Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

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  • tasse
    Senior Member
    • 12.09.2011
    • 6061
    • Tassilo

    #91
    AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

    Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
    dann bin ich Anlieger
    Das schon. Aber "Anlieger frei" ist ja wieder was anderes. Wenn das nicht dabei steht hilft das ja auch nichts.

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    • Klaus O.
      Senior Member
      • 03.12.2007
      • 22475
      • Klaus

      #92
      AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

      Zitat von tasse Beitrag anzeigen
      Aber "Anlieger frei" ist ja wieder was anderes. Wenn das nicht dabei steht hilft das ja auch nichts.
      Richtig, aber ich würde es drauf ankommen lassen, noch dazu da ich gehbehindert bin. (das habe ich auch schriftlich)
      Gruß Klaus

      Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

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      • jochene
        Member
        • 21.01.2005
        • 728
        • Jochen

        #93
        AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

        Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
        Richtig, aber ich würde es drauf ankommen lassen, noch dazu da ich gehbehindert bin. (das habe ich auch schriftlich)

        Keine Chance, "Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" und Modellflug auf einem Gelände sind zwei verschiedene paar Schuhe.

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        • tasse
          Senior Member
          • 12.09.2011
          • 6061
          • Tassilo

          #94
          AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

          Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
          Richtig, aber ich würde es drauf ankommen lassen, noch dazu da ich gehbehindert bin.
          Man muss hier auf das Verständnis derer hoffen, die damit sonst ein Problem haben, denke ich. Weil du weißt ja: eine Gehbehinderung erlaubt dir das nicht. Weder G noch aG.

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          • Klaus O.
            Senior Member
            • 03.12.2007
            • 22475
            • Klaus

            #95
            AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

            Zitat von jochene Beitrag anzeigen
            Keine Chance, "Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" und Modellflug auf einem Gelände sind zwei verschiedene paar Schuhe.
            Ich denke wenn ich die Erlaubnis des Grundstückeigentümers habe und ich diesbezüglich bei der Kommune vorspreche, das ich eine Genehmigung zum Befahren erhalte.
            Gruß Klaus

            Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

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            • elmar
              elmar

              #96
              AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

              Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
              Nachtrag
              Mir wäre nie in den Sinn gekommen zu sagen ich darf hier fliegen.
              Gestartet und gelandet bin ich nämlich auf einem Feldweg.
              Je nachdem wo Du fliegst, funktioniert das auch nicht. Notfalls kommt eben der Bürgermeister (siehe den entsprechenden Thread) und spricht ein Verbot aus.

              Der Feldweg ist sogar noch problematischer: Als Wiesenbesitzer habe ich gegen (ßber)Flieger noch weniger einzuwenden als gegen kreuz und quer hindurchtrampelnde Spaziergänger. Beim frisch eingesähten Acker sollen sogar schon Bauern froh über den fliegenden Vogelschreck gewesen sein. Der Bürgermeister hat allerdings gar kein rationales/logisch nachvollziehbares Interesse - der spricht ein Verbot aus politischen/ideologischen Gründen aus!

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              • Rambole
                Senior Member
                • 19.09.2009
                • 6877
                • Rainer
                • Schönaich,Raum Stuttgart

                #97
                AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

                Zitat von Galileo Beitrag anzeigen
                Hier kann Herr Sonnenschein wohl nur §25 meinen. Offensichtlich kennt er die oben zitierte Verordnung des Bundesverkehrsministers nicht. [SIZE="2"] Dies ist keine Schande, kein Jurist kann alles wissen.[/SIZE] Es wäre allerdings nett wenn es ihm einmal jemand sagen würde, der die Möglichkeit hat, ihn zu erreichen.


                Auch hier gerät einiges durcheinander: Bußgelder gibt es nur für Ordnungswidrigkeiten. dann stünde kein Bußgeld sondern eine echte Geld- oder Freiheitsstrafe ins Haus.
                Du willst jetzt aber nicht behaupten, du kennst dich besser aus als ein spezialisierter Jurist, der für den DMFV arbeitet, Spezialgebiet Modelflugrecht
                Ich würde den Teufel tun, ihm zu sagen er hätte auf dem Gebiet keine Ahnung!
                Sei mir nicht böse, wenn ich den Worten eines Rechtanwalts mehr Glauben schenke als deinen
                Es soll jeder für sich entscheiden wie er was macht......wie gesagt, ich sichere mich gern 110% ab, auch wenn dies viele für übertrieben halten!


