Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

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  • mike65
    mike65

    #16
    AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

    Dann ist es leider ja so das jeder der die Gesetzeslage kennt einen "vertreiben" kann wenn er denn will.
    Er sitzt am längeren Hebel und braucht nur damit zu drohen den Eigentümer oder die Ordnungshüter (wer auch immer das ist) zu rufen.
    Auch wenn man sich dann nicht kontrollieren lässt, packt man zumindestens ein. Damit hat der "andere Interessenvertreter" sein Ziel erreicht.

    Da hilft dann nur den Ball flach halten, freundlich sein, Vereinbarung treffen oder Gegenleistung anbieten.

    Das wirft aber doch ein ganz anderes Licht auf die z.B. Jäger trifft Modellflieger-Situation. Da erübrigt sich doch jede Diskussion über Naturschutz, Ruhestörung des Wildes etc.. Wenn der Jäger einen da entfernen will kann er das ohne Probleme, er braucht nur die Ordnungshüter zu rufen. Jäger könnte man auch durch Wanderer oder Reiter ersetzen.
    Nur durch die fehlende Einwilligung ist man schliesslich zum Einpacken gezwungen.

    Seh ich das jetzt richtig?

    LG Mike

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    • PeterH
      Senior Member
      • 26.07.2008
      • 2276
      • Peter
      • Berlin

      #17
      AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

      Hallo Mike,
      andersherum muss man das sehen.
      Wenn man die Genehmigung des Eigentümers hat, kann einen im Grundsatz niemand
      vertreiben (außer die Polizei bei begründeter Gefährdung für Leib und Leben).

      Wenn man als Wildflieger ohne Genehmigung des Eigentümers fliegt, muss man sich
      der Konsequenzen bewusst sein.
      Und hierbei geht es bestimmt nicht um das Vertreiben durch irgendwelche Leute.
      Vielmehr muss man sich darüber im Klaren sein, dass es sehr problematisch werden kann,
      wenn man mit seinem Fluggerät irgendwelchen Schaden anrichtet.

      Man stelle sich doch mal vor, dass ein Radfahrer zu Boden stürzt, bloß weil er durch
      ein Fluggerät irritiert wurde. Das kann u. U. für den Besitzer mehr als unangenehm werden.

      Gruß
      Peter

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      • mike65
        mike65

        #18
        AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

        Peter, mir ist das schon klar was du sagst. Nur ist das nicht das Thema.

        Wer die letzten Threads zum Thema Versicherungspflicht und Wildfliegen verfolgt hat konnte ja herauslesen das es eben nicht so leicht möglich ist sich mal schnell eben eine Einwilligung zu besorgen. Das ist oft eine Sackgasse. Es ist natürlich sehr wohl möglich sich ein Plätzchen mit Einwilligung zu besorgen an dem man regelmäßig fliegt. Aber spontan auf wechselnden Plätzen je nach Wind und Wetter, Urlaubsort, Wohnort von Freunden und Bekannten die man besucht etc., es gibt viele Gründe warum es nicht immer der selbe Platz ist auf dem man fliegen will. In solchen Fällen ist es doch so, dass der Aufwand sich eine Einwilligung zu besorgen den Nutzen übersteigt, oder man diese überhaupt nicht bekommen würde.
        Unter dem Aspekt unterstelle ich jetzt mal, dass die meisten Wildflieger ohne eine Einwilligung wild fliegen.
        Und dann stellte sich mir die Frage nach den Konsequenzen, oder vielleicht besser nach Rechten die Andere haben den Modellflug mangels Einwilligung zu be- oder verhindern.

        Mir ist klar geworden, dass es per Begriffsdefinition gar kein legales Wildfliegen gibt. Wild fliegen bedeutet lediglich ein Fliegen ausserhalb von zugelassen Plätzen im Rahmen der Gesetze und Verordnungen.

        LG Mike
        Zuletzt geändert von Gast; 17.02.2010, 09:51.

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        • fliegerfrank
          fliegerfrank

          #19
          AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

          Es soll Richter geben, die der Meinung sind; überall dort, wo das Wildfliegen nicht explizit verboten ist, dort kann man es betreiben.
          Das Luftrecht verbietet das Wildfliegen grundsätzlich nicht.

          Viele Grüße
          Frank

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          • Goldfussel
            Member
            • 01.02.2008
            • 746
            • Conny
            • GieÃ?en/Wettenberg

            #20
            AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

            Moin moin

            Wir sind hier auch 3 Wildflieger mit weniger verschiedenen stellen bis jetzt hat es keine großen Probleme gegeben, die meisten Leute grüßen freundlich viele kennen wir mittlerweile fragen wie es uns geht oder wie es den heute mit dem Fliegen klappt mansche schauen zu oder kommen sogar wegen uns vorbei.

