Genehmigung Recht Startplatz

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  • Hero67
    Hero67

    #136
    AW: Genehmigung Recht Startplatz

    Ich darf öffentliche Wege doch auch mit dem Fahrrad/Inlinern etc. befahren oder zu Fuß betreten oder auch mit einem RC Car rumfahren ohne mir von der Kommune/Land eine Genehmigung erteilen zu lassen, solange ich entsprechende Rücksicht auf andere nehme.

    Will ich das Gleiche auf Nachbars Grundstück machen, muss ich ihn auch vorher fragen (Genehmigung).

    Analog dürfte das beim Helifliegen sein, da es ja nur um das Starten/Landen geht und ich vermute mal dass die größten Versicherungsschäden auch nicht unbedingt beim Starten und Landen entstehen.

    Wenn Du beim Starten/Landen in ein Auto rasselst, dann hat man sich definitiv den falschen Platz dafür ausgesucht und hat fahrlässig gehandelt oder man sollte das Helifliegen an den Nagel hängen.

    Wenn der Heli aus irgendwelchen Gründen abschmiert und dann einen Schaden verursacht, dann wird wohl niemand unterstellen wollen, das man ja verbotenerweise dort landen wollte.

    Dass man natürlich nicht mitten auf einer Bundesstrasse landet und startet ist wohl klar, aber das mache ich mit Inlinern ja auch nicht.

    Kommentar

    • MarkusM
      Senior Member
      • 24.09.2006
      • 1058
      • Markus
      • Airfield Arheilgen

      #137
      AW: Genehmigung Recht Startplatz

      Moin!

      Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
      Die Stadt ersteilt NIEMANDEN für IRGENDWAS irgendeine Erlaubniss oder Genehmigung. Alle haben sich bei öffentlichen Flächen an die gültigen gesetzlichen Regeln zu halten und damit ist genug reglementiert.
      Da die gesetzlichen Regeln dies ja hergeben, ist doch alles gesagt was wichtig ist. Zumindest sehe ich das so.

      Ausnahmen bilden einmalige Veranstaltungen, wie Konzerte, oder Demos, die aber vorher widerum bei anderen ßmtern genehmigt werden müssen.
      meine Erfahrung mit der Stadt Frankfurt.
      Grüße
      VInce
      Das ist klar. Käme vermutlich keiner auf die Idee einen Flugtag auf öffentlcihem Grund zu veranstalten ohne vorher zu fragen.

      Diskutiere nie mit einem Idioten. Er gewinnt dann durch Erfahrung.

      Kommentar

      • Juky
        RC-Heli TEAM
        • 15.03.2007
        • 20987
        • Ingolf
        • Dortmund

        #138
        AW: Genehmigung Recht Startplatz

        Zitat von thomas1130 Beitrag anzeigen
        Eine Haftpflichtversicherung soll dem Geschädigten schnell helfen - und nicht den Schädiger ungeschoren davonkommen lassen.
        Nein, in erster Linie werde ich als Versicherungsnehmer vor Vermögensschäden geschützt- wenngleich die Motivation des Gesetzgebers natürlich ein andere ist!
        Wäre sie also nicht sowieso gesetzlich vorgeschrieben, sollte man diese -wie eine private HaftpflichtV- freiwillig abschließen.

        Bei der ganzen Thematik sollte man nicht vergessen, daß man im Falle des Falles sich und seine Familie finanziell ruinieren kann- für's Hobby!
        Auf dem Hintergrund darf da keine Lücke sein- oder keine Familie

        Gruß
        Juky

        Kommentar

        • claus.carstensen
          claus.carstensen

          #139
          AW: Genehmigung Recht Startplatz

          Zitat von Juky Beitrag anzeigen
          Nein,
          Doch!
          Wenn Du als Verursacher Pleite bist, wer sollte sonst die Ansprüche des Geschädigten begleichen?


          C.C.

