Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

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  • satsepp
    Gast
    • 03.11.2009
    • 865
    • Josef
    • Bayerisch Eisenstein

    #76
    AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

    Anscheinend ist das ganze bei Gemeinden nicht so einfach, ich habe unserem Bürgermeister per Mail um die Flugerlaubnis (Parkplatz und Fußballplatz) gebeten, kenne Ihn persönlich und bin per Du mit Ihm.
    Anscheinend wird es im Gemeinderat besprochen werden müssen, damit es unantastbar ist (Vermutung). Das Problem, wenn er es erlauben würde, wird Abgewählt, der Nachfolger weiß von nichts... gar nicht so einfach das ganze.

    Sepp

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    • mike65
      mike65

      #77
      AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

      Zitat von satsepp Beitrag anzeigen
      Anscheinend ist das ganze bei Gemeinden nicht so einfach, ich habe unserem Bürgermeister per Mail um die Flugerlaubnis (Parkplatz und Fußballplatz) gebeten, kenne Ihn persönlich und bin per Du mit Ihm.
      Anscheinend wird es im Gemeinderat besprochen werden müssen, damit es unantastbar ist (Vermutung). Das Problem, wenn er es erlauben würde, wird Abgewählt, der Nachfolger weiß von nichts... gar nicht so einfach das ganze.
      Und vermutlich auch um Problemen aus dem Weg zu gehen, im worst case.

      LG Mike

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      • Stefan Reusch
        Stefan Reusch

        #78
        AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

        Zitat von mike65 Beitrag anzeigen
        Weil ich den Egt. nicht kenne z.B. Nicht weiss wer die zuständige Behörde ist. Kein Auskunft bekomme wer der Eigentümer wg. Datenschutz. Weil die Behörde geschlossen hat abends um 19.00h
        Und und und..

        LG Mike
        Hallo,
        Wenn das die Gründe sind habe ich noch weniger Verständniss für dich. Das sind vorgeschobene Schutzbehauptungen und keine Gründe. Da kann ich genauso sagen ich fahre ohne Nummernschilder durch die Gegend weil keine Zeit und weiss nicht welche Behörde und wo.

        Wenn du den Eigentümer nicht kennst solltest du zum Katasteramt gehen. Ein kleines Formular ausfüllen und schon kennst du den Eigentümer. Kostet aber eine Verwaltungsgebühr. Manche Bundesländer haben eine Onlinekartei auf die jeder Notar zugreifen kann.
        Oder mal einen Bauern fragen oder oder oder.
        Ansonsten bleibt wohl nur das Fliegen auf fremden Grundstücken zu lassen.
        Gruß
        Stefan

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        • hufuxx
          hufuxx

          #79
          AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

          Hallo Leute,
          habe gerade das Thema hier gesehen und beschäftige mich schon seit einiger Zeit mit dem Thema Versicherung. Größte Sorge war bei mir dabei ob der Versicherungsschutz gegeben ist wenn man ohne Zustimmung des Eigentümers fliegt. Um allen Spekulationen zu entgehen habe ich kurzum die DMO einmal angeschrieben. Denn in deren Versicherungsbedingungen steht nichts von einer erforderlichen Zustimmung.

          Hier also meine Anfrage:
          Sehr geehrte Damen und Herren,
          bezüglich Ihrer angebotenen Versicherung, insbesondere für Wildflieger, habe ich eine Frage. Ist der Versicherungsschutz auch gegeben, wenn es keine Zustimmung des Grundstückeigentümers für den Aufstieg eines Modellhubschraubers gibt?
          Kurze und knackige Antwort von der DMO:
          Ja der Versicherungsschutz ist gegeben.
          Mehr kann man doch nun echt nicht erwarten
          Ich werde nicht für jede Wiese an der ich mal vorbeikomme und fliege eine Erlaubnis einholen. Und wenn mal einer Stunk macht, dann fahr ich halt eine Ecke weiter. Für mich bei der DMO lautet also die Antwort auf die Topic-Frage:
          "Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers": KEINE KONSEQUENZEN

          Viele Grüße,
          Chris
          Zuletzt geändert von Gast; 23.02.2010, 20:52.

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          • Sebastian
            Sebastian

            #80
            AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

            Entschuldigt wenn mein post jetzt nen zerpflückenden Charakter hat,

            aber Versicherungsschutz besteht ja wie schon oft geschrieben fast immer.

