV eine Mail mit der Fragestellung zukommen lassen.
            Evtl. haben wir ja hier im Forum auch "Rechtsverdreher" die diese Frage beantworten könnten?

            Kommentar

            • Harald 365
              Senior Member
              • 17.08.2011
              • 3667
              • Harald
              • MFC Neu-Ulm

              #81
              AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

              Zitat von papads Beitrag anzeigen
              Die Frage ist eher ob im Falle eines Unfalles ohne diesen benötigten KN ein Strick draus gedreht werden kann und man dann ohne gültige Versicherung geflogen ist.
              Um diese Frage zu beantworten brauchts keinen RA...sondern nur den normalen,
              gesunden Menschenverstand.

              Es ist Gesetzt!...also hängst am Strick

              Da Haftplichtversicherungen...zahlt die erstmal...dann verm. Du bzw.der Verursacher.

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              • papads
                Senior Member
                • 07.01.2012
                • 5575
                • Werner
                • Koblenz

                #82
                AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

                Zitat von Harald 365 Beitrag anzeigen
                Es ist Gesetzt!...also hängst am Strick
                Die Frage ist ob diese neue Reglung wirklich bereits ein gültiges Gesetz ist.
                Nur weil sich der DMFV beim BMVI getroffen haben muss es nicht zwangshalber ein gültiges Gesetz sein.
                Zuletzt geändert von papads; 17.05.2018, 22:15.

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                • extreme011
                  helishop-nrw.de
                  Flugschule / Onlineshop
                  • 17.08.2009
                  • 5791
                  • Torsten
                  • Bochum

                  #83
                  AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

                  Ein Gesetz ist es nicht und wird es nicht. Es ist eine Verordnung. Was den Regress betrifft so ist der in der Regel nach oben gedeckt. Meist so bei 5000€ müsste man jetzt mal beim hdi nachfragen. Der käme aber nur zum tragen unter bestimmten Bedingungen. Ein fehlender KN zählt sicher nicht dazu. Wenn du aber bewusst Personen anfliegst und gefährdest, dann nutzt dir ein KN auch nichts. Mich wundert viel mehr das sich Leute über den Versicherungsschutz bei fehlendem KN Gedanken machen. Bei Modellen über 5kg und Wild Flug habe viele kein Problem. Und eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers haben auch die wenigsten Wildflieger.

                  Torsten
                  Zuletzt geändert von extreme011; 17.05.2018, 23:51.
                  Vollkasko für Flugmodelle
                  http://Helishop-nrw.de

                  Kommentar

                  • michaelczaja
                    Senior Member
                    • 27.09.2014
                    • 1489
                    • Michael
                    • Duisburg

                    #84
                    AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

                    Zitat von papads Beitrag anzeigen
                    Auch auf Modellfluggeländen ist ein Kenntnisnachweis dann erforderlich wenn das Modell schwerer als 2KG und:
                    auf unsern platz gilt die Genehmigung des Platzes (Aufstiegsgenehmigung) und die Platzortnung,


                    Zitat von papads Beitrag anzeigen
                    Das bedeutet sobald man alleine auf einem Modellflugplatz
                    ist bei uns eh nicht gestattet da immer 2 Flugleiter da sein müssen damit einer fliegen darf.
                    Zuletzt geändert von michaelczaja; 18.05.2018, 06:13.
                    Michael

                    Kommentar

                    • michaelczaja
                      Senior Member
                      • 27.09.2014
                      • 1489
                      • Michael
                      • Duisburg

                      #85
                      AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

                      Zitat von papads Beitrag anzeigen
                      Krass, auch nicht mit einem 180g Shockflyer.

                      keiner fliegt, punkt
                      Michael

                      Kommentar

                      • Homer
                        Senior Member
                        • 04.10.2012
                        • 4989
                        • Rico
                        • Kreis Karlsruhe

                        #86
                        AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

                        Glücklicherweise dürfen wir auf unseren Platz auch alleine fliegen, nur als junges, noch nicht voll aufgenommenes Mitglied nicht. Allerdings auch nur mit Kenntnisnachweis.
                        Ein Flugleiter ist erst ab drei Piloten nötig.
                        zu viele Helis...

                        Kommentar

                        • michaelczaja
                          Senior Member
                          • 27.09.2014
                          • 1489
                          • Michael
                          • Duisburg

                          #87
                          AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

                          Zitat von DieterB Beitrag anzeigen
                          Da wir ja auch unters Luftverkehrsgesetz fallen, Schau dir § 29 an Ob das nun ein echtes Fluzeug ist oder ein Modell. Außer das sie ein Modell nicht betreten können.
                          " Der Flugplatzbetreiber ist verpflichtet, das Betreten des Flugplatzes durch Vertreter der zuständigen Stellen zum Zwecke der Durchführung von Untersuchungen zu dulden"
                          Manche labern halt nur rum, wollen nur ihre Vorteile sehen ohne sich mit einer komplexen Materie richtig zu befassen. Dieter hat es verstanden
                          Michael

                          Kommentar

                          • papads
                            Senior Member
                            • 07.01.2012
                            • 5575
                            • Werner
                            • Koblenz

                            #88
                            AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

                            Zitat von michaelczaja Beitrag anzeigen
                            keiner fliegt, punkt
                            Hmm, was würdet ihr Unternehmen wenn ein Wildflieger direkt neben eurem Fluggelände fliegt?
                            (Natürlich mit der Erlaubnis des Grundbesitzers.)

                            Kommentar

                            • Gast
                              Gast

                              #89
                              AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

                              Dann wird der Flugleiter wohl, wenn seiner Meinung nach eine Gefährdung vorliegt, den Flugbetrieb einstellen müssen.

                              Kommentar

                              • Ulli600
                                Senior Member
                                • 02.07.2012
                                • 4223
                                • Ulrich
                                • Hamburg

                                #90
                                AW: Kenntnisnachweis auf Modellflugplätzen erforderlich.

                                Zitat von papads Beitrag anzeigen
                                Hmm, was würdet ihr Unternehmen wenn ein Wildflieger direkt neben eurem Fluggelände fliegt?
                                (Natürlich mit der Erlaubnis des Grundbesitzers.)
                                Muss man als Wildflieger von Flugplätzen im kontrollierten Luftraum nicht 1.500m, und im unkontrollierten Luftraum, 3.000m Abstand halten? Gilt das auch für Modellflugplätze?
                                Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

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