                Ein Bußgeld ist für mich übrigens auch eine Geldstrafe, weil ich ja Geld zahlen muß, oder nicht!? (jetzt kommt bestimmt ja , aber bei Geldstrafe gibt es Tagessätze gehaltabhängig usw....)

                Grüßle Rainer
                Vergesst nicht, wir sind alle Kollegen!

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                • Galileo
                  Galileo

                  #98
                  AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

                  Zitat von tasse Beitrag anzeigen
                  Ein durchaus größeres Problem können in dem Zusammenhang auch die Schilder "Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" unter dem "Einfahrt verboten" sein, finde ich.
                  Laut Tatbestandskatalog (Quelle Kraftfahrtbundesamt):
                  Tatbestand 141166
                  Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/255/260 *) gesperrt war.
                  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.3 BKat
                  B-Verstoß, 0 Punkte, 20 Euro.
                  Parken kostet allerdings schon 30 Euro (141062), länger als 3 Stunden (141064) oder mit Behinderung (141063) sind es 35 Euro, somit aber alles noch punktefrei.

                  Auswirkungen auf die Modellflug-Versicherung hat es nicht.

                  In der Praxis: Wo kein Kläger da kein Richter. Bei rücksichtsvollem Verhalten glaube ich kaum dass man ein Problem bekäme, also zB solange man

                  - keinen Weg befahren würde der von Spaziergängern frequentiert ist
                  - einem Radler oder Jogger ausweichen und ggf. kurz anhalten würde
                  - nicht so auf dem Weg parken würde, dass der Landwirt nicht durchkommt

                  Manchmal ist es allerdings so dass die Flur viele Zufahrten hat, teils von verschiedenen Ortschaften her, und oft stehen nur teilweise Verbotsschilder. In dem Fall kann man aus dem Ort von dem her es nicht verboten ist einfahren.

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                  • Klaus O.
                    Senior Member
                    • 03.12.2007
                    • 22475
                    • Klaus

                    #99
                    AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

                    Zitat von jochene Beitrag anzeigen
                    Keine Chance, "Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" und Modellflug auf einem Gelände sind zwei verschiedene paar Schuhe.
                    Unser Flugplatz liegt an einer Straße die nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist.
                    Vereinsmitgliedern und anderen Personen die zu unserem Flugplatz wollen ist die Zufahrt jedoch gestattet.
                    Gruß Klaus

                    Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

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                    • Galileo
                      Galileo

                      #100
                      AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

                      Zitat von Rambole Beitrag anzeigen
                      Du willst jetzt aber nicht behaupten, du kennst dich besser aus als ein spezialisierter Jurist, der für den DMFV arbeitet, Spezialgebiet Modelflugrecht
                      Ich bin selbstverständlich auf dem Fachgebiet keine Autorität.

                      Darum habe ich das Thema nicht mit den Worten eröffnet: "Ich bin der Meinung bla bla ...". Vielmehr dient dieser Thread dazu, auf ein Update eines Magazin-Beitrags bei RC-Network hinzuweisen, und RCN ist durchaus eine fachliche Autorität. Dort kann nicht Hinz und Kunz einen inhaltlich falschen Magazinbeitrag schreiben ohne dass dies anderen versierten Leuten auffallen würde.

                      Im ßbrigen verweise ich nochmals auf die inhaltliche Bestätigung des Modellflug-Sachverständigen in der Bundeskommission Modellflug, Eberhard Mauk.

                      Eberhard ist also durchaus eine Autorität, und in diesem Falle schließe ich mich lieber ihm an als dem Herrn Sonnenschein.

                      Das ändert nichts daran, dass ich die Verdienste des DMFV im juristischen Bereich sehr zu schätzen weiß, siehe jüngste Diskussion über "Modellflug nur noch auf Modellflugplätzen". Hier haben die Verbände gute Arbeit geleistet, und möglicherweise/vermutlich hat daran auch der Herr Sonnenschein mitgearbeitet.



                      Zitat von Rambole Beitrag anzeigen
                      Ein Bußgeld ist für mich übrigens auch eine Geldstrafe, weil ich ja Geld zahlen muß, oder nicht!?
                      Der Laie wirft es gerne durcheinander, juristisch gibt es aber eine klare Abgrenzung von

                      - Ordnungswidrigkeiten, die werden mit Bußgeldern belegt, und
                      - Straftaten, für die gibt es Geld- oder Freiheitsstrafen

                      So kommen zum Beispiel Bußgelder nicht ins Führungszeugnis, während Geldstrafen ab 90 Tagessätzen da drin stehen, und selbst unter 90 Tagessätzen kommen sie in das "behördliche Führungszeugnis".

