Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

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    Gast

    #91
    AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

    Zitat von VolkerZ Beitrag anzeigen
    "Sind keine Wohngrundstücke betroffen, so ist lediglich das Einverständnis des Grundstückseigentümers des Grundstücks, von dem aus gestartet oder auf dessen Grundstück gelandet wird, erforderlich."
    Und wenn ich auf öffentlichem Weg starte und lande, braucht man dies meiner Meinung nach nicht.
    Benötige ich eine Erlaubnis, wenn ich mit meinem RC Car über die Straße fahre, mit dem ferngesteuerten Boot in einem öffentlichen See, mit den Inlinern.....?

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    • Escalus
      Member
      • 08.06.2018
      • 518
      • Frank
      • Euskirchen

      #92
      AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

      Zitat von Polten Sepp Beitrag anzeigen
      Noch einmal: man braucht kein Einverständnis des Besitzers, speziell wenn man von einen Weg startet.
      Das ist leider nur halb richtig.
      Ja man braucht nicht die genemigung des Feldbesitzers um dort drüber zu fliegen(besser ist es aber).
      Beim starten und landen von Feldwegen muss man da aber aufpassen. Da kommt es unter anderem stark auf das Bundesland an

      Zitat von WIKIPEDIA Wirtschaftsweg
      Nutzungsbeschränkung

      In Baden-Württemberg sind Feldwege dem Gemeingebrauch gewidmet, jedoch nur als beschränkt öffentlicher Weg für die Bewirtschaftung der angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke. Es kann als Ordnungswidrigkeit angezeigt werden, wenn ein Feldweg ohne Sondernutzungserlaubnis befahren wird. Eine gesonderte Sperrung durch Verkehrszeichen ist nicht erforderlich, da die Feldwege bereits auf Grund ihrer Widmung als beschränkt öffentlicher Weg gesperrt sind.

      In Nordrhein-Westfalen werden Wirtschaftswege nicht als öffentliche Straßen oder Wege gewidmet, sondern bleiben Privatwege, auch wenn sie zwischenzeitlich ins Eigentum der Stadt oder Gemeinde gelangt sind. Es wird angenommen, dass Wirtschaftswege ursprünglich (einige bei den Aufteilungen der Gemeinschaftsflächen zu Anfang des 19. Jahrhunderts) aus dem Eigentum der anliegenden Grundstücke entstanden und weiterhin für deren Nutzung bestimmt sind.
      Bei uns in NRW gehört dem Bauern also auch der Landweg und damit darf man nur mit seiner Genemigung von dort starten.
      Wenn du eine wenig belebte öffentliche Straße neben einem Feld hast von der du starten kannst, dann ist es "einfach".
      Banshee 850-6, TDR II, TDF 6/7S, Kraken 600 12S, T-Rex 470LT

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      • Nerd
        Member
        • 28.12.2014
        • 449
        • Michael

        #93
        AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

        Hallo,
        Bisher keine Gesetzestexte....
        Bevor noch jemand verzweifelt sucht ein solches Gesetz, das man die Erlaubnis des Grundstücks Eigentümers benötigt gibt es nicht!
        Es sei den mir legt jemand den Gesetzestext vor.

        Folgendes führt immer wieder zu Missverständnissen.
        Die Verbände vordern eine solche Erlaubnis. Dies wird oft, meist mit dem Gesetzgeber verwechselt.
        Das liegt daran das die Verbände meist auch die Versicherung stellen und in den Versicherungsbedingungen wird dieses Einverständnis gefordert.
        Bedeutet im Klartext. Fliegt man ohne Einverständnis des Grundstücks Eigentümers über seinem Grundstück oder startet oder landet man darauf, riskiert man seinen Versicherungsschutz. Das war es.
        Anders formuliert, steht in der Versicherung das man beim fliegen immer eine rote Kappe tragen muss dann ist das eben so. Trägt man diese nicht ist man nicht versichert.
        Das bedeutet aber nicht, dass man etwas verbotenes tut.
        Der Gesetzgeber fordert weder die rote Kappe.... noch das andere.

        Dies wird oft verwechselt daher denken viele, fliegen ohne Einverständnis ist illegal oder verboten oder sonst was.

        Sollte jemand einen Gesetzestext posten, werde ich alles widerrufen.

        Grüße
        Zuletzt geändert von Nerd; 02.03.2021, 16:19.

        Kommentar

        • Nerd
          Member
          • 28.12.2014
          • 449
          • Michael

          #94
          AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

          Und Vorsicht genau anders herum wird nämlich ein Schuh daraus.

          Sollte ein Grundstückseigentümer nicht wünschen das sein Grundstück betreten wird, dann bringt er das zum Ausdruck, macht einen Zaun drum oder stellt ein Schild auf.

          Bitte nicht so viel ich denken, meinen sondern Gesetzestexte lesen. Es ist völlig egal wem das Grundstück gehört wessen Wiese oder Weg es ist.
          Zuletzt geändert von Nerd; 02.03.2021, 16:32.

