Neue verschärfte Forderungen zu Multicoptern, von Deutscher Flugsicherung
Einklappen
X
-
AW: Neue verschärfte Forderungen zu Multicoptern, von Deutscher Flugsicherung
Tja, hättest du mal meine Antwort auf Alveran gelesen... ist es wirklich zu viel verlangt, einen Thread wenigstens über eine Hand voll Beiträge zu verfolgen, bevor man schon Gesagtes noch einmal wiederkaut?Zitat von Uija Beitrag anzeigen
Die hat man ja automatisch bei diesem Gewicht. Die Frage ist aber, ob ich eine zusätzliche explizite Aufstiegsgenehmigung brauche, auch wenn ich kein Geld nehme, sondern meinen Sport in meiner Freizeit demonstriere. Jedenfalls glaube ich nicht, dass die Flieger aus den Vereinen auf den (kommerziellen) Flugtagen explizite Aufstiegsgenehmigungen beantragen. Falls diese notwendig wäre, käme wohl kaum noch Shock-Flyer und Co. I.d.R. wird es wohl eine Allgemeinverfügung für die Veranstaltung geben.Zitat von Uija Beitrag anzeigen
Das habe ich wo gesagt?Nach deiner Aussage, wärst du dann ja kein Modellbauer/-flieger sondern ein Kameradrohenpilot!
Und das sahen zumindest in der nicht so fernen Vergangenheit einige Behörden nicht so! Dort sollte für jede Kamera am Flieger eine extra Genehmigung erzwungen werden, egal ob der Flugzweck nun Sport inkl. Aufnahme (Modellflug) oder Fotoaufnahmen mit Stehleiter namens DJI gegeben war.Zitat von Uija Beitrag anzeigenGrüße von Andreas
- Top
-
AW: Neue verschärfte Forderungen zu Multicoptern, von Deutscher Flugsicherung
Natürlich brauchst du auf Flugveranstaltungen keine Aufstiegsgenehmigung. Die hat der Verein organisiert... Bevor du anderen Leuten Nicht-Lesen vorwirfst, erstmal selber schlau machen. Ich bin bei dem ganzen Dilettantismus hier im Thread raus.
- Top
Kommentar
-
AW: Neue verschärfte Forderungen zu Multicoptern, von Deutscher Flugsicherung
Das kann ich nur zurückgeben! Offenbar bist du nicht in der Lage, den Sinnzusammenhang meiner Aussage zu verstehen! Ich erkläre es dir gerne in einfachen Worten: Während Modellbauer und -flieger nur bei kommerziellem Flug (auch da kann man diskutieren, wann das der Fall ist) eine explizite Aufstiegsgenehmigung benötigen, war es- zumindest eine Zeitlang- so, dass so machen Behörde diese Anforderung an jeden mit einer Kamera bestückten Multikopter stellte, ganz egal ob man damit im Sinne des Flugmodelles oder als verlängertes Stativ in der Freizeit tätig war. Die wurden nicht unter Modellflug eingestuft, sondern immer mit den Auflagen für die kommerzielle Fliegerei bedroht! Nur auf diese, deine in ihrer Absolutheit falsche Behauptung in Beitrag 111 habe ich reagiert.Zitat von Uija Beitrag anzeigenBevor du anderen Leuten Nicht-Lesen vorwirfst, erstmal selber schlau machen.
Logische Denken ist nicht so dein Ding, oder? Nur weil eine spezielle Aufstiegsgenehmigung vorliegt, muss dass nicht heißen, dass die von einem Bis-5kg-Flieger überhaupt zusätzlich benötigt würde. Auch als professioneller Stunt-Pilot kann ich doch wohl noch immer Wildlfliegen, so langen ich meinen Zuschauern kein Geld abknöpfe. Im Gegensatz dazu wollten/wollen Behörden jeden Kameradrohnenwildflug ohne explizite Erlaubnis unterbinden.Zitat von Uija Beitrag anzeigenNatürlich brauchst du auf Flugveranstaltungen keine Aufstiegsgenehmigung. Die hat der Verein organisiert...