                      Ein weiterer wesentlicher Unterschied: Ordnungswidrigkeiten muss die Polizei nicht zwingend verfolgen, da gibt es einen Ermessensspielraum. Bei möglichen Straftaten hingegen muss die Polizei immer ermitteln und die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft vorlegen, erst der Staatsanwalt kann dann das Verfahren ggf. einstellen.
                      Zuletzt geändert von Gast; 13.08.2014, 13:05.

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                      • jochene
                        Member
                        • 21.01.2005
                        • 728
                        • Jochen

                        #101
                        AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

                        Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
                        Unser Flugplatz liegt an einer Straße die nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist.
                        Vereinsmitgliedern und anderen Personen die zu unserem Flugplatz wollen ist die Zufahrt jedoch gestattet.
                        Dann schaue mal in Euren Vereinsunterlagen nach, Ihr habt bestimmt eine Ausnahmegenehmigung dafür.

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                        • HP66
                          Member
                          • 04.06.2012
                          • 140
                          • Horst

                          #102
                          AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

                          Zitat von Rambole Beitrag anzeigen
                          Du willst jetzt aber nicht behaupten, du kennst dich besser aus als ein spezialisierter Jurist, der für den DMFV arbeitet, Spezialgebiet Modelflugrecht
                          Ich würde den Teufel tun, ihm zu sagen er hätte auf dem Gebiet keine Ahnung!

                          Hallo Rainer,

                          ähm, der besagte Jurist des DMFV hat schon so gute Abhandlungen zum Thema Luftrecht und Modellflug im Verbandsheftchen veröffentlicht das diese seitens RCN ßffentlich berichtigt werden mussten weil völlig Falsch. Und das noch zu nem recht einfachen Thema.

                          Wenn Du jemand mit Fachkompetenz zu dem Thema suchst ist der Dr. Felling vom DAEC bestimmt der bessere Ansprechpartner.

                          Gruß Horst

                          Kommentar

                          • Galileo
                            Galileo

                            #103
                            AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

                            Zitat von jochene Beitrag anzeigen
                            Bei unbedriedeten Grundstücken, kann der Besitzer aber ein "Hausverbot" aussprechen,
                            Ganz so einfach geht es nicht, das Betretungsrecht ist ja nicht gesetzlich verankert damit jeder Grundbesitzer es einfach so abschaffen kann. So steht für BW zum Beispiel im NatschG:


                            NatschG

                            § 53 Beschränkungen des Betretens

                            (1) Der Eigentümer oder sonstige Berechtigte dürfen unbeschadet sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften der Allgemeinheit das Betreten von Grundstücken in der freien Landschaft durch Sperren nur verwehren, soweit

                            1. bei einem mit einem Gebäude zulässig überbauten Grundstück die berechtigten Wohnbedürfnisse oder betrieblichen Bedürfnisse es erfordern,

                            2. die zulässige Nutzung eines sonstigen Grundstücks behindert oder eingeschränkt wird, die Beschädigung von landwirtschaftlichen Kulturen zu befürchten ist oder das Grundstück beschädigt oder verunreinigt wird,

                            3. Maßnahmen der Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Jagdausübung, zulässiger sportlicher Veranstaltungen oder sonstige zwingende Gründe eine vorübergehende Absperrung erfordern oder

                            4. vom Grundstück Gefahren für Leib oder Leben der Erholungssuchenden ausgehen können.

                            (2) Die Sperren sollen insbesondere durch Schranken, Einfriedigungen, andere tatsächliche Hindernisse oder Beschilderungen kenntlich gemacht werden.

                            (3) Die Naturschutzbehörde oder die Ortspolizeibehörde können durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung das Betreten von Teilen der freien Landschaft aus Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von landschaftspflegerischen Vorhaben, zur Regelung des Erholungsverkehrs, aus zwingenden Gründen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 4 oder aus anderen zwingenden Gründen im Sinne des § 49 Abs. 2 untersagen oder beschränken, soweit das Betretungsrecht nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt wird. Absatz 2 gilt entsprechend.

                            Zitat von jochene Beitrag anzeigen
                            ... dann greift § 123 StGB wieder.
                            Hausfriedensbruch setzt voraus, dass es sich um ein eingefriedetes Grundstück oder ein Gebäude handelt. Mißachtung eines Schildes oder einer mündlichen Aussage ist kein Hausfriedensbruch.

