Das würde also heissen: Wenn ich mir 2 qm Land kaufe als Start und Landefläche könnte mir, zumindest mit einem E-Heli und ausserhalb jeder Wohnbebauung, keiner der umliegenden "bösen" Nachbarn mehr was anhaben. Das Grundstück nebenan mag dem ja gehören, der Luftraum darüber aber nicht (Ist ja auch logisch, bei wem hat schon mal eine Fluggesellschaft angerufen und um ßberfluggenehmigung für den Garten gebeten ?
)Sehe ich das so richtig oder ist das ein "Epic Fail" ?
Edit:
@zweiflamme
Der Punkt 11 ist eine Hintertür um auch komplett neuartige Fluggeräte (Wer weiß, was in den nächsten Jahren noch an Technologie entwickelt wird ?) direkt mit zu erfassen. Der ganze Paragraph heisst ja im Prinzip nur: Gilt für alle bekannten Formen von Fluggeräten und alles was da sonst noch in Zukunft jemals den Luftraum oberhalb von 30 Metern benutzen könnte.





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