Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

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  • JMalberg
    RC-Heli TEAM
    • 05.06.2002
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    • D: um Saarbrücken drum rum

    #76
    AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

    Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
    ...
    was Jürgen schreibt damit gehe ich nicht konform! Das habe ich anders verstanden und überhaupt der Herr Sonnenschein ist schon einige Jahre im Amt.
    Ich werde mich mal an den DMFV wenden.
    ...
    Ja, das wäre prima. Frag bitte mal den Sonnenschein (er ist mWn seit 2005 als Justitiar tätig)
    Zitat von dl7uae Beitrag anzeigen
    Kann ich mir auch nicht vorstellen, dass wir dabei wie Flugplätze der bemannten Luftfahrt gesehen werden. Aber vielleicht gibt es ja da eine gesetzliche Unschärfe?
    ...
    Jupp, Du sagtest "Kappes": Ist denn das tatsächlich bereits "amtlich" geklärt?
    Leider eben nicht amtlich sondern Praxis; schön wäre es.
    RA Sonnschein schreib am 05-10-2006 15:55:
    Bisher lautet § 16 Abs. 5 LuftVO wie folgt:

    "Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von Wohngebieten nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden. Dasselbe gilt für Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen. Auf Flugplätzen dürfen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung betrieben werden."

    Wenn man nun in Satz 2 hinter "Flugplätzen" einfach "und zugelassenen Modellfluggeländen" einfügt, hätte man für jeden (Wild-)Modellflieger eine eindeutige Regelung, die auch von Luftämtern, Polizei u.a. einfach zu handhaben wäre.

    Daher hat und wird sich der DMFV weiter dafür einsetzen, dass dies in der Luftverkehrsordnung berücksichtigt wird.

    Wie sich auch aus dem von Dieter F. Heinlin zur Verfügung gestellten Urteil ergibt, ist schon jetzt der unkoordinierte Wildflug in Nachbarschaft zum Modellfluggelände rechtswidrig. Er verstößt gegen § 1 Abs. 1 LuftVO:

    "Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.",

    weil der nicht abgestimmte Modelllfugbetrieb eine Gefährdung des Luftverkehrs darstellt.

    Einfacher wäre es jedoch in der Praxis sicherlich, den § 16 Abs. 5 LuftVO wie vorgeschlagen zu ändern, als jedes mal den § 1 Abs. 1 LuftVO zu erklären.
    Wenn bisher der Modellflugplatz dem Flugplatz gleichgestellt gewesen wäre, müsste jeder Modellflugplatz eine Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung einrichten oder sich immer mit der zuständigen koordinieren Der MBC Zweibrücken ist 2km vom Flughafen entfernt und seit 2008 muss sich dort wegen geänderter Lufträume am Tower an- und abgemeldet werden. Trotzdem wird der Platz nicht als "Flugplatz" anerkannt, sondern nur als Sportanlage.
    Es ist eben unklar, aber nicht wie BugBear meint "klar geregelt".

    Aber warten wir es ab und Bugbear berichtet was neues.
    Zuletzt geändert von JMalberg; 07.10.2009, 10:41.
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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    • BugBear
      BugBear

      #77
      AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

      Hallo,

      @ Jürgen

      Das ist doch genau das was ich meine!

      Dies ist aus deinem Beitrag!

      "
      Wie sich auch aus dem von Dieter F. Heinlin zur Verfügung gestellten Urteil ergibt, ist schon jetzt der unkoordinierte Wildflug in Nachbarschaft zum Modellfluggelände rechtswidrig. Er verstößt gegen § 1 Abs. 1 LuftVO:

      "Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.",

      weil der nicht abgestimmte Modelllfugbetrieb eine Gefährdung des Luftverkehrs darstellt."

      Was ergibt sich daraus?
      Man sollte die 1,5Km auch zu einem Modellflugplatz einhalten.

      Werde sowie Zeit ist mich an den DMFV wenden.

      Gruß Volker

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      • JMalberg
        RC-Heli TEAM
        • 05.06.2002
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        • D: um Saarbrücken drum rum

        #78
        AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

        Ahso, aber dieser §1 ist synonym zum §1 der StVO, eben gesunder Menschenverstand und Respekt vor den anderen. Daraus lässt sich aber doch keinerlei Entfernung ableiten, sondern lediglich, dass (auch des lieben Friedens Willens) man Abstand halten soll.
        Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
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        • Mailcomx
          Mailcomx

