Wildfliegen algemein.

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  • Gast
    Gast

    #46
    AW: Wildfliegen algemein.

    Zitat von christianm Beitrag anzeigen
    Und wenn das "Grundstück" nun ein Feldweg ist, zwischen Wiesen und ßckern, welche unterschiedlichen Leuten gehören?
    Benötigst Du auch die Erlaubnis diesen zu betreten. Wer auch immer der Eigentümer ist.

    Ich persönlich habe dem Wildfliegen bis auf wenige Ausnahmen komplett entsagt.
    Es scheint heutzutage in Mode gekommen zu sein, meiner Meinung nach aufgrund eigener Unzufriedenheit und weil man wahrscheinlich selbst nichts zu sagen hat, jedem an Bein zu pis...
    Jeder weiß ganz genau, was andere nicht dürfen. Da wird die Gesetzeskeule geschwungen, gedroht usw. usw.

    Deshalb fliege ich nur noch bei uns im Verein. Wenn es Zuschauer gibt, dann solche, die sich für das was man tut interessieren und nicht welche, die meinen mich zu belehren.

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    • Black-Shark
      Senior Member
      • 18.04.2012
      • 1628
      • Jens
      • Vienenburg am Nord - Harz

      #47
      AW: Wildfliegen algemein.

      Zitat von Slumi Beitrag anzeigen
      Hallo,

      man sollte beim Wildfliegen möglichst keine Leute überfliegen. Gerade ältere haben einfach Angst vor den Flug-Modellen.


      Der Lärm spielt natürlich auch eine Rolle. Elektro ist besser als Nitro.

      Im allgemeinen sind die Leute aber interessiert und erkundigen sich über den Elektroantrieb. Die meisten sind erstaunt über die hohe Power dieser kleinen Motoren.


      Die Polizei hat bisher nur interessiert geschaut. Auch ein Polizei-Hubschrauber, stoppte einmal ab und beobachtete die Elektro-Modelle für einige Minuten. Es passierte aber sonst weiter nichts.
      Hier muss ich mal intervenieren.
      Man DARF keine Personen überfliegen!
      Das ßberfliegen von Personen ist schlichtweg VERBOTEN!
      An "sollte" sollte man erst gar nicht denken.
      Die einzige Ausnahme gibt es nur dann, wenn eine Person bewusst die Flugbahn kreuzt und der Pilot keine Möglichkeit hat diese noch rechtzeitig zu korrigieren.
      Wenn man den Kenntnisnachweis hat, sollte das hoffentlich auch allen klar.
      An öffentlichen Plätzen zählt auch immer, dass derjenige, der zuerst da war, erst einmal das "Platzrecht" hat.
      ABER
      Ist dann jemand so frech und baut seinen Grill unter der Flugbahn auf oder er meint unterhalb der Flugbahn sich sonnen zu müssen, MUSS man das Fliegen, über diesen Ort, unmittelbar einstellen und zwar so, dass die dort befindlichen Personen nicht gefährdet werden können oder man muss sogar landen um eine offensichtliche Gefahr abzuwenden und erst danach kann man die rechtlichen Mittel ausschöpfen (Ordnungsamt rufen, etc.).
      Anders verhält es sich bei Tieren, da diese nur als "Sache" bewertet werden. Quält man ein Tier nicht, und es kommt bei einem Berührungsunfall ums Leben, ist es "nur" Sachbeschädigung (so als ob jemand mutwillig einen Heli zerstört). Soll heißen, man muss seinen Heli nicht absichtlich "erden", wenn der Besitzer seinen Hund nicht unter Kontrolle halten kann (man darf es aber).

      mCPx V² / Blade 450 Hughes 500E / Align 500 Super Cobra / Align 550 DFC Pro

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      • Mr. M
        Member
        • 08.04.2013
        • 950
        • Matthias
        • Beelitz

        #48
        AW: Wildfliegen algemein.

        Bei mir habe ich viel Gegend zum fliegen.
        Negativ waren Anfangs nur die Jagdpächter und ein Nachbar (Leider nicht die hellste Kerze auf der Torte). Die Jagdpächter waren der Meinung, ich dürfte nur auf Modellflugplätzen fliegen. Nach einem sachlichen Vortrag, dass ich mich nicht streiten möchte (und notfalls auch einpacke) konnte ich dann die Rechtslage kurz darstellen. Nachdem ich auch kurz auf die Schadensersatzgeschichten (Was ist zu beachten wenn so ein Teil in ein Feld stürzt? etc.) und sonstigen rechtlichen Vorgaben eingegangen war, war mein Hobby plötzlich gar nicht mehr so schlimm. Mittlerweile duzt man sich und begrüßt sich mit Handschlag.

