Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

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  • mike65
    mike65

    #1

    Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

    Bezugnehmend auf die Erkenntnisse durch die Allianz in dem Thread:



    Eine Frage die mich nun ganz besonders interessiert. Ich trau mich das kaum anzusprechen, aber Klarheit kann nicht schaden.

    Ist nun die Konsequenz einer fehlenden Erlaubnis des Grundstückeigentümers, dass jeder einen Wildflieger verjagen kann? Es muss ja nicht persönlich sein, sondern unter Zuhilfenahme der Polizei oder eines Försters.

    Hat ein Jäger, der ja "nur" ebenfalls ein Hobby ausübt nun das Recht dazu. Wie allgemein bekannt gibt es für viele Jäger genug Gründe überhaupt niemanden im Wald zu dulden. Aber Mountainbiker, Wanderer, Jogger etc. brauchen keine Erlaubnis eines Grundstückeigentümers.

    Das soll jetzt kein Anti-Jäger Fred werden, es gibt auch Jäger mit denen man reden kann, aber es besteht mit den Jägern eine besondere Problematik.

    Also im Grunde genommen ist jeder gemeint, der etwas gegen Modellflug hat und/oder seine eigenen Interessen durchsetzen bzw. vertreten will, obwohl er NICHT der Grundstückseigentümer ist.

    Was meint ihr dazu?

    LG Mike
    Zuletzt geändert von Gast; 15.02.2010, 16:45.
  • JMalberg
    RC-Heli TEAM
    • 05.06.2002
    • 22557
    • J
    • D: um Saarbrücken drum rum

    #2
    AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

    Hm...

    Platzverweis kann ja eh nur der Eigentümer bzw Polizei / Förster erteilen.

    Nur ist mit der von die angesprochenen "Betretungserlaubnispflicht" nahezu ein Freibrief für die Leute die es wissen uns verjagen zu lassen.
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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    • guidof911
      guidof911

      #3
      AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

      Hallo ,

      GANZ KLAR , sorry ist leider so , aber ohne Erlaubnis keine Berechtigung.

      Was würdest Du denn sagen wenn ich im Sommer ohne Deine Erlaubnis auf Deiner Terasse oder in Deinem Garten eine wilde Grillorgie an den Start bringe.

      Nicht böse gemeint , deswegen bin ich in einem Verein , versichert ohne wenn und aber im Schadensfall etc.

      Grüße
      Guido

      PS; Daher spiele ich auch kein GOLF auf einem Marktplatz...............
      Zuletzt geändert von Gast; 15.02.2010, 17:23. Grund: etwas vergessen

      Kommentar

      • helifreak2009
        helifreak2009

        #4
        AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

        Grundsätzlich kann einen nur der Grundstückseigentümer oder ein nachweißlich Bevollmächtigter dich von der zugesprochenen Wiesenfläche verweisen.

        Aber, daß Problem stellt sich auch anders dar. Der Jäger/die Jäger und deren Vereinigung zahlen dem Grundstückseigentümer eine Pacht für die Nutzung des Geländes.
        Jetzt kommt Max&Motitz mit ihren Helis und nutzen das gepachtete Land. Der/den Jäger/n gefällt das nicht, daß Max&Moritz auf deren gepachteten Land mit ihren Modellen spielen. Sie nehmen sich alsdann gegenüber dem Grundstückeigentümer heraus, die Pacht auf Grund von Fremdnutzung zu kürzen. Das widerrum smeckt Bauer Müller nun gar nicht und er wird folglich die Nutzung des Geländes untersagen.

        Kommentar

        • saunamann
          saunamann

          #5
          AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

          hallo,

          nur mal so:wir haben auch diese problematik im verein und ein netter jäger meinte er könne uns mit unterlassungsklagen oder der gleichen vom platz verweisen,aber das einzige war das wir weiter fliegen und er pech hatte!!nun mein eigener onkel hat eine jagdpacht und sagt das es sich um reine willkür handelt und man eigentlich gegen uns e wildflieger nichts hat,denn so wie es in den wald reinruft so könnte es auch raus.....!!!!

          lg

          sven

          Kommentar

          • PeterH
            Senior Member
            • 26.07.2008
            • 2276
            • Peter
            • Berlin

            #6
            AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

            Hallo Helifans,
            um derartige Probleme zu umgehen, kann man ja versuchen vom Eigentümer
            eine Genehmigung zu erhalten.
            Ich persönlich habe da gute Erfahrung gemacht und sogar die notwendige
            Genehmigung schriftlich erhalten.

            Gruß
            Peter

            Kommentar

            • fliegerfrank
              fliegerfrank

              #7
              AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

              Hallo,

              einem Wildflieger kann man nur raten, mehrere Wildflugplätze im Hinterkopf zu haben. Dazu bei Goggle Earth die Umgebung absuchen, hinfahren und testen.

