Ich darf öffentliche Wege doch auch mit dem Fahrrad/Inlinern etc. befahren oder zu Fuß betreten oder auch mit einem RC Car rumfahren ohne mir von der Kommune/Land eine Genehmigung erteilen zu lassen, solange ich entsprechende Rücksicht auf andere nehme.
Will ich das Gleiche auf Nachbars Grundstück machen, muss ich ihn auch vorher fragen (Genehmigung).
Analog dürfte das beim Helifliegen sein, da es ja nur um das Starten/Landen geht und ich vermute mal dass die größten Versicherungsschäden auch nicht unbedingt beim Starten und Landen entstehen.
Wenn Du beim Starten/Landen in ein Auto rasselst, dann hat man sich definitiv den falschen Platz dafür ausgesucht und hat fahrlässig gehandelt oder man sollte das Helifliegen an den Nagel hängen.
Wenn der Heli aus irgendwelchen Gründen abschmiert und dann einen Schaden verursacht, dann wird wohl niemand unterstellen wollen, das man ja verbotenerweise dort landen wollte.
Dass man natürlich nicht mitten auf einer Bundesstrasse landet und startet ist wohl klar, aber das mache ich mit Inlinern ja auch nicht.
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