Genehmigung Recht Startplatz

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  • HP66
    Member
    • 04.06.2012
    • 140
    • Horst

    #226
    AW: Genehmigung Recht Startplatz

    Zitat von KalleS Beitrag anzeigen
    Er meinte wohl es seien Rentner die sich beim Fernsehen schauen gestört fühlen.
    Reicht schon aus LuftVO - Einzelnorm

    (1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.


    Der Mann fühlt sich durch Dich belästigt und das ist vermeidbar wenn Du woanders fliegen gehst. Er ist leider im Recht da machst Du garnix mehr, auch nicht mit 1m² Land pachten.

    Sorry für die schlechte Nachricht aber die Zeit kannst Du sinnvoller nutzen.


    Gruß Horst

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    • KalleS
      Member
      • 28.05.2013
      • 743
      • Mario
      • Kreis Warendorf

      #227
      AW: Genehmigung Recht Startplatz

      Zitat von HP66 Beitrag anzeigen
      Reicht schon aus LuftVO - Einzelnorm

      (1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.


      Der Mann fühlt sich durch Dich belästigt und das ist vermeidbar wenn Du woanders fliegen gehst. Er ist leider im Recht da machst Du garnix mehr, auch nicht mit 1m² Land pachten.

      Sorry für die schlechte Nachricht aber die Zeit kannst Du sinnvoller nutzen.


      Gruß Horst

      Ja aber meiner Meinung nach ist das nur Langeweile von denen. Das komische ist, wir wohnen auf der selben Höhe direkt daneben, es hört keiner was, nur die!
      Wenn ich vom fliegen reinkommen und mein Frauchen frage, "und hast du was gehört", muss selbst sie sagen" Nix!!!

      Auch die anderen hören komischerweise nichts, was mir zeigt, die sind nur auf Streit aus mehr nicht.

      Wie gesagt, ich hab später nen Termin im Rathaus, und der oder die Zuständige soll sich gern in meiner Wohnung davon überzeugen.
      Protos Max V2, Synergy N7

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      • goemichel
        Senior Member
        • 11.01.2012
        • 4180
        • Michael
        • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

        #228
        AW: Genehmigung Recht Startplatz

        Sich belästigt fühlen und "nach den Umständen unvermeidbar belästigt werden" sind zwei Paar Schuhe.
        Wo kommen wir denn da hin, wenn ich jedesmal, wenn sich einer belästigt fühlt, den Schwanz einziehen muss??
        Auf Gefühle nimmt das Gesetz bzw. die Verordnung keine Rücksicht. Da geht es um messbare (Grenz-)Werte. Und die sind (in der Regel) durch einen Heli mit E-Antrieb kaum zu überschreiten.

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        • garth
          Senior Member
          • 17.11.2009
          • 2631
          • Helmut
          • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

          #229
          AW: Genehmigung Recht Startplatz

          Zitat von KalleS Beitrag anzeigen
          Das einzige was ich sehe sind Schilder die das Befahren mit PKW verbietet, nur Landwirtschaftlicher Verkehr. Also alles schwer einzuschätzen hier!
          Was GENAU steht da, Einfahrt verboten, Landwirtschaftlicher Verkehr frei ? Oder Anlieger frei ?
          Bei ersterem gehört der Weg der irgendeiner landwirtschaftlichen Genossenschaft oder so. Die können dir die Zufahrt dann auch genemigen. Ist wie Privatweg.

          Bei Anlieger frei isses noch einfacher.Wenn dir auch nur ein Anlieger schriftlich das Modellfliegen dort erlaubt ist das wie Pachtvertrag - damit bist du verkehrsrechtlich Anlieger ! So geprüft bei der für mich zuständigen Polizei Dienststelle.

          Das mit dem Start auf der Strasse sehe ich nicht so. Ist diese öffentlich zugänglich, z.B. weil auch Spaziergänger rumlaufen darfst du erst mal von einer Erlaubnis ausgehen - bis ein Berechtigter dir den Betrieb untersagt. Das gilt dann.