          #79
          AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

          So mein erster Beitrag in diesem Forum. Der letzte Beitrag ist ja schon etwas älter, da ich aber grade erst Anfange mit meinem BAxl erste Erfahrungen zu sammeln und mich vorher gerne erkundige was man alles Beachten muss und mich einige Beiträge doch ins Grübeln gebracht haben ob ich meinen Heli nun auf der grünen Wiese hinterm Haus in Berlin fliegen darf oder nicht möchte ich meinen Senf dann doch mal dazugeben und hoffe anderen Anfängern die Angst zu nehmen. Wenn ich denn dann alles richtig verstanden habe so muss man sich "nur" an folgendes halten:
          1) die Modellhaftpflicht ist ein MUSS für alle Modell egal ob mehr oder weniger als 5 kg (+ Wildfliegerzusatz wenn man auf die Wiese will)
          2) laut §16 1. a) braucht man keine Aufstiegserlaubnis für Modell unter 5kg Abfluggewicht (dann braucht man sich auch nicht um die ICAO Karten kümmern), bei mehr als 5kg braucht man eine Aufstiegserlaubnis von der Luftfahrtbehörde
          4) mit Verbrennern muss man 1,5 km von Wohnsiedelungen entfernt sein
          5) ein Mindestabstand von 1,5 km von jedem Flugplatz ist einzuhalten (falls man nur 1,5 km zu einem Modellflugplatz entfernt ist sollte man sich dorthin begeben, ich wäre froh wenn ich sowas hätte, oder zumindest seine Kanäle mit denen abstimmen)
          zum Nachtfliegen möchte ich nur an §1(1) LuftVO erinnern (Sicherheit und Ordnung) und ich denke das es Nachts extrem schwer wird alles zu erkennen (also nicht nur die Heliposition genau zu erkennen sondern auch die Umgebung), ich würde Nachts jedenfalls nicht fliegen wollen (außer in einer gut beleuchteten Halle bzw. unter Flutlicht)
          Sehr hilfreich fand ich das wiki vom Forum und die beiden darin enthaltenen Links:
          www.rconline.net - Rechtsfragen rund um den Modellflug

          So ich hoffe ich konnte was Sinvolles beitragen und wünsche allen möglichst wenig Bruch.

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          • JMalberg
            RC-Heli TEAM
            • 05.06.2002
            • 22621
            • J
            • D: um Saarbrücken drum rum

            #80
            AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

            ... und die Erlaubnis oder Duldung des Grundstückeigentümers, dort zu starten.

            Rechte und Pflichten - RC-Heli-Wiki

            Willkommen im Forum
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            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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            • Mailcomx
              Mailcomx

              #81
              AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

              Ja richtig, das hatte ich vergessen zu erwähnen.

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              • Haukap
                Haukap

                #82
                AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                Danke für Deinen Beitrag Mailcomx,

                Deinem Beitrag entnehme ich, dass das "Betreiben" eines Fluggerätes unter 5KG Berlin erlaubt ist. Bist Du Dir da wirklich sicher?
                Da ich selber in den Berliner "Hinterhöfen" fliege, habe ich ebenfalls versucht, etwas über die rechtliche Situation herauszufinden. Das gestaltetet sich als sehr schwierig und ich habe auch nichts belegbares herausgefunden...

                Vom "Hörensagen" und den Auskünften von "Jedermann" aus dem www habe ich nur soviel gefunden, dass sich die Gesetzeslage seit '89 nicht grundsätzlich geändert hat, also das Fliegen von "Modellen" verboten ist, es lediglich toleriert wird (z.B. Tempelhof, etc...).

                Hast Du dazu näheres herausgefunden?

                Carsten

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                • claus.carstensen
                  claus.carstensen

                  #83
                  AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                  Zitat von Haukap Beitrag anzeigen
                  ... dass sich die Gesetzeslage seit '89 nicht grundsätzlich geändert hat,...
                  Du bist weit, seht weit weg von der aktuellen Rechtssprechung auf diesem Gebiet. Hier im Forum gibt es reichlich Beiträge zum Nachlesen, beispielsweise hier: Rechte und Pflichten - RC-Heli-Wiki
                  Ansonsten verweise ich gern auch auf die Graupner-Bestell-Nr: 8034.02


                  C.C.

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                  • Mailcomx
                    Mailcomx

                    #84
                    AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                    Hallo Haukap,
                    wie oben schon gesagt sind die beiden Links sehr hilfreich, der eine wurde von einem Rechtsanwalt geschrieben, somit vertraue ich diesen Angaben schon, demnach ist eine Aufstiegserlaubnis nur bei E-Modellen über 5kg nötig. Nichtsdestrotrotz sind Gefahren für andere immer auszuschließen, inwieweit das bei deinen "Hinterhöfen" der Fall ist mußt du schon selbst beurteilen. Meine "Spielwiese" ist ca. 30x50 m groß und da der BAxl nicht wirklich flott ist reicht dies denke ich. Und falls es wirklich mal brenzlig werden sollte schrotte ich auch lieber den Heli als jemanden zu gefährden. Die Gewichtsgrenze macht meiner Meinung nach auch Sinn, da sonst jeder sich eine Aufstiegserlaubnis einholen müßte (was ein riesiger Bürokratischer Aufwand wäre), und die Luftfahrbehörde eine solche Genehmigung nur mit Begründung ablehnen darf z.B. bei Gefahr (also wenn man z.b. aufm Alex rumgurken will, Starkstromleitungen da sind oder sowas). Aufm Tempelhofer Feld mag ich nicht fliegen, da 1. zuviel da los ist und 2. dort immer zuviel Wind ist (was der BAxl nicht mag). Inwieweit sich das Gesetz geändert hat zu 89 kann ich nicht sagen, da ich das Gestzt von 89 nicht kenne, was sich aber geändert hat ist das MUSS der Haftpflicht für Modelle (war früher wohl auch erst ab 5kg), was ich aber auch für sehr Sinnvoll halte, da alles was aus x metern mit 4,99 kg aus dem himmel abstürzt bestimmt schmerzt.

