Genehmigung Recht Startplatz

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  • JMalberg
    RC-Heli TEAM
    • 05.06.2002
    • 22571
    • J
    • D: um Saarbrücken drum rum

    #121
    AW: Genehmigung Recht Startplatz

    Interessant!

    Die Versicherung hat es nicht zu interessieren, ob dort das Fliegen erlaubt war.

    Die Erlaubnis brauchst du, aber du kannst auch von einer Duldung ausgehen.
    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
    Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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    • sexyskillz
      Member
      • 02.09.2008
      • 883
      • Fabian
      • Rund um Frankfurt

      #122
      AW: Genehmigung Recht Startplatz

      so einen schrieb bräuchte man mal schwarz auf weiss.
      rechtlich kommt man damit äusserst unwahrscheinlich durch,
      wenn das Feld abgebrannt und die volle Kavallerie mit Feuerwehr aufmarschiert ist.

      denke, dass die eine schriftliche erlaubnis wollen, und selbst dann,
      ist es doch eigentlich fahrlässig mit V maschinen oder Lipobrandbomben
      übers trockene Feld zu düsen.

      dann zu behaupten, dass "niemand ein verbot ausgesprochen hat",
      nen Flyer von der Versicherung rauszugeben,
      sich rumzudrehen und heimzugehen, wird wohl eher nicht drin sein.

      ich würd auf jedenfall was schriftliches bei mir tragen
      und auch nur dort fliegen.
      (PS: hab bisher 1-2 flug ecken, aber arbeite an weiteren, und das is nicht so einfach)
      TD

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      • garth
        Senior Member
        • 17.11.2009
        • 2631
        • Helmut
        • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

        #123
        AW: Genehmigung Recht Startplatz

        Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
        Die Versicherung hat es nicht zu interessieren, ob dort das Fliegen erlaubt war.
        Nein, da hast es nicht richtig verstanden - Dort ist dann das Fliegen erlaubt - Luftrechtlich.

        Ob der Eigentümer was dagegen hat, hat Luftrechtlich keine Bedeutung. Nur Zivilrechtlich !
        Das hat aber für die Versicherung keine Beduetung, da dort nur eine Verletzung geltender Gesetze, nicht aber die Verletzung privater Rechte von Belang ist.
        Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

        Kommentar

        • garth
          Senior Member
          • 17.11.2009
          • 2631
          • Helmut
          • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

          #124
          AW: Genehmigung Recht Startplatz

          Zitat von sexyskillz Beitrag anzeigen
          ist es doch eigentlich fahrlässig mit V maschinen oder Lipobrandbomben
          übers trockene Feld zu düsen.
          Na ja, man kann alles ßberteiben. Da deine "Lipobrandbomben aus Atomen bestehen, fliegtst du dann eigendlich mit Atombomen ?
          Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

          Kommentar

          • thomas1130
            RC-Heli TEAM
            Admin
            • 26.11.2007
            • 25639
            • Thomas
            • Österreich

            #125
            AW: Genehmigung Recht Startplatz

            Zitat von garth Beitrag anzeigen
            Ob der Eigentümer was dagegen hat, hat Luftrechtlich keine Bedeutung. Nur Zivilrechtlich !
            Das hat aber für die Versicherung keine Beduetung, da dort nur eine Verletzung geltender Gesetze, nicht aber die Verletzung privater Rechte von Belang ist.


            Und was meinst du, nach welchem "Recht" du das abgebrannte Feld ersetzen musst?
            Schon mal was von "Schadenersatz" gehört?
            Stichwort "grobe Fahrlässigkeit"

            Und vor den strafrechtlichen Folgen (Geldstrafe, Haftstrafe) schützt dich die Versicherung sowieso nicht
            (Stichwort Brandstiftung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, etc..)

            Ich verstehe einfach nicht, wieso immer irgendwie so getan wird, dass man mit jedem Blödsinn durchkommt, nur weil man ein Versicherung hat??
            Eine Haftpflichtversicherung soll dem Geschädigten schnell helfen - und nicht den Schädiger ungeschoren davonkommen lassen.

            Grüße
            Thomas
            Stay hungry. Stay foolish.

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            • sexyskillz
              Member
              • 02.09.2008
              • 883
              • Fabian
              • Rund um Frankfurt

              #126
              AW: Genehmigung Recht Startplatz

              Zitat von garth Beitrag anzeigen
              Na ja, man kann alles ßberteiben. Da deine "Lipobrandbomben aus Atomen bestehen, fliegtst du dann eigendlich mit Atombomen ?



              ßbertreiben wollte ich nicht,
              und ich denke ein Brandschaden ist in dem Hobby,
              wie auch in diverse Threads behandelt,
              durchaus denkbar.
              TD

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              • PuraVida
                PuraVida

                #127
                AW: Genehmigung Recht Startplatz

                Hey, das freut mich aber, daß das Luftamt Süd meine Sicht der Dinge in allen Punkten bestätigt.

