Erfahrungsbericht mCPX
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Denis_W
AW: Blade mCP X Erfahrungsbericht
Ne ich wohne in Deutschland, Bayern! Hoffe für dich dass du jemanden findest der in der Nähe wohnt und mit dir fliegt!Zitat von Pippolino Beitrag anzeigen
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AW: Blade mCP X Erfahrungsbericht
nimm die gummis zb vom mcx, habe dies im anderen thema "füttelfrost" beschrieben, ist nicht so riskantZitat von ThiloM Beitrag anzeigenSo ich habe eine sehr effektive aber riskante Tuning-Möglichkeit gefunden um die TS spielfreier zu bekommen!
Benötigte Mittel : ein Feuerzeug
Mit dem Feuerzeug werden die Kugeln der TS leicht angeschmolzen und mit dem Fingenagel gestaucht... dadurch wird der Kugeldurchmesser etwas größer was das Spiel in der Anlekung minimiert :thumbsup:
Passt aber auf dass euch die TS nicht abfackelt :sende:
Gruß Thilo
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eifel-power
AW: Blade mCP X Erfahrungsbericht
Hattest Du vorher die beschriebenen Methoden in Nutzung?Zitat von ThiloM Beitrag anzeigenSo ich habe eine sehr effektive aber riskante Tuning-Möglichkeit gefunden um die TS spielfreier zu bekommen!
Benötigte Mittel : ein Feuerzeug
Mit dem Feuerzeug werden die Kugeln der TS leicht angeschmolzen und mit dem Fingenagel gestaucht... dadurch wird der Kugeldurchmesser etwas größer was das Spiel in der Anlekung minimiert :thumbsup:
Passt aber auf dass euch die TS nicht abfackelt :sende:
Gruß Thilo
* Haubengummies
* Uhu Por
Oder warum diesen "gefährlichen" Test (Messer, Gabel, Schere, Licht (Feuer) ... ist für kleine Heli`s nichts!)
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ThiloM
AW: Blade mCP X Erfahrungsbericht
Naja... Hab weder UHU noch die Haubengummis da (-;
Die Kugelgelenke sind jetzt spielfrei aber dennoch gut zu bewegen
Gruß Thilo
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AW: Blade mCP X Erfahrungsbericht
Zitat von ThiloM Beitrag anzeigenNaja... Hab weder UHU noch die Haubengummis da (-;
Die Kugelgelenke sind jetzt spielfrei aber dennoch gut zu bewegen
Gruß Thilo
ok, aber sicherlich nicht zu emfehlen
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AW: Blade mCP X Erfahrungsbericht
Wo in Bayern wohnste denn, zufällig in der Augsburger Gegend?Zitat von Denis_W Beitrag anzeigenNe ich wohne in Deutschland, Bayern! Hoffe für dich dass du jemanden findest der in der Nähe wohnt und mit dir fliegt!
MfG StefanDann muss ich wohl ins saure Gras beissen und die Grube selbst auslöffeln!
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Denis_W
AW: Blade mCP X Erfahrungsbericht
Hey! Naja also ich wohne in Moosburg, das ist in der Nähe von Freising und Landshut wenn dir das was sagt. Nach Augsburg ist es schon eine gute Stunde entfernt!
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AW: Blade mCP X Erfahrungsbericht
Heute habe ich mir fast den Abend versaut. Als 3D Anfänger macht man sich irgenwann Gedanken: Was wäre wenn der "Kleine" auf Nachbars Auto stürzt? Oder: Wer bezahlt, wenn die Blatthalter in Augenhöhe reißen? Und wenn ich dann doch einen 450er nehme?
Ich hab also Google nach Rechte und Pflichten befragt.
Fazit:
Flugmodelle, die den Luftraum nutzen (also draußen), gelten in Deutschland nach § 16 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) rechtlich als Luftfahrzeuge
Seit Veröffentlichung der 9. Verordnung zur ßnderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) im Bundesgesetzblatt am 10. August 2005 gibt es in der Luft keinen versicherungsfreien Raum mehr.
Seit dem gelten für Flugmodelle ab dem ersten Gramm Abfluggewicht die gleichen Ansprüche an die Haftpflichtversicherung wie für manntragende Flugzeuge. Selbst für Spielzeugmodelle wenn sie im Freien losgelassen werden. Bedeutet: Versicherungspflicht!