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          • Escalus
            Member
            • 08.06.2018
            • 518
            • Frank
            • Euskirchen

            #95
            AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

            Es sollte doch jedem hier klar sein wo der unterschied zwischen privaten und öffentlichen Grundstück liegt. Das man ein privates Grundstück nicht betretten darf und sich sonst damit strafbar macht ist doch selbsverständlich.
            Der Luftraum über dem Grundstück ist hingegen nicht davon betroffen.
            Wenn man nun von einem ßffentlichem Grundstück/Weg startet, ist das soweit ok und man braucht nicht unbedingt das Einverständniss des Bauerns.

            Aber auch hier muss man vorsichtig sein. Es gibt hier im Forum einen Thread aus Marsdorf wo sich ein Anwohner im Gewerbegebiet angepisst gefühlt hat. Er hat auch behauptet das man über sein Grundstück geflogen ist. Das ging über mehrere Jahre und Prozesse. Ich kann euch sagen, dass es nicht so klar wie man denk ausgegangen ist.
            Banshee 850-6, TDR II, TDF 6/7S, Kraken 600 12S, T-Rex 470LT

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            • Escalus
              Member
              • 08.06.2018
              • 518
              • Frank
              • Euskirchen

              #96
              AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

              Und um auch nochmal auf das Argument von wegen kein Stress im Verein einzugehen.
              Meiner Erfahrungen im Verein sind alle sehr schlecht. Das ist wie im Kindergarten mit den Flächenfliegern.

              Oft passt die Mentalitär von Heli und Flächenflieger einfach nicht zusammen.
              Banshee 850-6, TDR II, TDF 6/7S, Kraken 600 12S, T-Rex 470LT

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              • Nerd
                Member
                • 28.12.2014
                • 449
                • Michael

                #97
                AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                Es geht ja hier nicht darum den gesunden Menschenverstand auszuschalten oder jemanden zu provozieren.

                Wenn der Kollege in Marsdorf zum Ausdruck gebracht hat das er das nicht wünscht ist das sein Recht und dann hat man sich zu beugen.

                Aber genau darum geht es ja. Wenn jemand etwas nicht wünscht sagt er es.
                Genau aus dem Grund gibt es ja Schilder, Naturschutzgebiet oder Flugverbotszonen usw.
                Dadurch wird zum Ausdruck gebracht das dieses oder jenes manchmal eben auch Modellflug nicht erwünscht ist.
                Viele Städte haben das in der Stadtordnung erklärt. Da fliegt man schon illegal wenn man sich auf städtischem Grund bewegt. Eben weil Modellflug laut Stadtordnung auf Städtischem Grund verboten ist. Bevor man also im nächsten Stadtpark fliegt mal die Stadtordnung lesen.

                Grüße

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                • rocket-tom
                  Member
                  • 03.06.2011
                  • 962
                  • Thomas
                  • SÜW

                  #98
                  AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                  Weiß nicht ob der Link bereits bekannt ist ...

                  Gemeindeweites Modellflugverbot? - Jagdgenossenschaft will Modellflieger einschränken - Deutscher Modellflieger Verband e.V.

                  Grüße
                  Tom

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                  • Nerd
                    Member
                    • 28.12.2014
                    • 449
                    • Michael

                    #99
                    AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                    Hier mal exemplarisch die Kölner Stadtordnung...

                    §24 Wichtig.

                    Da ich ja so laut nach einem Gesetzestext geschrien habe möchte ich natürlich auch selber einen liefern.




                    Grüße

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                    • froeschi62
                      Member
                      • 05.03.2020
                      • 674
                      • Dietmar
                      • Mainz

                      #100
                      AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                      Zitat von Nerd Beitrag anzeigen
                      Hier mal exemplarisch die Kölner Stadtordnung...

                      §24 Wichtig.

                      Da ich ja so laut nach einem Gesetzestext geschrien habe möchte ich natürlich auch selber einen liefern.




                      Grüße
                      Das gilt aber eher für die Grünanlagen und Wege in Köln. Davon gibt es wahrlich große wo man theoretisch fliegen könnte. Ich denke Feldmarkungen sind davon überhaupt nicht berührt.

                      Viele Grüße
                      Dietmar
                      Logo 200, T-REX 300X, Diabolo 550, Voodoo 400, Voodoo 700, Diabolo 700UL

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                      • ChrisW
                        Member
                        • 14.08.2016
                        • 22
                        • Chris

                        #101
                        AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                        Zitat von Nerd Beitrag anzeigen
                        Hallo,
                        Bisher keine Gesetzestexte....
                        Bevor noch jemand verzweifelt sucht ein solches Gesetz, das man die Erlaubnis des Grundstücks Eigentümers benötigt gibt es nicht!
                        Es sei den mir legt jemand den Gesetzestext vor.

