Genehmigung Recht Startplatz
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AW: Genehmigung Recht Startplatz
Die drücken sich nicht, die zahlen schon, aber dann nehmen sie Dich in Regress, wegen der fehlenden Genehmigung. Lies mal Deine Versicherungsbedingungen.Zitat von higginsd Beitrag anzeigenGruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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higginsd
AW: Genehmigung Recht Startplatz
Klaus nimm's mir nicht übel: ich habe heute keinen Bock auf den - erneuten - Disput mit Dir zu diesem Thema. Ich behaupte etwas, Du behauptest etwas. Beweisen kann und muss (bis jetzt zum Glück) keiner von uns beiden seine Aussage. Und bloß weil Du ein Mod bist, wird Deine Aussage nicht wahrer und meine nicht falscher. Auch wenn Du gerne diesen Eindruck vermittelst. Aber das soll's von mir auch gewesen sein in diesem Thread, weil ich, wie gesagt, keinen Bock auf diese Auseinandersetzung mit Dir habe.
Gruß
Dirk
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AW: Genehmigung Recht Startplatz
Ich suche beileibe keinen Disput, aber seit ich hier im Forum angemeldet bin, kommt dieses Thema alle halbe Jahre mal hoch.
Außerdem habe ich den Monsterthread, der gepinnt ist gelesen, sowie alle andern Threads der letzten Jahre zu diesem Thema.
PS
In erster Linie bin ich hier im Forum User, denn als solcher habe ich mich hier angemeldet.
Ich gehe nur dem Hausherrn ein wenig zur Hand.Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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higginsd
AW: Genehmigung Recht Startplatz
Klaus:
Ja, das Thema kommt immer wieder hoch. Und leider immer wieder ungelöst. Man müsste mal richtig Geld in die Hand nehmen und ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Dann wären wir alle schlauer. Aber irgendwie scheint unter den Usern hier kein Vertreter der rechtsberatenden Zunft zu sein. Oder zumindest keiner, der sich berufen fühlt, sich der Sache einmal für die lieben Fliegerkollegen gratis anzunehmen.
Da sind wir ITler anders gestrickt: wir helfen bei den einfachen Fällen auch schon mal gerne unentgeltlich.
Gruß
Dirk
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zweiflamme
AW: Genehmigung Recht Startplatz
Servus Ammok,
ich kann Dir auch nur mit Links weiterhelfen, die zumindest für mich einges Licht ins Dunkel gebracht haben:
www.rconline.net - Rechtsfragen rund um den Modellflug
Vielleicht wird's ja doch etwas klarer. Mit den Grenzfällen kenne ich mich leider nicht aus, aber ich denke im Allgemeinen mit einem E-Heli unter 5kg, der Einverständnis des Grundstückseigentümers von dessen Grund Du startest, genügend Abstand zum nächsten Flugplatz (1,5km) und einer Modellhaftpflicht bist Du in absolut trockenen Tüchern. Alle anderen Abstufungen sind sicher eine gewisse Grauzone, aber ...
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AW: Genehmigung Recht Startplatz
@PuraVida: Vielen Dank für deine gut ausgeführte Antwort. Ich denke dadurch hast du den Knoten in meinem Hin gelöst. Das mit § 16 hatte ich ja auch vermutet. Und folgende Aussage von dir hört sich in meinen Ohren sehr plausibel an: "Nachdem aber an anderer Stelle steht, daß Du für dies und jenes es nicht brauchst gilt das und nicht §25." Danke dafür.Zitat von PuraVida Beitrag anzeigenHallo Ammok (interessante Vorname! Aus welchem Kulturkreis kommt der?)
§1 enthält eine sogenannte Legaldefinition. Damit wird festgelegt was als Luftfahrzeug gilt. Soweit ich das sehe eine abschließende Definition. Alles was keiner Nummer zugeordnet werden kann ist demnach auch kein Luftfahrzeug.
Ein RC-Heli wird unter die Nummer 9 fallen und ein Flugmodell sein. Es ist kaum anzunehmen, daß der Gesetzgeber damit nur Flugzeugmodelle meint sondern sehr wahrscheinlich alle Modelle die fliegen können. Sei es ferngesteuert oder ungesteuert.