                    @claus.carstensen: Danke für den Tip, werde mir die Broschüre denke ich bestellen.
                    @Haukap: wo in Berlin fliegst du denn und vor allem mit was ? suche natürlich immer Leute mit denen man sich austauschen kann.

                    Freut mich das dieses Thema doch auch noch immer interesse weckt.

                    Kommentar

                    • Haukap
                      Haukap

                      #85
                      AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                      Hallo Claus. & Mailcomx !

                      Sorry, vielleicht habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Grundsätzlich bin ich über die rechtlichen Rahmenbedingungen (Rechte & Plichten, Haftpflicht, etc..) informiert. Dennoch, danke für die weiterführenden Links, die ich so auch noch nicht kannte.

                      Bezüglich der "Rechtslage" habe ich anbei einen Link gefunden, der im Prinzip Bezug auf den Ursprungsartikel dieses Threads nimmt:

                      RC Heli Halle Berlin: Luftrecht Modellbauflug

                      Das ist meiner Meinung nach ein Link, den ich als "Jedermann-Meinung" aus dem www klassifizieren würde. Ich selber kenne mich mit der rechtlichen Materie nicht aus, daher meine Frage nach der expliziten Rechtslage zu Berlin.

                      Im "Hinterhof" zu fliegen ist aus meiner Sicht eh nur mit den ganz Kleinen möglich (4#3, mCPx, etc..) und natürlich auch nur dann, wenn man mit den Dingern WIRKLICH verantwortungsvoll umgeht.
                      Es gibt jedoch auch die eine oder andere Brache in Berlin... und auf diesen Plätzen (eine Aufstiegserlaubnis mal vorausgesetzt) bin ich mir über die grundsätzlich rechtliche Situation unsicher. (@ Mailcomx: Schreib' mir doch eine PN, ich möchte diese Plätze nicht "veröffentlichen", eben weil ich mir rechtlich unsicher bin).

                      Carsten

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                      • JMalberg
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                        • D: um Saarbrücken drum rum

                        #86
                        AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                        Rechte und Pflichten - RC-Heli-Wiki
                        bei Nutzung des kontrollierten Luftraums (also vor allem in der Nähe von Flugplätzen) eine Erlaubnis der Flugverkehrskontrollstelle (meist beim nächsten Flugplatz zu erfragen) erforderlich ist
                        Berlin liegt mWn komplett in einer Flugkontrollzone, also erfordert jegliches Fliegen dort eine AE. Wer die in Berlin vom Luftamt erhält, bekommt von mir ein Eis
                        Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
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                        • Mailcomx
                          Mailcomx

                          #87
                          AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                          Also ich habe mich mal weiter mit dem LuftVG auseinandergesetzt, demnach braucht man laut §16 nur für Modelle mit mehr als 5kg eine Erlaubnis, jedoch sagt §16a das eine Flugverkehrsfreigabe für Modelle im kontrollierten Bereich nötig ist, demnach darf man nicht (selbst mit dem allerkleinsten micro Hubi) im Freien in Berlin fliegen, da ganz Berlin Flugzone D (ab 0 Meter kontrollierter Bereich) ist . Die Vergabe einer Erlaubnis war mal in §29 geregelt, der ist aber inzwichen entfallen, und ob man sich noch auf ein altes BverwG. Urteil berufen kann von 1985 welches einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Erlaubnis besagt mag mal dahingestellt werden. Hmpf, so welches Hobby such ich mir nu ? Naja zumindest indoor mit micros darf man ja noch, grml . Werde mal meine Schwester fragen inwieweit man die Gesetze biegen kann, schließlich ist sie ja Juristin .

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                          • sko
                            sko

                            #88
                            AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                            Naja... mal ehrlich... interessieren tuts hier doch scheinbar eh niemanden... siehe z.b. Tempelhof...

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                            • JMalberg
                              RC-Heli TEAM
                              • 05.06.2002
                              • 22621
                              • J
                              • D: um Saarbrücken drum rum

                              #89
                              AW: Rechtliche Fakten zum Wildfliegen, oder Wo darf ich und Wo nicht ?

                              Das interessiert die Tempelhofer dann wenn dort jemand mal ein paar Hundert Euro Strafe an der Backe hat. Hoffen wir mal dass das nicht passiert.
                              Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                              Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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