                            Dennoch schließe ich mich der Meinung an, dass es - in der Regel - sinnlos und unnötig ist sich über einen Wildflugplatz zu streiten. Wenn man fleißig und richtig sucht findet man im Lauf der Zeit mehr Startplätze als man je brauchen wird.

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                            • jochene
                              Member
                              • 21.01.2005
                              • 728
                              • Jochen

                              #104
                              AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

                              Zitat von Galileo Beitrag anzeigen
                              Zitat:
                              Zitat von jochene Beitrag anzeigen
                              ... dann greift § 123 StGB wieder.
                              Hausfriedensbruch setzt voraus, dass es sich um ein eingefriedetes Grundstück oder ein Gebäude handelt. Mißachtung eines Schildes oder einer mündlichen Aussage ist kein Hausfriedensbruch.

                              Dennoch schließe ich mich der Meinung an, dass es - in der Regel - sinnlos und unnötig ist sich über einen Wildflugplatz zu streiten. Wenn man fleißig und richtig sucht findet man im Lauf der Zeit mehr Startplätze als man je brauchen wird.
                              Nach dem von Dir erwähnten $53,1.2 kann ich auch bei einem unbefriedetem Grundstück ein Hausverbot gegenüber einer Person erteilen.
                              Ich befürchte das .............. (wie dort beschrieben).

                              Wenn dieses Hausverbot von der betreffenden Person nicht eingehalten wird, greift $123 STGB wieder.

                              Letztendlich wird immer ein Gericht entscheiden müssen, wenn der Wildflieger das möchte.
                              Er kann sich aber auch eine andere Möglichkeit suchen (wenn er mit dem einem Bauern in der Gegend Stress anfängt, wird er i.d.R. mit den anderen schon Stress haben, bevor er die angesprochen hat.
                              Oder er tritt einem Verein bei.

                              Das ist das Leben.

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                              • tasse
                                Senior Member
                                • 12.09.2011
                                • 6061
                                • Tassilo

                                #105
                                AW: Update bei RCN: Thema "Genehmigung des Grundstückseigentümers"

                                Zitat von BayNatSchG
                                Art. 27 (3)
                                1
                                Das Betretungsrecht kann von Grundeigentümern oder sonstigen Berechtigten nur unter den Voraussetzungen des Art. 33 verweigert werden.
                                2
                                Das Betretungsrecht kann nicht ausgeübt werden, soweit Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte das Betreten ihres Grundstücks durch für die Allgemeinheit geltende, deutlich sichtbare Sperren, insbesondere durch Einfriedungen, andere tatsächliche Hindernisse oder Beschilderungen untersagt haben.
                                3
                                Beschilderungen sind jedoch nur wirksam, wenn sie auf einen gesetzlichen Grund hinweisen, der eine Beschränkung des Betretungsrechts rechtfertigt.
                                Hier die 33 dazu:

                                Zitat von BayNatSchG
                                Art. 33
                                Zulässigkeit von Sperren

                                Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte dürfen der Allgemeinheit das Betreten von Grundstücken in der freien Natur durch Sperren im Sinn des Art. 27 Abs. 3 Satz 2 nur unter folgenden Voraussetzungen verwehren:

                                1.
                                Sperren können errichtet werden, wenn andernfalls die zulässige Nutzung des Grundstücks nicht unerheblich behindert oder eingeschränkt würde. Das gilt insbesondere, wenn die Beschädigung von Forstkulturen, Sonderkulturen oder sonstigen Nutzpflanzen zu erwarten ist, oder wenn das Grundstück regelmäßig von einer Vielzahl von Personen betreten und dadurch in seinem Ertrag erheblich gemindert oder in unzumutbarer Weise beschädigt oder verunreinigt wird.

                                2.
                                Bei Wohngrundstücken ist eine Beschränkung nur für den Wohnbereich zulässig, der sich nach den berechtigten Wohnbedürfnissen und nach den örtlichen Gegebenheiten bestimmt.

                                3.
                                Flächen können aus Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von landschaftspflegerischen Vorhaben oder forstwirtschaftlichen Maßnahmen, von Jagden, ferner zur Vorbereitung und Durchführung sportlicher Wettkämpfe in der freien Natur sowie aus anderen zwingenden Gründen des Gemeinwohls kurzzeitig gesperrt werden.

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