Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

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  • mauerheli
    Member
    • 20.01.2013
    • 308
    • Alfred

    #76
    AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

    Zitat von feldwegflieger Beitrag anzeigen
    Ein Jäger hat schlichtweg überhaupt nichts zu bestimmen, außer er ist zugleich Eigentümer des Grundes.

    Woher zum Teufel kommt diese Hörigkeit?

    Und was haben Geozonen mit diesem Thema zu tun?
    Aha, da solltest dich lieber mal mit dem Jagdrecht, Naturschutz und dem Luftrecht auseinandersetzten bevor hier wild raum schreibst ....

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    • Gast
      Gast

      #77
      AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

      Bzgl. dem Jagdrecht habe ich hier folgendes gefunden.

      "...Hinzu kommt, dass die Befugnis zum Sperren des Waldes für Besucher- seien sie berechtigt oder unberechtigt - nicht zum Inhalt des Jagdrechts im Sinne des §1 Abs. 1 BJagdG gehört(siehe oben). Das führt im Ergebnis dazu, dass der Jag-dausübungsberechtigte trotz seines Jagdrechts gegenüber Dritten keine besondere Rechtsstellung innehat, soweit nicht das Jagdrecht selbst betroffen ist. Insofern ste-hen sich der Jagdpächter und der Waldbesucher, soweit er nicht gerade Wilderer ist,grundsätzlich gleichberechtigt, gegenüber...."

      Beim Förster sieht die Sache hingegen schon etwas anders aus.

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      • parkplatzflieger
        Senior Member
        • 18.03.2012
        • 8994
        • Torsten
        • FMBG Schifferstadt-Assenheim

        #78
        AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

        Zitat von froeschi62 Beitrag anzeigen
        Das Feld ist in dieser Phase ungenutzt.
        Solche Phasen gibt es noch irgendwo? Meine Wahnrehmung der Landwirtschaft rund um unseren Platz sagt mir zumindest hier was anderes.

        Ich habe die Rechtslage bisher so verstanden: ßberfliegen eigentlich kein Problem, Betreten zum Starten und Landen schon. Deshalb vom Feldweg aus starten. Problem: Wie kommt man dahin, wenn wirklich überall Schilder stehen "nur für Land- und Forstwirtschaft".
        Torsten
        Voodoo 600, Logo 600SX
        Spektrum, Spirit, Heli X

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        • mauerheli
          Member
          • 20.01.2013
          • 308
          • Alfred

          #79
          AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

          Zitat von Catnova Beitrag anzeigen
          Bzgl. dem Jagdrecht habe ich hier folgendes gefunden.

          "...Hinzu kommt, dass die Befugnis zum Sperren des Waldes für Besucher- seien sie berechtigt oder unberechtigt - nicht zum Inhalt des Jagdrechts im Sinne des §1 Abs. 1 BJagdG gehört(siehe oben). Das führt im Ergebnis dazu, dass der Jag-dausübungsberechtigte trotz seines Jagdrechts gegenüber Dritten keine besondere Rechtsstellung innehat, soweit nicht das Jagdrecht selbst betroffen ist. Insofern ste-hen sich der Jagdpächter und der Waldbesucher, soweit er nicht gerade Wilderer ist,grundsätzlich gleichberechtigt, gegenüber...."

          Beim Förster sieht die Sache hingegen schon etwas anders aus.
          zwischen Pächter und und Förster gibt es auch den den Jagdschutz beauftragen, der sogar bei begründetem Verdacht (Wilderei ) Polizei ähnliche Rechte hat, aber als Wildflieger wird man immer den Kürzen zeihen ... also entweder einigen oder wo anders hin ...

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          • Filout
            Member
            • 16.04.2015
            • 276
            • Helmut

            #80
            AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

            (Etwas) OT, aber gerade drüber gestolpert.
            Man kann das auch von den Vollmondphasen abhängig machen ==> Mondphasen

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            • christianm
              Member
              • 10.09.2017
              • 815
              • Christian
              • Augsburg

              #81
              AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

              Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigen
              Wie kommt man dahin, wenn wirklich überall Schilder stehen "nur für Land- und Forstwirtschaft".
              Zu Fuss, wie es scheint

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              • parkplatzflieger
                Senior Member
                • 18.03.2012
                • 8994
                • Torsten
                • FMBG Schifferstadt-Assenheim

                #82
                AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                Zitat von christianm Beitrag anzeigen
                Zu Fuss, wie es scheint
                In den meisten Fällen wohl eher unrealistisch.
                Torsten
                Voodoo 600, Logo 600SX
                Spektrum, Spirit, Heli X

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                • froeschi62
                  Member
                  • 05.03.2020
                  • 674
                  • Dietmar
                  • Mainz

                  #83
                  AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                  Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigen
                  Solche Phasen gibt es noch irgendwo? Meine Wahnrehmung der Landwirtschaft rund um unseren Platz sagt mir zumindest hier was anderes.
                  Yeep. hier in Mainz definitiv.

