Besuch von der Polizei

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  • tasse
    Senior Member
    • 12.09.2011
    • 6061
    • Tassilo

    #46
    AW: Besuch von der Polizei

    Zitat von Kenny3015 Beitrag anzeigen
    Das mit der Kamera kann doch gar nicht legal sein?!?
    Mich würde das jedenfalls sehr stören, unbemerkt gefilmt zu werden und dann später evtl. noch bei Youtube aufzutauchen. Am besten mit einem Videokommentar wie "dem dämlichen Bullen habe ichs voll gegeben".

    Gab es da nicht sowas wie Persönlichkeitsrechte oder kann man das tatsächlich machen?
    Youtube? Unbemerkt filmen? Sorry! Nicht meine Welt.

    Im Falle eines Rechtsstreits plausibel darlegen zu können wie und wo ich fliege? Ja! Sehr hilfreich! Ansonsten: wenn die Kamera während des Gesprächs mit dem Polizisten auf meiner Mütze weiter läuft, würde ich dann das Persönlichkeitsrecht eines Beamten verletzen, der gerade das Persönlichkeitsrecht eines Bürgers veletzt? Keine Ahnung! Ich würde diese Entscheidung ebenfalls einem Richter überlassen.

    [edit]

    Zitat von Helibasher Beitrag anzeigen
    Mit welcher Begründung sollte ein Polizist einen Platzverweis dort erteilen dürfen?
    Es kann nur entweder Gefahrenabwehr oder Wiederherstellung/Sicherung der öffentlichen Ordnung sein. Das kann auch dadurch zu begründen sein, dass sich ein dritter gestört fühlt. Dann kann der Polizist, um die Situation erstmal zu entschärfen, einen Platzverweis erteilen.

    Zitat von Helibasher Beitrag anzeigen
    Da die Wiese vom Gutachter abgesegnet worden ist und von gefühlten 100 Behörden ebenfalls dürfte das garnicht so einfach sein. Mein Kollege hat das sehr viel Arbeit investiert und war auch ziemlich hartnäckig. Ist bei jeder Behörde vorstellig geworden.
    Genau diesen Prozess durchlaufe ich auch gerade. Ziemlich zeitraubend und aufwändig. Aber am Ende sicher lohnend.
    Zuletzt geändert von tasse; 10.06.2014, 10:34.

    Kommentar

    • goemichel
      Senior Member
      • 11.01.2012
      • 4180
      • Michael
      • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

      #47
      AW: Besuch von der Polizei

      Zitat von Helibasher Beitrag anzeigen
      Um hier mal ein wenig Licht ins dunkle zu bringen.
      Danke dafür.

      Kommentar

      • helibasher
        Senior Member
        • 04.07.2010
        • 1141
        • Klaus
        • Wildflieger

        #48
        AW: Besuch von der Polizei

        Zitat von tasse Beitrag anzeigen
        Genau diesen Prozess durchlaufe ich auch gerade. Ziemlich zeitraubend und aufwändig. Aber am Ende sicher lohnend.
        Ich will dir zwar nicht deine Hoffnung rauben, aber es ist extrem schwer alle beteiligten ßmter zum abnicken zu bringen. Es darf sich um kein Naturschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, Wasserschutzgebiet handeln und noch etliches anderes muss berücksichtigt werden. Wir hatten RIESIGES Glück das genau auf dieser Wiese keinerlei Einschränkungen bestanden. Rundherum war das nicht möglich. Das sieht man auf entsprechenden Karten. Falls Du da noch Fragen hast helfe ich dir gerne per PN mit Infos.

        Kommentar

        • Bucano
          Member
          • 19.01.2014
          • 35
          • Andreas

          #49
          AW: Besuch von der Polizei

          Hallo Helibasher,

          so wie ich das sehe hast Du Dich rechtmäßig verhalten, der Polizeibeamte hingegen nicht. Ich würde daher in jedem Fall eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen - schon um für die Zukunft Klarheit zu erhalten. Selbst wenn der Polizeibeamte sein Verhalten bestreitet, dann ist die Dienstaufsichtsbeschwerde im besten Fall unbegründet - sie bleibt für Dich gleichwohl kostenlos, es sei denn Du beauftragst einen Anwalt, den Du natürlich bezahlen musst. Aus eigenem Interesse würde ich Dir kostenlos helfen (ggf. bitte eine p.n.). Die Einlegung einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist für den Polizeibeamten stets nachteilig. Zum einen wird ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, d. h. er muss sich mit der Angelegenheit beschäftigen. Das ganze geht auch an seinen Vorgesetzten. Zudem begründet ein völlig ungerechtfertigter Platzverweis den Tatverdacht der Nötigung. Im ßbrigen wird der Polizeibeamte sich sein Verhalten in Zukunft zweimal überlegen, weil er ja auch nicht ausschließen kann, dass er beobachtet wird.