            Ist irgend wie, wie eine kleine Familie *g

            Ein Kollege hatte einmal ein Problem er ist Sonntags geflogen und das mit einem Easystar das teil ist nicht gerade leise, da hat sich dann mal einer beschwert mein Kollege konnte das erst nicht verstehen wir haben ihn dann mal aufgeklärt das es doch zu nahem am Ort ist und es Sonntag dann gar nicht geht mit seine Krawallbüchse *g .
            Jetzt hat er ein Heli *g

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            • fliegerfrank
              fliegerfrank

              #21
              AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

              Zitat von Goldfussel Beitrag anzeigen
              Moin moin

              Wir sind hier auch 3 Wildflieger mit weniger verschiedenen stellen bis jetzt hat es keine großen Probleme gegeben, die meisten Leute grüßen freundlich viele kennen wir mittlerweile fragen wie es uns geht oder wie es den heute mit dem Fliegen klappt mansche schauen zu oder kommen sogar wegen uns vorbei.

              Ist irgend wie, wie eine kleine Familie *g

              Ein Kollege hatte einmal ein Problem er ist Sonntags geflogen und das mit einem Easystar das teil ist nicht gerade leise, da hat sich dann mal einer beschwert mein Kollege konnte das erst nicht verstehen wir haben ihn dann mal aufgeklärt das es doch zu nahem am Ort ist und es Sonntag dann gar nicht geht mit seine Krawallbüchse *g .
              Jetzt hat er ein Heli *g
              Hallo Fussel,

              wie du schon schreibst. Die häufigste Ursache der Probleme ist der Lärm. Das höre ich auch öfters von "Verbrennerkollegen" .

              Luftrecht und Versicherungsschutz hat noch keinen interessiert.

              Viele Grüße

              Frank

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              • JMalberg
                RC-Heli TEAM
                • 05.06.2002
                • 22557
                • J
                • D: um Saarbrücken drum rum

                #22
                AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                Zitat von Acer99 Beitrag anzeigen
                "Waldfrieden" ist imho kein fachlich besetzter Begriff, so heissen Herbergen etc.
                ...
                Nö! Jibbet doch
                Nennt sich aber BJagdG § 19a Beunruhigen von Wild.
                Kann aber nur von Amtsträgern (Polizei, Förster, ...) und "forstwirtschaftlich ausgebildeten Jagdaufsehern" geahndet werden.

                Aber es hilft alles nix: Aus eigener Erfahrung braucht jemand (und ein Jagdberechtigter = "Jäger" ist nunmal ein Jemand) nur an geeigneter Stelle was ob des Lärms unserer RC-Helis von sich in den Tod stürzendes Wild zu faseln und Schluß ist mit "Erlaubnis".

                ABer

                Die Forderung der Nutzungserlaubnis von Grundstücken explizit für den Modellflug ist nunmal gesetzlich gegeben und wir müssen dieses Kuckuckei akzeptieren.
                Wir sind jetzt eben nicht mehr dem Hundegassigeher, Jogger, ... gleichgestellt auf der Wiese.
                Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                Kommentar

                • Sycorax
                  Sycorax

                  #23
                  AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                  Die Forderung der Nutzungserlaubnis von Grundstücken explizit für den Modellflug ist nunmal gesetzlich gegeben und wir müssen dieses Kuckuckei akzeptieren.
                  Komisch, ich habe bisher noch kein Gesetz gefunden, wo dies explizit so ausgedrückt wurde. Ich sehe hier die ganze Zeit nur Interpretationen und Auslegungen die man genauso gut anders interpretieren und auslegen kann.

                  Gesetzlich geregelt ist:
                  Für Modellflug unter 5kg benötigt man keine Aufstiegsgenehmigung.

                  Gesetzlich geregelt ist auch:
                  Der Zugang zu öffentlich zugänglichen Wiesen und Brachflächen zum Zwecke der Erholung und Freizeitgestaltung ist weitreichend erlaubt.

                  und geregelt ist auch:
                  Der Eigentümer eines Grundstücks darf mir das Betreten verbieten.

                  Die Verknüpfung der Punkte zu einem Verbot von erlaubnisfreiem Modellflug lässt sich nicht ableiten, die Stelle konnte mir jedenfalls noch keiner zeigen.

                  Wenn ich zum Zwecke der Erholung und Freizeitgestaltung eine Brachfläche betrete, dann darf ich das zum erlaubnisfreien Modellfliegen genauso wie zum Fussball spielen. Natürlich hafte ich für Schäden die ich dabei anrichte. Bei Unfällen bzw. Fahrlässigkeit die Haftpflicht, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ich selbst - das ist aber völlig normal.

                  Aus meiner Sicht konstruiert Ihr hier ein Verbot wo gar keins existiert. Und wenn die Versicherung wie die Allianz aussagt, dass sie Wildfliegen nicht versichert, dann ist sie ganz einfach die falsche Versicherung.