Damit fällt ein RC-Heli nicht mehr unter §1 Abs. 2. 11. Und damit kommt § 16 Abs. 1 Z. 7 nicht zur Anwendung.
Leider definiert §16 was einer Erlaubnis bedarf, da muß man sich dann den Umkehrschluß zurechtsuchen. Also, alles was nicht unter die Dinge fällt die eine Erlaubnis brauchen dürfen ohne Erlaubnis betrieben werden.
Es steht also eigentlich ziemlich klar da, dass:
Flugmodelle, unter 5kg, ohne Raketenantrieb (bzw. mit Raketenantrieb aber mit weniger als 20 Gramm Treibsatz), mit Elektromotor solange sie weiter weg sind als 1,5km von einem Flugplatz, KEINE Genehmigung brauchen um aufzusteigen.
Und was §25 betrifft: Glaubst Du, daß du eine Erlaubnis von der Luftfahrtbehörde brauchst wenn Du mit Deinen Kindern Drachensteigen gehst?
Das fällt nämlich auch unter Luftfahrzeug. Siehe §1. Obwohl Du recht hast, daß es eigentlich so steht. Nachdem aber an anderer Stelle steht, daß Du für dies und jenes es nicht brauchst gilt das und nicht §25.
LG
Ernst
[SIZE="2"]PS.: Ammok ist kein Vorname
sondern nur ein Teil aus meinem Nickname. Ich war vor vielen Jahren am Skateboardfahren und wenn ich dann mal einen feinen Trick gemacht habe, sagte ein Freund immer: "ammok!". Sollte wohl soviel heissen wie: "cool". Den Nickname trage ich nun schon seitdem ich aktiv im www unterwegs bin und gehört i-wie zu mir wie mein Nachname. Aber du darfst mich auch gerne Michi nennen
[/SIZE]
Zurück zum Thema. Dann werde ich mir wohl oder über für jeden Platz oder öffentlichen Weg den ich mal benutzen möchte eine Genehmigung einholen... Denn was bringt es mir versichert zu sein, wenn ich ohne Genehmigung dumm dastehe...
In deinem link von zweiflamme auf rconline.net steht auch "§ 16 Abs. 4 u. 5 LuftVO". Das stimmt dann doch gar nicht mehr!? Dort steht nichts derartiges darüber, dass ein RC heli unter 5 kg überall fliegen darf...
Vllt ändert ein Mod oder Admin das auch in dem rc-heli-wiki.
Grüße
Ammok (Michi)
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AW: Genehmigung Recht Startplatz
Wie hier schon richtigerweise angemerkt wurde - Papier ist geduldig - und die Versicherungen sind nicht der Gesetzgeber, auch wenn sie es machmal fast glauben..Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigenLies mal Deine Versicherungsbedingungen.
Das ist wie mit den Sommerreifen im Winter (bei uns in A), da wird auch jedem eingeredet "die Versicherung zahlt nicht" - stimmt aber nicht, denn man muss halt dann doch immer die Kausalität ein wenig im Auge behalten!
LG
ThomasStay hungry. Stay foolish.
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AW: Genehmigung Recht Startplatz
Das ist richtig Thomas, aber wenn eine Versicherung eine Möglichkeit sieht sich rauszuwinden, dann macht sie das. Das hat uns die Erfahrung gelehrt.Zitat von thomas1130 Beitrag anzeigenund die Versicherungen sind nicht der Gesetzgeber
Aber um das Thema ein für alle mal zu klären, rufe ich nächste Woche beim DMFV an.Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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PuraVida
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Besser wäre eine schriftliche Stellungnahme vom DMFV. Am Telefon hat das dann ja nie wer genau so gesagt und bla bla...Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigenDas ist richtig Thomas, aber wenn eine Versicherung eine Möglichkeit sieht sich rauszuwinden, dann macht sie das. Das hat uns die Erfahrung gelehrt.
Aber um das Thema ein für alle mal zu klären, rufe ich nächste Woche beim DMFV an.