          Grüße Andreas

          Kommentar

          • tritone
            Senior Member
            • 10.07.2012
            • 4027
            • Uwe
            • Ruhrpott

            #50
            AW: Besuch von der Polizei

            Zitat von Kenny3015 Beitrag anzeigen
            Das mit der Kamera kann doch gar nicht legal sein?!?
            Mich würde das jedenfalls sehr stören, unbemerkt gefilmt zu werden und dann später evtl. noch bei Youtube aufzutauchen. Am besten mit einem Videokommentar wie "dem dämlichen Bullen habe ichs voll gegeben".

            Gab es da nicht sowas wie Persönlichkeitsrechte oder kann man das tatsächlich machen?
            Generell darfst Du Filmen wen und was Du möchtest.

            Ausgenommen sind wohl lediglich feste, stationäre cams wie sie z.B. zu ßberwachungszwecken verwendet werden.

            Diese dürfen lediglich den privaten und nicht öffentlichen Bereich filmen.

            Hochladen oder anderweitig zur "Schau stellen", darf man hingegen ohne Einwilligung aller abgelichteten Personen gar nichts.

            Solange du also (z.B. mit einer headcam #16 ect.) nur filmst und die Aufnahmen danach löschst, ist das rechtlich legal.

            Diese Infos stammen aus einer TV-Doku, in welcher ein Verkehrsrechtler zum Thema "legaler Einsatzt von so genannten dashcams" (Autokameras) zu Beweiszwecken konkret befragt wurde.

            Gruß,

            Uwe

            PS: es entscheidet übrigens jeder Richter individuell, ob entsprechendes Videomaterial für einen evtl. Prozess zugelassen wird oder nicht

            Kommentar

            • stefimat
              Senior Member
              • 24.03.2007
              • 1095
              • Stefan
              • Im schönen Allgäu

              #51
              AW: Besuch von der Polizei

              Hallo Andreas,
              Zitat von Bucano Beitrag anzeigen
              ... Zudem begründet ein völlig ungerechtfertigter Platzverweis den Tatverdacht der Nötigung. ...
              Wo läuft denn da die Grenze zwischen "ungerechtfertigt" und "gerechtfertigt"?
              Was muss im Falle von uns Modellfliegern denn passieren, daß ein
              "gerechtfertigter Platzverweis" überhaupt vorliegt?

              Darf der Polizist jemanden auch von einer Wiese (die ja normalerweise Privatgrund ist)
              "verweisen", wenn der Eigentümer der Wiese NICHT von seinem Hausrecht gebrauch macht?
              (also NICHT die Person ist, die sich durch den Modellflugbetrieb "gestört fühlt")

              "tasse" schreibt:
              Zitat von tasse Beitrag anzeigen
              ...
              Zitat:
              ================================================== =========
              Zitat von Helibasher Beitrag anzeigen
              Mit welcher Begründung sollte ein Polizist einen Platzverweis dort erteilen dürfen?
              ================================================== =========
              Es kann nur entweder Gefahrenabwehr oder Wiederherstellung/Sicherung der öffentlichen Ordnung sein. Das kann auch dadurch zu begründen sein, dass sich ein dritter gestört fühlt. Dann kann der Polizist, um die Situation erstmal zu entschärfen, einen Platzverweis erteilen.
              Ich sehe hier keinerlei Anlass für eine "Gefahrenabwehr" oder eine
              Notwendigkeit die öffentlichen Ordnung zu sichern oder gar wiederherzustellen zu müssen.

              Wenn die Polizei einen Platzverweis erteilt, dann müsste ja schon von dem Gebot der
              "Verhältnismäßigkeit" ein => erhebliche <= "Störung" vorliegen. Denn die "Störung"
              eines "dritten" müsste ja erst mal gegen die "Störung" des ja hier genehmigten Modellflug
              betriebes abgewogen werden.

              Noch eine Frage zum Ablauf:

              Müsste der Polizist (wenn er im Dienst ist!! Meines Wissens dürfen sich Privatpersonen
              keine Prüfungen vornehmen) nicht erst mal prüfen,
              ob eine ordnungsgemäßer Betrieb vorliegt, sich also die
              Genehmigungen vorlegen lassen?

              Dabei ist ja auch noch zu unterscheiden, ob überhaupt eine Genehmigung (Aufstiegsgenehmigung) notwendig ist, was ja bei Elektro-Flumodellen unter 5 Kg
              außerhalb von Luftfahrttechnischen Sperrgebieten meines Wissens gar nicht der Fall ist.