Tja, wenn man kein Recht bekommt, wirft man anderen Dilettantismus vor...Zitat von Uija Beitrag anzeigenIch bin bei dem ganzen Dilettantismus hier im Thread raus.Zuletzt geändert von jumphigh; 23.11.2016, 18:28.Grüße von Andreas
- Top
Kommentar
-
AW: Neue verschärfte Forderungen zu Multicoptern, von Deutscher Flugsicherung
Ganz ehrlich, das fettgedruckte da bezweifel ich ernsthaft. Dass die Medien das Thema breittreten, heisst noch gar nichts.Zitat von Thoemse Beitrag anzeigenDie Thematik ist unglaublich schwierig, die Gesetzgebung ist nicht adequat und die Angst der Bevölkerung groß.
Die Kardashians sind auch ständig in den Medien, trotzdem interessiert das niemanden hier: RTL hat deren Show nach 8 Folgen wieder abgesetzt.
- Top
Kommentar
-
AW: Neue verschärfte Forderungen zu Multicoptern, von Deutscher Flugsicherung
schade das man nur 1 Danke geben kann
Logo 600SX, Diabolo 550
- Top
Kommentar
-
AW: Neue verschärfte Forderungen zu Multicoptern, von Deutscher Flugsicherung
Sehe ich auch so ,
ein Modellflug Verein bekommt eine Genehmigung für den Modell Flug Platz, dafür wird der Platz abgenommen. Je nach Antrag bis 25 kg. + Turbine und höher bis 150 kg. (dann bekommt das Modell auch einen Abnahme und einen Zulassung. Das ist alles ein Kann und kein Muss. Das hängt von vielen Faktoren ab , wie Umwelt / Lärm / Standort / Belastung u.s.w. So gibt es zugelassene Modellflugplätze die nur bis 5 kg. zugelassen sind und welche die für Mehr zugelassen sind. Dann gibt es Ausnahme / Sonder Genehmigungen z.B. für eine 3 Tage Veranstaltung.
Die wenn man sie dann bekommt auch nur für die 3 Tage eine Gültigkeit hat.
Damit wäre in groben Zügen das Thema feste Plätze durch, wo bei für Raketen Modelle fast immer einen Sonder Genehmigung ein zu holen ist. (da gibt je nach Treibsatz verschiedene Sachen die zu beachten sind. Damit kenne ich mich aber nicht so gut aus da ich seit 17 Jahren nur noch Heli´s fliege und keine Flächen oder sonst etwas jenseits der 300 .
So nun zu der 5 kg. Klasse also den so genanten Wild Fliegern (ca. 50 % aller Piloten, Tendenz steigend )
Da wird kein Platz abgenommen, da gibt es eine Allgemeine Zulassung bis 5 kg. und die Pflicht der Aufstiegs Genehmigung . So darf man eben nicht überall fliegen ohne diese Aufstiegs Genehmigung. Nun stellt sich die Frage wo und wie bekommt man diese Genehmigung ?
Das ist nicht so schwer, z.B. vom Bauer der eine große Wiese hat, oder vom Grünflächen Amt eurer Stadt wenn dei euch einen Fläche zur Verfügung stellen. (das funktioniert am besten über den Ortsverein der ansässigen Parteien) Solltet ihr in den Genus kommen ist natürlich wie überall eine Modellflug Versicherung Plicht z.B. DMFV oder andere . Aber Vorsicht auch da vorher schlau machen welche Klasse man abschließt damit auch außerhalb von Modellflug Plätzen alles abgesichert ist. Diese Genehmigung muss nicht schriftlich erfolgen (ist aber von Vorteil) man sollte aber immer genügend Zeugen dabei haben wenn der Pächter oder Grundstück Eigentümer es erlaubt und Ihr nicht´s schriftliches habt. Damit könnt ihr dann eurem Hobby nach gehen und mit E- Antrieb fliegen, egal was Ihr fliegt . Warum E-Antrieb ? Weil für Benziner / Verbrenner / halt alles was laut ist min. 1,5 Km vom ersten Haus Abstand ein zu halten ist. Damit wird es dann meist auch schwer überhaupt einen Platz zu bekommen. ( Kommt aber immer auf die Lage an)
Natürlich sind Flug Zonen frei zu halten, da gibt aber jede Flug Zulassungsbehörde Auskunft und man kann abklären ob das Grundstück überhaupt geeignet ist. Ist ein Flugplatz für Sport Flugzeuge
in der Nähe so gibt auch der meist gerne Auskunft über die Flug Zonen (Man fliegt natürlich außerhalb der Zonen). Ich möchte nicht auf die Einzelnen Modelle eingehen, das betrift alle Modelle die am Luftverkehr teilnehmen. Es gibt auch eine Anzahl an Sonderregelungen , so kann man z.B. auf Sport Flugplätzen mit den Großen Sport Maschinen zusammen fliegen oder sich mit dem Tower absprechen. Es gibt also schon Möglichkeiten wenn man sie Genehmigt bekommt mit den Auflagen wie sich z.B. am Tower an und ab zu melden, oder der Flug Funk der Sport Flugzeuge muss abgehört werden damit bei Start und Landung die Einflugschneise frei ist.