              Als Wildflieger hat man doch den Himmel auf Erden, verglichen mit den Problemen der Reiter, besonders in Sachsen. Die können mit Ihrem Pferd, oder Hof nicht mal einfach 5 km weiter fahren, um dann ihr Hobby auszuüben.
              Mitunter endet die Ausreitmöglichkeit schon am Hoftor.

              Viele Grüße
              Frank


              PS.: Ich würde niemals den Eigentümer aufsuchen, um eine Erlaubnis zu bekommen. Denn: "Schlafende Hunde soll man nicht wecken".

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              • PeterH
                Senior Member
                • 26.07.2008
                • 2276
                • Peter
                • Berlin

                #8
                AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                Hallo Frank,
                "... Ich würde niemals den Eigentümer aufsuchen, um eine Erlaubnis zu bekommen.
                Denn: "Schlafende Hunde soll man nicht wecken". ..."

                Damit könntest du aber u. U. den Versicherungsschutz verlieren.
                Nach meinem Kenntnisstand ist das z. B. eine Versicherungsbedingung des
                DMFV.

                Gruß
                Peter

                Kommentar

                • JMalberg
                  RC-Heli TEAM
                  • 05.06.2002
                  • 22557
                  • J
                  • D: um Saarbrücken drum rum

                  #9
                  AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                  @PeterH: Das ist weit mehr als nur eine "poppelige" Versicherungsbedingung, sondern ein MUSS laut LuftG.
                  Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                  Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                  Kommentar

                  • Moskito561
                    Moskito561

                    #10
                    AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                    Hallo
                    Wir hatten auch den Besitzer der Wiese um Erlaubnis gefragt , war alles kein Thema , wir sollten nach Möglichkeit vor dem mähen nicht all zu oft durch die Wiese laufen ,
                    Polizei kam ab und an vorbei ,und schaute uns zu ,. kein Ton über Verbot oder so,.
                    Dann kam der Pächter von dem Wald hinter der Wiese , und dann ging es los ,..
                    richtig böses Wortgefecht mit fast Schlägerei, weil er unsere Helis mit dem Fuß umgestoßen hat,
                    Wir sind dann zur Polizei ,haben mal nachgefragt , die haben uns wieder zu dem Besitzer geschickt , nach Rücksprache mit dem Besitzer , der auch der Vermieter des Wald ist
                    kam dann raus das der Förster im Recht ist , weil wir den Waldfrieden stören würden,..
                    ist zwar Unsinn weil 15 m neben dem Wald die Autobahn her geht ,
                    und wir ja mit den Helis mehr Lärm und Abgase erzeugen wie 20000 Autos und LKW's die jeden Tag die A45 passieren ,.
                    wir haben es schon nicht leicht ,als Heliflieger

                    Kommentar

                    • Acer99
                      Acer99

                      #11
                      AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                      Erstmal wohl: Jäger =! Förster

                      "Jeder" wird einen nicht verjagen können. Der ungefragte Eigentümer kann dies natürlich, wenn man kein "Recht zum Besitz" hat, hat man eben meist nicht, wenn man den Egt nicht gefragt hat

                      Die praxisrelevante Frage dürfte aber auch sein: Was darf denn wer kontrollieren.

                      Zum legalen Betrieb eines Helis gehört u.a. neben der Einwilligung des Eigentümers (wohl nicht: Genehmigung!) auch ne Versicherung. Wenn jemand also die Einwilligung des Eigentümers "sehen" will/darf, dürfte er auch den Nachweis der Versicherung sehen wollen/dürfen.

                      Wenn ich mal "kontrolliert" wurde, dann meist von vergleichsweise unerfahrenen Polizisten. Die reagieren recht erstaunt, wenn man Ihnen erklärt, dass sie unittelbar überhaupt nicht zuständig sind. Mein "Lehrgang" ist etwas her, aber das dürften in NRW die BezRegs sein (Kölle, Münster, Düsseldorf und Arnsberg). Diese agieren zB durch SfLs oer Bfls (Sachbearbeiter bzw Beauftragte für Luftaufsicht), andere Länder haben Regierungspräsidien.

                      Wobei ich aber sagen muss, dass ich trotz recht intensiver Wildfliegerei mit Modellen nur einmal kontrolliert wurde, und die wollten nur kontrollieren, obs denn auch Spass macht und wie man mit dem Hobby am besten anfängt

                      Bei Aussenlandungen mit dem Segelflieger kommt dann schonmal der "Dorfbulle". Mit dem läßt man sich dann entweder auf eine längliche Diskussion ein oder fragt ihn, was für Papiere er sehen will. Die Antworten sind meist erheiternd, denn die wissen gar nicht, welchen Papierwust man dabei haben muss

                      Kurz: Von irgendwem unter BezReg würde ich mich nicht kontrollieren lassen. Wenn der Eigentümer kommt, trollt man sich freundlich, sollte das Anbieten von Kompensation in Form von Geld, alkoholischen Geträken o.ä. nicht fruchten.

