Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

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  • Tiger996
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    • 06.11.2008
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    • Mathias
    • Egenhausen

    #121
    AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

    Also ich hab hier ( schwarzwald ) das gleiche Problem mit den 1500m es gibt nix. Alles was mehr wie 1500m von ner siedlung entfernt is is Wald.
    Ich hab aber mal mit dem DMO Telefoniert und der meinte versicherungstechnisch is das kein Problem es geht bei der 1500m Regler nur um den Lärmschutz und solange der Lärm keinem auf den Wecker geht und man angezeigt wird will auch keiner was.

    Bei uns in der gegend sind auch 2 Modellflugvereine und die sind vieeeel näher als 1500m an siedlungen dran ( ca 500m )
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    • Bowarrior
      Bowarrior

      #122
      AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

      Zitat von malue34549 Beitrag anzeigen
      Hallo, nein.

      Wenn >>> Flugmodelle bis zu 5 kg Gesamtmasse: Der Steuerer benötigt keine Erlaubnis.

      Dann kann es auch ein Verbrenner sein. Musst halt nur die 1500m Regel einhalten..
      Es gibt doch auch in Bayern soooo viel Wiesn..

      Grüße Martin
      Klar tolle wiesen gäbe es zu Hauf aber:

      hier im LK Tölz und Umgebung (20km Radius) habe ich schon mal einen Sonntag mit Google earth verbracht. Kann man vergessen.

      Entweder man steht mitten im Wald, oder im Sumpf oder es sind wieder irgendwo ein paar Bauernhöfe. Größer, gleich 3 Häuser = Wohnsiedlung.


      Leider keine Chance die 1,5km Regel einzuhalten.

      Kommentar

      • Bowarrior
        Bowarrior

        #123
        AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

        Zitat von Tiger996 Beitrag anzeigen
        Also ich hab hier ( schwarzwald ) das gleiche Problem mit den 1500m es gibt nix. Alles was mehr wie 1500m von ner siedlung entfernt is is Wald.
        Ich hab aber mal mit dem DMO Telefoniert und der meinte versicherungstechnisch is das kein Problem es geht bei der 1500m Regler nur um den Lärmschutz und solange der Lärm keinem auf den Wecker geht und man angezeigt wird will auch keiner was.

        Bei uns in der gegend sind auch 2 Modellflugvereine und die sind vieeeel näher als 1500m an siedlungen dran ( ca 500m )
        Ja davon bin ich auch ausgegangen, dehalb (und auch weil es nette Menschen sind) stelle ich mich ja mit den ansässigen Bauern gut und keiner hat bisher gemeckert, wenn man es nicht übertreibt. Ich habe da auch keine Panik wg. Anzeige etc.

        Es geht einzig und alleine um den Versicherungsschutz. Solange nichts passiert --> gut
        Aber wenn doch z.B. eine Person zu Schaden kommt (und dann lebenslang nicht mehr arbeiten kann ...). Versicherungen nutzen nun mal jede Gelegenheit sich um die Zahlung zu drücken.
        Dabei spielt es keine Rolle, ob es die 1,5km Regel nur wg. Lärm gibt. Fakt ist man hätte dort nicht fliegen dürfen. Kausalität: wäre man dort nicht geflogen, hätte der Heli auch niemanden verletzt ...

        Die Modellflugvereine, die du ansprichst, haben ja auch eine Aufstiegsgenehmigung (siehe obige Prozedur). Damit darf man ja auch.
        Zuletzt geändert von Gast; 31.03.2010, 17:23.

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