Nur wer meint er hätte auf diese Welt Narrenfreiheit, der wird spätestens wenn etwas passiert eines besseren belehrt.
Ich bin 12 Jahre zusammen mit Sportmaschinen geflogen und melde mich meist im Sommer oder im Herbst seit 7 Jahren im Urlaub am Tower bei den Großen an und finde es immer noch faszinierend wenn ein Airbus oder ein Mann Tragender Heli vor dem Modellflug Platz abdreht und von einer anderen Seite zur Landung anfliegt oder sichtbar höher geht.
Und sich bin ein sogenannter Viel Flieger, ich in morgen nach dem Frühstück aber spätestens auf dem Platz wenn es nicht regnet und gehe Abend´s wenn es dunkel wird oder meine Frau nach Hause will. So kommt im Jahr eine unglaublich hohe Zahl an Flüge zusammen.
- Top
Kommentar
-
AW: Neue verschärfte Forderungen zu Multicoptern, von Deutscher Flugsicherung
Da kann ich dir nicht folgen...was Behörden sich so manchmal einfallen lassenZitat von jumphigh Beitrag anzeigenDas kann ich nur zurückgeben! Offenbar bist du nicht in der Lage, den Sinnzusammenhang meiner Aussage zu verstehen! Ich erkläre es dir gerne in einfachen Worten: Während Modellbauer und -flieger nur bei kommerziellem Flug (auch da kann man diskutieren, wann das der Fall ist) eine explizite Aufstiegsgenehmigung benötigen, war es- zumindest eine Zeitlang- so, dass so machen Behörde diese Anforderung an jeden mit einer Kamera bestückten Multikopter stellte, ganz egal ob man damit im Sinne des Flugmodelles oder als verlängertes Stativ in der Freizeit tätig war. Die wurden nicht unter Modellflug eingestuft, sondern immer mit den Auflagen für die kommerzielle Fliegerei bedroht! Nur auf diese, deine in ihrer Absolutheit falsche Behauptung in Beitrag 111 habe ich reagiert.
spielt überhaupt keine Rolle!!
Wichtig ist in diesem Zusammenhang nur, was im LuftVG und in der LuftVO steht.
Und da war Modellflug mit Koptern und allen übrigen Flugmodellen (ob Kamera drauf oder nicht) zur Freizeitgestaltung immer erlaubt.
Es ist auch bei den neuen Regelungen vollkommen uninteressant, ob eine
Kamera an Bord ist oder nicht, solange es sich um Freizeit und nichts gewerbliches
handelt.
Und das ist auch gut so, denn fotografieren aus der Luft ist nicht verboten!!
Viele Piloten von manntragenden Flugmodellen tun das täglich, und die gehen
beim Fliegen auch nur ihrem Hobby nach.
Wir sollten endlich aufhören, das Filmen und Fotografieren zum Thema zu machen
und den Anteil Filmen/Fliegen zu bewerten. Das ist Hobby und jeder kann die
Gewichtung dahin legen wie er es will. Wo bleibt da die Toleranz
- Top
Kommentar
-
AW: Neue verschärfte Forderungen zu Multicoptern, von Deutscher Flugsicherung
Ja klar , so lange Personen nicht ohne Genehmigung der Person / Personen öffentlich gemacht werden
ist das alles ok. Macht man die Person / Personen unkenntlich wenn man sein Bild / Video öffentlich macht ist das ok.
Aber Ohne eine Genehmigung oder eine Widerrufene Genehmigung kann dagegen schon zu einer Abmahnung / Gerichtsurteil oder zu einem teuren Vergleich führen . Wenn der Betreffende es untersagt und sich wehrt.
Da gilt immer noch wo kein Kläger da kein Richter .
