
Mit nem Motorflieger kann, darf und werde ich auf jeder geeigneten Fläche runtergehen, wenn ich das als Flugzeugführer für notwendig halte. Gründe dafür gibts viele, passiert auch vergleichsweise häufig (zum Glück aber nicht mir). Weil aber nix passiert, stehts nicht in der Presse. Wenns das Gelände zuläßt, kommt man auch problemlos mit nem Anruf bei der BezReg o.ä. wieder weg.
Als Segelflieger hat man ohnehin eine "generelle" Aussenlandeerlaubnis.
Das Argument, zB Brachflächen dienen ja der Erholung/Hobby und deswegen darf ich da mein Hobbyflieger starten, überzeugt mich nicht. Wäre das so, dann könnte man ja mit dem gleichen Arguement da seinen hobbymäßig betriebenen Starfighter im Massstab 1:1 in die Luft bringen

In dem Thread hier wurde schon das Wesentliche richtig beschrieben, dann wieder negiert und es geht wieder von vorne los. Der Kreis des Lebens :-)
Ich meine, so schwer ist das Alles nicht.
Flugmodell=Luftfahrzeug, da führt kein Weg dran vorbei. Und beachte: Luftfahrzeug ungleich Luftsportgerät!!!
§ 25 LuftVG: Start/Landung (nicht Nutzung Luftraum!!) ausserhalb Flugplatz = Zustimmung Egt./Berechtigten UND Erlaubnis Behörde
§ 16 LuftVO: Keine Erlaubnis (!) erforderlich wenn <= 5kg (Umkehrschluss aus 16 I 1 a)
Daher: Zwar keine Erlaubnis erforderlich, dennoch aber Zustimmung.
Ob die fehlende Zustimmung des Egt. eine Owi darstellt, habe ich nicht abschließend geprüft. Sehe das aber nicht so, denn genau dieses wird von der LuftVO nicht sanktioniert (keine Strafe ohne Gesetz), ggf habe ich das aber auch überlesen.
OL
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