Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

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  • Wicky
    Wicky

    #106
    AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

    Zu den LuftVG Paragraphen mag ich noch was anmerken:


    Zitat von Sycorax Beitrag anzeigen

    Und da es hier um "Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers" geht: die Konsequenz ist eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit gemäß §58 LuftVG, Abs. 8a bzw. 11.

    Dort ist übrigens auch hinterlegt, dass die Erlaubnis des Eigentümers schriftlich erteilt werden muss.
    Für mich liest sich das so, das dort nur von der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde gesprochen wird und nicht von der Zustimmung des Grundstückseigentümers.

    Was mir deutlich mehr sorgen macht ist der §60 LuftVG, Abs. 1 Satz 4

    (1) Wer
    .
    .
    4.
    als Führer eines Luftfahrzeugs entgegen § 25 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 3 Nr. 1 startet oder landet,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
    Wenn dass auch für die Start/lande Erlaubnis des Grundstückseigentümer gilt, dann gute Nacht!


    Zitat von Sycorax Beitrag anzeigen
    Im Fall der Fälle ließe sich allerdings immer noch - trotz Gesetzestext - argumentieren, dass der Modellflug bis 5kg ja erlaubnisfrei ist, insofern offenbar gewollt ist, dass §25 LuftVG für diese Luftfahrzeuge eben genau nicht zur Anwendung kommt und man sich nur zum Zwecke der Erholung und Freizeitgestaltung auf dem Gelände aufhält, was in der Regel erlaubt ist.
    Zu klären bliebe dann die Frage, ob der §25 LuftVG ganz oder teilweise nicht angewendet wird und welche Teile das betrifft, wie gesagt, alles für den erlaubnisfreien Modellflug.
    Hast du Dir mal den §1 Abs 2 Satz 9 und Satz 11 angekuckt?

    "(2) Luftfahrzeuge sind
    1. Flugzeuge
    .
    .
    9. Flugmodelle
    .
    .
    11.
    sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
    Gibt es den keinen Modellflugverband, der sich um das Thema kümmern kann?
    :dknow:

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    • Acer99
      Acer99

      #107
      AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

      Zitat von Wicky Beitrag anzeigen
      Gibt es den keinen Modellflugverband, der sich um das Thema kümmern kann?
      :dknow:
      Um welches Thema genau?

      Ist hier mehr als ausführlich beschrieben worden. Das wohlverstandene Fazit kann man in Stein meisseln.

      Jura ist manchmal arg kompliziert. In unserem Fall muss man nur sorgfältig lesen und ein gewisses Verständnis der deutschen Sprache mitbringen, will do the trick

      Kommentar

      • fliegerfrank
        fliegerfrank

        #108
        AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

        Zitat von Wicky Beitrag anzeigen
        Gibt es den keinen Modellflugverband, der sich um das Thema kümmern kann?
        :dknow:
        Ich möchte lieber gar nicht wissen, wie hier interpretiert wird. Es könnte mir die gute Laune verderben.

        Kommentar

        • Sycorax
          Sycorax

          #109
          AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

          Meinst Du "interpretiert" oder "nicht verstanden" ?

          Kommentar

          • fliegerfrank
            fliegerfrank

            #110
            AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

            Zitat von Sycorax Beitrag anzeigen
            Meinst Du "interpretiert" oder "nicht verstanden" ?
            Hi,

            beim mitlesen werde ich das Gefühl nicht los, das so mancher Helikollege das Luftrecht zu seinen eigenen Ungunsten auslegt.

            In meiner Gegend scheinen die Ordnungshüter kein Problem mit Modellfliegern zu haben. Ein Freund ist für Fotoaufnahmen in der Leipziger Innenstadt geflogen und wurde zwar auch mal angesprochen, aber ein Verbot gab es nie.



            Viele Grüße
            Frank

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            • Bowarrior
              Bowarrior

              #111
              AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

              Ich lese immer nur von Grundstückseigentümer und deren Erlaubnis.
              Nun ist es ja bei uns Helifliegerns so, dass wirk keine gemähte Piste brauchen.

              Heißt für mich konkret. Ich fahre mit dem Auto auf einer öffentlichen extrem selten befahrenen Strasse an ein beschauliches Plätzchen. Packe meinen Heli aus auf einem geteerten öffentlichen, extrem selten genutzten Parkplatz. Vergewissere mich, dass niemand in der Nähe ist, den ich dadurch gefärden könnte.Werfe den Motor an und fliege über mehrere Felder (stehend vom Parkplatz aus). Somit überfliege ich die Felder nur und betrete sie nicht und lande auch nicht auf ihnen (neble sie auch nicht voll mit Methanolgestank). Daher brauche ich (nach meinem bisherigem Wissen) auch nicht deren Genehmigung.