          Kommentar

          • Juky
            RC-Heli TEAM
            • 15.03.2007
            • 20987
            • Ingolf
            • Dortmund

            #140
            AW: Genehmigung Recht Startplatz

            Ist klar, Claus, deshalb: "wenngleich die Motivation des Gesetzgebers natürlich ein andere ist!"

            Kommentar

            • claus.carstensen
              claus.carstensen

              #141
              AW: Genehmigung Recht Startplatz

              Hier ein bisschen Nachschub an Diskussionsstoff:
              Wenn wir wildfliegen gehen, starten/landen wir auf einem Privatweg. Dabei handelt es sich um einen 500m langen Feldweg, an dem die Felder von 12 Bauern liegen, allesamt verpachtet an die hiesige Agrargenossenschaft. Die Bauern zahlen anteilig Grundsteuer für den Weg. Den Bauern ist's egal, ob wir auf ihrem Weg starten/landen, bzw. liegen sogar Genehmigung vor. Nur einer mag uns nicht und will uns regelmäßig vom Weg vertreiben. Ihm gehöre ja ein Stück davon und da könne er das so bestimmen.
              Wir haben versucht, mit dem Mann in Ruhe zu reden, auch auf ein Bierchen einzuladen - "Nix da, runter von meinem Weg!"

              Wie ist hier die rechtliche Lage zu beurteilen?



              C.C.

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              • Klaus O.
                Senior Member
                • 03.12.2007
                • 22475
                • Klaus

                #142
                AW: Genehmigung Recht Startplatz

                Zitat von claus.carstensen Beitrag anzeigen
                Hier ein bisschen Nachschub an Diskussionsstoff:
                Wenn wir wildfliegen gehen, starten/landen wir auf einem Privatweg. Dabei handelt es sich um einen 500m langen Feldweg, an dem die Felder von 12 Bauern liegen, allesamt verpachtet an die hiesige Agrargenossenschaft. Die Bauern zahlen anteilig Grundsteuer für den Weg. Den Bauern ist's egal, ob wir auf ihrem Weg starten/landen, bzw. liegen sogar Genehmigung vor. Nur einer mag uns nicht und will uns regelmäßig vom Weg vertreiben. Ihm gehöre ja ein Stück davon und da könne er das so bestimmen.
                Wir haben versucht, mit dem Mann in Ruhe zu reden, auch auf ein Bierchen einzuladen - "Nix da, runter von meinem Weg!"

                Wie ist hier die rechtliche Lage zu beurteilen?



                C.C.
                Jetzt mal unabhängig von der Rechtslage, ich würde mir ein anderes Plätzchen zum Fliegen suchen.
                Ihr werdet dauerhaft nicht glücklich mit dieser Situation und diesem Unfrieden und dieser Spannung die in der Luft liegt. Außerdem wirft es ein schlechtes Licht auf alle Modellflieger wir ihr immer wieder dort auftaucht obwohl euch einer nicht dort haben will.
                So nach dem Motto, der Klügere gibt nach.
                Zuletzt geändert von Klaus O.; 28.06.2011, 14:09.
                Gruß Klaus

                Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                Kommentar

                • thomas1130
                  RC-Heli TEAM
                  Admin
                  • 26.11.2007
                  • 25639
                  • Thomas
                  • Österreich

                  #143
                  AW: Genehmigung Recht Startplatz

                  Zitat von Juky Beitrag anzeigen
                  Nein, in erster Linie werde ich als Versicherungsnehmer vor Vermögensschäden geschützt- wenngleich die Motivation des Gesetzgebers natürlich ein andere ist!
                  Naja - aber ich habe ja auch über den "eigentlichen Zweck" der Haftpflicht gesprochen - und der ist klar auf den Vorteil des Geschädigten gerichtet.
                  Wie Claus richtig sagt - vielleicht ist der Schädiger pleite - oder wahrscheinlicher: seine finaziellen Mittel reichen nicht aus - Sinn der Haftpflicht ist es, dem Geschädigten sicher in vollem Umfang zu helfen!

                  Und nachdem die Versicherung bezahlt hat, wird sie natürlich alle Regresseventualitäten erwägen...