            Das heißt aber nicht, dass es keine Konsequenzen gibt. Der Versicherer kann durchaus Schutz gewähren, was er danach aber von dir wiederhaben will ist was anderes.
            Z.B. im Falle einer Fahrlässigkeit o.ß.

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            • Stefan Reusch
              Stefan Reusch

              #81
              AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

              Zitat von Sebastian Beitrag anzeigen
              Entschuldigt wenn mein post jetzt nen zerpflückenden Charakter hat,

              aber Versicherungsschutz besteht ja wie schon oft geschrieben fast immer.

              Das heißt aber nicht, dass es keine Konsequenzen gibt. Der Versicherer kann durchaus Schutz gewähren, was er danach aber von dir wiederhaben will ist was anderes.
              Z.B. im Falle einer Fahrlässigkeit o.ß.
              Genau so ist es!
              Und dafür braucht es keine Fahrlässigkeit und auch keine Ordnungswidrigkeit.
              U. U. reicht schon eine Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht.
              Ich habe vor 2 Jahren einen Regress einer Grundstückshaftpflicht von 25.000 Euro angehängt bekommen, ging um Schmerzensgeld und Verdienstausfall einer Frau die bei Glätte gefallen war. Die Versicherung wollte mich haftbar machen da ich die Kontrollen meines Hausmeisters auf gründliche Ausübung seiner Tätigkeit (die ich selbstverständlich regelmässig durchführe) nicht schriftlich Protokolliert habe. Erst vor Gericht gab es eine Einigung mit der Versicherung.

              Eine Eigentümergemeinschaft die ich früher als Verwalter betreut habe hat 12000 DM bezahlt weil ein Mieter der Anlage auf einer Treppe gefallen war die von seiner Terasse auf eine Wiese führte. Die ETG hätte die Treppe sperren müssen da sie nicht gestreut wurde. Und der Geschädigte wohnte in der Wohnung und kannte sich aus! Da es nur 3 Stufen waren ist es keine Treppe im Sinne der Bauordnung und benötigt auch kein Geländer. Alles richtig gemacht und trotzdem in den Arsch gekniffen!
              Und da glaubt ihr wirklich dass ihr ohne wenn und aber Versichert seit wenn ihr ohne Genehmigung Wildfliegt?

              Da zu fällt mir ein schöner Spruch von Jo Soppa ein:

              Friede den Ahnungslosen!

              Stefan

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              • hufuxx
                hufuxx

                #82
                AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                Hallo Sebastian,
                naja man liest so viel. Einmal ist der Schutz da, selbst wenn man keine Genehmigung hat, einmal nicht. Da hilft nur nachfragen bei der Versicherung. Da hat man es, wie ich nun, schwarz auf weiß.
                Das mit der Fahrlässigkeit ist was ganz anderes. Dass man zur Kasse gebeten wird wenn man fahrlässig handelt ist ja wohl klar. Ich halte mich auch an alles wenn ich fliege. Ein Wildflieger ist nicht gleich ein "wilder Flieger". Aber ich sehe es als unmöglich an, dass ich bei jeder Wiese wo ich fliege gleich einen Marathon hinlegen soll um den Eigentümer ausfindig zu machen. Klar, wenn ich immer an der gleichen Wiese fliege kann ich das ja durchaus mal in Erwägung ziehen, aber wenn man ständig wo anders ist wie soll das dann gehen.
                Fest steht, dass es sicherlich keine Fahrlässigkeit ist, wenn ich keine Genehmigung habe. Und das ist mir wichtig. Ich habe keine Probleme mich an Vorschriften zu halten und vernünftig mein Hobby auszuführen, aber dieses Katz & Maus Spiel beim Genehmigung einholen sehe ich einfach nicht ein

                Grüße Chris

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                • mike65
                  mike65

                  #83
                  AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                  Zitat von Stefan Reusch Beitrag anzeigen
                  Hallo,
                  Wenn das die Gründe sind habe ich noch weniger Verständniss für dich. Das sind vorgeschobene Schutzbehauptungen und keine Gründe. Da kann ich genauso sagen ich fahre ohne Nummernschilder durch die Gegend weil keine Zeit und weiss nicht welche Behörde und wo.