                  Viele Grüße
                  Dietmar
                  Logo 200, T-REX 300X, Diabolo 550, Voodoo 400, Voodoo 700, Diabolo 700UL

                  Kommentar

                  • feldwegflieger
                    Member
                    • 17.12.2017
                    • 209
                    • Frank
                    • ETLM

                    #84
                    AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                    Bevor mich ein Jäger von einer Wiese vertreibt, vorausgesetzt ich habe grünes Licht vom Grundstückseigner, muss er schon einiges unternehmen. Da wären u. a. Jadgpachtvertrag und Flurkarte mitzubringen.
                    Nicht selten stellt sich heraus und das habe ich selbst erlebt, hat der Herr Jäger hier nichts zu suchen.
                    Meist sind es die besonders aufbrausenden Jäger, die gerade unbefugt ihren Hobby oder seltener ihrer Berufung nachkommen.

                    Kommentar

                    • Polten Sepp
                      Senior Member
                      • 15.06.2016
                      • 2531
                      • Rene
                      • Umgebung Innsbruck- http://mbci.at, Umgebung Bruck/ Leitha, Umgebung Pawlowsk

                      #85
                      AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                      Noch einmal: man braucht kein Einverständnis des Besitzers, speziell wenn man von einen Weg startet.
                      Scheiss auf de Wöd, wenn Wir eh boild den Mars bewohnen...od irgend oan ondan Planet!

                      Kommentar

                      • christianm
                        Member
                        • 10.09.2017
                        • 815
                        • Christian
                        • Augsburg

                        #86
                        AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                        Zitat von Polten Sepp Beitrag anzeigen
                        braucht kein Einverständnis des Besitzers, speziell wenn man von einen Weg startet.
                        Aber was ist mit der Bergung, nach einer "ungeplanten" Landung?

                        Kommentar

                        • VolkerZ
                          Member
                          • 05.08.2020
                          • 826
                          • Volker

                          #87
                          AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                          Zitat von christianm Beitrag anzeigen
                          Aber was ist mit der Bergung, nach einer "ungeplanten" Landung?
                          Der "Flurschaden" der bei einer solchen Bergung entsteht ist über deine Haftpflichtversicherung abgedeckt.

                          Gruß VolkerZ

                          Kommentar

                          • Ulli600
                            Senior Member
                            • 02.07.2012
                            • 4223
                            • Ulrich
                            • Hamburg

                            #88
                            AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                            Zitat von Polten Sepp Beitrag anzeigen
                            Noch einmal: man braucht kein Einverständnis des Besitzers, speziell wenn man von einen Weg startet.
                            So ist es. Nur über Wohngrundstücken braucht man die Erlaubnis.
                            Rechtliches: Fliegen in Wohngebieten - Deutscher Modellflieger Verband e.V.
                            Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

                            Kommentar

                            • christianm
                              Member
                              • 10.09.2017
                              • 815
                              • Christian
                              • Augsburg

                              #89
                              AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                              Zitat von VolkerZ Beitrag anzeigen
                              Der "Flurschaden" der bei einer solchen Bergung entsteht ist über deine Haftpflichtversicherung abgedeckt.
                              Gut, dann hab ich auch kein schlechtes Gewissen über ein paar niedergedrückte Halme.

                              Kommentar

                              • VolkerZ
                                Member
                                • 05.08.2020
                                • 826
                                • Volker

                                #90
                                AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                                Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen
                                So ist es. Nur über Wohngrundstücken braucht man die Erlaubnis.
                                Rechtliches: Fliegen in Wohngebieten - Deutscher Modellflieger Verband e.V.
                                Vielleicht mal deinen Link selbst auch bis zu Ende lesen.
                                Da steht:
                                "Sind keine Wohngrundstücke betroffen, so ist lediglich das Einverständnis des Grundstückseigentümers des Grundstücks, von dem aus gestartet oder auf dessen Grundstück gelandet wird, erforderlich."
                                Und die schriftliche Erlaubnis dient nur deiner eigenen Sicherheit. Damit es dir einwandfrei möglich ist den Nachweis zu erbringen. So sollte man es in Deutschland machen. Wer meint er bräuchte nicht, ....
                                Das ist nicht mein Problem.

                                Gruß VolkerZ

                                Kommentar

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