          Es steht NIRGENDS im Gesetz daß du für erlaubnissfreien Modellflug eine Genemigung vorher einholen mußt.

          Rechtlich bist du so was wie ein Spaziergänger, der frägt auch nicht vorher schriftlich an ob er da langlaufen darf. Ist es aber ein Privatweg und die Nutzung wurde ihm ausdrücklich untersagt, dann gilt das. Aber erst dann.

          D.h. Wenn du dort ein Schild vorfindest : "Modellflug verboten", wie auf unserem ehemaligen Hangfluggelände in Weltenburg...dann isses so.
          Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

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          • KalleS
            Member
            • 28.05.2013
            • 743
            • Mario
            • Kreis Warendorf

            #230
            AW: Genehmigung Recht Startplatz

            Da steht Landwirtschaftlicher Verkehr frei!
            Ich war jetzt beim Amt. Ist gleich par Strassen weiter.
            Habe am Mittwoch nochmal ein Termin dort. Der Herr war sehr freundlich und interessiert für den Modellflug. Habe ihn meine Sicht erklärt, und die des anderen, der übrigens dort wohl bekannt ist. Ist einer vom Baubetriebshof.
            Wir haben wirklich super Geschwätz, und er will sich rechtlich nochmal beim DMFV absichern. Aber er meinte selber er kann sich kaum vorstellen das ein E - Heli wie meiner so laut sei das es andere auf dieser Entfernung belästigt.
            Wir sind jetzt so verblieben, wenn alles gut läuft bekomme ich ein Schriftstück von der Gemeinde das ich da fliegen darf, weil der Weg gehört wohl laut Amt der Gemeinde. So kann mir dann kein Fremder mehr gegen die Karrre.......! Desweiteren wird es darauf hinauslaufen das ich ne Genehmigung vom Bauern bekommen, das ich im Absturzfall mein Heli auch vom Feld holden darf. Wenn das alles so umsetzbar ist wie der Beamtete es sich vorstellt, bin ich mehr als im grünen Bereich und kann endlich mal Spass am fliegen haben.
            Protos Max V2, Synergy N7

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            • sp00ky
              Member
              • 14.01.2013
              • 267
              • Michi
              • Wolfratshausen

              #231
              AW: Genehmigung Recht Startplatz

              Interessantes Thema!
              Halbe uns bitte auf dem Laufenden. Danke!
              Michi
              Goblin 700 Drake - Goblin 570 - Goblin Fireball - T-Rex 450 DFC

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              • Klaus O.
                Senior Member
                • 03.12.2007
                • 22475
                • Klaus

                #232
                AW: Genehmigung Recht Startplatz

                Zitat von KalleS Beitrag anzeigen
                Desweiteren wird es darauf hinauslaufen das ich ne Genehmigung vom Bauern bekommen, das ich im Absturzfall mein Heli auch vom Feld holden darf.
                Zur Bergung eines Modells benötigst Du keine Genehmigung.
                Außerdem ist es auch im Interessse des Landwirts, das nichts auf seiner Wiese/Grund zurückbleibt.
                Gruß Klaus

                Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.

                Kommentar

                • garth
                  Senior Member
                  • 17.11.2009
                  • 2631
                  • Helmut
                  • Bayern Regensburg / Kelheim / Freifeldflieger

                  #233
                  AW: Genehmigung Recht Startplatz

                  Zitat von goemichel Beitrag anzeigen
                  Wo kommen wir denn da hin, wenn ich jedesmal, wenn sich einer belästigt fühlt, den Schwanz einziehen muss??
                  Dazu noch ne andere Story.

                  Ich war mit nem 1/5er Carbon Fighter ( 12Kg Buggy mit 50cc Kettensägenmotor) zu nem privaten Rennen unterwegs, wollte vorher noch testen ob er wirklich ordentlich geht - will mich ja nicht blamieren.

                  Ich fand auf dem weg dorthin so was wie ne alte Sand/Kiesgrube, also nur noch ein sandiges Loch im Wald, neben einem Weiher.