So wurde auf einer Flugveranstaltung jeder gefragt ob sein Bild/Bilder/Video öffentlich gemacht werden durften mit Unterschrift. Wie es sich gehört damit Rechtssicherheit gegeben und vorhanden ist. Früher war es so das jede Luftaufnahme einen Genehmigung brauchte , das ist zum Glück nicht mehr so . Alles wird damit auch nicht abgedeckt.
- Top
Kommentar
-
AW: Neue verschärfte Forderungen zu Multicoptern, von Deutscher Flugsicherung
Wie alt bist du? Kleinkind? Zumindest kurzfristig zieht man gegen die Staatsmacht immer den Kürzeren, auch wenn die noch so falsch liegen. Die wenigsten erkämpfen hinterher ihre Rechte auf den vorgesehenen und teilweise recht teuren Wegen.Zitat von wachtel Beitrag anzeigenDa kann ich dir nicht folgen...was Behörden sich so manchmal einfallen lassen spielt überhaupt keine Rolle!!
Das ist eben nicht richtig! Ich zitiere aus dem entsprechendem Papier des Bundesverkehrsministeriums:Zitat von wachtel Beitrag anzeigenUnd da war Modellflug mit Koptern und allen übrigen Flugmodellen (ob Kamera drauf oder nicht) zur Freizeitgestaltung immer erlaubt.
Und diese Systeme dürfen in Deutschland nur mit Erlaubnis in die Luft geschickt werden. Zu behaupten, der momentane Zustand, dass auch nicht-kommerzielle Luftbildfotografie problemlos als "Modellflug" anerkannt ist, wäre schon immer so eindeutig (falls er das heute überhaupt ist!), zeugt von wenig Kenntnis der Entwicklung der letzten Monate und Jahre. Wer auch nur näherungsweise dieses Forum verfolgt hat, dem dürfte dieses Papier und die resultierenden Unsicherheiten nicht entgangen sein. Man mag aktuell wieder etwas zurückgerudert sein, aber ins gleiche Horn stößt das ursprüngliche Thema dieses Fadens.Dient die Nutzung dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung, so gelten die Regelungen über Flugmodelle. Ist mit dem Einsatz jedoch ein sonstiger (...) Nutzungszweck verbunden (z. B. Bildaufnahmen), so handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem-
Wer also meint, alles wäre so glasklar entschieden, macht IMHO einen bedenklichen Fehler.Zuletzt geändert von jumphigh; 23.11.2016, 23:43.Grüße von Andreas
- Top
Kommentar
-
AW: Neue verschärfte Forderungen zu Multicoptern, von Deutscher Flugsicherung
Wenn du ein Bild / Video von mir ohne meine Genehmigung öffentlich machst egal ob mit Kamera , Kopter oder sonst ein Aufzeichnungsgerät verklage ich den Jenigen . Punkt .. Denn damit greifst man in mein Persönlichkeitsrecht auf Privatsphäre ein und das ist ohne eine Genehmigung von mir strafbar. Selbst wenn mit einem Kopter mein Haus ohne Genehmigung von oben ein Foto / Video machst und in der ßffentlichkeit zeigst kann man die Leute dich vor ein Gericht zerren wenn ich es nicht ausdrücklich erlaubt habe und da ist die Beweis Pflicht beim Beklagten . Es ist hier nicht Frage ob Kopter oder nicht , hier geht es um Personen. Ich rate ich mal einen Anwalt zu befragen. Das hat nichts aber auch gar nichts mit Ungeklärt, Kenntnis oder Fliegen zu tun .
Auch das Bundesverkehrsministeriums hat damit nichts tun, die werden sich davor hüten mein Persönliches Recht auf Privatsphäre zu beugen. Bilder oder Video von anderen Leuten ohne deren Einverständnis zu veröffentlichen verstößt dagegen , das geht nur so lange gut wie man nicht verklagt wird. Selbst im Internet musst man sich damit Einverstanden erklären und erklären das es seine eigenen Bilder / Video´s sind.Zuletzt geändert von Manfred; 24.11.2016, 01:14.
- Top
Kommentar
-
AW: Neue verschärfte Forderungen zu Multicoptern, von Deutscher Flugsicherung
Keine Ahnung, was du mit dem Posting aussagen willst, aber das zusätzliche Spannungsfeld der Persönlichkeitsrechte wiederum hat nichts mit der vorigen Diskussion zu tun. Niemand hat auch nur ansatzweise behauptet, dass das Verkehrsministerium da etwas drehen will. Diese Rechte sind auch nicht Gegenstand einer Aufstiegsgenehmigung.