                  Und @all: Ich habe nie geschrieben, dass Starten ohne Genehmigung eine "grobe Fahrlässigkeit" darstellt - bitte mal genau lesen - aber ihr würdet euch wundern, was vor Gericht bereits als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird.

                  Vorstellen "kann" ich mir: zB ein Bier zu Mittag wenn man am Nachmittag fliegt, fliegen über einem staubtrockenen Feld, ein nicht geladener Empfängerakku, etc..
                  Stay hungry. Stay foolish.

                  Kommentar

                  • Uwe Caspart
                    Senior Member
                    • 19.08.2005
                    • 7418
                    • uwe
                    • EDDS / Goldboden

                    #144
                    AW: Genehmigung Recht Startplatz

                    Zitat von sexyskillz Beitrag anzeigen
                    ist es doch eigentlich fahrlässig mit V maschinen oder Lipobrandbomben
                    übers trockene Feld zu düsen.
                    Stimmt. Z.B. heute
                    Ab Stufe 2 oder 3 (bin mir da nimmer sicher) darf keiner mehr fliegen, bzw. wenn er es macht, dann hat er grob fahrlässig gehandelt, wenn bei Absturz ein Brand verursacht wird.
                    Das war schon mal Thema im Forum wird aber gerne vergessen, da man Stufe 2/3 fast immer hat, außer nach Regen
                    Wetter und Klima - Deutscher Wetterdienst -- Warnungen
                    Und es ist wurscht ob im Verein oder Wild
                    Kontronik. Simply the best.

                    Kommentar

                    • garth
                      Senior Member
                      • 17.11.2009
                      • 2631
                      • Helmut
                      • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

                      #145
                      AW: Genehmigung Recht Startplatz

                      Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
                      So nach dem Motto, der Klügere gibt nach.
                      und zwar so lange bis er der Dumme ist - Sorry aber NEIN !

                      Wenn alle bis auf einen nix dagegen haben, ( ist übrigends bei mir genauso ) dann muß man seine Rechte auch verteidigen.

                      Indem man z.B. zu den Anderen eingutes Verhältnis pflegt. In meinem "Jäger"-Post schön nachzulesen.

                      In fast allen Fällen, in denen Flugplatzbetreiber Flugplatzgegner nachgegeben haben wurde das von den Gegnern als Erfolg gewertet, und es wurde danach noch schlimmer !

                      Sagt Ihm Ihr dürft da fliegen, er soll sich verziehen, und wenn er pampig wird sofort Handy raus und mit Polizei drohen !

                      Evtl. verwertbare verbale Entgleisungen mit Hdy filmen - der wird dann schon "kleiner" wenn man Ihn damit konfrontiert.

                      ßbrigends sind solche Quertreiber oft auch bei den Anderen (Bauern) unbeliebt, wie auch "mein Jäger"

                      Und daß man bei Brandwarnstufe nicht Modellfliegen darf hör ich auch das Erste mal !

                      Jedes Motorflugzeug stellt im Absturzfall ein Brandrisiko dar.
                      Es dürften in D auch deutlich mehr Autos als Modelflugzeuge abfackeln. Die dürfen aber bei Trockenheit trotzdem fahren.
                      Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

                      Kommentar

                      • BugBear
                        BugBear

                        #146
                        AW: Genehmigung Recht Startplatz

                        Zitat von garth Beitrag anzeigen
                        Hi,

                        ich hab grad mit dem Luftamt Süd telefoniert.

                        Man muß klar Unterscheiden zwischen Luftrecht und Privatrecht.

                        Luftrechtlich ist der Betrieb unter 5Kg FREI. ( Außerhab ausgewiesener Beschränkungen )
                        Der Versicherung steht der Nachweis einer Erlaubnis des Grundstückseigentümers nach dem Luftrecht daher NICHT zu.

                        Privatrechtlich habe ich den Eigentümer zu fragen, mich nach seinen Wünschen zu richten, bzw. kann eine Genemigung vom Grundstückseigentümer auch mündlich oder durch Duldung gegeben werden !

