Also ich habe da auch keinen Plan mehr, hier steht irgendwo im Forum das man als Heli-Flieger nicht von jeder Versicherung angenommen wird. (Wenn doch Welche?) Ich Wohne zum Beispiel in der Stadt (Aachen, nähe Frankenburg) und bin dazu noch Fußgänger oder Radfahrer. Habe mir dann einige Stellen angesehen wo ich meine es ginge (Gegend Hörn und weiter richtung Klinikum usw). Kann man ja dann alles vergessen wenn man auf ßffentlichen Gelände ist und oder mit und ohne Versicherung. Und nur in der Halle, also das ist doch dann auf dauer auch Langweilig, oder.
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Nobbi 1972
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Also ich habe da auch keinen Plan mehr, hier steht irgendwo im Forum das man als Heli-Flieger nicht von jeder Versicherung angenommen wird. (Wenn doch Welche?) Ich Wohne zum Beispiel in der Stadt (Aachen, nähe Frankenburg) und bin dazu noch Fußgänger oder Radfahrer. Habe mir dann einige Stellen angesehen wo ich meine es ginge (Gegend Hörn und weiter richtung Klinikum usw). Kann man ja dann alles vergessen wenn man auf ßffentlichen Gelände ist und oder mit und ohne Versicherung. Und nur in der Halle, also das ist doch dann auf dauer auch Langweilig, oder.
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Zitat von Nobbi 1972 Beitrag anzeigenhier steht irgendwo im Forum das man als Heli-Flieger nicht von jeder Versicherung angenommen wird.
Jeder kann eine Modellflugzeughalterhaftpflichtversicherung () abschliessen, eine "normale" Privathaftpflichtversicherung schließt aber den Modellflug aus oder du musst dazu eine spezielle Erweiterung dazu kaufen.
Fliegen auf der freien Wiese kannst du auch, da du von einer Duldung ausgehen kannst. Aber sobald du es vom Eigentümer untersagt bekommst, ist es eben Essig.Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
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Nobbi 1972
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ja, aber ist doch wirklich so das da echt ein Zirkus drum gemacht wird,oder?
Also ich gehe seit fast 30 Jahren Angeln, mitlerweile nur noch in Holland weil man in Deutschland für alles was einem gefällt Löhnen muß. Und das nicht zu knapp.
Gruß
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Zitat von Daniel 33 Kleve Beitrag anzeigenWarum besteht die Versicherung auf eine Genehmigung?
Zitat von JMalberg Beitrag anzeigenFliegen auf der freien Wiese kannst du auch, da du von einer Duldung ausgehen kannst. Aber sobald du es vom Eigentümer untersagt bekommst, ist es eben Essig.
Und ich habe die schriftliche Genemigung für mein Gelände nicht wg. der Versicherung, sondern nur wegen der Zufahrt die nur für Anlieger frei ist, und das bin ich nun :
Beinahe hätte er mich gehabt.. - RC-Heli CommunitySchweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren
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@Garth: Stimmt!Zitat von garth Beitrag anzeigen[S]Fliegen[/S] Starten auf der freien Wiese kannst du auch, da du von einer Duldung ausgehen kannst. Aber sobald du es vom Eigentümer untersagt bekommst, ist es eben Essig.Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
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RC-Heli Community - Einzelnen Beitrag anzeigen - Helifliegen im Raum Aachen
mfg
Amok
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Hier treffen die Meinungen aber heiß aufeinander. Aber das meiste sind halt nur Meinungen und nichts juristisch haltbares.
Einfaches Beispiel: Jedes Modell ist Versicherungspflichtig, auch ein PicooZ.
MßßP ! Falsch !
In den Vorschriften steht ganz klar, das zur Versicherungspflicht dazugehört, das das Modell in der Lage sein muß höher als 30 Meter aufzusteigen. Ein nicht veränderter Infrarot gesteuerter PicooZ Heli ist rein technisch dazu gar nicht in der Lage (wer es nicht glaubt darf es gerne selbst ausprobieren) und damit hat die normale Privathaftpflicht keine Chance sich herauszuwinden.
Das weiß ich aus eigener Erfahrung: Kratzer im Lack eines Autos durch einen Absturz. Den Schaden habe ich damals nicht dem DMFV sondern erst meiner Privathaftpflicht gemeldet. Der Schaden wurde anstandslos beglichen, im Schreiben der Versicherung wurde dabei aus der Anleitung und den technischen Informationen von Silverlit zitiert (Wahrscheinlich war der Sachbearbeiter selber Silverlit Pilot): Reichweite ca. 10 Meter, kein Verstoß gegen die Vorschriften der Versicherung, Fall erledigt.
War übrigens die Arroganz..ähh..Allianz.Ich spreche Zynismus, Sarkasmus und Ironie - Verhandlungssicher
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zweiflamme
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Zitat von Hallo_Frosch Beitrag anzeigenJedes Modell ist Versicherungspflichtig, auch ein PicooZ.
MßßP ! Falsch !
In den Vorschriften steht ganz klar, das zur Versicherungspflicht dazugehört, das das Modell in der Lage sein muß höher als 30 Meter aufzusteigen.
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Zitat von Hallo_Frosch Beitrag anzeigenas das Modell in der Lage sein muß höher als 30 Meter aufzusteigen.
MWn ist die "30m-Regel" nicht mehr im LuftVG enthalten. (Ich kann sie jedenfalls nicht mehr finden.)
@Amok: Ich meinte in den Versicherungsbedingungen als Teil des Vertrages.
Der DMFV behauptet übrigens auch, dass keine Rechtsgrundlage gäbe, dass Versicherungen eine Erlaubnisnachweis vom Eigentümer fordern könnenZuletzt geändert von JMalberg; 20.07.2011, 22:31.Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
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Das hatte ich in den "Nachrichten für Luftfahrer" gelesen. Die sind in Deutschland ja auch für Modellpiloten verbindlich. Wenn ich jetzt bloß die Ausgabe wiederfinden würde..Grmpf..Ich spreche Zynismus, Sarkasmus und Ironie - Verhandlungssicher
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zweiflamme
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Zitat von Hallo_Frosch Beitrag anzeigenDas hatte ich in den "Nachrichten für Luftfahrer" gelesen.Da ich aus der manntragenden Fliegerei komme, habe ich die bis vor ein paar Monaten auch noch gelesen, muss aber zugeben den modellrelevanten Teil bis dato immer nur überflogen zu haben. Muss mal schauen welche Ausgaben in meinem Verein noch ausliegen bzw. archiviert sind...!
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Hab jetzt nochmal LuftVG und LuftVO durchgesehen. In beiden ist nichts mehr mit 30m Höhe geschrieben.Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
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zweiflamme
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Vielleicht meinte Hallo_Frosch das hier:
§ 1 LuftVG
(2) Luftfahrzeuge sind
1. Flugzeuge
2. Drehflügler
3. Luftschiffe
4. Segelflugzeuge
5. Motorsegler
6. Frei- und Fesselballone
7. Drachen
8. Rettungsfallschirme
9. Flugmodelle
10. Luftsportgeräte
11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
Die Frage die sich dann stellt ist eher: Was ist ein Flugmodell? Und was ein sonstiges für die Benutzung des Luftraums bestimmtes Gerät, wenn es nicht unter die Punkte 1 bis 10 fällt?Zuletzt geändert von Gast; 22.07.2011, 21:36.
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