Wer ohne oder ohne ausreichende Haftpflichtversicherung ein Flugmodell im öffentlichen Luftraum betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Normale Private-Haftpflicht Versicherungen decken keine Luftfahrzeuge ab. Also, Modell-Halterhaftpflichtversicherung.
Saalflieger und Indoor-Modelle unterliegen nicht dem LuftVG, da sie in der Halle nicht im öffentlichen Luftraum betrieben werden. Hier besteht Haftpflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Wo darf ich fliegen? Grundsätzlich überall, sofern das Einverständnis des Grundstückeigentümers vorliegt, dessen Gelände ich betreten will. Zu beachten ist natürlich in diesem Zusammenhang die Bestimmung, dass im Abstand von weniger als 1,5 km von Wohngebieten Modelle mit Verbrennungsmotor nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden dürfen, wobei die Definition des "Wohngebiets" nicht einheitlich geregelt ist. Außerdem sind bei allen Modellflugaktivitäten nicht nur Luftsperrgebiete zu beachten (Anhang §62 LuftVG) sondern auch von der Begrenzung von Flugplätzen ein Mindestabstand von 1,5 km einzuhalten.
Eine schöne Zusammenfassung und weitere Infos zur Flughöhe, Flugbeschränkungsgebiete und wozu man als Teilnehmer am Luftverkehr noch verpflichtet ist, habe ich aus dieser Quelle:
Den einen oder anderen interessiert sowas vielleicht.
Vbar, Spektrum, Blade, T-Rex, Kraken 580, ...
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AW: Blade mCP X Erfahrungsbericht
Das werden einige morgen eine Versicherung abschließem oder den Heli verkaufen!
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schreckschraube
AW: Blade mCP X Erfahrungsbericht
Ja,
furzen im Aufzug gehört sich nicht, gerade dann, wenn es ein leiser Schleicher ist, welcher bekanntermassen besonders würzig pestet.
Im Handstand droht der Genickbruch, wenn die Arme einknicken.
Und Du hast dir gedanklich den Abend fast versaut?
Püh, Schwermut beim Heli-fliegen, Bedenken, nicht um deinen Flieger, sondern um Nachbars Auto, Hausdach,
oh je, was wäre, wenn der Furz die Pfannen durchschlüge und nachrotierend deren Kinderzimmer verwüsten würde.
Du - an deren Sarg?-nicht auszudenken!
Gut dass Du weißt, was die Lufazu O dazu vorbestimmt, luja
Dann kannst du ja, von diesem Wissen rechtlich gestärkt, haftpflichtend preussisch die Knüppel stillhalten.
Amen, Calle
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Xantrix
AW: Blade mCP X Erfahrungsbericht
Gut geschrieben, selten so gelacht ...Zitat von schreckschraube Beitrag anzeigenJa,
furzen im Aufzug gehört sich nicht, gerade dann, wenn es ein leiser Schleicher ist, welcher bekanntermassen besonders würzig pestet.
Im Handstand droht der Genickbruch, wenn die Arme einknicken.
Und Du hast dir gedanklich den Abend fast versaut?
Püh, Schwermut beim Heli-fliegen, Bedenken, nicht um deinen Flieger, sondern um Nachbars Auto, Hausdach,
oh je, was wäre, wenn der Furz die Pfannen durchschlüge und nachrotierend deren Kinderzimmer verwüsten würde.
Du - an deren Sarg?-nicht auszudenken!
Gut dass Du weißt, was die Lufazu O dazu vorbestimmt, luja
Dann kannst du ja, von diesem Wissen rechtlich gestärkt, haftpflichtend preussisch die Knüppel stillhalten.
Amen, Calle
... Nur leider hat er - Suchfunktion benutzen - tatsächlich recht. Und dann kann auch wenn es nur der Lack von Nachbars Auto ist leicht ein großes Loch in die Hobbykasse gerissen werden.
Frank
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heumi
AW: Blade mCP X Erfahrungsbericht
Deshalb bieten diverse Modellbauhändler auch Modell Haftpflichtversicherungen an. Ich hab meine beim LINDINGER abgeschlossen. Kann ich echt empfehlen!Zitat von Renman Beitrag anzeigenHeute habe ich mir fast den Abend versaut. Als 3D Anfänger macht man sich irgenwann Gedanken: Was wäre wenn der "Kleine" auf Nachbars Auto stürzt? Oder: Wer bezahlt, wenn die Blatthalter in Augenhöhe reißen? Und wenn ich dann doch einen 450er nehme?