                Zuletzt geändert von Gast; 27.06.2011, 22:23.

                Kommentar

                • higginsd
                  higginsd

                  #128
                  AW: Genehmigung Recht Startplatz

                  Zitat von thomas1130 Beitrag anzeigen
                  Stichwort "grobe Fahrlässigkeit"
                  Also noch mal Thomas: aus dem Fehlen einer schriftlichen Genehmigung zur Nutzung des Grundstückseigentümers (die offensichtlich luftrechtlich auch noch unerheblich ist) eine grobe Fahrlässigkeit abzuleiten, würde mit nahezu 100%iger Sicherheit auch der Allianz nicht gelingen - und da sitzen die Versicherungs-A-Löcher, die nie zahlen wollen. Bloß weil diese Genehmigung nicht schriftlich vorliegt, wird ja das Risiko "Betrieb eines RC-Helis unter 5kg" nicht grob fahrlässig erhöht, es wird im Gegenteil GAR nicht erhöht! Ich behaupte mal: den Prozess führt (m)ein Anwalt gerne und grinsend gegen die Versicherung.

                  Aber: wir wollen es nicht beschreien, nur die Geschichte hat durchaus Platz für unterschiedliche Sichtweisen, auch wenn Du es wie gewohnt schön dramatisch darzustellen verstehst. SCNR

                  Gruß
                  Dirk

                  Kommentar

                  • Tiger996
                    matzesmodellshop.de
                    Onlineshop
                    • 06.11.2008
                    • 1394
                    • Mathias
                    • Egenhausen

                    #129
                    AW: Genehmigung Recht Startplatz

                    Also ist es nich völlig unerheblich ob jetzt ein Feld abbrennt oder ich gegen ein parkendes Auto fliege ?
                    Im grunde is es doch auch beim Fled nix anderes wie beim Auto ich bin Abgestürzt aus irgend einem grund und hab schaden verursacht und genau dafür hab ich ne versicherung.
                    Und wen mir jetzt noch jemand Klarmacht das ein Feld Teurer kommt oder ein schlimmerer schaden ist als ein Pesonen schaden, den die versicherung ja zahlt dan weis ich auch nichmehr.

                    Und es kann ja im grunde garnicht sein das ich ne schriftliche genemigung für den versicherungsschutz brauche.
                    Stellt euch mal vor ich habe die schriftliche genemigung eines bauern das ich auf seiner wiese starten darf.
                    jetzt stürzt mein hubi ab aber Blöderweise auf das weizenfeld nebenan das einem anderen bauern gehört.
                    Und jetzt soll meine versicherung sagen dürfen pech gehabt *?
                    MMS*-*Matzes Modell Shop

                    Kommentar

                    • garth
                      Senior Member
                      • 17.11.2009
                      • 2631
                      • Helmut
                      • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

                      #130
                      AW: Genehmigung Recht Startplatz

                      Zitat von Tiger996 Beitrag anzeigen
                      .......seiner wiese starten darf.
                      jetzt stürzt mein hubi ab aber Blöderweise auf das weizenfeld nebenan das einem anderen bauern gehört
                      Nur zur Verdeutlichung, ich brauch NUR eine Genemigung für den Start, nicht für den ßberflug, das sieht das Luftrecht nicht vor.

                      Wenn ich also mit dem Heli auf einem öffentlichen Weg starte, und dann über den Feldern fliege brauch ich gar nix.
                      Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

                      Kommentar

                      • garth
                        Senior Member
                        • 17.11.2009
                        • 2631
                        • Helmut
                        • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

                        #131
                        AW: Genehmigung Recht Startplatz

                        Zitat von thomas1130 Beitrag anzeigen
                        Und was meinst du, nach welchem "Recht" du das abgebrannte Feld ersetzen musst?
                        Schon mal was von "Schadenersatz" gehört?
                        Stichwort "grobe Fahrlässigkeit"

                        Und vor den strafrechtlichen Folgen (Geldstrafe, Haftstrafe) schützt dich die Versicherung sowieso nicht
                        (Stichwort Brandstiftung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, etc..)

                        Ich verstehe einfach nicht, wieso immer irgendwie so getan wird, dass man mit jedem Blödsinn durchkommt, nur weil man ein Versicherung hat??
                        Hallo Thomas,

                        nu bleib mal aufm Teppich.

                        der Betrieb eines Flugmodells begründet noch keine "Grobe Fahrlässigkeit"

                        "Brandstiftung, Sachbeschädigung, Körperverletzung," dazu gehört der Vorsatz oder die "grobe Fahrlässigkeit" damit es Strafbar wird. Andernfalls ist es das was es auch ist : Ein Unfall.

                        Die "grobe Fahrlässigkeit" muß irgendwie begründet sein, ähnlich wie beim Autofahren.