                  Wenn du den Eigentümer nicht kennst solltest du zum Katasteramt gehen. Ein kleines Formular ausfüllen und schon kennst du den Eigentümer. Kostet aber eine Verwaltungsgebühr. Manche Bundesländer haben eine Onlinekartei auf die jeder Notar zugreifen kann.
                  Oder mal einen Bauern fragen oder oder oder.
                  Ansonsten bleibt wohl nur das Fliegen auf fremden Grundstücken zu lassen.
                  Danke für deinen Hinweis, alle Gründe die möglich sind, sind vorgeschoben, natürlich. Du hast Recht...

                  LG Mike

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                  • mike65
                    mike65

                    #84
                    AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                    Zitat von hufux Beitrag anzeigen
                    Da hilft nur nachfragen bei der Versicherung.


                    Aber ich sehe es als unmöglich an, dass ich bei jeder Wiese wo ich fliege gleich einen Marathon hinlegen soll um den Eigentümer ausfindig zu machen. Klar, wenn ich immer an der gleichen Wiese fliege kann ich das ja durchaus mal in Erwägung ziehen, aber wenn man ständig wo anders ist wie soll das dann gehen.
                    Leider wird die Auskunft die dir die Versicherung gibt auch nicht viel nützen. Eine verbindliche Auskunft kann dir die Versicherung nur bei einem konkreten Fall geben, weil das von verschiedenen Dingen abhängt.

                    Wir hatten ja hier schon einen Post in dem geschildert wurde das es nicht so leicht ist Daten eines Egt. zu bekommen. Man muss glaubhaft berechtigtes Interesse belegen. Eine Einwilligung scheint aber nicht berechtigt genug um an die Daten des Egt. zu kommen, Datenschutz eben.
                    Ich werde das auf Richtigkeit prüfen in dem ich morgen in mehreren Gemeinden und Städten anrufen um dort solche Einwilligungen und Daten von Egt. zu erhalten..oder zumindest die Aussicht darauf wenn ich vor Ort erscheine.

                    LG Mike
                    Zuletzt geändert von Gast; 23.02.2010, 23:14.

                    Kommentar

                    • JMalberg
                      RC-Heli TEAM
                      • 05.06.2002
                      • 22612
                      • J
                      • D: um Saarbrücken drum rum

                      #85
                      AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                      @Stefan Reusch: Komm wieder runter Es ist scheinbar in einigen Liegenschaftsämtern wirklich so, dass sie einfach keine Auskuft mehr geben und du schon einen Juristen beauftragen musst dies durchzusetzen.
                      Aber ich ließe mich dadurch nicht abweisen und pochte dann auf die Verordnung die die Auskunftspflicht untersagt.


                      Zitat von hufux Beitrag anzeigen
                      ...
                      Für mich bei der DMO lautet also die Antwort auf die Topic-Frage:
                      "Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers": KEINE KONSEQUENZEN

                      Viele Grüße,
                      Chris
                      Sorry, dann tret ich dir mal auf die Füße des Ahnungslosen

                      Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
                      ßber was diskutieren wir denn nun:

                      - Versicherungen die eine Betretungserlaubnis fordern (da gibs ja ein eigenes Thema hier und das sollten wir dort fortführen)

                      oder

                      - Betretungserlaubnis die das Luftrecht fordert


                      Hier finde ich, dass dort schlicht von der Legeslative geschludert wurde und der Modellflug damit gar nicht gemeint ist, denn bei der manntragenden Fliegerei gibt es ja keine "Wildflieger" ...
                      Trotzdem steht es nunmal im LuftVG drin ...
                      Durch die Ausführung im LuftVG sind wir eben nicht mehr gleichgestellt mit Joggern, Hundeführern, usw., die einfach über die Wiese wandern können.
                      Wir sind jetzt gezwungen eine Erlaubnis mit uns zu führen.
                      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                      Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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                      • hufuxx
                        hufuxx

                        #86
                        AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                        Hallo,

                        @Mike
                        Ich bin mal gespannt was da raus kommt. Ich hab noch einmal die Versicherung angeschrieben wie das ausschaut. Ob ein Regress möglich ist wenn ich ALLES andere eingehalten habe nur keine Genehmigung vorliegt. Ich bin mal gespannt.
                        Dass das ganze Thema ein wahres Wespennest ist hab ich schon bemerkt aber ich denke man darf sich da auch nicht zu verrückt machen. Jede versicherung wird sich bis zum Ende hin und her winden um nicht zahlen zu müssen. Das ist bei anderen Versicherungen auch so. Aber soll ich mich deshalb im Haus verschanzen? Ich bin mal gespannt auf die Antwort der DMO.

