Versicherungspflicht

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  • CaptainBalu
    Senior Member
    • 12.05.2011
    • 5233
    • Bernd
    • MFC Oberhausen (Bottrop-Kirchhellen)

    #796
    AW: Versicherungspflicht

    Hi Andreas,

    es geht darum dass der Versicherungsnehmer sicher sein kann auch versichert zu sein (man was für ein Satz ). Aber da wird er wohl noch mal genauer bei seiner Versicherung nachfragen müssen, wir werden das hier nicht klären können.

    Darüber hinaus stimme ich Dir vollkommen zu: bin auch über den DMFV versichert, da ist man (ebenso wie bei DMO, DAeC etc.) auf der "sicheren Seite" !

    Gruss,
    Bernd

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    • higginsd
      higginsd

      #797
      AW: Versicherungspflicht

      Zitat von CaptainBalu Beitrag anzeigen
      bin auch über den DMFV versichert, da ist man (ebenso wie bei DMO, DAeC etc.) auf der "sicheren Seite"
      Naja... Die kochen auch nur mit Wasser, geben widersprüchliche Aussagen ab und würden im Zweifelsfall auch versuchen, sich irgendwie um die Zahlung zu drücken. Versicherer sind knallharte Wirtschaftsunternehmen und nicht die Caritas. Und deshalb - und aufgrund der Höhe der evtl. im Raum stehenden Summen - mit extremer Vorsicht zu genießen! Das sind nicht Deine Freunde, das sind Totfeinde, wenn es wirklich 'drauf ankommt!

      Wenn ich nur an die widersprüchlichen Aussagen des DMFV zum Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers für den Aufstieg", wie und wann sie vorzuliegen hat und was da - wischi-waschi - geht bzw. akzeptiert wird und was nicht, dann kann ich mir ungefähr vorstellen, mit welchen Bandagen der Versicherer sich in einem wirklich teuren Fall (Personenschaden) versuchen wird, aus der Sache herauszuwinden.

      Ob das dann für uns als Versicherungsnehmer immer gut ausgeht oder ob wir uns da nicht alle etwas blauäugig durch den Ponyhof mit Namen "ich bin ja gut versichert" bewegen, will ich lieber gar nicht wissen...

      Was wir alle - auch die Versicherer - doch benötigen sind entweder

      a) eine klare Regelung des Gesetzgebers, was, wann, wo unter welchen Umständen versichert ist

      oder

      b) ein eindeutiges Urteil von einem deutschen Gericht mit Präzedenzwirksamkeit

      oder

      c) ein Rechtsgutachten eines wirklich integeren Juristen, der die Rechtslage in alle Facetten analysiert hat und für beide Seiten nachvollziehbar bewertet und auslegt

      Und selbst dann: es gibt genug Versicherugsfälle, wo Gerichte den Versicherer nach mehreren Jahren letzt-instanzlich zur Zahlung verurteilt haben - und die Konzerne einfach frech nicht bezahlen. Da sind schon Familien zugrunde gegangen, weil ihnen die finanzielle Luft ausgegangen ist. Den Versicherern ist es schnurzpiepe und deren Rechtsabteilungen sowieso. Die Gehälter der dort arbeitenden, sauberen Herren Rechtsanwälte sind eh bezahlt, da kann auch ein bischen klagen und klagen lassen. Sonst wird's ja langweilig und die eigene Existenzberechtigung könnte angezweifelt werden.

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      • SoloPro
        Senior Member
        • 09.01.2011
        • 2209
        • Norbert

        #798
        AW: Versicherungspflicht

        Zitat von der.stefan Beitrag anzeigen
        b) ein eindeutiges Urteil von einem deutschen Gericht mit Präzedenzwirksamkeit
        Ob nachher in einem bestimmten Versicherungsfall gezahlt wird oder nicht hängt auch vor Gericht vom Einzelfall ab. Ich glaube die Umstände werden immer so verschieden sein, dass man kaum Präzedenzfälle finden wird.
        Unabhängig davon gibt es nun mal eine Versicherungspflicht für unser Hobby.