              Jedoch ist es lt. google earth deutlich unter 1,5km Luftlinie zur nächsten Ortschaft. Ein kleines Wäldchen ist dazwischen, so dass die Lärmbelästigung bisher auch keinen gestört hat.

              Diese besagten 1,5km (nur für Verbrenner) sind in DE, speziell in Bayern nicht einzuhalten, da stehen immer irgendwelche Hofansammungen und kleine Ortschaften.

              Wie wäre es denn hier mit dem Versicherungsschutz (Einzelmitglied mit entsprechender Deckung zum Start auf grüner Wiese), wenn z.B. plötzlich (niemand wünschendes worst case szenario) der Heli die Kontrolle verliert und sich selbständig macht und in die Ortschaft fliegt ...?

              PS: Für einen Elektroheli gelten diese 1,5km nicht, wobei zB. ein 700er rex mit 10S nicht minder gefährlich ist.
              Zuletzt geändert von Gast; 30.03.2010, 17:00.

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              • JMalberg
                RC-Heli TEAM
                • 05.06.2002
                • 22556
                • J
                • D: um Saarbrücken drum rum

                #112
                AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                Zitat von Bowarrior Beitrag anzeigen
                Ich lese immer nur von Grundstückseigentümer und deren Erlaubnis.
                ...
                Daher brauche ich (nach meinem bisherigem Wissen) auch nicht deren Genehmigung.
                ...
                Sach mal, so ganz kapiert hast du es aber nicht, dass es hier um eine Vorgabe per Gesetz geht und dass du eben eine Genehmigung benötigst sobald du fliegen willst. Da kannst du meinen was du willst, ist aber nicht so... leider.
                Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                Kommentar

                • Bowarrior
                  Bowarrior

                  #113
                  AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                  Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
                  Sach mal, so ganz kapiert hast du es aber nicht, dass es hier um eine Vorgabe per Gesetz geht und dass du eben eine Genehmigung benötigst sobald du fliegen willst. Da kannst du meinen was du willst, ist aber nicht so... leider.
                  Das Zitat von mir ist etwas aus dem Zusammenhang gerissen.

                  Von wem muß die Genehmigung denn sein? Von der Gemeinde, weil ich auf einem öffentlichen Platz stehe und von dort aus Fliege oder von den Bauern über dessen Felder ich drüberweg fliege?

                  Ich wollte aber mit meinem Beitrag eher darauf hinaus, was zählt mehr:

                  Die 1,5 km Mindestentfernung zur nächsten Ortschaft oder die Genehmigung des Eigentümers?
                  Beides abzudecken ist in Bayern nicht möglich.

                  Oder anders gefragt: darf man mit einem Verbrenner (bis max 5kg) in 800m Entfernung zur nächsten Ortschaft fliegen, wenn man die Erlaubnis des Eigentümers hat*?
                  Zuletzt geändert von Gast; 31.03.2010, 11:37.

                  Kommentar

                  • Michael Vogler
                    RC-Heli TEAM
                    • 24.05.2006
                    • 4677
                    • Michael
                    • im Verein, Wild und viel in Kärnten ;-)

                    #114
                    AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                    Oder anders gefragt: darf man mit einem Verbrenner (bis max 5kg) in 800m Entfernung zur nächsten Ortschaft fliegen, wenn man die Erlaubnis des Eigentümers hat*?
                    Nein darf man nicht, dafür gibt es ja die 1,5 km Vorschrift.

                    Das Ganze ist auch hier schön nachzulesen:



                    und im Detail:

                    Zuletzt geändert von Michael Vogler; 31.03.2010, 11:48.

                    Kommentar

                    • JMalberg
                      RC-Heli TEAM
                      • 05.06.2002
                      • 22556
                      • J
                      • D: um Saarbrücken drum rum

                      #115
                      AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                      Zitat von Bowarrior Beitrag anzeigen
                      Das Zitat von mir ist etwas aus dem Zusammenhang gerissen.

                      Von wem muß die Genehmigung denn sein? Von der Gemeinde, weil ich auf einem öffentlichen Platz stehe und von dort aus Fliege oder von den Bauern über dessen Felder ich drüberweg fliege?

                      Ich wollte aber mit meinem Beitrag eher darauf hinaus, was zählt mehr:

                      Die 1,5 km Mindestentfernung zur nächsten Ortschaft oder die Genehmigung des Eigentümers?
                      Beides abzudecken ist in Bayern nicht möglich.

