Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Acer99
    Acer99

    #61
    AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

    Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen

    Hier finde ich, dass dort schlicht von der Legeslative geschludert wurde und der Modellflug damit gar nicht gemeint ist, denn bei der manntragenden Fliegerei gibt es ja keine "Wildflieger" (Eine Außenlandung gibt richtig ßrger und kostet Geld, denn der Flieger muss mWn auf einen Flugplatz verbracht werden... ohne zu fliegen.)
    Ohh doch, die gibts natürlich auch .

    Mit nem Motorflieger kann, darf und werde ich auf jeder geeigneten Fläche runtergehen, wenn ich das als Flugzeugführer für notwendig halte. Gründe dafür gibts viele, passiert auch vergleichsweise häufig (zum Glück aber nicht mir). Weil aber nix passiert, stehts nicht in der Presse. Wenns das Gelände zuläßt, kommt man auch problemlos mit nem Anruf bei der BezReg o.ä. wieder weg.

    Als Segelflieger hat man ohnehin eine "generelle" Aussenlandeerlaubnis.

    Das Argument, zB Brachflächen dienen ja der Erholung/Hobby und deswegen darf ich da mein Hobbyflieger starten, überzeugt mich nicht. Wäre das so, dann könnte man ja mit dem gleichen Arguement da seinen hobbymäßig betriebenen Starfighter im Massstab 1:1 in die Luft bringen Dann fehlt zwar die "Erlaubnis" nicht aber die Zustimmung.

    In dem Thread hier wurde schon das Wesentliche richtig beschrieben, dann wieder negiert und es geht wieder von vorne los. Der Kreis des Lebens :-)

    Ich meine, so schwer ist das Alles nicht.

    Flugmodell=Luftfahrzeug, da führt kein Weg dran vorbei. Und beachte: Luftfahrzeug ungleich Luftsportgerät!!!

    § 25 LuftVG: Start/Landung (nicht Nutzung Luftraum!!) ausserhalb Flugplatz = Zustimmung Egt./Berechtigten UND Erlaubnis Behörde
    § 16 LuftVO: Keine Erlaubnis (!) erforderlich wenn <= 5kg (Umkehrschluss aus 16 I 1 a)

    Daher: Zwar keine Erlaubnis erforderlich, dennoch aber Zustimmung.

    Ob die fehlende Zustimmung des Egt. eine Owi darstellt, habe ich nicht abschließend geprüft. Sehe das aber nicht so, denn genau dieses wird von der LuftVO nicht sanktioniert (keine Strafe ohne Gesetz), ggf habe ich das aber auch überlesen.

    OL

    Kommentar

    • JMalberg
      RC-Heli TEAM
      • 05.06.2002
      • 22551
      • J
      • D: um Saarbrücken drum rum

      #62
      AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

      Zitat von Acer99 Beitrag anzeigen
      ...
      Ob die fehlende Zustimmung des Egt. eine Owi darstellt, habe ich nicht abschließend geprüft. Sehe das aber nicht so, denn genau dieses wird von der LuftVO nicht sanktioniert (keine Strafe ohne Gesetz), ggf habe ich das aber auch überlesen.

      OL
      Wenn eine Betretungszustimmung nicht geahndet wird, kann dann doch auch keine Versicherung es verlangen. Oder?

      Was ist eigentlich der Unterschied von "Erlaubnis" und "Zustimmung"?
      - Erlaubnis: vorab, bevor
      - Zustimmung: danach
      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
      Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

      Kommentar

      • Acer99
        Acer99

        #63
        AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

        [QUOTE=
        Was ist eigentlich der Unterschied von "Erlaubnis" und "Zustimmung"?
        - Erlaubnis: vorab, bevor
        - Zustimmung: danach[/QUOTE]

        Nicht ganz.

        Mit Erlaubnis ist der Verwaltungsakt der "Behörde" gemeint..

        Zustimmung ist der Sammelbegriff für Einwiliigung und Genehmigung.

        Die Einwilligung wird vorher erteilt, die Genehmigung nachträglich, das sind originär zivilrechtliche Begrifflichkeiten und im BGB mehr oder minder präzise definiert.

        OL

        Kommentar

        • mike65
          mike65

          #64
          AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

          Zitat von Acer99 Beitrag anzeigen

          Zustimmung ist der Sammelbegriff für Einwiliigung und Genehmigung.

          Die Einwilligung wird vorher erteilt, die Genehmigung nachträglich, das sind originär zivilrechtliche Begrifflichkeiten und im BGB mehr oder minder präzise definiert.
          Oh, das ist doch nicht ganz unwichtig.