                        Crash mit Handy in der Hand, rote Ampel überfahren, => wäre so ein Grund
                        Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

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                        • Luckylouds
                          PSG-Dynamics
                          Support
                          • 14.02.2010
                          • 3020
                          • Dino
                          • Heilbronn und Umgebung

                          #132
                          AW: Genehmigung Recht Startplatz

                          Zitat von garth Beitrag anzeigen
                          Nur zur Verdeutlichung, ich brauch NUR eine Genemigung für den Start, nicht für den ßberflug, das sieht das Luftrecht nicht vor.

                          Wenn ich also mit dem Heli auf einem öffentlichen Weg starte, und dann über den Feldern fliege brauch ich gar nix.
                          Hallo,

                          mit dem Starten und dem ßberflug gebe ich Dir Recht...

                          aaaber:

                          Es gibt keine "öffentlichen" Wege......

                          Dafür braucht man die genehmigung der Stadt, oder des Landkreises, oder sonst wem...

                          Grüße Dino
                          Zen...

                          Kommentar

                          • garth
                            Senior Member
                            • 17.11.2009
                            • 2631
                            • Helmut
                            • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

                            #133
                            AW: Genehmigung Recht Startplatz

                            Zitat von Luckylouds Beitrag anzeigen
                            Dafür braucht man die genehmigung der Stadt, oder des Landkreises, oder sonst wem...
                            Vollkommen richtig, hat ich auch oben geschrieben. Aber es ist nicht üblich für die Nutzung dieser Wege eine "Genemigung" zu beantragen, => siehe Duldung.

                            Ich behaupte zwar immer wieder in D wäre alles Verboten was nicht irgendwo ausdrücklich erlaubt ist, tatsächlich ist es aber eben NICHT so.

                            Wenn dort Fußgänger, Radfahrer, Quadfahrer, Motocrosser und sonstwas unterwegs ist, und du keinen davon gefährdest, dann steht nirgendwo daß du dort nicht fliegen darfts.

                            Daß du den Eigentümer eigendlich fragen müßtest ist eine Sache, aber wenn er nicht da ist ...?
                            Zuletzt geändert von garth; 28.06.2011, 08:29.
                            Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

                            Kommentar

                            • Vincent
                              Senior Member
                              • 26.05.2009
                              • 1980
                              • Thomas
                              • AC Nieder Eschbach

                              #134
                              AW: Genehmigung Recht Startplatz

                              Aus meiner Erfahrung heraus, ersteilen die Städte/Gemeinden keine Genehmigungen für nichts. Nachdem ich nach Behördenrennerei ganz 4 ßmter besucht habe um rauszufinden, wer der Rechteinhaber unserer Flugwiese ist, hat mir dann am Ende das zuständige Amt dann folgendes mitgeteilt:
                              Die Stadt ersteilt NIEMANDEN für IRGENDWAS irgendeine Erlaubniss oder Genehmigung. Alle haben sich bei öffentlichen Flächen an die gültigen gesetzlichen Regeln zu halten und damit ist genug reglementiert. Ausnahmen bilden einmalige Veranstaltungen, wie Konzerte, oder Demos, die aber vorher widerum bei anderen ßmtern genehmigt werden müssen.
                              meine Erfahrung mit der Stadt Frankfurt.
                              Grüße
                              VInce
                              [FONT="Comic Sans MS"]Logo700xx - Diabolo700 - EXO500 - Warp360 - T14SG[/FONT]

                              Kommentar

                              • Take5
                                Senior Member
                                • 23.09.2010
                                • 4321
                                • Christian
                                • Wildflieger Mannheim, O-Town

                                #135
                                AW: Genehmigung Recht Startplatz

                                Zitat von thomas1130 Beitrag anzeigen


                                Und was meinst du, nach welchem "Recht" du das abgebrannte Feld ersetzen musst?
                                Schon mal was von "Schadenersatz" gehört?
                                Stichwort "grobe Fahrlässigkeit"
                                Und wo ist der Unterschied wenn ein Verein mit seinen Lipobombern unter 5Kg fremde Flächen überfliegt ? Da für Wildflieger die gleichen Regeln beim ßberflug gelten gibt es keinen.

                                Für den Schadensersatz ist die Versicherung zuständig sonst bräuchte man selbige nicht.

                                Grobe Fahrlässigkeit in Bezug auf die fehlende Zustimmung des Grundstücksbesitzers zu unterstellen halte ich für nicht möglich. Würde ja bedeuten, dass durch die Zustimmung des Grundstückseigentümers der Absturz / Unfall vermeidbar gewesen wäre, ist er aber nicht, wo ist der kausale Zusammenhang wenn z.B. das Nachbarfeld abfackelt über das ich nach Luftrecht fliegen durfte ?

                                Grüße Chris
                                Zuletzt geändert von Take5; 28.06.2011, 10:05.

                                Kommentar

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