Genehmigung Recht Startplatz

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • AmmokSkater
    Member
    • 30.05.2011
    • 681
    • Michi
    • Oer-Erkenschwick

    #46
    AW: Genehmigung Recht Startplatz

    Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
    Leute (Wildflieger) was ist denn so schlimm daran einen Grundstückseigentümer zu fragen ob man sein Grundstück (z.B. eine Wiese) betreten darf. Man kann Ihm den Versicherungsanweis (beim DMFV mit Zusatz) vorzeigen und auch das Schriftstück schon vorbereiten. Oder Ihr findet euch mit Gleichgesinnten zusammen und pachtet eine Wiese.
    Ne gibt diesbezüglich auch kein Problem. Hat auch keiner gesagt. Das ist ja auch völlig normal, dass man sich einfach eine Genehmigung holen kann.

    Aber ich würde nicht für einen öffentlichen Weg eine Genehmigung von der Stadt einholen, wenn es eh erlaubt wäre. Darum geht es mir zumindest.

    Diese Schlung wurde zum Teil auch von Herrn Sonnenschein geleitet.
    Aber dieselbe Person sagt, dass man keine Erlaubnis braucht (für öffentliche Wege).
    Ich will auch nicht auf einem gängigen Wanderweg oder im Park starten, sondern abseits jeglicher Zivilisation auf einem Weg der öffentlich zugänglich ist und keinem Bauern gehört. Da kommt vllt alle 4 Tage ein Jogger vorbei... Und das ist keine Gefährdung der ßffentlichkeit.
    Zuletzt geändert von AmmokSkater; 18.06.2011, 14:24.

    Kommentar

    • PuraVida
      PuraVida

      #47
      AW: Genehmigung Recht Startplatz

      Zitat von AmmokSkater Beitrag anzeigen
      Das ist doch uninteressant, da es eindeutig aus Versicherungstexten und Rechstvorschriften hervorgeht. Nachfolgent zusammen gefasst mit Quellenangaben:
      Schon? Für mich ist da gar nix eindeutig so wie ich das lese.

      Eine Genehmigung des Grundstückseigentümers sollte vorliegen
      Sollte ist nicht "muss".


      Und das geltende Recht besagt:

      Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat.
      Vorhin haben wir festgestellt, daß man für Flugmodelle (unter 5kg, etc. etc.) keine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde braucht. Wieso sollte also der eine Teil (Erlaubnis Grundstückseigentümer) des Satzes gelten und der zweite nicht?

      Ich denke, der Paragraf hat für Flugmodelle insgesamt keine Gültigkeit.

      Das man bei Privatgrundstücken eine Erlaubnis braucht ergibt sich IMHO aus anderen Rechtsgebieten. Hat aber ursächlich mit dem Fliegen nix zu tun. Denken wir an RC-Autos. Die darfst ja auch nicht in Nachbars Garten herumfahren lassen.

      [/QUOTE]

      Kommentar

      • AmmokSkater
        Member
        • 30.05.2011
        • 681
        • Michi
        • Oer-Erkenschwick

        #48
        AW: Genehmigung Recht Startplatz

        Zitat von PuraVida Beitrag anzeigen
        Sollte ist nicht "muss".
        "sollte" kommt von "sollen" und kann auch bedeuten "die Aufforderung, Anweisung, den Auftrag haben, etwas Bestimmtes zu tun". ABER auch "drückt aus, dass ein bestimmtes Verhalten geboten ist oder gewünscht wird"
        Quelle

        Ach das ist mir alles zu kompliziert. Bei privaten Grundstücken werde ich mir eine Genehmigung holen und bei öffentlichen wenig besuchten Wegen nicht. Mut zur Lücke einfach. Mir ist es nämlich ehrlichgesagt zu doof unsere Stadt um Erlaubnis zu fragen. Und nach all dem was jetzt in Erfahrung gekommen ist, besteht dort eine Grauzone. Es ist nirgends ausdrücklich erwähnt, dass ich eine Erlaubnis bei öffentlichen Wegen brauche oder nicht. Und sollte einmal der Schadensfall eintreten und es zur Diskussion kommt, soll mir erst mal jemand das Gegenteil beweisen.