          Wenn der Begriff "Einwilligung" und "Genehmigung" fest definierte Begrifflichkeiten im Gesetz sind, würde das ja heissen, dass der Eigentümer die Nutzung auch nachträglich genehmigen kann.

          In der Praxis wäre das ja die Möglichkeit, die Zustimmung(Einwilligung) des Egt. vorab zu umgehen.

          LG Mike

          Kommentar

          • Juky
            RC-Heli TEAM
            • 15.03.2007
            • 20987
            • Ingolf
            • Dortmund

            #65
            AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

            die Zustimmung(Einwilligung) des Egt. vorab zu umgehen.
            Wenn er es nachträglich genehmigt, wird er es auch vorher erlauben! Warum also einen Umweg gehen, nur weil es begrifflich möglich erscheint?

            (Erlaubnis/vorher - Genehmigung/nachher- hab's mir damals mit der alphabetischen Reihenfolge der Anfangsbuchstaben gemerkt)

            Gruß
            Juky

            Kommentar

            • Acer99
              Acer99

              #66
              AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

              Zitat von Juky Beitrag anzeigen
              (Erlaubnis/vorher - Genehmigung/nachher- hab's mir damals mit der alphabetischen Reihenfolge der Anfangsbuchstaben gemerkt)

              Gruß
              Juky
              Fast richtig. Ersetze "Erlaubnis" durch "Einwilligung".

              Wie gesagt, die Erlaubnis kommt vom Staat in Form eines Verwaltungsaktes, das ist was anderes-

              Kommentar

              • Ersatzteilkäufer
                Ersatzteilkäufer

                #67
                AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                Habt ihr euch mal bei euren Landwirt gemeldet oder es in betracht gezogen ?
                Die haben riesige flächen, die teilweise ein jahr und länger brach liegen.
                Mitm Fresskorb einmal im Jahr als dankeschön kommt man ungemein weit.
                Und wenn er nen netter ist mäht er euch das Feld.
                Kümmert man sich noch um die Ordnung rund ums Feld Müll einsammeln
                nix liegen lassen das Feld/ Weide nicht umgraben ist das dem Bauern allemal lieber
                als irgenwelche anderen besucher.So gehts auch.
                Einfach mal auflaufen sagen was man möchte und sich vorstellen.
                Jmd den man mit Namen kennt weist man nicht so schnell ab wie ein Paar fremde.
                Und wenn nicht dann verabschiedet man sich freundlich, anders kommt man eh nicht
                weiter.Eigendlich ne einfache sache

                Kommentar

                • mike65
                  mike65

                  #68
                  AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                  Ich kann mich nur wiederholen.



                  Zitat von mike65 Beitrag anzeigen
                  Wer die letzten Threads zum Thema Versicherungspflicht und Wildfliegen verfolgt hat konnte ja herauslesen das es eben nicht so leicht möglich ist sich mal schnell eben eine Einwilligung zu besorgen. Das ist oft eine Sackgasse. Es ist natürlich sehr wohl möglich sich ein Plätzchen mit Einwilligung zu besorgen an dem man regelmäßig fliegt. Aber spontan auf wechselnden Plätzen je nach Wind und Wetter, Urlaubsort, Wohnort von Freunden und Bekannten die man besucht etc., es gibt viele Gründe warum es nicht immer der selbe Platz ist auf dem man fliegen will. In solchen Fällen ist es doch so, dass der Aufwand sich eine Einwilligung zu besorgen den Nutzen übersteigt, oder man diese überhaupt nicht bekommen würde.
                  Unter dem Aspekt unterstelle ich jetzt mal, dass die meisten Wildflieger ohne eine Einwilligung wild fliegen.
                  LG Mike

                  Kommentar

                  • mike65
                    mike65

                    #69
                    AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                    Zitat von Juky Beitrag anzeigen
                    Wenn er es nachträglich genehmigt, wird er es auch vorher erlauben! Warum also einen Umweg gehen, nur weil es begrifflich möglich erscheint?
                    Weil es zu der Genehmigung nicht kommt, da man den Eigentümer nicht aufsucht z.B. etc.. Würde man das, würde er es genehmigen, unterstelle ich jetzt einfach.

                    Zustimmung des Egt. erforderlich
                    Zustimmung = Einwilligung (vorher) oder Genehmigung (nachher)

                    Erst fliegen, dann die Genehmigung des Eigentümers einholen, aber dann erfolglos weil z.B. Daten des Egt. nicht zu bekommen sind.

                    @Acer kann man das in der Praxis erfolgreich verteten?

                    LG Mike

                    Kommentar

                    • Acer99
                      Acer99

                      #70
                      AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                      Zitat von mike65 Beitrag anzeigen

                      @Acer kann man das in der Praxis erfolgreich verteten?