        Gruß Norbert
        Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren. (Berthold Brecht)

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        • Amok
          Senior Member
          • 12.04.2009
          • 7316
          • Thomas
          • EDKA

          #799
          AW: Versicherungspflicht

          So was wie Präzedenzfälle gibt es in Deutschland nicht (zumindest nicht in der Form, dass es für irgend wen geschweige denn ein Gericht bindend wäre)

          Jedes Gericht kann in jedem Fall anders entscheiden und - was noch besser ist - seine eigenen Entscheidungen bzw die von anderen auch noch widerrufen und anders entscheiden.

          mfg
          Amok
          StabiDB - Projekt: Euro1

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          • Bernd Hohmann
            Bernd Hohmann

            #800
            AW: Versicherungspflicht

            Zitat von Amok Beitrag anzeigen
            So was wie Präzedenzfälle gibt es in Deutschland nicht (zumindest nicht in der Form, dass es für irgend wen geschweige denn ein Gericht bindend wäre)
            Darum hat Stefan ja auch von "Präzedenzwirksamkeit" gesprochen. Gerade bei bislang nicht sonderlich durchgeackerten Problemstellungen stützt man sich gerne auf bereits verkündete Urteile zum Thema da es noch keine "herrschende Meinung" gibt.

            Bernd

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            • Bernd Hohmann
              Bernd Hohmann

              #801
              AW: Versicherungspflicht

              Zitat von der.stefan Beitrag anzeigen
              Naja... Die kochen auch nur mit Wasser, geben widersprüchliche Aussagen ab und würden im Zweifelsfall auch versuchen, sich irgendwie um die Zahlung zu drücken. Versicherer sind knallharte Wirtschaftsunternehmen und nicht die Caritas.
              Ich darf am Rande anmerken, dass DMO, DMV und Konsorten nicht Versicherungsgeber sondern Versicherungsnehmer sind (wir stecken alle in Gruppenversicherungen bei AXA / Roland etc. wo auch die "richtigen" Flugzeuge versichert sind).

              Das hat den Charme, dass die sich mit dem Versicherer herumschlagen müssen und dafür gibt es wiederum Rechtsschutzversicherungen :-)

              Bernd

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              • Amok
                Senior Member
                • 12.04.2009
                • 7316
                • Thomas
                • EDKA

                #802
                AW: Versicherungspflicht

                Zitat von Bernd Hohmann Beitrag anzeigen
                Darum hat Stefan ja auch von "Präzedenzwirksamkeit" gesprochen.
                Wow, ... endlich mal ein Wort, was selbst google nicht kennt

                Zitat von Bernd Hohmann Beitrag anzeigen
                Gerade bei bislang nicht sonderlich durchgeackerten Problemstellungen stützt man sich gerne auf bereits verkündete Urteile zum Thema da es noch keine "herrschende Meinung" gibt.
                Wenn dies aber nicht meiner Auffassung von Recht entspricht würde ich meinen Rechtsbeistand dazu anhalten ganz klar dagegen anzugehen und damit kommt man eben auf Grund nicht bindender Präzedenz in Deutschland relativ leicht durch.

                Hier, zwar aus einem anderen Thread, trifft aber das Thema:

                Zitat von Amok Beitrag anzeigen
                Der Witz an der Geschichte ist eigentlich ... egal, was im Gesetzt steht, egal, was ein Gericht eventuell im Einzelfall entschieden hat, bei einem konkreten Fall wird individuell und ohne Bezug auf andere Ereignisse (Gerichtsurteile) komplett eigenständig und unabhängig entschieden. Und dabei ist es die Aufgabe der verschiedenen Parteien vor Gericht, ihre Interpretation der Gesetzestexte und Gegebenheiten möglichst überzeugend darzustellen. Da es in Deutschland keine "Vergleichs-Urteile", "Präzedenzfälle" (oder wie der Volksmund sie auch immer nennen mag) gibt und es einem Gericht sogar gestattet ist (höheren Instanzen sowieso), in einem "identischen" Fall eine komplett andere Rechtsprechung zu tun, ist jede Diskussion darüber hinfällig.
                mfg
                Amok
                StabiDB - Projekt: Euro1

