Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!
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sandokan
AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!
Ich gratuliere zu dieser gereiften und differenzierten Haltung. Das wird Dich weit bringen im Leben....Zitat von TomekCB Beitrag anzeigen
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AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!
Gassigeher die mich anmachen, weise ich freundlich darauf hin, das meine Heli`s noch nie auf die Wiese geschissen haben.
Danach ist dann Ruhe.[FONT="Arial Black"][/FONT]
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PuraVida
AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!
Wenn der Absturz einen Schaden verursacht ist ja klar, daß den der Pilot zahlen muß. Und nachdem er daran vier Jahre abstottert muß ja das gesamte Feld in Flammen aufgegangen sein. Aber das war nicht der Punkt über den wir sprachen. Sondern, ob man sein Fluggerät bergen darf auf fremden Grund und ob man den überfliegen darf.Zitat von Xantrix Beitrag anzeigenIrrtum. Hier bei uns ist übrigens ein Heli-Pilot wegen eines brennenden Akkus auf einem Feld notgelandet. Der Kollege zahlt jetzt seit 4 Jahren ab, weil die Versicherung nicht gezahlt hat. Der war auch der Meinung, der Weg wäre öffentlich gewesen und der Luftraum frei. Hat die Versicherung nicht die Bohne interessiert. Die fragten einfach nach der schriftlichen Genehmigung und die hatte er nicht.
Frank
In ß darf man beides. Und in ß braucht man auch keine schriftliche Genehmigung wenn man von öffentlichem Grund startet.
Selbst bei privatem, so nicht ein anderes Servitut vorliegt dass das sowieso erlaubt, reicht eine mündliche Erlaubnis.
@all
Mich würde mal die Quelle in D interessieren wonach man eine schriftliche Genehmigung braucht.
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sandokan
AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!
Gerne: §25 LuftVG:Zitat von PuraVida Beitrag anzeigen@all
Mich würde mal die Quelle in D interessieren wonach man eine schriftliche Genehmigung braucht.
"Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat."
Das Erfordernis der Schriftlichkeit ergibt sich lediglich durch die Notwendigkeit des Nachweises und ist in Einzelfällen mit Glück nicht das Problem. Aber nur, wenn der Berechtigte sich im Zweifel auch vor Gericht daran erinnert, dass er die Erlaubnis gegeben hat.Zuletzt geändert von Gast; 15.06.2011, 12:55.
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Xantrix
Die Versicherung fordert die Genehmigung. Und ohne Versicherung fliegen ist unverantwortlich! Und auf ne mündliche Genehmigung sollte man sich im Ernstfall nicht verlassen müssen.
Frank
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AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!
Ist ein weitläufiger Begriff!Zitat von sandokan Beitrag anzeigen"Luftfahrzeuge
Greift da nicht irgendwo die 5 kg Regel?
RobertGrüsse Robert
MC20/HoTT, TT-Helis mit GR18/Spirit II und ein paar Flieger!
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AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!
das is klar, aber rasenmähen is auch sonntags verboten ;-)Zitat von luis Beitrag anzeigenRasenmäher, schreiende Kinder und getunte Mopeds auch ...
und im ursprungskommentar den ich kommentiert hatte stand ausdrücklich das SONNTAGS geflogen wurde ;-)
ps. um nochmal was klarzustellen: ich hatte (noch) keinen ärger mit den grünen oder anwohnern obwohl entfernung zum dorf <1000m. auch ich und kameraden könnte sonntags fliegen die erlaubnis des grundstückseigentümers gilt uneingeschränkt. ABER: wir haben uns darauf geeinigt dies NICHT zu tun (blattgeräusche). wie ich (und andere hier) schon sagten: alles ein geben und ein nehmen, man muss es (von beiden seiten aus) nicht übertreiben (trotz legalität sonntagsfliegen). die blattgeräusche eines 600ers oder 700ers sind echt nicht zu unterschätzen, vor allem das "surren" des heckrotors kann einem auf den keks gehen.
mein bruder der in dem dorf wohnt (über nen hügel hinweg) hört sogar bei bestimmten windrichtungen das helis in der luft sind...Zuletzt geändert von garfield2412; 15.06.2011, 13:21.Velos 880, Black Nitro 700, T-Rex 800e, Suzi Laos 800, Goblin 380, Protos 380
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PuraVida
AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!
§897 BGBZitat von sandokan Beitrag anzeigenSoso. Jeder der also mal ein Grundstück betreten möchte, bräuchte dann ja nur einen kleinen Heli darüber zum Absturz bringen. Kasernen, Gefängnisse, der Swimmingpool von Ruth Moschner, das offene Schlafzimmerfenster von ......
Das ist ja praktisch. PuraVida, hast Du für diese Behauptung eine Quelle? Ich würde das gerne nutzen wollen....
Aber ich denke, Du hast den Sinn nicht verstanden. Allerdings kenne ich die Ruth auch nicht.
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Xantrix
Kosten der Berichtigung des Grundbuches?Zitat von PuraVida Beitrag anzeigen§897 BGB
Aber ich denke, Du hast den Sinn nicht verstanden. Allerdings kenne ich die Ruth auch nicht.
Frank
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sandokan
AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!
Aus §16 LuftVO geht hervor, dass ab 5 kg eine Aufstiegsgenehmigung die Genehmigung der zuständigen Landesbehörde erforderlich ist. Das bedeutet dass ab 5 kg die Erlaubnis des Grundbesitzers nichtmehr ausreicht.Zitat von roben155 Beitrag anzeigenIst ein weitläufiger Begriff!
Greift da nicht irgendwo die 5 kg Regel?
Robert
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sandokan
AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!
Jo, das ist es vermutlich. Ich bin schon wieder mal intellektuell schwer überfordert. Passiert mir ständig, wenn ich in Foren lese. Und bei §897 BGB ist es schon wieder passiert. Ich finde da nix über Betretungsrecht. Sorry.Zitat von PuraVida Beitrag anzeigen§897 BGB
Aber ich denke, Du hast den Sinn nicht verstanden.
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sandokan
AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!
Btw, ist das nicht der Zeitpunkt, wo sich jemand darüber aufregen sollte, dass wir keine Juristen sind? Irgendwie fehlt mir das hier :-)
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PuraVida
AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!
Was willst mit dem Grundbuch?Zitat von Xantrix Beitrag anzeigenKosten der Berichtigung des Grundbuches?
Frank
Ich gehe mal davon aus, daß der Heli nicht ins Schlafzimmer geflogen wurde von irgeneiner Ruth. Sondern wir uns hier schon noch über normale Dinge unterhalten.
Und wenn der Flieger/Heli in ein Feld stürzt dann kannst ihn sofort bergen. Denn durch Aufschub der Bergung ist Gefahr im Verzug. Steht aber eh alles in dem Paragrafen.
Wie stellts ihr Euch eigentlich Paragleiten oder ähnliches vor? Die landen immer auf fremden Grund und wissen vorab oft nicht auf welchem sie landen werden.
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PuraVida
AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!
Ups, 867...Zitat von sandokan Beitrag anzeigenJo, das ist es vermutlich. Ich bin schon wieder mal intellektuell schwer überfordert. Passiert mir ständig, wenn ich in Foren lese. Und bei §897 BGB ist es schon wieder passiert. Ich finde da nix über Betretungsrecht. Sorry.
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