        Kommentar

        • AmmokSkater
          Member
          • 30.05.2011
          • 681
          • Michi
          • Oer-Erkenschwick

          #49
          AW: Genehmigung Recht Startplatz

          Zitat von PuraVida Beitrag anzeigen
          Vorhin haben wir festgestellt, daß man für Flugmodelle (unter 5kg, etc. etc.) keine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde braucht. Wieso sollte also der eine Teil (Erlaubnis Grundstückseigentümer) des Satzes gelten und der zweite nicht?
          Dann brauch ein RC E-Heli unter 5 kg für nichts eine Aufstiegs- und Starterlaubnis, da dieser ja auch nicht unter LuftVO § 16 fällt, wie wir herausgefunden haben
          Ausser wie du richtig bemerkt hast für das betreten eines privaten Grundstückes!

          Ich denke wir können uns so einigen oder?

          Kommentar

          • Klaus O.
            Senior Member
            • 03.12.2007
            • 22475
            • Klaus

            #50
            AW: Genehmigung Recht Startplatz

            Zitat von AmmokSkater Beitrag anzeigen
            da dieser ja auch nicht unter LuftVO § 16 fällt
            Falsch, alles was fliegt (sich im Luftraum bewegt), außer Vögel, fällt unter die LuftVO. Sogar ein PiccoZ.
            Gruß Klaus

            Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

            Kommentar

            • PuraVida
              PuraVida

              #51
              AW: Genehmigung Recht Startplatz

              Zitat von AmmokSkater Beitrag anzeigen
              Dann brauch ein RC E-Heli unter 5 kg für nichts eine Aufstiegs- und Starterlaubnis, da dieser ja auch nicht unter LuftVO § 16 fällt, wie wir herausgefunden haben
              Ausser wie du richtig bemerkt hast für das betreten eines privaten Grundstückes!

              Ich denke wir können uns so einigen oder?
              Yup! Wie zwei schon.

              (Aber Achtung: auch dieser oben genannte braucht eine wenn er diese 1,5km von der Außengrenze eines Flughafens unterschreitet. (§16))

              Kommentar

              • PuraVida
                PuraVida

                #52
                AW: Genehmigung Recht Startplatz

                Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
                Falsch, alles was fliegt (sich im Luftraum bewegt), außer Vögel, fällt unter die LuftVO. Sogar ein PiccoZ.
                Ich denke, Ammok hat das anders gemeint. Denke ich mal denn natürlich fällt er ansich unter die LuftVO.

                Kommentar

                • AmmokSkater
                  Member
                  • 30.05.2011
                  • 681
                  • Michi
                  • Oer-Erkenschwick

                  #53
                  AW: Genehmigung Recht Startplatz

                  Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
                  Falsch, alles was fliegt (sich im Luftraum bewegt), außer Vögel, fällt unter die LuftVO. Sogar ein PiccoZ.
                  Zitat von PuraVida
                  Ich denke, Ammok hat das anders gemeint. Denke ich mal denn natürlich fällt er ansich unter die LuftVO.
                  Ganu was Vida sagt.
                  Klaus Ortner gebe ich voll und ganz Recht. Aber ein E-Heli unter 5 kg fällt nicht unter § 16 der LuftVO. Wenn du gleich "Doch" sagen willst. Dann bitte mit Angabe wo das steht.

                  Zitat von PuraVida
                  Yup! Wir zwei schon.

                  (Aber Achtung: auch dieser oben genannte braucht eine wenn er diese 1,5km von der Außengrenze eines Flughafens unterschreitet. (§16))

                  (ja aber natürlich die 1,5 km zu Flughäfen beachten )

                  Kommentar

                  • Klaus O.
                    Senior Member
                    • 03.12.2007
                    • 22475
                    • Klaus