                        Folgendes führt immer wieder zu Missverständnissen.
                        Die Verbände vordern eine solche Erlaubnis. Dies wird oft, meist mit dem Gesetzgeber verwechselt.
                        Das liegt daran das die Verbände meist auch die Versicherung stellen und in den Versicherungsbedingungen wird dieses Einverständnis gefordert.
                        Bedeutet im Klartext. Fliegt man ohne Einverständnis des Grundstücks Eigentümers über seinem Grundstück oder startet oder landet man darauf, riskiert man seinen Versicherungsschutz. Das war es.
                        Anders formuliert, steht in der Versicherung das man beim fliegen immer eine rote Kappe tragen muss dann ist das eben so. Trägt man diese nicht ist man nicht versichert.
                        Das bedeutet aber nicht, dass man etwas verbotenes tut.
                        Der Gesetzgeber fordert weder die rote Kappe.... noch das andere.

                        Dies wird oft verwechselt daher denken viele, fliegen ohne Einverständnis ist illegal oder verboten oder sonst was.

                        Sollte jemand einen Gesetzestext posten, werde ich alles widerrufen.

                        Grüße

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                        • Nerd
                          Member
                          • 28.12.2014
                          • 449
                          • Michael

                          #102
                          AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                          (vgl. § 903 BGB)
                          Richtig, der Grundstückseigentümer muss aktiv werden.

                          Leider hast Du beim entscheidenden Satz keinen Gesetzestext genannt.

                          Das Starten und Landen von Flugmodellen ist leider nicht von diesem gestatteten Gemeingebrauch umfasst. Es stellt eine Sondernutzung dar

                          §25(1) LuftVG
                          Wenn Du so argumentierst müsstest Du ebenfalls eine Erlaubnis der Luftfahrtbundesbehörde einholen. Wir sprechen hier immer noch von Modellflug...


                          Vielen Dank
                          Grüße
                          Zuletzt geändert von Nerd; 02.03.2021, 20:51.

                          Kommentar

                          • feldwegflieger
                            Member
                            • 17.12.2017
                            • 209
                            • Frank
                            • ETLM

                            #103
                            AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                            Zitat von Nerd Beitrag anzeigen

                            §25(1) LuftVG
                            Wenn Du so argumentierst müsstest Du ebenfalls eine Erlaubnis der Luftfahrtbundesbehörde einholen. Wir sprechen hier immer noch von Modellflug...
                            Das braucht man doch nicht für ein vernichtendes Schlußwort.

                            Leider enden derartige Themen meist völlig off topic und recht düster.

                            Kommentar

                            • ChrisW
                              Member
                              • 14.08.2016
                              • 22
                              • Chris

                              #104
                              AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                              Zitat von Nerd Beitrag anzeigen
                              (vgl. § 903 BGB)
                              Richtig, der Grundstückseigentümer muss aktiv werden.

                              Leider hast Du beim entscheidenden Satz keinen Gesetzestext genannt.

                              Das Starten und Landen von Flugmodellen ist leider nicht von diesem gestatteten Gemeingebrauch umfasst. Es stellt eine Sondernutzung dar

                              §25(1) LuftVG
                              Wenn Du so argumentierst müsstest Du ebenfalls eine Erlaubnis der Luftfahrtbundesbehörde einholen. Wir sprechen hier immer noch von Modellflug...


                              Vielen Dank
                              Grüße
                              Der in den Landesrechten gesetzlich gestattete Gemeingebrauch durch Widmungsakt bezieht sich auf den "Gebrauch zum Verkehr". Soweit dies positiv geregelt, ist es rechtlich nicht mehr erforderlich und überflüssig, negativ zu regeln, was nicht gestattet ist. Der Betrieb von Flugmodellen wird nicht diesem "Gebrauch zum Verkehr" zugeordnet und stellt damit eine explizit genehmigungsbedürftige Sondernutzung dar. Dazu ist auch eine gegenteilige Auffassung nicht ersichtlich - weder in Lehre, Literatur noch Rechtsprechung.

                              § 25 LuftVG ist nur auf solche Luftfahrzeuge anwendbar, für welche nach §§ 6 ff. LuftVG Flugplätze (Flughäfen, Landeplätze oder Segelfluggelände) genehmigt werden können. Nach ständiger Rechtsprechung bedürfen UAV und Flugmodelle keine so genehmigten Flugplätze, sondern lediglich einer Betriebserlaubnis gem. § 21a LuftVO. Modellfluggelände können auch nicht (mehr) nach § 6 LuftVG genehmigt werden (was früher allerdings tatsächlich möglich war).

                              Beste Grüße

                              RA Christian Walther, Bundeskommission Modellflug im DAeC

                              Kommentar

                              • merhex
                                Member
                                • 21.04.2020
                                • 420
                                • david
                                • Kramsach/Tirol

                                #105
                                AW: Wildflug in Deutschland - Hat der Jäger was zu melden ?

                                Zitat von Filout Beitrag anzeigen
                                (Etwas) OT, aber gerade drüber gestolpert.
                                Man kann das auch von den Vollmondphasen abhängig machen ==> Mondphasen
                                sorry für OT aber der Bericht ist köstlich.
                                AMTLICHER Sonnenuntergang
                                sowas gibt es in BRD?
                                Frage mich welches Amt dafür zuständig ist
                                LG David

                                Kommentar

                                Lädt...
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