                        @Jürgen
                        Ja, das mag schon sein, dann muss ich mir wohl mal auf die Füße treten lassen. Jeder fängt mal klein an. Als Laie im Thema Recht kann man da schon ganz schön verrückt werden, wenn man die endlosen Threads in Foren dazu liest. Also nichts für ungut, ist alles nicht bös gemeint.

                        LG, Chris
                        Zuletzt geändert von Gast; 23.02.2010, 23:30.

                        Kommentar

                        • Stefan Reusch
                          Stefan Reusch

                          #87
                          AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                          Hi, Jürgen,
                          Ich bin noch gar nicht oben ;-))
                          Auf schriftliche Anfrage (Formblatt) bekommt man in allen Katasterämtern die ich kenne (Hessen, RLP, NRW) Auskunft. Man muss nur hingehen, die Gebühr zahlen und schon gehts los.
                          Oder aber über Notar, kostet auch weniger als ein Servo.
                          In Hessen nennt sich das jetzt Amt für Bodenmanagement.
                          Auch ich habe sicher nichts dagegen wenn man mal mit nem kleinen Eheli irgendwo fliegt, ist jedem selbst überlassen. Wenn was passiert wirds sicher kritisch, ist aber nicht mein Problem.
                          Wenn man aber regelmässig irgendwo fliegt sollte man die Erlaubniss einholen finde ich.

                          Kritisch sehe ich die Selbstverständniss mit der einige hier davon ausgehen das man einfach irgendwo fliegen gehen kann ohne irgendwelche Regularien einzuhalten.


                          @ Mike65,

                          Das ist nicht persönlich gemeint, aber wenn man wirklich will bekommt man den Eigentümer raus, ich denke das sollte auch dir möglich sein.

                          Was ist denn im Schadensfall: Du glaubst doch nicht ernsthaft dass ein Eigentümer der von einem Unfall auf seinem Grundstück erfährt (normalerweise durch die Polizei, bei Personenschaden durch den Staatsanwalt bzw. Luftaufsicht) dir nachträglich eine Genehmigung dafür gibt? Der wird sich schön dumm stellen und von nix gewusst haben.

                          Und wie schon oben gesagt: Haftpflichtversicherungen können sehr kleinlich sein wenn es um Geld geht.
                          Das wars von mir zu dem Thema, sach nix mehr
                          Stefan

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                          • leodragonfly
                            Airfotoservice.de
                            Foto- & Videoaufnahmen
                            • 24.06.2007
                            • 1586
                            • Thomas
                            • bei Gardelegen/Wietzendorf (Soltau)

                            #88
                            AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                            Zitat von PeterH Beitrag anzeigen
                            ... Ich würde niemals den Eigentümer aufsuchen, um eine Erlaubnis zu bekommen.

                            Damit könntest du aber u. U. den Versicherungsschutz verlieren.
                            Nach meinem Kenntnisstand ist das z. B. eine Versicherungsbedingung des
                            DMFV.

                            Gruß
                            Peter
                            Hier möchte ich mal "nachhaken"! Ist das wirklich so* Verliere ich den Versicherungschutz wenn ich unterwegs auf einer x-belibigen Wiese fliege weil ich den Eigentümer nicht gefragt habe*

                            Gruß Leo

                            Kommentar

                            • Thallius
                              Thallius

                              #89
                              AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                              womit wir wieder am Anfang wären

                              Gruß

                              Claus

                              Kommentar

                              • Acer99
                                Acer99

                                #90
                                AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                                Zitat von Thallius Beitrag anzeigen
                                womit wir wieder am Anfang wären

                                Gruß

                                Claus
                                Bestenfalls.

                                Und das einen die Versicherung in Regreß nehmen kann, wenn man fahrlässig gehandelt hat, wird so nicht stimmen. Wäre dem so, dann bräuchte ich keine Versicherung, denn dann besäße man nur Versicherungsschutz, wenn sich die Betriebsgefahr und nur diese realisiert.

                                Leider sind manche Vorstellungen nicht aus den Köpfen der Leuter herauszubekommen, auch wenn es sich um Bereiche des Alltags wie "Autofahren" handelt. Da glauben viele auch, bei Temps über 130 km/h hätte man eine "Mitschuld" oder es gäbe eine umfangreiche Halterhaftung. Stimmt nicht, aber das is nen anderes Thema

                                OL

                                Kommentar

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