Eine Frage die mich nun ganz besonders interessiert. Ich trau mich das kaum anzusprechen, aber Klarheit kann nicht schaden.
Ist nun die Konsequenz einer fehlenden Erlaubnis des Grundstückeigentümers, dass jeder einen Wildflieger verjagen kann? Es muss ja nicht persönlich sein, sondern unter Zuhilfenahme der Polizei oder eines Försters.
Hat ein Jäger, der ja "nur" ebenfalls ein Hobby ausübt nun das Recht dazu. Wie allgemein bekannt gibt es für viele Jäger genug Gründe überhaupt niemanden im Wald zu dulden. Aber Mountainbiker, Wanderer, Jogger etc. brauchen keine Erlaubnis eines Grundstückeigentümers.
Das soll jetzt kein Anti-Jäger Fred werden, es gibt auch Jäger mit denen man reden kann, aber es besteht mit den Jägern eine besondere Problematik.
Also im Grunde genommen ist jeder gemeint, der etwas gegen Modellflug hat und/oder seine eigenen Interessen durchsetzen bzw. vertreten will, obwohl er NICHT der Grundstückseigentümer ist.
Was meint ihr dazu?
LG Mike
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