              Wer ist denn alles normalerweise befugt, sich diese "Genehmigungen (wenn den notwendig)"
              zur Prüfung vorlegen zu lassen?

              Noch mal zum Platzverweis:

              Zitat von tasse Beitrag anzeigen
              ...
              ...Dann kann der Polizist, um die Situation erstmal zu entschärfen, einen Platzverweis erteilen.
              Muss nicht VOR einem einem möglichen Platzverweis zuerst die Prüfung einer
              eventuell notwendigen Genehmigung erfolgen,
              bzw. muss nicht vorher geprüft werden, ob ein Genehmigungsfreier Betrieb
              (was bei Elektoro-Flugmodellen unter 5 Kg an sehr vielen Orten der Fall sein wird)
              gegeben ist, bevor es überhaupt zu einem "Gespräch" kommt?

              Grüße Stefan

              Kommentar

              • tasse
                Senior Member
                • 12.09.2011
                • 6061
                • Tassilo

                #52
                AW: Besuch von der Polizei

                Zitat von stefimat Beitrag anzeigen
                Muss nicht VOR einem einem möglichen Platzverweis zuerst die Prüfung einer
                eventuell notwendigen Genehmigung erfolgen,
                Nein.

                Kommentar

                • stefimat
                  Senior Member
                  • 24.03.2007
                  • 1095
                  • Stefan
                  • Im schönen Allgäu

                  #53
                  AW: Besuch von der Polizei

                  Hallo "tasse",
                  Zitat von tasse Beitrag anzeigen
                  Nein.
                  Nun, auch hier sollte schon die Verhältnismäßigkeit gewährleistet werden.
                  D.h. Es muss dem Modellflieger die Gelegenheit gegeben werden,
                  daß er die Situtation aufklärt, in dem er eventuell notwendige Genehmigungen
                  gegenüber den Ordnungshütern vorlegt, oder über das Genehmigungsfreie
                  Fliegen informiert.

                  Grüße Stefan

                  Kommentar

                  • Ilasor
                    Member
                    • 26.12.2011
                    • 736
                    • Daniel
                    • Saarland

                    #54
                    AW: Besuch von der Polizei

                    Zitat von stefimat Beitrag anzeigen
                    Nun, auch hier sollte schon die Verhältnismäßigkeit gewährleistet werden.
                    Wozu wollt ihr hier Dokumente vorlegen?

                    Ein Platzverweis ist ein Mittel der Gefahrenabwehr. Die genaue Definition hängt von dem Bundesland ab, ist grundsätzlich aber überall ähnlich. Wenn jemand alleine auf einer Wiese fliegt, geht keine Gefahr für irgendwen aus. Eine Platzverweis wäre hier schlicht und einfach rechtswidrig, egal ob mit oder ohne irgendwelche Dokumente.

                    Kommentar

                    • T-Rex-EN
                      T-Rex-EN

                      #55
                      AW: Besuch von der Polizei

                      Wenn es doch die Wiese des Bauern ist, und er es ausdrücklich erlaubt, dass ich da sein darf, dann kann mich doch kein Polizist da wegjagen!??

                      Kommentar

                      • Denny86
                        Denny86

                        #56
                        AW: Besuch von der Polizei

                        Zitat von T-Rex-EN Beitrag anzeigen
                        Wenn es doch die Wiese des Bauern ist, und er es ausdrücklich erlaubt, dass ich da sein darf, dann kann mich doch kein Polizist da wegjagen!??
                        Nein, dass kann er nicht, da er sich in diesen Moment auf einen "privaten" Grundstück befindet und der Eigentümer offensichtlich nichts dagegen hat.

                        Um in meinen Garten zu kommen, muss ich eine für forstwirtschaftlichen Verkehr freigegebene Straße benutzen. Da ich aber ein Recht habe mit meinen Auto zum Garten zu kommen, kann mir diesbezüglich keiner etwas.
                        Diese Erfahrung durften zwei Polizisten machen, die mir wiederholt auf die Nerven gegangen sind und gar mit Abschleppen drohten.

                        Nachdem ich vorerst ein wenig Gras über die Sache wachsen lassen wollte bzw die Situation vernünftig zu klären versuchte und mir diese dennoch weiterhin auf die Nerven gegangen sind, habe ich beide Gemeldet (lief u.a. auch über die örtliche Zeitung).
                        Es hat sich auf alle Fälle gelohnt - für mich.

