Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?
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AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?
Bzgl. dem Jagdrecht habe ich hier folgendes gefunden.
"...Hinzu kommt, dass die Befugnis zum Sperren des Waldes für Besucher- seien sie berechtigt oder unberechtigt - nicht zum Inhalt des Jagdrechts im Sinne des §1 Abs. 1 BJagdG gehört(siehe oben). Das führt im Ergebnis dazu, dass der Jag-dausübungsberechtigte trotz seines Jagdrechts gegenüber Dritten keine besondere Rechtsstellung innehat, soweit nicht das Jagdrecht selbst betroffen ist. Insofern ste-hen sich der Jagdpächter und der Waldbesucher, soweit er nicht gerade Wilderer ist,grundsätzlich gleichberechtigt, gegenüber...."
Beim Förster sieht die Sache hingegen schon etwas anders aus.
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AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?
Solche Phasen gibt es noch irgendwo? Meine Wahnrehmung der Landwirtschaft rund um unseren Platz sagt mir zumindest hier was anderes.Zitat von froeschi62 Beitrag anzeigenDas Feld ist in dieser Phase ungenutzt.
Ich habe die Rechtslage bisher so verstanden: ßberfliegen eigentlich kein Problem, Betreten zum Starten und Landen schon. Deshalb vom Feldweg aus starten. Problem: Wie kommt man dahin, wenn wirklich überall Schilder stehen "nur für Land- und Forstwirtschaft".Torsten
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AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?
zwischen Pächter und und Förster gibt es auch den den Jagdschutz beauftragen, der sogar bei begründetem Verdacht (Wilderei ) Polizei ähnliche Rechte hat, aber als Wildflieger wird man immer den Kürzen zeihen ... also entweder einigen oder wo anders hin ...Zitat von Catnova Beitrag anzeigenBzgl. dem Jagdrecht habe ich hier folgendes gefunden.
"...Hinzu kommt, dass die Befugnis zum Sperren des Waldes für Besucher- seien sie berechtigt oder unberechtigt - nicht zum Inhalt des Jagdrechts im Sinne des §1 Abs. 1 BJagdG gehört(siehe oben). Das führt im Ergebnis dazu, dass der Jag-dausübungsberechtigte trotz seines Jagdrechts gegenüber Dritten keine besondere Rechtsstellung innehat, soweit nicht das Jagdrecht selbst betroffen ist. Insofern ste-hen sich der Jagdpächter und der Waldbesucher, soweit er nicht gerade Wilderer ist,grundsätzlich gleichberechtigt, gegenüber...."
Beim Förster sieht die Sache hingegen schon etwas anders aus.
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AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?
(Etwas) OT, aber gerade drüber gestolpert.
Man kann das auch von den Vollmondphasen abhängig machen ==> Mondphasen
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Zu Fuss, wie es scheintZitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigenWie kommt man dahin, wenn wirklich überall Schilder stehen "nur für Land- und Forstwirtschaft".
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In den meisten Fällen wohl eher unrealistisch.Zitat von christianm Beitrag anzeigenZu Fuss, wie es scheint
Torsten
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AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?
Yeep. hier in Mainz definitiv.Zitat von parkplatzflieger Beitrag anzeigenSolche Phasen gibt es noch irgendwo? Meine Wahnrehmung der Landwirtschaft rund um unseren Platz sagt mir zumindest hier was anderes.
Viele Grüße
DietmarLogo 200, T-REX 300X, Diabolo 550, Voodoo 400, Voodoo 700, Diabolo 700UL
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AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?
Bevor mich ein Jäger von einer Wiese vertreibt, vorausgesetzt ich habe grünes Licht vom Grundstückseigner, muss er schon einiges unternehmen. Da wären u. a. Jadgpachtvertrag und Flurkarte mitzubringen.
Nicht selten stellt sich heraus und das habe ich selbst erlebt, hat der Herr Jäger hier nichts zu suchen.
Meist sind es die besonders aufbrausenden Jäger, die gerade unbefugt ihren Hobby oder seltener ihrer Berufung nachkommen.
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AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?
Noch einmal: man braucht kein Einverständnis des Besitzers, speziell wenn man von einen Weg startet.Scheiss auf de Wöd, wenn Wir eh boild den Mars bewohnen...od irgend oan ondan Planet!
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Aber was ist mit der Bergung, nach einer "ungeplanten" Landung?Zitat von Polten Sepp Beitrag anzeigenbraucht kein Einverständnis des Besitzers, speziell wenn man von einen Weg startet.
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Der "Flurschaden" der bei einer solchen Bergung entsteht ist über deine Haftpflichtversicherung abgedeckt.Zitat von christianm Beitrag anzeigenAber was ist mit der Bergung, nach einer "ungeplanten" Landung?
Gruß VolkerZ
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AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?
So ist es. Nur über Wohngrundstücken braucht man die Erlaubnis.Zitat von Polten Sepp Beitrag anzeigenNoch einmal: man braucht kein Einverständnis des Besitzers, speziell wenn man von einen Weg startet.
Rechtliches: Fliegen in Wohngebieten - Deutscher Modellflieger Verband e.V.Mindestens haltbar bis: 17.04.2020
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Gut, dann hab ich auch kein schlechtes Gewissen über ein paar niedergedrückte Halme.Zitat von VolkerZ Beitrag anzeigenDer "Flurschaden" der bei einer solchen Bergung entsteht ist über deine Haftpflichtversicherung abgedeckt.
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AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?
Vielleicht mal deinen Link selbst auch bis zu Ende lesen.Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigenSo ist es. Nur über Wohngrundstücken braucht man die Erlaubnis.
Rechtliches: Fliegen in Wohngebieten - Deutscher Modellflieger Verband e.V.
Da steht:
"Sind keine Wohngrundstücke betroffen, so ist lediglich das Einverständnis des Grundstückseigentümers des Grundstücks, von dem aus gestartet oder auf dessen Grundstück gelandet wird, erforderlich."
Und die schriftliche Erlaubnis dient nur deiner eigenen Sicherheit. Damit es dir einwandfrei möglich ist den Nachweis zu erbringen. So sollte man es in Deutschland machen. Wer meint er bräuchte nicht, ....
Das ist nicht mein Problem.
Gruß VolkerZ
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