                      LG Mike
                      Vertreten ja, aber wohl nicht erfolgreich.

                      Das LuftVG hält sich offenbar nicht an die zivilrechtliche Begrifflichkeit, wenn dort in § 25 von Zustimmung die Rede ist. Aus dem Kontext heraus wird es sich um eine Einwilligung handeln, weil dort steht ....zugestimmt hat....

                      Kommentar

                      • Stefan Reusch
                        Stefan Reusch

                        #71
                        AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                        Hi,

                        Ich frage mich warum man nicht die Einverständniss des Eigentümers holt bevor man fliegen geht.
                        Im Prinzip könnte ich auch genauso bei denen Zuhause im Garten mit meinem Sohn aufkreuzen und Kricket spielen. Sollte rechtlich genau das gleiche sein, nämlich nicht erlaubt ohne die Einverständniss des Eigentümers.
                        Dafür braucht man keine zivil- oder luftrechliche Begrifflichkeit, das sagt einem der gesunde Menschenverstand.
                        Gruß
                        Stefan

                        Kommentar

                        • mike65
                          mike65

                          #72
                          AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                          Zitat von Stefan Reusch Beitrag anzeigen
                          Hi,

                          Ich frage mich warum man nicht die Einverständniss des Eigentümers holt bevor man fliegen geht.
                          Warum, hab ich jetzt schon mehrfach geschrieben.

                          Zitat von Acer99 Beitrag anzeigen
                          Vertreten ja, aber wohl nicht erfolgreich.

                          Das LuftVG hält sich offenbar nicht an die zivilrechtliche Begrifflichkeit, wenn dort in § 25 von Zustimmung die Rede ist. Aus dem Kontext heraus wird es sich um eine Einwilligung handeln, weil dort steht ....zugestimmt hat....
                          Schade, leider kein Schlupfloch.

                          LG Mike

                          Kommentar

                          • Stefan Reusch
                            Stefan Reusch

                            #73
                            AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                            Zitat von mike65 Beitrag anzeigen
                            Warum, hab ich jetzt schon mehrfach geschrieben.

                            LG Mike
                            Hallo,

                            Nein, hast du nicht. Erkläre mir mal genau warum du keine Erlaubniss holen kannst.
                            Keine Zeit? Keine Lust? Oder warum?

                            Gruß
                            Stefan

                            Kommentar

                            • conny
                              conny

                              #74
                              AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                              Hi,

                              bzgl. der Betretungserlaubnis/zustimmung hätte ich noch eine Frage:

                              Muss sich die Erlaubnis ausdrücklich auf die Betretung zum Zwecke des Starts und Landung eines Modellflugzeuges beziehen oder genügt eine allgemeine Erlaubnis ala "Hiermit gestatte ich XY mein Grundstück blabla zu betreten " Letztere wäre vermutlich einfacher zu bekommen .

                              Gruß
                              Conny

                              Kommentar

                              • mike65
                                mike65

                                #75
                                AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                                Zitat von Stefan Reusch Beitrag anzeigen
                                Hallo,

                                Nein, hast du nicht. Erkläre mir mal genau warum du keine Erlaubniss holen kannst.
                                Keine Zeit? Keine Lust? Oder warum?
                                Weil ich den Egt. nicht kenne z.B. Nicht weiss wer die zuständige Behörde ist. Kein Auskunft bekomme wer der Eigentümer wg. Datenschutz. Weil die Behörde geschlossen hat abends um 19.00h
                                Und und und..

                                Zitat von mike65 Beitrag anzeigen
                                Wer die letzten Threads zum Thema Versicherungspflicht und Wildfliegen verfolgt hat konnte ja herauslesen das es eben nicht so leicht möglich ist sich mal schnell eben eine Einwilligung zu besorgen. Das ist oft eine Sackgasse. Es ist natürlich sehr wohl möglich sich ein Plätzchen mit Einwilligung zu besorgen an dem man regelmäßig fliegt. Aber spontan auf wechselnden Plätzen je nach Wind und Wetter, Urlaubsort, Wohnort von Freunden und Bekannten die man besucht etc., es gibt viele Gründe warum es nicht immer der selbe Platz ist auf dem man fliegen will. In solchen Fällen ist es doch so, dass der Aufwand sich eine Einwilligung zu besorgen den Nutzen übersteigt, oder man diese überhaupt nicht bekommen würde.



                                @Conny der Egt. müsste schon Wissen zu welchem Zweck. Wenn er das aber pauschal formuliert, z.B. "Ist mir egal was ihr da macht, nur kein Müll bitte", dann gilt das wohl auch.

                                LG Mike
                                Zuletzt geändert von Gast; 23.02.2010, 16:53.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X