                    #54
                    AW: Genehmigung Recht Startplatz

                    Zitat von AmmokSkater Beitrag anzeigen
                    Aber ein E-Heli unter 5 kg fällt nicht unter § 16 der LuftVO. Wenn du gleich "Doch" sagen willst. Dann bitte mit Angabe wo das steht.
                    Ungeachtet der Tatsache, dass Modellflugzeuge gemeinhin als "Spielzeug" betrachtet und als solches behandelt werden, sind es, sobald sie in der Luft sind, dem rechtlichen Sinne nach Luftfahrzeuge und somit Teilnehmer am Luftverkehr und unterliegen, ungeachtet ihres Spielzeugcharakters, zwangsläufig den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), der Luftverkehrsordnung (LuftVO) und der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Dies geht unmissverständlich aus dem Wortlaut des § 1 LuftVG hervor:
                    In Post 20 sind 2 Links, der obere.
                    Gruß Klaus

                    Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                    Kommentar

                    • AmmokSkater
                      Member
                      • 30.05.2011
                      • 681
                      • Michi
                      • Oer-Erkenschwick

                      #55
                      AW: Genehmigung Recht Startplatz

                      Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
                      In Post 20 sind 2 Links, der obere.
                      Tut mir leid Klaus, aber das hat wieder nichts mit Paragraph 16 zu tun

                      Kommentar

                      • Klaus O.
                        Senior Member
                        • 03.12.2007
                        • 22475
                        • Klaus

                        #56
                        AW: Genehmigung Recht Startplatz

                        Zitat von AmmokSkater Beitrag anzeigen
                        Tut mir leid Klaus, aber das hat wieder nichts mit Paragraph 16 zu tun
                        Dies geht unmissverständlich aus dem Wortlaut des § 1 LuftVG hervor:
                        So junger Mann, jetzt sag ich Dir mal was.
                        Ich bin 51. Ich denke ich flieg schon ein wenig länger als Du.

                        Ich bin schon ein paar Jährchen in diesem Forum gemeldet und alle halbe Jahre wurde hier ein Thread über die Modellhaftpflichtversicherung eröffnet.
                        Die meisten davon in meinem Board, die mußte ich alle lesen, diejenigen die in anderen Boards eröffnet wurden habe ich auch gelesen.

                        Da Du aber hier alles ignorierst und verdrehst, denke ich mal ist rc-heli.de das falsche Forum für Dich.
                        Außerdem denke ich aufgrund Deiner Verhaltensweise bist Du charakterlich nicht für Modellflug geeignet.

                        So, habe fertig. In diesem jetzigen Thread poste ich nur noch moderativ und nicht mehr als User Klaus Ortner.
                        Gruß Klaus

                        Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                        Kommentar

                        • HeliMitch
                          HeliMitch

                          #57
                          AW: Genehmigung Recht Startplatz

                          Unter §16(1)-5 steht doch aber nun:

                          5. der Betrieb von fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb
                          Und das is vom Picco bis zum chinesischen Reisfeldsprüher alles?!

                          @ Klaus: Darf ich Dich bitten das Telefonat für die Interessierten trotzdem zu führen? Danke sehr.

                          Kommentar

                          • Klaus O.
                            Senior Member
                            • 03.12.2007
                            • 22475
                            • Klaus

                            #58
                            AW: Genehmigung Recht Startplatz

                            Zitat von HeliMitch Beitrag anzeigen
                            @ Klaus: Darf ich Dich bitten das Telefonat für die Interessierten trotzdem zu führen? Danke sehr.
                            Sehr gerne.
                            Gruß Klaus

                            Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                            Kommentar

                            • PuraVida
                              PuraVida

                              #59
                              AW: Genehmigung Recht Startplatz

                              Zitat von HeliMitch Beitrag anzeigen
                              Unter §16(1)-5 steht doch aber nun:



                              Und das is vom Picco bis zum chinesischen Reisfeldsprüher alles?!
                              Nein, das steht nicht bei Ziffer 5 sondern:

                              5. der Betrieb von ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb,
                              Quelle Justizministerium

                              Und da die Helis gesteuert sind trifft Ziffer 5 schon mal gar nicht zu.

                              Bei Gesetzestexten ist es schon sehr wichtig wirklich den genauen Wortlaut zu haben.

                              Kommentar

                              • HeliMitch
                                HeliMitch

                                #60
                                AW: Genehmigung Recht Startplatz

                                Hm. Ok. Akzeptiert. Ich habs von Quelle und da stehts noch so:

                                "5. der Betrieb von fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb".

                                Scheint wohl derweil falsch zu sein.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X