                        Tue ich es nicht und gehe von einer Duldung aus, gilt das bis der Eigentümer ( oder Pächter) das Gegenteil äußert.


                        d.h. Ich kann, innerhalb der Regeln des Luftrechts, fliegen wo ich will, falls ein Eigentümer/Pächter nicht meckert. Falls er das tut, ist es eine Privatrechtliche Sache, keine Luftrechtliche - Er könnte mich auf Unterlassung verklagen.

                        Die Versicherung geht eine mögliche Genemigung nichts an.


                        Meine Frage zielte ursprünglich auf öffentliche Wege - Da diese auch jemanden gehören, wie z.B. den Gemeinden, wären auch diese zu fragen. Da man aber üblicherweise auch für andere Nutzungen nicht frägt, kann man durchaus von einer Duldung ausgehen.
                        Sicherheitshalber kann man auch anrufen und mündlich fragen ob die Gemeinde da ein Problem sieht. Wenn nein, Datum/Uhrzeit/Ansprechpartner notieren - fertig.
                        Hallo garth,

                        hast du das auch in schriftlicher Form bekommen?
                        Ich glaube kaum!

                        Und du/ ihr solltet das mal andersrum betrachten:
                        Denn DMO und DMFV haben in Ihren Versicherungsbedingungen Vorgaben wie ich mich als Wildflieger zu verhalten habe. Diese Vorgaben nehme ich an und bestätige diese mit meiner Unterschrift.
                        Und schon kannst du dies hier knicken:
                        "Der Versicherung steht der Nachweis einer Erlaubnis des Grundstückseigentümers nach dem Luftrecht daher NICHT zu. "

                        Deshalb richtig verhält sich nur der Modellflieger:
                        Der die Vorgaben der Luftverkehrs-Ordnung und die der Versicherung einhält.

                        Gruß Volker

                        Kommentar

                        • PuraVida
                          PuraVida

                          #147
                          AW: Genehmigung Recht Startplatz

                          ...inzwischen ist mir klar geworden warum man weltweit vom "korrekten Deutschen" spricht.

                          Kommentar

                          • matze42
                            Member
                            • 19.07.2007
                            • 101
                            • Matthias
                            • Radebeul

                            #148
                            AW: Genehmigung Recht Startplatz

                            Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
                            ... DMO und DMFV haben in Ihren Versicherungsbedingungen Vorgaben wie ich mich als Wildflieger zu verhalten habe ...
                            Wo findet man denn diese Vorgaben? Ich hab da mal alles durchgeschaut was ich von DMFV habe, aber Vorgaben für Wildflieger waren keine zu finden.

                            Eine Quellenangabe wäre supi

                            Kommentar

                            • BugBear
                              BugBear

                              #149
                              AW: Genehmigung Recht Startplatz

                              Zitat von matze42 Beitrag anzeigen
                              Wo findet man denn diese Vorgaben? Ich hab da mal alles durchgeschaut was ich von DMFV habe, aber Vorgaben für Wildflieger waren keine zu finden.

                              Eine Quellenangabe wäre supi
                              Hallo,

                              hier ist das vom DMO:
                              RC-Heli Community - Einzelnen Beitrag anzeigen - Genehmigung Recht Startplatz

                              Beim DMFV kannst du dich durch die Versicherungsbedingungen arbeiten oder du wendest dich direkt an deinen Gebietsbeauftragten oder Herrn Sonnenschein.

                              Gruß Volker

                              Kommentar

                              • matze42
                                Member
                                • 19.07.2007
                                • 101
                                • Matthias
                                • Radebeul

                                #150
                                AW: Genehmigung Recht Startplatz

                                Zitat von BugBear Beitrag anzeigen
                                ... Beim DMFV kannst du dich durch die Versicherungsbedingungen arbeiten ...

                                Genau in den Bedingungen habe ich nichts weiter konkretes dazu gefunden.

                                Man muss sich wohl damit abfinden, dass es zwar Klarheit gibt diese aber nur schwammig formuliert


                                Beste Grüße
                                Matthias

                                Kommentar

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