                        Mein Vorschlag: Kläre es mit deinen Anwalt ab. Eigentlich kann dir der von dir besagte Polizist nichts. Dafür brauchst du auch nicht mit irgendwelchen Dokumenten zu wedeln. Wenn er vorbei kommen sollte und du dich belästigst fühlst, gebe den Bauern bescheid. Der soll den Polizisten einfach vom Grundstück verjagen oder ihn aufklären. Polizisten sind auch nur Menschen und wenn er meint seine Nase in die höhe zu strecken, bitte ihn HßFLICH einen weiteren Beamten hinzuzuholen. Aber einer der Ahnung hat oder er selbst soll sich vorerst informieren. In der Regel, lässt er dich dann in Ruhe. Nur vermeide auch, dass du alleine dort fliegst. Ein Augenzeuge mehr, ist nie verkehrt. Nur bitte nicht heimlich filmen. Der Schuss wird nach hinten losgehen.


                        Viel Erfolg und viele Grüße,
                        Denny


                        Edit: Sollte es doch wirklich dazu kommen, dass du dich beschweren möchtest, dann sehe zu, dass direkt vor Ort ein weiterer Polizist erscheint und du ihn deine Beschwerde gibst. Wenn du nach einer Woche nichts hörst, kein Brief erhälst, schreibst du direkt eine zweite. Schreibst auch hinzu, dass du eine Beschwerde bereits an den Herr/Frau xy eingereicht hast.
                        Zuletzt geändert von Gast; 10.06.2014, 17:56.

                        Kommentar

                        • BerndFfm
                          heli-technik.de
                          Onlineshop
                          • 05.11.2007
                          • 1015
                          • Bernd

                          #57
                          AW: Besuch von der Polizei

                          Kann der Bauer dem Polizisten, der ja privat unterwegs ist, nicht Hausverbot erteilen ?

                          ;-)

                          Grüße Bernd
                          Heli : Logo 500 V-Stabi
                          Websites: www.heli-technik.de & www.partyfotos.de/heli

                          Kommentar

                          • Klaus O.
                            Senior Member
                            • 03.12.2007
                            • 22475
                            • Klaus

                            #58
                            AW: Besuch von der Polizei

                            Zitat von BerndFfm Beitrag anzeigen
                            Kann der Bauer dem Polizisten, der ja privat unterwegs ist, nicht Hausverbot erteilen ?

                            ;-)

                            Grüße Bernd
                            Du glaubst hoffentlich nicht ernsthaft, das sich der Bauer auf sowas einlässt.
                            Gruß Klaus

                            Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                            Kommentar

                            • Black-Shark
                              Senior Member
                              • 18.04.2012
                              • 1628
                              • Jens
                              • Vienenburg am Nord - Harz

                              #59
                              AW: Besuch von der Polizei

                              Zitat von tasse Beitrag anzeigen
                              Ein Polizist kann dir erstmal einen Platzverweis erteilen. Er muss dies begründen und der Platzverweis gilt für 24 Stunden. Danach kannst du wieder hin und weiterfliegen. Er kann dir NICHT verbieten dort zu fliegen. Schließlich kann er keine Verordnungen oder Gesetze erlassen. Wenn er das also vor hat, muss er das über einen Gerichtsbeschluß machen. Er kann dir auch nicht alle 24h einen neuen Platzverweis erteilen. Das ist dann Amtsmissbrauch.

                              Was hier passiert ist, ist kein Einzelfall. Allerdings macht es unbdingt Sinn, zu zweit fliegen zu gehen. Alternativ kann man sich auch ne kleine Kamera an die Mütze machen und einfach alles filmen.
                              Wichtig ist!
                              Es gibt kein "erst mal"!
                              Und
                              Er muss so einen Platzverweis so begründen, dass er einer rechtlichen ßberprüfung auch im Nachhinein standhält.
                              Kann er so eine Begründung nicht erbringen, kann er auch keinen rechtlich bindenden Platzverweis aussprechen!
                              Einfach aufs "Geratewohl" jemand des Platzes zu verweisen ist also nicht drin.
                              Weiterhin ist der Polizist hier als Privatperson unterwegs gewesen. Somit hat er keine Amtsbefugnis mehr (Privat = nicht im Amt = keine Amtsbefugnisse).

                              mCPx V² / Blade 450 Hughes 500E / Align 500 Super Cobra / Align 550 DFC Pro

                              Kommentar

                              • Black-Shark
                                Senior Member
                                • 18.04.2012
                                • 1628
                                • Jens
                                • Vienenburg am Nord - Harz

                                #60
                                AW: Besuch von der Polizei

                                Zitat von Black-Shark Beitrag anzeigen
                                Weiterhin ist der Polizist hier als Privatperson unterwegs gewesen. Somit hat er keine Amtsbefugnis mehr (Privat = nicht im Amt = keine Amtsbefugnisse).
                                Ok, da er nicht betrunken war, kann er sich jederzeit in den aktiven Dienst versetzen.

                                mCPx V² / Blade 450 Hughes 500E / Align 500 Super Cobra / Align 550 DFC Pro

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