Und Manfred, mit Verlaub, aber du wärest mit deiner Klagewut genauso ein mieses Subjekt wie die, die ungefragt Personenbilder veröffentlichen. Vielleicht solltest du dich vorher noch einmal über die Panoramafreiheit, die Einordnung des Hauptsujets eines Bildes (Beiwerk) und zeitgeschichtliche Ereignisse informieren, bevor du dich in ungewisse Kosten stürzt? Frag du doch deinen Anwalt...Grüße von Andreas
- Top
Kommentar
-
AW: Neue verschärfte Forderungen zu Multicoptern, von Deutscher Flugsicherung
Zitat: Und Manfred, mit Verlaub, aber du wärest mit deiner Klagewut genauso ein mieses Subjekt wie die, die ungefragt Personenbilder veröffentlichen. Vielleicht solltest du dich vorher noch einmal über die Panoramafreiheit, die Einordnung des Hauptsujets eines Bildes (Beiwerk) und zeitgeschichtliche Ereignisse informieren, bevor du dich in ungewisse Kosten stürzt? Frag du doch deinen Anwalt...
Da mach dir mal keine Sorgen, Ich habe einen guten Rechtsschutz .
Es ist aber auch nicht falsch was ich geschrieben habe.
Nur ich sehe mit dem vielen was hier geschrieben schon keine vernünftige Beziehung mehr zu ßberschrift.
Da sollte man doch erst einmal eine Bestandsaufnahme machen . Wenn man dann liest wann und wo eine Aufstieg Genehmigung erforderlich ist oder wo nicht. Das ist meine Ansicht.
Aber wie ich schon weiter oben geschrieben habe scheint es darum wenn ich mich an die ßberschrift halte wohl nicht oder nicht mehr zu gehen in der Diskussion.
Und warum es diese ßberschrift gibt ist doch sicher allen klar ?
Da bedarf es doch keiner Diskussion. Sicher ist auch vieles was man lesen kann richtig .
Aber manches da gebe ich dir recht hätte man nicht schreiben müssen.
Erst recht nicht wenn es persönlich wird und man die sachliche Ebene verlässt.
Ich wünsche einen schönen guten Morgen ..
- Top
Kommentar
-
AW: Neue verschärfte Forderungen zu Multicoptern, von Deutscher Flugsicherung
Um was ging es hier nochmal ?
Dass nicht einfach irgend jemand oder irgend etwas abzulichten und dann zu veröffentlichen ist, ist eigentlich jedem klar.
Ebenso ist sicher jedem Klar sein, dass niemand durch die "Fluggeräte" zu gefährden ist. An diversen stellen und auf
allen möglichen Kommunikationswegen wird man darauf hingewiesen.
Den meisten ist das alles auch völlig klar, aber es wird sich eben nicht daran gehlaten, da das Eintreten
von irgend welchen Konsequenzen gegen null geht.
Was meint ihr, was im Strassenverkehr passieren würde, wenn sämmtliche Kontrollen und ßberwachungen eingestellt werden würden ?
Würde man dann auch argumentieren, dass das folgend eintretende Chaos nur auf Unwissenheit zurückzuführen ist ?
Nein, da wird es einige geben die nur ihren Interessen folgen und das ohne Rücksicht auf Verluste.
Lese ich diesen Fred hier, läuft es sehr ähnlich ab. Alle anderen -hier die Copterflieger- sind an allem schuld, nur
man selbst mit seinen eigenen Interessen handelt korrekt.
Dass wir dieses "Spiel" hier nur "gemeinsam" gewinnen können, wird scheinbar auch nur von den wenigsten erkannt.
Die Interessenvertreter auf der "anderen" Seite werden sich freuen.
Grüße,
Dirk
- Top
Kommentar
-
AW: Neue verschärfte Forderungen zu Multicoptern, von Deutscher Flugsicherung
[MENTION=19455]jumphigh[/MENTION]
Wie alt bist du? Kleinkind? Zumindest....
Dein Ton ist vollkommen unangebracht und disqualifiziert dich in meinen AugenUnd Manfred, mit Verlaub, aber du wärest mit deiner Klagewut genauso ein mieses Subjekt wie die, die...
als Diskussionspartner. Ich für meinen Teil werde deine Beiträge zukünftig
ignorieren.
- Top
Kommentar

Kommentar