                  Also angeworfen und marschieren lassen. War kaum 5 Min, untewegs kommt einer mit hochrotem Kopf, brüllt mich aus 100m Entfernung schon derart unflätig an, daß ich iihn schon "gefressen" hatte. Er wollte das ich verschwinde.

                  Ich hab Ihn gefragt ob er Eigentümer ist was er verneinte, ober ob er sonst irgendein Berechtigter ist, worauf er meinte das ginge mich nix an.

                  Ich hab Ihm dann vergleichsweise freundlich erklärt daß ich mich, ganz allgemein gesprochen, nicht auf seine Person bezogen, nicht mit jedem blöden Wichtigtuer herum streite der mir über den Weg läuft, nur weil er laut brüllt und so gar keine Ahnung von nix hat. Und ob er ne Anzeige wegen Bedrohung und Beleidigung haben möchte ! Ich hab zunehmend lauter noch ein paar "Freundlichkeiten " hinterher geschoben.

                  Das Gebrüll blieb Ihm im Hals stecken und er zog wieder ab.

                  Wer nicht kämpft hat schon verloren. Das Problem ist zu wissen wie weit man gehen darf bevor man zu Weit geht.


                  Ich habe übrigends keine Genemigung der Gemeinde bekommen, mit der Begründung daß für erlaubnissfreie Betätigungen folgerichtig keine Genemigungen ausgestellt werden. Aber das habe ich wieder schriftlich. Infolgedessen brauchte ich für das Befahren die Erlaubnis eines der Bauern.
                  ( gibts von mir hier nen alten Beitrag über die ganze Geschichte)

                  "Mein" Jäger meinte auch bei der Gemeinde mein (damals) 450er würde alles vertreiben.
                  Ich hab die 450er Höllenmaschine eingepackt und im Innenhof des Rathauses Bürgermeister und anderen Verwaltungsleuten vorgeflogen. Nach 2 Min, war man sich einig dass es am Lärm nicht liegen könnte.....
                  Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren

                  Kommentar

                  • KalleS
                    Member
                    • 28.05.2013
                    • 743
                    • Mario
                    • Kreis Warendorf

                    #234
                    AW: Genehmigung Recht Startplatz

                    Zitat von garth Beitrag anzeigen
                    Dazu noch ne andere Story.

                    Ich war mit nem 1/5er Carbon Fighter ( 12Kg Buggy mit 50cc Kettensägenmotor) zu nem privaten Rennen unterwegs, wollte vorher noch testen ob er wirklich ordentlich geht - will mich ja nicht blamieren.

                    Ich fand auf dem weg dorthin so was wie ne alte Sand/Kiesgrube, also nur noch ein sandiges Loch im Wald, neben einem Weiher.

                    Also angeworfen und marschieren lassen. War kaum 5 Min, untewegs kommt einer mit hochrotem Kopf, brüllt mich aus 100m Entfernung schon derart unflätig an, daß ich iihn schon "gefressen" hatte. Er wollte das ich verschwinde.

                    Ich hab Ihn gefragt ob er Eigentümer ist was er verneinte, ober ob er sonst irgendein Berechtigter ist, worauf er meinte das ginge mich nix an.

                    Ich hab Ihm dann vergleichsweise freundlich erklärt daß ich mich, ganz allgemein gesprochen, nicht auf seine Person bezogen, nicht mit jedem blöden Wichtigtuer herum streite der mir über den Weg läuft, nur weil er laut brüllt und so gar keine Ahnung von nix hat. Und ob er ne Anzeige wegen Bedrohung und Beleidigung haben möchte ! Ich hab zunehmend lauter noch ein paar "Freundlichkeiten " hinterher geschoben.

                    Das Gebrüll blieb Ihm im Hals stecken und er zog wieder ab.

                    Wer nicht kämpft hat schon verloren. Das Problem ist zu wissen wie weit man gehen darf bevor man zu Weit geht.