                      OL

                      Kommentar

                      • Acer99
                        Acer99

                        #12
                        AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                        [QUOTE=Moskito561;1135213
                        kam dann raus das der Förster im Recht ist , weil wir den Waldfrieden stören würden,..
                        [/QUOTE]

                        "Waldfrieden" ist imho kein fachlich besetzter Begriff, so heissen Herbergen etc.

                        Mit dem gleichen "Recht" könnte sich der Förster auch auf die BAB stellen und diese "sperren". Will ich sehen.

                        Ja, es ist so in Deutschland: Wenn etwas fliegt und ein hörbares Geräusch macht (da allerdings ist nichtmal zwingend ) ist es Fluglärm und verboten.

                        Quatsch, aber so ist die Grundeinstellung Vieler, tlw. geistert das aber auch durch die Köpfer der Piloten. Ich glaube, nur wir in Deutschland leisten uns Lärmgutachten, die bei der Durchführung abgebrochen werden, weil man die Flugzeuge angesichts des "Bodenlärms" gar nicht hören kann. Ich war schon bei zwei solcher Ortstermine dabei, fast wäre es komisch, wenn es nicht so traurig wäre

                        OL

                        Kommentar

                        • Sebastian
                          Sebastian

                          #13
                          AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                          Zitat von Acer99 Beitrag anzeigen
                          Ich glaube, nur wir in Deutschland leisten uns Lärmgutachten, die bei der Durchführung abgebrochen werden, weil man die Flugzeuge angesichts des "Bodenlärms" gar nicht hören kann. Ich war schon bei zwei solcher Ortstermine dabei, fast wäre es komisch, wenn es nicht so traurig wäre

                          OL

                          Das unterschreib ich!

                          Beispiel:
                          Bürgerinitiativen sind ja grad/schon ne Weile "IN".
                          Lärmgutachten gegen unseren Betrieb (der größte Arbeitgeber hier weit und breit)
                          lief beinahe ein 3/4 Jahr.
                          Messungen nicht möglich wegen Grillen-zirpen,dämmerungsaktive Vögelchen,ein Zug fährt vorbei,ungünstige Windrichtung-Fahrgeräusche der A45...

                          Der Deutsche eben wieder.

                          Ganz klasse find ich auch die Berechnungsarten der Emissionsbelastungen.
                          Theoretisch dürfte man übers Jahr mehrere Bomben zünden,wenns dafür den Rest des Jahres ruhig ist

                          Helau übrigens

                          Kommentar

                          • fliegerfrank
                            fliegerfrank

                            #14
                            AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                            Zitat von PeterH Beitrag anzeigen
                            Hallo Frank,
                            "... Ich würde niemals den Eigentümer aufsuchen, um eine Erlaubnis zu bekommen.
                            Denn: "Schlafende Hunde soll man nicht wecken". ..."

                            Damit könntest du aber u. U. den Versicherungsschutz verlieren.
                            Nach meinem Kenntnisstand ist das z. B. eine Versicherungsbedingung des
                            DMFV.

                            Gruß
                            Peter
                            Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
                            @PeterH: Das ist weit mehr als nur eine "poppelige" Versicherungsbedingung, sondern ein MUSS laut LuftG.
                            Stimmt. Aber ich finde man sollte die Kirche im Dorf lassen. Mit etwas gesundem Menschenverstand bei der Auswahl des Geländes und der Modellkollegen gibt es nur selten Probleme.

                            So bin ich drei Jahre lang auf einer Wildflugwiese Elektro geflogen. Die Anwohner grüßten stets nett stellten sich an Ihren Zaun um zuzuschauen. Das ging so lange gut bis drei Verbrennerflieger sich dazu gesellten und fast jeden nachmittag bis zum Sonnenuntergang flogen. Es folgte eine Anzeige wegen Ruhestörung.
                            Mich hat es nicht tangiert, weil ich mir zu diesem Zeitpunkt eine andere Wiese gesucht hatte.

                            Viele Grüße
                            Frank

                            Kommentar

                            • PeterH
                              Senior Member
                              • 26.07.2008
                              • 2276
                              • Peter
                              • Berlin

                              #15
                              AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                              Hallo Jürgen,
                              "... Das ist weit mehr als nur eine "poppelige" Versicherungsbedingung, sondern ein MUSS laut LuftG ..."

                              Mir ist das schon klar, nur einigen anderen wohl nicht!

                              Gruß
                              Peter

                              Kommentar

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