Genehmigung Recht Startplatz

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  • Nobbi 1972
    Nobbi 1972

    #181
    AW: Genehmigung Recht Startplatz

    Also ich habe da auch keinen Plan mehr, hier steht irgendwo im Forum das man als Heli-Flieger nicht von jeder Versicherung angenommen wird. (Wenn doch Welche?) Ich Wohne zum Beispiel in der Stadt (Aachen, nähe Frankenburg) und bin dazu noch Fußgänger oder Radfahrer. Habe mir dann einige Stellen angesehen wo ich meine es ginge (Gegend Hörn und weiter richtung Klinikum usw). Kann man ja dann alles vergessen wenn man auf ßffentlichen Gelände ist und oder mit und ohne Versicherung. Und nur in der Halle, also das ist doch dann auf dauer auch Langweilig, oder.

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    • Daniel_23
      Member
      • 01.05.2010
      • 395
      • Daniel

      #182
      AW: Genehmigung Recht Startplatz

      Geh einfach fliegen...

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      • JMalberg
        RC-Heli TEAM
        • 05.06.2002
        • 22571
        • J
        • D: um Saarbrücken drum rum

        #183
        AW: Genehmigung Recht Startplatz

        Zitat von Nobbi 1972 Beitrag anzeigen
        hier steht irgendwo im Forum das man als Heli-Flieger nicht von jeder Versicherung angenommen wird.
        Nee, haste falsch verstanden:
        Jeder kann eine Modellflugzeughalterhaftpflichtversicherung () abschliessen, eine "normale" Privathaftpflichtversicherung schließt aber den Modellflug aus oder du musst dazu eine spezielle Erweiterung dazu kaufen.

        Fliegen auf der freien Wiese kannst du auch, da du von einer Duldung ausgehen kannst. Aber sobald du es vom Eigentümer untersagt bekommst, ist es eben Essig.
        Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
        Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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        • Nobbi 1972
          Nobbi 1972

          #184
          AW: Genehmigung Recht Startplatz

          ja, aber ist doch wirklich so das da echt ein Zirkus drum gemacht wird,oder?
          Also ich gehe seit fast 30 Jahren Angeln, mitlerweile nur noch in Holland weil man in Deutschland für alles was einem gefällt Löhnen muß. Und das nicht zu knapp.

          Gruß

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          • garth
            Senior Member
            • 17.11.2009
            • 2631
            • Helmut
            • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

            #185
            AW: Genehmigung Recht Startplatz

            Zitat von Daniel 33 Kleve Beitrag anzeigen
            Warum besteht die Versicherung auf eine Genehmigung?
            Welche Versicherungen bestehen denn nun auf einer Genemigung ? Ich hab noch keine Versicherungsbedingung gesehen wo es drin stand, nur Forumbeiträge die das behaupten.
            Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
            Fliegen auf der freien Wiese kannst du auch, da du von einer Duldung ausgehen kannst. Aber sobald du es vom Eigentümer untersagt bekommst, ist es eben Essig.
            Richtig, allerdings kann er nur das Starten auf seinem Grund, nicht aber das ßberfliegen verbieten.


            Und ich habe die schriftliche Genemigung für mein Gelände nicht wg. der Versicherung, sondern nur wegen der Zufahrt die nur für Anlieger frei ist, und das bin ich nun :

            Beinahe hätte er mich gehabt.. - RC-Heli Community
            Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

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            • JMalberg
              RC-Heli TEAM
              • 05.06.2002
              • 22571
              • J
              • D: um Saarbrücken drum rum

              #186
              AW: Genehmigung Recht Startplatz

              @Garth: Stimmt!
              Zitat von garth Beitrag anzeigen
              [S]Fliegen[/S] Starten auf der freien Wiese kannst du auch, da du von einer Duldung ausgehen kannst. Aber sobald du es vom Eigentümer untersagt bekommst, ist es eben Essig.
              In den Versicherungsbedingungen habe ich es auch noch nicht gefunden.
              Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
              Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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              • Amok
                Senior Member
                • 12.04.2009
                • 7316
                • Thomas
                • EDKA

                #187
                AW: Genehmigung Recht Startplatz

                RC-Heli Community - Einzelnen Beitrag anzeigen - Helifliegen im Raum Aachen

                mfg
                Amok
                StabiDB - Projekt: Euro1

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                • Hallo_Frosch
                  Member
                  • 25.05.2011
                  • 285
                  • Stephan
                  • Gut getarnt im Bergischen Land ;-)

                  #188
                  AW: Genehmigung Recht Startplatz

                  Hier treffen die Meinungen aber heiß aufeinander. Aber das meiste sind halt nur Meinungen und nichts juristisch haltbares.
                  Einfaches Beispiel: Jedes Modell ist Versicherungspflichtig, auch ein PicooZ.
                  MßßP ! Falsch !
                  In den Vorschriften steht ganz klar, das zur Versicherungspflicht dazugehört, das das Modell in der Lage sein muß höher als 30 Meter aufzusteigen. Ein nicht veränderter Infrarot gesteuerter PicooZ Heli ist rein technisch dazu gar nicht in der Lage (wer es nicht glaubt darf es gerne selbst ausprobieren) und damit hat die normale Privathaftpflicht keine Chance sich herauszuwinden.
                  Das weiß ich aus eigener Erfahrung: Kratzer im Lack eines Autos durch einen Absturz. Den Schaden habe ich damals nicht dem DMFV sondern erst meiner Privathaftpflicht gemeldet. Der Schaden wurde anstandslos beglichen, im Schreiben der Versicherung wurde dabei aus der Anleitung und den technischen Informationen von Silverlit zitiert (Wahrscheinlich war der Sachbearbeiter selber Silverlit Pilot): Reichweite ca. 10 Meter, kein Verstoß gegen die Vorschriften der Versicherung, Fall erledigt.
                  War übrigens die Arroganz..ähh..Allianz.
                  Zuletzt geändert von Hallo_Frosch; 20.07.2011, 18:25. Grund: Typo
                  Ich spreche Zynismus, Sarkasmus und Ironie - Verhandlungssicher

