Also, ich denke nicht, dass er einfach einen Platzverweis aussprechen kann außer er vertritt Interessen von Geschädigten (evtl. mit richterlicher Anordnung) oder es ist Gefahr im Verzug).
Beispiele:
- Ich bin in meinem Garten, darf mich die Polizei meines Gartens verweisen?
- Ein Freund von mir ist in meinem Garten, darf die Polizei ihn aus meinem Garten verjagen, obwohl ich das nicht angefordert habe?
Wohl nur wenn ich oder der Freund gerade im Garten eine Straftat begehen bzw. irgendwessen Rechte stark einschränken oder verletzen. Eine Ordnungswidrigkeit reicht hier nicht aus (z.B. falsch parken). Die Polizei muss immer die Interessen eines anderen vertreten (z.B. des Staates oder eines Geschädigten).
Genauso verhält sich das mit dem Feld des Bauern. Solange der das toleriert und keine Straftaten begangen werden, hat die Polizei nichts zu melden, weil Privatgrund.
Ich würde mit so einen Platzverweis immer schriftlich mit Begründung geben lassen und ihn ansonsten ignorieren bzw. einen Zeugen herbeirufen.
Grüße,
Siegi


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