)RA Sonnschein schreib am 05-10-2006 15:55:
"Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren dürfen in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von Wohngebieten nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden. Dasselbe gilt für Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen. Auf Flugplätzen dürfen Flugmodelle aller Art nur mit Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung betrieben werden."
Wenn man nun in Satz 2 hinter "Flugplätzen" einfach "und zugelassenen Modellfluggeländen" einfügt, hätte man für jeden (Wild-)Modellflieger eine eindeutige Regelung, die auch von Luftämtern, Polizei u.a. einfach zu handhaben wäre.
Daher hat und wird sich der DMFV weiter dafür einsetzen, dass dies in der Luftverkehrsordnung berücksichtigt wird.
Wie sich auch aus dem von Dieter F. Heinlin zur Verfügung gestellten Urteil ergibt, ist schon jetzt der unkoordinierte Wildflug in Nachbarschaft zum Modellfluggelände rechtswidrig. Er verstößt gegen § 1 Abs. 1 LuftVO:
"Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.",
weil der nicht abgestimmte Modelllfugbetrieb eine Gefährdung des Luftverkehrs darstellt.
Einfacher wäre es jedoch in der Praxis sicherlich, den § 16 Abs. 5 LuftVO wie vorgeschlagen zu ändern, als jedes mal den § 1 Abs. 1 LuftVO zu erklären.
Der MBC Zweibrücken ist 2km vom Flughafen entfernt und seit 2008 muss sich dort wegen geänderter Lufträume am Tower an- und abgemeldet werden. Trotzdem wird der Platz nicht als "Flugplatz" anerkannt, sondern nur als Sportanlage.Es ist eben unklar, aber nicht wie BugBear meint "klar geregelt".
Aber warten wir es ab und Bugbear berichtet was neues.

. Die Vergabe einer Erlaubnis war mal in §29 geregelt, der ist aber inzwichen entfallen, und ob man sich noch auf ein altes BverwG. Urteil berufen kann von 1985 welches einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Erlaubnis besagt mag mal dahingestellt werden. Hmpf, so welches Hobby such ich mir nu
? Naja zumindest indoor mit micros darf man ja noch, grml
. Werde mal meine Schwester fragen inwieweit man die Gesetze biegen kann, schließlich ist sie ja Juristin
.
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