                      Oder anders gefragt: darf man mit einem Verbrenner (bis max 5kg) in 800m Entfernung zur nächsten Ortschaft fliegen, wenn man die Erlaubnis des Eigentümers hat*?
                      Dann eben Vollzitat

                      Es ist eben nicht aus dem Zusammenhang gerissen, denn es ist völlig schnurz wem der Boden gehört, denn laut LuftG muss eine Genehmigung vorliegen, dass du von dem spez. Ort aufsteigen darfst. Auch der Einwand es sei ja ein "öffentlicher Weg" kann mWn nicht herangezogen werden, da in der Widmung des Weges sicher nicht die Erlaubnis zum Flugbetrieb enthalten ist.
                      Das ist ja die Krux, dass neben dem üblichen Bedingungen (1,5km von Flugplätzen, für Verbrenner 1,5km von Wohnsiedlungen) auch noch dieses dazukommt

                      Anders gesagt:
                      Solange du mit dem Flugzeug in der Hand auf dem Weg rumspazierst bist du Fußgänger mit einem seltsamen Wanderstab, aber sobald du los fliegen willst gilt Luftrecht und dass verlangt unabdingbar o.g.
                      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                      Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                      Kommentar

                      • JMalberg
                        RC-Heli TEAM
                        • 05.06.2002
                        • 22556
                        • J
                        • D: um Saarbrücken drum rum

                        #116
                        AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                        @BoWarrior: Nicht falsch verstehen, aber bis vor einiger Zeit stand ich auch "naiv" auf dem Feld und bin geflogen. Tja, war ne schöne Zeit so ohne solche ein Damoklesschwert des LuftG...
                        Is aber nich mehr...
                        Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                        Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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                        • Bowarrior
                          Bowarrior

                          #117
                          AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                          Zitat von Michael Vogler Beitrag anzeigen
                          Ja, Freunde dann verstehe ich aus Verbrennersicht die ganze Diskussion wg. Erlaubnis hin oder her nicht.
                          Es ist z.B. in Bayern nicht möglich ein vernünftiges Flugareal zu finden welches mind. 1,5km von einer Wohnsiedlung (> als 3 Häuser) entfernt ist. Daher ist es auch hinfällig ob nun Erlaubnis des Eigentümers oder nicht. Daher wäre jegliches "Wildfliegen mit Verbrennern" illegal und man m u ß sich einem Verein (wg. der Aufstiegsgenehmigung des Vereinsflugplatzes) anschließen (ob ma will oder nicht) oder man hängt das Hobby an den Nagel.

                          So sieht's doch aus, oder?
                          Zuletzt geändert von Gast; 31.03.2010, 16:31.

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                          • malue34549
                            Member
                            • 09.11.2009
                            • 321
                            • Martin
                            • Edertal / Hessen

                            #118
                            AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                            "Flugmodelle bis zu 5 kg Gesamtmasse: Der Steuerer benötigt keine Erlaubnis."

                            .d.h. bleib beim Heli-Fliegen und nimm einen Elektro. Wenn Du dann die Erlaubnis von Grundstückbesitzer hast - kannst Du pitchen! D.h. bei Gemeindeeigenen Wegen die Erlaubnis dort beim Ordnungsamt holen und los geht es.

                            Grüße Martin
                            BO105 600HC, T-Rex550 3G
                            Rex700eHC3SX,700NitroHC3SX,VarioBigAirwolfHc3Sx, 600EFL HC3SX

                            Kommentar

                            • Bowarrior
                              Bowarrior

                              #119
                              AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                              oder man sucht sich ein feld aus, einigt sich mit dem Eigentümer und hofft drauf, dass folgende Prozedur irgendwann mal positiv durch geht:

                              Um eine geländebezogene Erlaubnis zum Betrieb von Flugmodellen zu erhalten, ist dem Antrag das Gutachten eines Modellflugsachverständigen über die Eignung des Geländes beizufügen. Daneben sind die in NfL I-76/08 genannten Angaben und Unterlagen erforderlich.

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                              • malue34549
                                Member
                                • 09.11.2009
                                • 321
                                • Martin
                                • Edertal / Hessen

                                #120
                                AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                                Hallo, nein.

                                Wenn >>> Flugmodelle bis zu 5 kg Gesamtmasse: Der Steuerer benötigt keine Erlaubnis.

                                Dann kann es auch ein Verbrenner sein. Musst halt nur die 1500m Regel einhalten..
                                Es gibt doch auch in Bayern soooo viel Wiesn..

                                Grüße Martin
                                BO105 600HC, T-Rex550 3G
                                Rex700eHC3SX,700NitroHC3SX,VarioBigAirwolfHc3Sx, 600EFL HC3SX

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