        Und den Nachbarn drei Häuser weiter hatte mal gestört, dass ich neben seinem Grundstück Landeanflüge geübt habe. Was ich sogar bei einer Schaumwaffel ein wenig nachvollziehen kann. Trotzdem mag ich pauschale Behauptungen wie "Das das verboten ist, weißt Du?" oder "Alle haben sich schon darüber beschwert." überhaupt nicht.
        Jedenfalls haben er und sein Kumpel etwas belämmert aus der Wäsche geschaut, als ich meinen Kenntnisnachweis und meinen Versicherungsnachweis vorgezeigt habe. Da hätte auch draufstehen können "Der darf das!". Hätte genauso funktioniert. Wie gesagt, nicht die hellsten Kerzen ... .

        Wir sind dann so verbleiben, dass ich versuche, öfter die andere Richtung zu nutzen.
        Je nach Sonnenstand oder Windrichtung kann ich mir das aber nicht immer aussuchen.

        Gute Erfahrungen habe ich mit den anderen Nachbarn gemacht. Die finden das sehr interessant. Dann schauen sie durch die Videobrille und ich fliege die Schaumwaffel.
        Oder neulich kamen zwei Reiterinnen. Nachdem ich mich über meinen 600er gestellt hatte (um diesen etwas zu verdecken) meinten sie, das wäre sehr Rücksichtsvoll, weil ein Pferd wohl Angst vor dem Heli hätte.

        Et jibt eben solche und solche. Und dann noch de Anderen. Un dat sin die Schlimmsten. (Marc Uwe Kling)
        Nemo me impune lacessit

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        • DieterB
          Member
          • 17.01.2016
          • 792
          • Dieter
          • Kamp-Lintfort

          #49
          AW: Wildfliegen algemein.

          Zitat von Mr. M Beitrag anzeigen
          Negativ waren Anfangs nur die Jagdpächter
          Ich fleige zwar nur im Verein, aber rund um unserem Platz ist nur Wald. Wenn da mal ein Flieger reinfällt und er nicht sofort gefunden wird, findet ihn garantiert ein paar tage später der Jagtpächter und bringt in zum Platz. Es geht also auch anders.

          Kommentar

          • Slumi
            Member
            • 04.07.2016
            • 268
            • Sven
            • Flugort Olm, Luxemburg

            #50
            AW: Wildfliegen algemein.

            Hallo Black-Shark,

            in Deutschland ist natürlich alles verboten. In unserem schönen Land sind die Regeln noch nicht so streng. Allerdings ist bei uns das Fluggewicht schon auf 2kg begrenzt.

            Kommentar

            • ChrisTTian667
              Member
              • 10.04.2014
              • 945
              • Christian
              • Kreis Wittlich

              #51
              AW: Wildfliegen algemein.

              @Marek, ist ja nicht so dass Du in Deinem Ort keinen 1A Modellflugplatz hättest
              minicopter diabolo, ...

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              • megane1230
                Member
                • 09.02.2009
                • 149
                • Thomas
                • Adliswil, Schweiz

                #52
                AW: Wildfliegen algemein.

                Ich hätte eine Frage zum Wildfliegen:

                Ich habe eine international gültige Versicherung, den Kenntnisnachweis, die Plakette, Modell unter 5kg, lärmtechnisch störe ich dort niemand und habe das OK vom Landbesitzer. ABER, das Land ist verpachtet (Landwirtschaft). Dann muss ich wohl auch noch das OK vom Pächter einholen?

                (Frage bezieht sich auf Flugort Deutschland, Bayern).

                Danke und Gruss
                Thomas
                Soxos Strike 7.1 / Tron 7.0 / Tron 5.5
                Spirit GTR
                Jeti DS

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                • Crashpilot1977
                  Junior Member
                  • 15.05.2017
                  • 2284
                  • Marek
                  • Hontheim

                  #53
                  AW: Wildfliegen algemein.

                  @Christian hast ja recht nur bin ich kein Mitglied dort.
                  Zuletzt geändert von Crashpilot1977; 07.05.2018, 20:18.
                  Goblin Kraken 700 S
                  Chronos 700 V2
                  Protos 700 EVO

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                  • papads
                    Senior Member
                    • 07.01.2012
                    • 5575
                    • Werner
                    • Koblenz

                    #54
                    AW: Wildfliegen algemein.

