Nachteile???
Registrierungspflicht
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Gast
AW: Registrierungspflicht
Die 150m gelten doch für Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete. Ansonsten heißt es doch "Drohnen in dieser Unterkategorie dürfen nur geflogen werden, wenn nach vernünftigem Ermessen davon ausgegangen werden kann, dass während des gesamten Fluges keine unbeteiligten Personen gefährdet werden".Zitat von NitroRex Beitrag anzeigenund genau da trifft es uns Helipiloten, oder sind an einem Helitreffen die Zuschauer mindestens 150m entfernt ?
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AW: Registrierungspflicht
Sehe ich keine. Die Registrierung wurde über DMO/Verband bereits initiiert. Fraglich ist nur, ob das LBA die Registrieung über DMO/Verband mit der Prüfung zusammenführen kann. Im Zweifel, so schreibt es auch das LBA, kann das auch nachträglich geschehen.Zitat von Heiner K. Beitrag anzeigenSo wie ich das verstehe wird dann dann aber die Registrierung als UAS-Betreiber nicht durchgeführt.
Nachteile???Sapere aude ...
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AW: Registrierungspflicht
Ah klar, ich als "Verbandsloser" muss mich natürlich selber Registrieren.Zitat von Monty Beitrag anzeigenSehe ich keine. Die Registrierung wurde über DMO/Verband bereits initiiert. Fraglich ist nur, ob das LBA die Registrieung über DMO/Verband mit der Prüfung zusammenführen kann. Im Zweifel, so schreibt es auch das LBA, kann das auch nachträglich geschehen.
Gruß Heiner
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denke gilt auch für Menschen, beim A2 steht ja , bis an 30m an Menschen heranZitat von Catnova Beitrag anzeigenDie 150m gelten doch für Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete.
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AW: Registrierungspflicht
also eine Veranstaltung ist ja immer ein behördlich genehmigtes Ding. Dort gibt es Veranstalter Versicherungen und andere Regeln im Namen des Events. Du brauchst ja auch keinen Strassenführerschein um bei einem Autorennen mitzumachen.Zitat von NitroRex Beitrag anzeigendenke gilt auch für Menschen, beim A2 steht ja , bis an 30m an Menschen heranLG David
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AW: Registrierungspflicht
Ich habe die Prüfung online kostenlos ohne Registrierung gemacht-Zitat von Heiner K. Beitrag anzeigenSo wie ich das verstehe wird dann dann aber die Registrierung als UAS-Betreiber nicht durchgeführt.
Nachteile???
Die Registrierung machen ich erst die nächsten Tage, da ich als Verbandsloser doch lieber noch eine Haftpflicht VS abgeschlossen habe, denn um das geht es ja schliesslich. Wenn ich eine Kuh rasiere sind 4 EUR im Monat billiger als die ganze Kuh so wie unsere Bauern ticken.... (siehe Wölfe
)
Die Registireung mache ich dann erst mit der Polizzennummer.LG David
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Die ist ja schon immer Grundvoraussetzung für den Modellflug.Zitat von merhex Beitrag anzeigenda ich als Verbandsloser doch lieber noch eine Haftpflicht VS abgeschlossen habeGruß Heiner
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ist Vorschrift, schon seeehhhhrrr lange ... in der CH Versicherungssumme auf 5 MillionenZitat von merhex Beitrag anzeigenda ich als Verbandsloser doch lieber noch eine Haftpflicht VS abgeschlossen habe,
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Hallo,Zitat von Fraje Beitrag anzeigenDie Prüfung beim LBA kostet (noch) nichts, später 25,- Euro für 5 Jahre.
Momentan ist wohl deren Server überlastet.
Auf die Mail habe ich auch vergeblich gewartet.
Registriere Dich erst für die EU-ID, dann hast Du das Konto für die Prüfung.
mir geht es genauso, ich warte vergebens auf die Bestätigung meiner Anmelde-Registrierung bei LBA.
(kann es sein, daß das gewählte Passwort manche Zeichen nicht akzeptiert ? Es kommt auch keine Fehlermeldung. Habe ein paar Sonderzeichen mit eingefügt)
Oder ist einfach der Server überlastet ?
Trotzdem konnte ich den Test, die Prüfung positiv abschließen und absenden.3x XLPower550/ 5x TT E550FBL/ E550S-Paddel/ Beam(Hatz)SE/ MSH Mini-Protos/ #Graupner#
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Was eigentlich Schwachsinn ist, weil man selbst garnicht über die nötigen Kompetenzen verfügst. Sonst könnte ja jeder auf irgendwas Gebasteltes ein CE-Prüfzeichen draufpappen.Zitat von Catnova Beitrag anzeigenMal kurz Offtopic
Dann musst du dir die CE Konformität selbst erstellen. Was anderes macht der Hersteller ja auch nicht.
Du bestätigst dir selbst ja lediglich, dass dein Modell allen gültigen Normen und Richtlinien entspricht.zu viele Helis...
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Hallo,
habe ein YouTube Video gefunden, bei dem leicht verständlich erklärt wird, was den "Drohnenführerschein bzw Kompetenznachweis" betrifft.
Es geht zwar hier um die Mavic, das Wissen ist aber auf unsere Heliflüge übertragbar.Zuletzt geändert von rainerX; 03.01.2021, 10:34.3x XLPower550/ 5x TT E550FBL/ E550S-Paddel/ Beam(Hatz)SE/ MSH Mini-Protos/ #Graupner#
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"Normale" Piloten, die eh immer nur auf dem zugelassenen Modellflugplatz fliegen, betrifft das nicht, oder lese ich das falsch?
Den Kenntnisnachweis hab ich, und der wird ab 1.1.2023 durch den Kompetensnachweis ersetzt.zu viele Helis...
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Ja, für Piloten auf Fluggelände ändert sich erst einmal nichts, die AE wird durch eine BE der Verbände in Zukunft abgelöst die in etwa den selben Inhalt haben wird.Zitat von Homer Beitrag anzeigen"Normale" Piloten, die eh immer nur auf dem zugelassenen Modellflugplatz fliegen, betrifft das nicht, oder lese ich das falsch?
Den Kenntnisnachweis hab ich, und der wird ab 1.1.2023 durch den Kompetensnachweis ersetzt.
So die Aussage beider Verbände in D.
Der Kenntnisnachweis hingegen wird nicht durch einen Kompetenznachweis ersetzt, der KN bleibt wohl separat erhalten.
Der Kompetenznachweis wird für die Open Category benötigt und hat keinen Wirkung auf Fliegen im Verbandsrahmen nach §16 a/b.
Wobei gerade für Helipiloten die Open Category mit 120m AGL eine recht praktikable Lösung zu sein scheint.
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