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                • JMalberg
                  RC-Heli TEAM
                  • 05.06.2002
                  • 22614
                  • J
                  • D: um Saarbrücken drum rum

                  #803
                  AW: Versicherungspflicht

                  @Amok: Du glaubst gar nicht wie mir diese US-amerikanischen Anwaltsserien auf den Senkel gehen, die deren nicht nur meiner Meinung nach primitiven Rechtssystem auch noch hier propagieren ... und dann werden hier in Deutschland auch noch solche Sachen wie "Einspruch!" und "Präzedenzfall" gefordert.

                  Ist aber OT.
                  Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                  Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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                  • dagobert77
                    dagobert77

                    #804
                    AW: Versicherungspflicht bei Wildflug

                    Starten mit Modellflugzeugen von nicht genehmigten Geländen (-Wildfliegen-)


                    Modellflugzeuge sind Luftfahrzeuge und unterliegen dem Luftverkehrsgesetz (§1 LuftVG)

                    Seit 10. August 2005 ist ausnahmslos für alle Modellflugzeuge unabhängig von ihrer Abflugmasse eine Modell-Halterhaftpficht-Versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Mindestdeckung : 750.000 Rechnungseinheiten entsprechen ca. 920.000,00 €
                    (§33, 37, 43.2 LuftVG)

                    Grundsätzlich darf nur mit Modellen unter 5 kg Abfluggewicht (auch Segelflugmodelle) geflogen werden. (§ 16 (4) LuftVO)

                    Raketenmodelle dürfen nur mit einem maximalen Treibsatz von unter 20g ausgerüstet sein. Bei Modellen mit Verbrennungsantrieb (z.B. Kolbenmotor, Turbine) muss eine Entfernung von mind. 1,5 km zum nächsten Wohngebiet eingehalten werden. (§ 16 1.1c LuftVO) Der Begriff Wohngebiet wird unterschiedlich von den ßmtern und Gerichten ausgelegt.

                    Der Aufstieg von Flugmodellen aller Art setzt einen Abstand von mindestens 1,5 km zu Flugplätzen voraus. (§ 16 1.1 d LuftVO)

                    Nach § 16 a 2. LuftVO (besondere Benutzung des kontrollierten Luftraumes) muss bei der zuständigen Luftverkehrskontrollstelle erfragt werden, ob das zu benutzende Gelände im kontrollierten Luftraum liegt. Im gegebenen Fall ist eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen.

                    Daneben sind auch noch die Gesetze und Verordnungen der einzelnen Bundesländer sowie die der einzelnen Gemeinden zu berücksichtigen.

                    Diese Aufstellung erhebt nicht den Anspruch allumfassend zu sein.

                    Bei Nichteinhaltung der oben aufgeführten Punkte (auch nur einzelner Punkt) kann der Versicherungsschutz im Schadensfall gefährdet sein, oder der Versicherer nimmt nach erfolgter Leistung eventuell beim Schadenverursacher Regress.

                    Wir halten diesen Hinweis im Sinne der möglichst umfassenden Aufklärung der Modellflieger für angebracht.