                    Ich habe übrigends keine Genemigung der Gemeinde bekommen, mit der Begründung daß für erlaubnissfreie Betätigungen folgerichtig keine Genemigungen ausgestellt werden. Aber das habe ich wieder schriftlich. Infolgedessen brauchte ich für das Befahren die Erlaubnis eines der Bauern.
                    ( gibts von mir hier nen alten Beitrag über die ganze Geschichte)

                    "Mein" Jäger meinte auch bei der Gemeinde mein (damals) 450er würde alles vertreiben.
                    Ich hab die 450er Höllenmaschine eingepackt und im Innenhof des Rathauses Bürgermeister und anderen Verwaltungsleuten vorgeflogen. Nach 2 Min, war man sich einig dass es am Lärm nicht liegen könnte.....

                    echt krass, sachen gibts
                    Protos Max V2, Synergy N7

                    Kommentar

                    • KalleS
                      Member
                      • 28.05.2013
                      • 743
                      • Mario
                      • Kreis Warendorf

                      #235
                      AW: Genehmigung Recht Startplatz

                      Zitat von sp00ky Beitrag anzeigen
                      Interessantes Thema!
                      Halbe uns bitte auf dem Laufenden. Danke!
                      Werde ich definitiv tun ...
                      Protos Max V2, Synergy N7

                      Kommentar

                      • JMalberg
                        RC-Heli TEAM
                        • 05.06.2002
                        • 22634
                        • J
                        • D: um Saarbrücken drum rum

                        #236
                        AW: Genehmigung Recht Startplatz

                        Zitat von KalleS Beitrag anzeigen
                        Wir sind jetzt so verblieben, wenn alles gut läuft bekomme ich ein Schriftstück von der Gemeinde das ich da fliegen darf, weil der Weg gehört wohl laut Amt der Gemeinde.
                        Wenn du den Weg mit einem Fahrzeug befahren willst, dann gibt es eine Durchfahrterlaubnis und für die Nutzung des Weges zum Modellflug gibt es eine "Nutzungserlaubnis" (müsste goemichel besser wissen).

                        Mal ganz einfach:
                        Der Weg denn du mit Fahrzeug nutzt: Durchfahrerlaubnis
                        Den Platz auf dem du stehst und das Modell aufsteigen lässt: Nutzungserlaubnis von Eigentümer (Bauer, Gemeinde,...)
                        Der Luftraum in dem dein Modell fliegt: Luftrecht (Verkehrsamt, Luftamt)
                        Die Umwelt in der du bist: Umwelt- und Naturschutzrecht (Ländersache, nach Schutzgebieten suchen)

                        Wirst du während des fliegen gestört oder gar zur zur Landung genötigt, ist es ein Eingriff in den Luftverkehr. Was dann dabei rauskommt dies mal zur Anzeige zu bringen, würde mich und sicher auch alle Modellflieger brennend interessieren.

                        ABer ansonsten immer zuerst ein ruhiges Gespräch führen.
                        Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
                        Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!

                        Kommentar

                        • KalleS
                          Member
                          • 28.05.2013
                          • 743
                          • Mario
                          • Kreis Warendorf

                          #237
                          AW: Genehmigung Recht Startplatz

                          Zitat von JMalberg Beitrag anzeigen
                          Wenn du den Weg mit einem Fahrzeug befahren willst, dann gibt es eine Durchfahrterlaubnis und für die Nutzung des Weges zum Modellflug gibt es eine "Nutzungserlaubnis" (müsste goemichel besser wissen).

                          Mal ganz einfach:
                          Der Weg denn du mit Fahrzeug nutzt: Durchfahrerlaubnis
                          Den Platz auf dem du stehst und das Modell aufsteigen lässt: Nutzungserlaubnis von Eigentümer (Bauer, Gemeinde,...)
                          Der Luftraum in dem dein Modell fliegt: Luftrecht (Verkehrsamt, Luftamt)
                          Die Umwelt in der du bist: Umwelt- und Naturschutzrecht (Ländersache, nach Schutzgebieten suchen)

                          Wirst du während des fliegen gestört oder gar zur zur Landung genötigt, ist es ein Eingriff in den Luftverkehr. Was dann dabei rauskommt dies mal zur Anzeige zu bringen, würde mich und sicher auch alle Modellflieger brennend interessieren.