                  Kommentar

                  • mike65
                    mike65

                    #24
                    AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                    Zitat von Sycorax Beitrag anzeigen
                    Wenn ich zum Zwecke der Erholung und Freizeitgestaltung eine Brachfläche betrete, dann darf ich das zum erlaubnisfreien Modellfliegen genauso wie zum Fussball spielen. Natürlich hafte ich für Schäden die ich dabei anrichte. Bei Unfällen bzw. Fahrlässigkeit die Haftpflicht, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ich selbst - das ist aber völlig normal.

                    Aus meiner Sicht konstruiert Ihr hier ein Verbot wo gar keins existiert. Und wenn die Versicherung wie die Allianz aussagt, dass sie Wildfliegen nicht versichert, dann ist sie ganz einfach die falsche Versicherung.
                    Gut, wenn du das so siehst dann 2 Fragen.

                    Hat die Allianz Versicherung das zu dir gesagt?

                    Bist du der Auffassung das keine Zustimmung des Eigentümers (ßffentlich sowie Privat) erforderlich ist weil das Gelände frei zugänglich ist?

                    LG Mike

                    Kommentar

                    • JMalberg
                      RC-Heli TEAM
                      • 05.06.2002
                      • 22557
                      • J
                      • D: um Saarbrücken drum rum

                      #25
                      AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                      @Sycorax: Och menno Darum geht es doch hier...
                      LuftVG §25
                      (1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat.
                      ... und ja ich weis: "für sie genehmigten Flugplätze" bietet wieder Interpretationsspielraum
                      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                      Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                      Kommentar

                      • fliegerfrank
                        fliegerfrank

                        #26
                        AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                        Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
                        @Sycorax: Och menno Darum geht es doch hier...
                        LuftVG §25
                        ... und ja ich weis: "für sie genehmigten Flugplätze" bietet wieder Interpretationsspielraum
                        Also, nun laß mal die Kirche im Dorf. Wir betreiben Spielzeuge und keine Luftfahrzeuge.

                        Wenn mein Kind im Stadtpark einen Drachen steigen läßt, dann ist der Drachen auch kein Luftfahrzeug. Ebensowenig fallen die Ballsportarten unter das Luftrecht.

                        Frank
                        Zuletzt geändert von Gast; 17.02.2010, 19:02.

                        Kommentar

                        • Klaus O.
                          Senior Member
                          • 03.12.2007
                          • 22475
                          • Klaus

                          #27
                          AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                          Zitat von fliegerfrank Beitrag anzeigen
                          Wir betreiben Spielzeuge
                          Sorry, entschieden widersprech.
                          Gruß Klaus

                          Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                          Kommentar

                          • TopSan
                            TopSan

                            #28
                            Soso... Aha...

                            Guten Tag!


                            Zitat von fliegerfrank Beitrag anzeigen
                            Wir betreiben Spielzeuge und keine Luftfahrzeuge.
                            Gar selten hat man in diesem elitären Kreise eine solch reines, von keinerlei Wissen getrübtes Posting lesen dürfen, wie das Deine


                            Bitteschön; hier und extra für Dich ganz alleine (weil: die anderen hier kennen die folgenden Zeilen ja schon länger...) ein kurzer Auszug aus jenem Gesetzeswerk:

                            -------------------
                            (2) Luftfahrzeuge sind

                            1.Flugzeuge
                            2.Drehflügler
                            [...]
                            7.Drachen
                            8.Rettungsfallschirme
                            9.Flugmodelle
                            [...]
                            11.sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
                            Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden.
                            -----------------

                            Es sei Dir, hochgeehrter Namensvetter in den überaus allwissenden Blick gelegt: B


                            ...mit vorzüglicher Hochachtung...


                            Frank...

                            Kommentar

                            • PiwiDalum
                              PiwiDalum

                              #29
                              AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                              Aua,

                              selten habe ich so geschmunzelt wie bei Frank und Frank.

                              Kommentar

                              • mike65
                                mike65

                                #30
                                AW: Konsequenzen aus dem Fehlen einer Erlaubnis des Grundstückeigentümers

                                Zitat von fliegerfrank Beitrag anzeigen
                                Also, nun laß mal die Kirche im Dorf. Wir betreiben Spielzeuge und keine Luftfahrzeuge.

                                Wenn mein Kind im Stadtpark einen Drachen steigen läßt, dann ist der Drachen auch kein Luftfahrzeug. Ebensowenig fallen die Ballsportarten unter das Luftrecht.

                                Frank
                                Man sieht deutlich an deinen Kommentaren, du hast dich mit der Thematik offenbar noch nicht beschäftigt.

                                Könntest die Gelegenheit nutzen das zu tun, damit du weisst von was du sprichst.

                                LG Mike

                                Kommentar

                                Lädt...
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