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AW: Genehmigung Recht Startplatz
Ich denke das werden sie nicht machen.Zitat von PuraVida Beitrag anzeigenBesser wäre eine schriftliche Stellungnahme vom DMFV. Am Telefon hat das dann ja nie wer genau so gesagt und bla bla...
Was hilft es der restlichen Modellbauwelt wenn ich eine schriftliche Bestätigung hab.
Wenn dann müßten sie es in ihrer HP aufnehmen.Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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AW: Genehmigung Recht Startplatz
Das hat schon einmal jemand in einem anderen Forum getan mit folgendem Ergebnis:Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigenDas ist richtig Thomas, aber wenn eine Versicherung eine Möglichkeit sieht sich rauszuwinden, dann macht sie das. Das hat uns die Erfahrung gelehrt.
Aber um das Thema ein für alle mal zu klären, rufe ich nächste Woche beim DMFV an.
Zitat von sualk (01.10.2007, 17:01)Quelle
Ich habe betreffend dem Problem mit dem Rechtsanwalt Sonnenschein des DMFV telefoniert.
Für den genehmigungsfreien Modellflug (bis 5 kg, kein Verbrennungsantrieb) ist lediglich die Genehmigung des Grundstückseigentümers erforderlich du zwar nicht für das Fliegen (das ist ja genehmigungsfrei) sondern für da Betreten des Grundstücks.
Der Jäger, in diesem und auch in meinem Fall (muss man sich das gefallen lassen), hat keinerlei Recht jemanden am Modellflug zu hindern, oder gar den Modellflug zu untersagen.
Einzig der Grundstücksbesitzer kann verbieten das Grundstück zu betreten. Auch dieser kann nicht den Modellflug untersagen.
Wenn der Start und die Landung auf dem öffentlichen Weg erfolgt, kann niemand das betreten des Weges verbieten.
Es ist völlig gleichgültig, ob ich den Weg als Spatziergänger begehe, oder mit einem Sender in der Hand auf dem Weg stehe.
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feuerdrache
AW: Genehmigung Recht Startplatz
das heißt:
mit Modellen unter 5 kg darf ich starten und landen wo ich will sofern das Betreten des Grunstückes erlaubt ist bzw. der Grundtückseigentümer nicht klar darauf hinweist, daß er das Betreten nicht wünscht (Zaun, Schilder etc.) und ich das Grundstück nicht beschädige. Ackerflächen sind eindeutig nicht zu betreteten; ist ja klar.
Auf öffentlichen Wegen ist es also erlaubt - gegenseitige Rücksichtnahme natürlich vorausgestzt.
Oder??
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AW: Genehmigung Recht Startplatz
Tja laut Herrn Anwalt Sonnenschein vom DMFV ja. Aber trtotz dieser Aussage von einem Juristen der sich mit dem Thema Modellbau befasst, haben einige User trotzdem eine andere Meinung/Aufassung. (will schonmal vorab den Wind aus den Flügeln nehmenZitat von feuerdrache Beitrag anzeigendas heißt:
mit Modellen unter 5 kg darf ich starten und landen wo ich will sofern das Betreten des Grunstückes erlaubt ist bzw. der Grundtückseigentümer nicht klar darauf hinweist, daß er das Betreten nicht wünscht (Zaun, Schilder etc.) und ich das Grundstück nicht beschädige. Ackerflächen sind eindeutig nicht zu betreteten; ist ja klar.
Auf öffentlichen Wegen ist es also erlaubt - gegenseitige Rücksichtnahme natürlich vorausgestzt.
Oder??
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HeliMitch
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Bin aufs Telefonat vom Klaus gespannt. Wenn dann 2 Leute von denen die gleiche Einschätzung der Sachlage haben, kann man ja fast beruhigt aufatmen!
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AW: Genehmigung Recht Startplatz
Das klärt aber die eigentliche Frage nicht.Zitat von AmmokSkater Beitrag anzeigenIch habe betreffend dem Problem mit dem Rechtsanwalt Sonnenschein des DMFV telefoniert.
Ich fliege, betrete ohne Erlaubnis ein fremdes Grundstück, es passiert ein Unfall. Wie verhält sich die Versicherung in diesem Fall?Gruß Klaus
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