                    Zitat von megane1230 Beitrag anzeigen
                    ABER, das Land ist verpachtet (Landwirtschaft). Dann muss ich wohl auch noch das OK vom Pächter einholen?
                    Also im Kentnissnachweis heisst es "Weiter erforderlich für den erlaubnisfreien Modellflug ist, dass er nicht bei Nacht erfolgt und das Einverständnis des Grundstückseigentümers vorliegt, von dessen Grundstück aus gestartet wird und auf dessen Grundstück gelandet wird."
                    Eine Genehmigung vom Pächter ist nicht erforderlich und wäre von ihm alleine auch nicht ausreichend.
                    (Ein Pächter ist nicht der Eigentümer sondern lediglich der momentane Besitzer des Grundstücks.)

                    Also wenn du die Genehmigung vom Eigentümer hast, steht dir in deinem Fall nichts im Wege Wild zu fliegen.

                    Gruß
                    Werner
                    Zuletzt geändert von papads; 07.05.2018, 20:35.

                    Kommentar

                    • Gast
                      Gast

                      #55
                      AW: Wildfliegen algemein.

                      Da wäre ich mir nicht so sicher. Der Pächter wird dafür sein Einverständnis geben müssen.
                      Ich verpachte einen Kleingarten im Nirvana und erlaube als Eigentümer jedem aus dem Forum das Grundstück zu betreten um dort seinen Heli zu starten.
                      Mit Sicherheit nicht. Das wurde in einem anderen Thread schon diskutiert.

                      Kommentar

                      • papads
                        Senior Member
                        • 07.01.2012
                        • 5575
                        • Werner
                        • Koblenz

                        #56
                        AW: Wildfliegen algemein.

                        Zitat von Catnova Beitrag anzeigen
                        Ich verpachte einen Kleingarten im Nirvana und erlaube als Eigentümer jedem aus dem Forum das Grundstück zu betreten um dort seinen Heli zu starten.
                        So ist es, man ist nicht verpflichtet die Pächter oder möglichen unter Pächter oder unter unter Pächter ausfindig zu machen.
                        Der Eigentümer kann natürlich sein Einverständnis abhängig vom Einverständnis des Pächters machen. Dann sieht das ganze wieder anders aus.
                        Wenn am Flugtag der Pächter oder auch sonst ein Nutzer des Grundstückes anwesend ist, würde ich alleine schon aus Anstand denjenigen um Erlaubnis bitten.

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                        • steffen0678
                          Senior Member
                          • 14.01.2013
                          • 1412
                          • Steffen
                          • MSC Goldene Aue (51.479491, 10.946178)

                          #57
                          AW: Wildfliegen algemein.

                          Ein Pächter ist der Inhaber der unmittelbaren Gewalt über die gepachtete Sache. Er kann somit gestatten oder auch untersagen, wer seine gepachtete Sache nutzt. M.E. ist bei gepachtetem Land auch der der Pächter um Genehmigung zu bitten.
                          http://steffen-mueller-kelbra.de/

                          Kommentar

                          • papads
                            Senior Member
                            • 07.01.2012
                            • 5575
                            • Werner
                            • Koblenz

                            #58
                            AW: Wildfliegen algemein.

                            Zitat von steffen0678 Beitrag anzeigen
                            Ein Pächter ist der Inhaber der unmittelbaren Gewalt über die gepachtete Sache. Er kann somit gestatten oder auch untersagen, wer seine gepachtete Sache nutzt. M.E. ist bei gepachtetem Land auch der der Pächter um Genehmigung zu bitten.
                            Wenn dem so ist, wäre schlicht die Formulierung des Kenntnisnachweises Falsch.
                            Dann müsst dort stehen "und das Einverständnis des Grundstück Nutzers vorliegt."

                            Kommentar

                            • Gast
                              Gast

                              #59
                              AW: Wildfliegen algemein.

                              Zitat von steffen0678 Beitrag anzeigen
                              Ein Pächter ist der Inhaber der unmittelbaren Gewalt über die gepachtete Sache. Er kann somit gestatten oder auch untersagen, wer seine gepachtete Sache nutzt. M.E. ist bei gepachtetem Land auch der der Pächter um Genehmigung zu bitten.
                              Ich würde sogar sagen nur der Pächter. Alles andere würde ja bedeuten, dass der Eigentümer den Pächter bevormunden würde.
                              Da der Besitz aber schwer zu klären sein wird, bleibt wohl nur übrig die Person zu fragen, die das Land bewirtschaftet.

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                              • fasty
                                Member
                                • 29.01.2017
                                • 291
                                • Okan
                                • Südhessen

                                #60
                                AW: Wildfliegen algemein.

                                Catnova: 100 points !
                                Ob es einen Pächter gibt und wie man ihn erreicht, sagt einem der Eigentümer :-)
                                [FONT="Lucida Console"]Logo 550 SE + Logo 500 SE beide mit Microbeast 5[/FONT]

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