                  Kommentar

                  • zweiflamme
                    zweiflamme

                    #189
                    AW: Genehmigung Recht Startplatz

                    Zitat von Hallo_Frosch Beitrag anzeigen
                    Jedes Modell ist Versicherungspflichtig, auch ein PicooZ.
                    MßßP ! Falsch !
                    In den Vorschriften steht ganz klar, das zur Versicherungspflicht dazugehört, das das Modell in der Lage sein muß höher als 30 Meter aufzusteigen.
                    Wo steht das denn? Mir sind vor allem §1 LuftVG (Begriff des Luftfahrzeugs) und §33 LuftVG (Ersatzpflicht des Halters) ein Begriff. Mach' bitte mal eine Quellenangabe zu Deinem Wissen - ich will Dich nicht korrigieren, aber bisher habe ich von dieser Deutung (Aufstiegshöhe > 30m) noch nichts gehört.

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                    • JMalberg
                      RC-Heli TEAM
                      • 05.06.2002
                      • 22571
                      • J
                      • D: um Saarbrücken drum rum

                      #190
                      AW: Genehmigung Recht Startplatz

                      Zitat von Hallo_Frosch Beitrag anzeigen
                      as das Modell in der Lage sein muß höher als 30 Meter aufzusteigen.
                      Das haben wir hier schon bis ins Detail diskutiert.
                      MWn ist die "30m-Regel" nicht mehr im LuftVG enthalten. (Ich kann sie jedenfalls nicht mehr finden.)

                      @Amok: Ich meinte in den Versicherungsbedingungen als Teil des Vertrages.
                      Der DMFV behauptet übrigens auch, dass keine Rechtsgrundlage gäbe, dass Versicherungen eine Erlaubnisnachweis vom Eigentümer fordern können
                      Zuletzt geändert von JMalberg; 20.07.2011, 22:31.
                      Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                      Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

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                      • Hallo_Frosch
                        Member
                        • 25.05.2011
                        • 285
                        • Stephan
                        • Gut getarnt im Bergischen Land ;-)

                        #191
                        AW: Genehmigung Recht Startplatz

                        Das hatte ich in den "Nachrichten für Luftfahrer" gelesen. Die sind in Deutschland ja auch für Modellpiloten verbindlich. Wenn ich jetzt bloß die Ausgabe wiederfinden würde..Grmpf..
                        Ich spreche Zynismus, Sarkasmus und Ironie - Verhandlungssicher

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                        • zweiflamme
                          zweiflamme

                          #192
                          AW: Genehmigung Recht Startplatz

                          Zitat von Hallo_Frosch Beitrag anzeigen
                          Das hatte ich in den "Nachrichten für Luftfahrer" gelesen.
                          Das ist allerdings sehr löblich Da ich aus der manntragenden Fliegerei komme, habe ich die bis vor ein paar Monaten auch noch gelesen, muss aber zugeben den modellrelevanten Teil bis dato immer nur überflogen zu haben. Muss mal schauen welche Ausgaben in meinem Verein noch ausliegen bzw. archiviert sind...!

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                          • JMalberg
                            RC-Heli TEAM
                            • 05.06.2002
                            • 22571
                            • J
                            • D: um Saarbrücken drum rum

                            #193
                            AW: Genehmigung Recht Startplatz

                            Hab jetzt nochmal LuftVG und LuftVO durchgesehen. In beiden ist nichts mehr mit 30m Höhe geschrieben.
                            Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                            Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                            Kommentar

                            • zweiflamme
                              zweiflamme

                              #194
                              AW: Genehmigung Recht Startplatz

                              Vielleicht meinte Hallo_Frosch das hier:

                              § 1 LuftVG

                              (2) Luftfahrzeuge sind

                              1. Flugzeuge
                              2. Drehflügler
                              3. Luftschiffe
                              4. Segelflugzeuge
                              5. Motorsegler
                              6. Frei- und Fesselballone
                              7. Drachen
                              8. Rettungsfallschirme
                              9. Flugmodelle
                              10. Luftsportgeräte
                              11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.

                              Die Frage die sich dann stellt ist eher: Was ist ein Flugmodell? Und was ein sonstiges für die Benutzung des Luftraums bestimmtes Gerät, wenn es nicht unter die Punkte 1 bis 10 fällt?
                              Zuletzt geändert von Gast; 22.07.2011, 21:36.

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                              • Uwe Caspart
                                Senior Member
                                • 19.08.2005
                                • 7418
                                • uwe
                                • EDDS / Goldboden

                                #195
                                AW: Genehmigung Recht Startplatz

                                Raketen
                                Kontronik. Simply the best.

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