Ich hab also Google nach Rechte und Pflichten befragt.
Fazit:
Flugmodelle, die den Luftraum nutzen (also draußen), gelten in Deutschland nach § 16 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) rechtlich als Luftfahrzeuge
Seit Veröffentlichung der 9. Verordnung zur ßnderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) im Bundesgesetzblatt am 10. August 2005 gibt es in der Luft keinen versicherungsfreien Raum mehr.
Seit dem gelten für Flugmodelle ab dem ersten Gramm Abfluggewicht die gleichen Ansprüche an die Haftpflichtversicherung wie für manntragende Flugzeuge. Selbst für Spielzeugmodelle wenn sie im Freien losgelassen werden. Bedeutet: Versicherungspflicht!
Wer ohne oder ohne ausreichende Haftpflichtversicherung ein Flugmodell im öffentlichen Luftraum betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Normale Private-Haftpflicht Versicherungen decken keine Luftfahrzeuge ab. Also, Modell-Halterhaftpflichtversicherung.
Saalflieger und Indoor-Modelle unterliegen nicht dem LuftVG, da sie in der Halle nicht im öffentlichen Luftraum betrieben werden. Hier besteht Haftpflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Wo darf ich fliegen? Grundsätzlich überall, sofern das Einverständnis des Grundstückeigentümers vorliegt, dessen Gelände ich betreten will. Zu beachten ist natürlich in diesem Zusammenhang die Bestimmung, dass im Abstand von weniger als 1,5 km von Wohngebieten Modelle mit Verbrennungsmotor nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes betrieben werden dürfen, wobei die Definition des "Wohngebiets" nicht einheitlich geregelt ist. Außerdem sind bei allen Modellflugaktivitäten nicht nur Luftsperrgebiete zu beachten (Anhang §62 LuftVG) sondern auch von der Begrenzung von Flugplätzen ein Mindestabstand von 1,5 km einzuhalten.
Eine schöne Zusammenfassung und weitere Infos zur Flughöhe, Flugbeschränkungsgebiete und wozu man als Teilnehmer am Luftverkehr noch verpflichtet ist, habe ich aus dieser Quelle:
Den einen oder anderen interessiert sowas vielleicht.
Grüße Michael
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AW: Blade mCP X Erfahrungsbericht
das mit der luftlinie an flugpaltz ist so ne sache ich kenn einen platz der ist ca. 350m luftlinie von einem kleinflugplatz enfernt und genemigt allerdings nur für helis....Zitat von heumi Beitrag anzeigenDeshalb bieten diverse Modellbauhändler auch Modell Haftpflichtversicherungen an. Ich hab meine beim LINDINGER abgeschlossen. Kann ich echt empfehlen!
Grüße Michael
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malekith3k
AW: Blade mCP X Erfahrungsbericht
Habe ich etwas verpasst ?
Hier im Forum wird doch andauernd propagiert: Wer Heli fliegt soll sich gefälligst eine Versicherung besorgen.
Ist die neue Erkenntnis, dass die snun schon ab dem ersten Gramm, also für den MCP X gibt ?
Dafür schließen sicherlich sehr viele keine Versicherung ab. Aber ob das kleine Ding so viel am Auto zerstören kann weiss ich nicht.
Vllt ein Kratzer, aber das ist auch schnell behoben
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AW: Blade mCP X Erfahrungsbericht
auto ist warsch. nicht so empfindlich aber wenn der blatthalter auf augenhöhe abfällt kann es teuer werden ;-)Zitat von malekith3k Beitrag anzeigenHabe ich etwas verpasst ?
Hier im Forum wird doch andauernd propagiert: Wer Heli fliegt soll sich gefälligst eine Versicherung besorgen.
Ist die neue Erkenntnis, dass die snun schon ab dem ersten Gramm, also für den MCP X gibt ?
Dafür schließen sicherlich sehr viele keine Versicherung ab. Aber ob das kleine Ding so viel am Auto zerstören kann weiss ich nicht.
Vllt ein Kratzer, aber das ist auch schnell behoben
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