                          ABer ansonsten immer zuerst ein ruhiges Gespräch führen.
                          Danke für die Aufgelisteten Punkte. Werde sie nächste Woche mit ihm beim Amt Stück für Stück durchkauen und abarbeiten. Diesbezüglich des letzten Punktes werde ich euch über den weiteren Werdegang und aktuelle Geschehnisse danach auf dem laufenden halten. Bis dahin, alles wie gehabt.

                          Werd jetzt meine vorgwärmten Akkus schnappen und gemütlich paar bequeme Runden drehen.
                          Protos Max V2, Synergy N7

                          Kommentar

                          • Juky
                            RC-Heli TEAM
                            • 15.03.2007
                            • 20988
                            • Ingolf
                            • Dortmund

                            #238
                            AW: Genehmigung Recht Startplatz

                            Zitat von HP66 Beitrag anzeigen
                            eicht schon aus LuftVO - Einzelnorm
                            (1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

                            Der Mann fühlt sich durch Dich belästigt und das ist vermeidbar wenn Du woanders fliegen gehst. Er ist leider im Recht da machst Du garnix mehr, auch nicht mit 1m² Land pachten.
                            Sorry, das ist Unsinn!

                            "oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird."
                            Es wird ja niemand mehr belästigt als es die Umstände notwendig machen- und mit dieser Gummi-Formulierung wird keineswegs verboten
                            überhaupt Lärm zu machen, mal GENAU lesen!

                            Ansonsten gibt es auch Grenzen, gemessen in dB, die erstmal überschritten werden müssen- mit dem Elektro auf die Entfernung dürfte das schwierig
                            werden, selbst bei Gradverzahnung

                            Gruß
                            Juky

                            Kommentar

                            • chris-de
                              Member
                              • 06.07.2011
                              • 771
                              • Christoph
                              • Bielefeld

                              #239
                              AW: Genehmigung Recht Startplatz

                              Zitat von Hocki Beitrag anzeigen
                              Fall 1:
                              Starte ich also von meinem Grundstück und Fliege über dem Feld von Bauer Hans - benötige ich keinerlei weitere Erlaubnis. Hintergrund ist, dass der Flugbetrieb Regulär in der Luft stattfindet. Ein eventueller Absturz auf dem Feld gehört nicht zum regulären Betrieb, weswegen ich in diesem Fall auch nicht Bauer Hans Erlaubnis brauche.
                              Hallo, kurz zum Verständnis: Bedeutet das auch das man auch über Häuser mit nem 600er Elektro rechtlich gesehen fliegen dürfte ohne das wer was dagegen kann sofern man nur von einem Platz startet wofür man die Genehmigung hat? -Macht man natürlich nicht, aber mal so rein theoretisch lese ich das da raus...

                              Compass 6HV, EC 135 Roban 800 modifiziert, Airwolf 600, Graupner MZ-24

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                              • Schraubcopterflieger
                                Senior Member
                                • 15.01.2013
                                • 2953
                                • Dominique

                                #240
                                AW: Genehmigung Recht Startplatz

                                Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigen
                                Zur Bergung eines Modells benötigst Du keine Genehmigung.
                                Das stimmt so nicht, man benötigt sehr wohl eine Erlaubnis. Wenn der Grundstückeigentümer einem diese Erlaubnis verweigert ist er für weitere Schäden am Modell haftbar. Darum ist es im Interesse der Grundstückeigentümers die Erlaubnis zu erteilen oder das Modell auszuhändigen.
                                Nur wenn vom Modell eine Gefahr zu lasten des Grundstückeigentümers ausgeht darf man ohne seine Erlaubnis sofort zum Modell.

                                Ist also ein Unterschied ob ein Modell in ein ernte reifes Kornfeld kracht, in die Aussaat oder in einen frisch gepflügten Acker.

                                Frisch gepflügt darf man drüber trampeln, weil es außerhalb der Nutzung ist.

                                Nach der Saat besteht keine Gefahr bei einem Elektro, bei einem Stinker wegen dem Kraftstoff schon.

                                Bei einem ernte reifen Kornkeld besteht grundsätzlich Brandgefahr.

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