Genehmigung Recht Startplatz
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Nein, denn es gilt § 25 Absatz 2 LuftVG:Zitat von Schraubcopterflieger Beitrag anzeigen....In diesem Falle ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft zu geben; bei einem unbemannten Luftfahrzeug ist sein Halter zu entsprechender Auskunft verpflichtet. Nach Erteilung der Auskunft darf der Berechtigte den Abflug oder die Abbeförderung des Luftfahrzeugs nicht verhindern.
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So ist es und darum erübrigt sich mMn die Frage danach.Zitat von chris-de Beitrag anzeigenMacht man natürlich nicht
Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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das erzähl mal dem Nachbarn mit seinem Hexa...Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigenSo ist es und darum erübrigt sich mMn die Frage danach.
Compass 6HV, EC 135 Roban 800 modifiziert, Airwolf 600, Graupner MZ-24
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Ja, hat mit 600er nix zu tun, sondern mit unter 5Kg und Elektro. Wenn ich nen 700er im Garten einschwebe isses völlig legal. Aber da fliegt der unter 2m, und nur ein paar Min. Vor Rundflug hier im Wohngebiet würde mir selbst grausen.Zitat von chris-de Beitrag anzeigenHallo, kurz zum Verständnis: Bedeutet das auch das man auch über Häuser mit nem 600er Elektro rechtlich gesehen fliegen dürfte ohne das wer was dagegen kann sofern man nur von einem Platz startet wofür man die Genehmigung hat?
Iss beides irgendwo richtig. Er kann dir das Betreten verbieten, es ist sein Grund. Dann mußt du die Polizei um Hilfe bitten. ( Außer Gefahr in Verzug..) Is bei einem Modell wohl eher Theorie.Zitat von goemichel Beitrag anzeigenZitat:
Zitat von Schraubcopterflieger
Das stimmt so nicht, man benötigt sehr wohl eine Erlaubnis.
Nein, denn es gilt § 25 Absatz 2 LuftVG :
Zitat:
....In diesem Falle ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft zu geben; bei einem unbemannten Luftfahrzeug ist sein Halter zu entsprechender Auskunft verpflichtet. Nach Erteilung der Auskunft darf der Berechtigte den Abflug oder die Abbeförderung des Luftfahrzeugs nicht verhindern.
Aber wir hatten mal den Fall daß ein Segelflieger seine ASH22, 26m Spannweite, Doppelfahrwerk, Zweisitzer, in einen Kartoffelacker gepflügt hat. Der Bauer hat ausdrücklich drauf bestanden daß der Flieger da bleibt bis die Polizei gekommen ist. Bis dahin hätte er nicht abtransportiert werden dürfen. ( Außer Gefahr in Verzug = Hier z.B. ein evtl. Gewitter)
Um die 500Kg schwere ASW22 mit dem Dreiteiligen Flügel aus einem Feld zu tragen brauchst ein halbes duzend Leute die da rumtrampeln, also schon ein Akt. Da wollte der Bauer halt auf Nummer Sicher gehn. Evtl. hat er ja gedacht der Pilot nimmt den Flieger ( mit der Spannweite einer 727) und trägt Ihn Huckepack nach Hause....Zuletzt geändert von garth; 08.01.2015, 14:35.Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren
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Dem erzähle ich gar nix, sondern zeige ihn an da er in meine Privatsphäre eindringt.Zitat von chris-de Beitrag anzeigendas erzähl mal dem Nachbarn mit seinem Hexa...
Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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Woher weiß ich denn, das er nicht filmt?Zitat von chris-de Beitrag anzeigenDarf er ja scheinbar wenn ich das richtig lese da er ja nicht filmt sondern nur ein wenig rum schwebt.
ßber meinem Haus und über meinem Garten ist Privatshäre.
In meinem Garten tummeln sich alle meine Damen und zwar nackisch.
Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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Nein, seit Adolf wollte dass seine 109er rumfliegen dürfen wo sie wollen ist die Luft über deinem Garten im Besitz des Staates. Irgendwo fängt die Besitz-störung zwar an, oder die Belästigung, aber so genau hat das anscheinend noch kein Gericht definiert.Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigenWoher weiß ich denn, das er nicht filmt?
ßber meinem Haus und über meinem Garten ist Privatshäre.
Wenn du Ihn mit ner Cola Dose vom Himmel werfen kannst war er evtl. zu tief.
Nimmst du ne Schrotflinte zu Hilfe kann er künftig in deinem Garten fliegen wie er will, weil du Zimmrnachbar von Uli Hönes werden könntest.....
Im Moment sind halt viele "Bürger" von der Presse völlig hysterisch gemacht. Mit dem UL und einem gigantischen Tele, oder noch besser mit nem Balon im Tiefflug kann ich auch in jedes Fenster fotografieren.
Aber bei 50€ Kinder-Spielzeug-Copter kriegt das halbe Dorf die Krise....Alle völlig Plem-Plem!
Werft doch die Cola Dosen nach den Kindern, dann kommen die Copter von allein runter....Schweigen bedeutet nicht Zustimmung. Es ist das Desinteresse, mit Idioten zu diskutieren
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Ey zu geil!!!