                    Hätte ich nicht gedacht mit den 1,5 km Abstand Nachteil in einem stadtgebiet

                    Kommentar

                    • JMalberg
                      RC-Heli TEAM
                      • 05.06.2002
                      • 22614
                      • J
                      • D: um Saarbrücken drum rum

                      #805
                      AW: Versicherungspflicht

                      ... und was ist jetzt daran neu? Oder wie ist deine Frage?
                      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                      Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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                      • omq
                        omq
                        Member
                        • 14.03.2011
                        • 31
                        • Daniel
                        • Greiz

                        #806
                        AW: Versicherungspflicht

                        Ich habe noch keine neue Karte von der DMO erhalten, abgebucht haben sie aber. Bin ich für den Worst Case trotzdem Versichert oder muss ich warten bis ich die Karte bekommen habe? Immerhin ist man ja verpflichtet diese immer mitzuführen wenn man fliegt.
                        MfG Daniel

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                        • danousek
                          "Inselprinz"
                          • 14.04.2008
                          • 3130
                          • Daniel
                          • Mannheim, Praha/Kladno

                          #807
                          Die Versicherung besteht trotzdem. Nichtsdestotrotz solltest du Hr. Kodderman vielleicht mal anrufen und wegen der Karte nachfragen.

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                          • debian
                            Member
                            • 19.10.2007
                            • 1473
                            • Uwe
                            • Wilhelmshaven

                            #808
                            AW: Versicherungspflicht

                            Zitat von Bernd Hohmann Beitrag anzeigen
                            Ich darf am Rande anmerken, dass DMO, DMV und Konsorten nicht Versicherungsgeber sondern Versicherungsnehmer sind (wir stecken alle in Gruppenversicherungen bei AXA / Roland etc. wo auch die "richtigen" Flugzeuge versichert sind).
                            Moin,

                            die Aussage ist eindeutig falsch, für die DMO ist die Allianz Global Corpotate Speciality AG der Versicherungsgeber

                            Also bei solchen Aussagen bitte vorher genau informieren....

                            Gruss

                            Uwe
                            Geschmack macht einsam
                            Qualität geht vor Quantität
                            " i like Hirobo "

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                            • higginsd
                              higginsd

                              #809
                              AW: Versicherungspflicht bei Wildflug

                              Zitat von dagobert77 Beitrag anzeigen
                              Bei Nichteinhaltung der oben aufgeführten Punkte (auch nur einzelner Punkt) kann der Versicherungsschutz im Schadensfall gefährdet sein, oder der Versicherer nimmt nach erfolgter Leistung eventuell beim Schadenverursacher Regress.
                              Nö. Stichwort "kauseler Zusammenhang". Aber das ist doch bereits zu Genüge durchgekaut worden. Warum kommt eigentlich alle paar Wochen jemand um die Ecke und treibt die Sau erneut durchs Dorf? Erst mal lesen, dann posten. SCNR

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                              • danousek
                                "Inselprinz"
                                • 14.04.2008
                                • 3130
                                • Daniel
                                • Mannheim, Praha/Kladno

                                #810
                                Zitat von der.stefan Beitrag anzeigen
                                Nö. Stichwort "kauseler Zusammenhang". Aber das ist doch bereits zu Genüge durchgekaut worden. Warum kommt eigentlich alle paar Wochen jemand um die Ecke und treibt die Sau erneut durchs Dorf? Erst mal lesen, dann posten. SCNR
                                Sorry aber wieso gibst du hier solche unqualifizierten Beiträge von dir.

                                Zunächst mal heißt es "kausal" und nicht "kausel", also kausaler Zusammenhang.

                                Ungeachtet dessen muss zwischen dem Eintritt der Gefährdungshaftung, wo ein Kausalzusammenhang notwendig ist und dem Bestehen des Versicherungsschutzes differenziert werden.

                                Der Versicherungsschutz kann durchaus auch bei der Nichteinhaltung einer einzelnen gesetzlichen Regelung verloren gehen. Da hier nicht die gesetzlichen Regelungen sondern die vertraglichen Regelungen maßgebend sind.

                                Ich möchte hier mit meinem Beitrag keine Diskussion lostreten, es sollte aber auf Beiträge welche nur von Halbwissen genährt sind verzichtet werden.

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