Es lebe die Coca Cola


Aber dem guten Ulli gehts da drin sicher nicht schlecht... und wenn man dann als Zimmernachbar auch noch den roten Teppich ausgerollt bekomme, warum nicht!
Da nimmt so mancher Fan sicher gern mal die Flinte in die Hand.
Also wollen wir mal lieber keinen reizen... und brav weiterfliegen und uns gut mit den Bürgern stellenZuletzt geändert von KalleS; 08.01.2015, 16:53.Protos Max V2, Synergy N7
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Es geht auch mit Pepsi Dosen.Zitat von KalleS Beitrag anzeigenEs lebe die Coca Cola
Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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Klingt nach Werbung...Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigenEs geht auch mit Pepsi Dosen.


Klaus, bezahlt dich Pepsi dafür?
Protos Max V2, Synergy N7
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Aus Erfahrung kann ich dir sagen, lass dich nicht verrückt machen. Der nette Herr hat keinerlei rechtliche Handhabe euch das fliegen dort zu verbieten.Zitat von KalleS Beitrag anzeigenWo, hier am Bodensee
oder bei dir in der Nähe... lach 
Eben und ich bin echt schon Gutmütig, geh nicht am Sonn und Feiertagen fliegen
und wenn ich sehe das Leute nicht mehr weit weg sind starte ich erst garnicht.
Na bin mal gespannt wann die Polizei hier an der Tür klingelt
Und es ist immer der selbe der sich beschwert, alle andere, schauen zu, wollen Fachsimpeln, verabreden sich teilweise schon an ihren Fenstern um zuzuschauen
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Das ist lieb danke, lass mich da auch nicht verrückt machen! Hab vorhin zufällig mit einem Kollegen der Pol sprechen können, er weiss das ich da fliegt.
Seine Antwort, mach dir kein Stress, alles gut!Protos Max V2, Synergy N7
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Hat er sowieso nicht, da die Gewalt immer noch vom Staat ausgeht und dafür hat er Polizei, Förster und andere Staatsbeamte mit hoheitlichen Befugnissen.Zitat von Helibasher Beitrag anzeigenDer nette Herr hat keinerlei rechtliche Handhabe euch das fliegen dort zu verbieten.
Ansonsten gilt immer noch:
Rechte und Pflichten - vBulletin-Lexikon - RC-Heli CommunityWenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
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Da die min. Flughöhe über bebautem Gebiet 300m beträgt, die max. Flughöhe eines Modells aber bei 100m begrenzt ist, würde ich sagen: Nein.Zitat von chris-de Beitrag anzeigenBedeutet das auch das man auch über Häuser mit nem 600er Elektro rechtlich gesehen fliegen dürfte
NE Solo Maxx BL Nightflight; T-Rex 150;
Forza 450EX; Forza 700;
T14SG
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