das bringt nix, weil ich auch mit Herrn Sonnenschein telefoniere. Aber es geht um das Thema in meinem vorigen Post.
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Zitat von HeliMitch Beitrag anzeigen
das bringt nix, weil ich auch mit Herrn Sonnenschein telefoniere. Aber es geht um das Thema in meinem vorigen Post.Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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PuraVida
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Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigenDas klärt aber die eigentliche Frage nicht.
Ich fliege, betrete ohne Erlaubnis ein fremdes Grundstück, es passiert ein Unfall. Wie verhält sich die Versicherung in diesem Fall?)
Die erste Frage: Braucht man von öffentlichen Grund eine extra Erlaubnis. Die braucht man nicht nach dem Post. (Und ich freue mich natürlich, daß die meine Auffassung teilen)
Zweite Frage: Zahlt die Versicherung wenn was passiert ist wenn man von öffentlichem Grund startet. Unter der Annahme das die erste Antwort richtig ist wird sie wohl zahlen.
Dritte Frage: Und das ist die eigentlich noch offene: Man startet von privatem Grund und hat keine Erlaubnis. Zahlt dann die Versicherung. Persönlich denke ich, daß sie zahlen wird und der Regress an den Versicherungsnehmer nicht bzw. nur schwer möglich ist. Die fehlende Bewilligung ist ja mehr ein Formmangel und ändert nichts an der "Gefährlichkeit" gerade dort zu starten. Aber raus finden wird man das wohl nur dann endgültig wenn mal wer den Rechtsweg beschreitet.
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Der Witz an der Geschichte ist eigentlich ... egal, was im Gesetzt steht, egal, was ein Gericht eventuell im Einzelfall entschieden hat, bei einem konkreten Fall wird individuell und ohne Bezug auf andere Ereignisse (Gerichtsurteile) komplett eigenständig und unabhängig entschieden. Und dabei ist es die Aufgabe der verschiedenen Parteien vor Gericht, ihre Interpretation der Gesetzestexte und Gegebenheiten möglichst überzeugend darzustellen. Da es in Deutschland keine "Vergleichs-Urteile", "Präzedenzfälle" (oder wie der Volksmund sie auch immer nennen mag) gibt und es einem Gericht sogar gestattet ist (höheren Instanzen sowieso), in einem "identischen" Fall eine komplett andere Rechtsprechung zu tun, ist jede Diskussion darüber hinfällig.
Wenn was passiert, muss man sich entweder diesem Rechts-Marathon hingeben, oder aber selber zahlen.
Und selbst wenn man in seinem speziellen Fall durch kommt, heißt das für jemanden anderen noch überhaupt nichts. Nicht mal für den Kollegen, der 2 Meter daneben stand und dem vielleicht etwas gleiches passiert ist.
Wenn ihr also was wirklich sinnvolles anstellen wollt, legt euch eine gute Rechtsschutzversicherung zu!
mfg
Amok
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Falls mal was passiert beim fliegen über dem Feld kann man sich evtl auch die Erlaubnis in Schriftform ja noch holen vom Bauern, falls man sich bereits kennt oder der schon mal da war mit seinem Tacktor und man gefragt hat. Eine Erlaubnis rückwirkend ab zb 01.01.2011 in Schriftform ist ja dann auch gültig. Mündlich bestand ja eine, kann man dann zum Versicherer sagen
Irgendwie bin auch aber froh das in den ganzen Jahren nie was war, ausser das der Heli mal im Dreck lag. Ein kontrollierter Absturz ist immer noch besser als wenn man die Kiste noch auf Teufel komm raus retten will und dann einen Radfahrer erwischt der gerade an einem von hinten vorbei saust.
Mann könnte sich ja noch ne Warnwesste anziehen und auf diese Farben werden auch alle automatisch aufmerksam da sowas immer aufpassen bedeutet. Die 6 Milliarden Insekten sehen das aber dann auch.... könnte unangenehm werden.
Edit: Also das mit der Rechtsschutzversicherung ist gar nicht so dumm, da eine zu machen. Mehr als 200 Euro im Jahr muss man da wohl nicht opfern.Zuletzt geändert von Uwe Z.; 18.06.2011, 12:21.
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Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigenIch fliege, betrete ohne Erlaubnis ein fremdes Grundstück
@ PuraVida
Zu Frage 1: seh ich auch so
Zu Frage 2: seh ich auch so
Zu Frage 3: wenn du keine Erlaubnis (für die Betretung des Grundstücks vom Privateigentümer) hast und es passiert was, musst du mit Sicherheit zahlen (ob Regress oder nicht)
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tino
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die Frage ist, wann passiert der Unfall. Beim Startvorgang oder wenn
der Hubi beim Fliegen runterfällt und etwas Beschädigt.
Ich habe es mal so gelernt, das man für das ßberfliegen keine
Genehmigung braucht. Für das Betreten aber schon. Starte ich
vom einem öffentlichen Weg, bin ich fein raus.
Sollte der Vogel runterfallen, bin ich durch die DMFV Zusatzform 2/3/4 versichert (sofern man diese hat). Das Betreten des Grundstückes zu Bergung Bedarf aber einer Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümer muss einen das Modell übergeben. Einfach verweigern und behalten darf er nicht.
Die Frage ist, wenn man das Modell ohne Einverständniserklärung auf einem Grundstück startet und beim Startvorgang passiert etwas (Rotorblatt fliegt weg und trifft jemanden). Da ist man ja noch nicht in der Luft.
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Zitat von AmmokSkater Beitrag anzeigenZauberwort: öffentlicher Weg
Ich brauche keinen öffentlichen Weg, bin in einem Verein, obwohl ich auch schon wild geflogen bin.Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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PuraVida
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Zitat von AmmokSkater Beitrag anzeigenZauberwort: öffentlicher Weg. D.h. ich darf das "Grundstück" betreten, weil: öffentlich.
@ PuraVida
Zu Frage 1: seh ich auch so
Zu Frage 2: seh ich auch so
Zu Frage 3: wenn du keine Erlaubnis (für die Betretung des Grundstücks vom Privateigentümer) hast und es passiert was, musst du mit Sicherheit zahlen (ob Regress oder nicht)
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Zitat von PuraVida Beitrag anzeigenZur Frage 3: Wieso bist Du Dir da so sicher? Worauf stützt Du da Deine ßberlegungen?Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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tino
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Ich bin sicher, diese ganzen Fälle sind schon tausendfach beim DMFV durchgekaut worden.
Man muss nur finden, wo es steht. Herr Sonnenschein soll aber she hilfsbereit sein. Denke
das klärt sich schon.
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PuraVida
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Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigenLeutz, machts euch doch net kirre, das ist genau der Punkt den ich klären werde.
Bin auch nicht "kirre". Ich diskutiere das einfach gerne und lese auch gerne die ßberlegungen anderer dazu. Wie ich auch gespannt bin was Du in Erfahrung bringen wirst.
Ein bisl Hirnwixen halt.
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Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigenDu solltes mal das lesen was ich geschieben habe und ich habe mich absichtlich so formuliert.
Ich brauche keinen öffentlichen Weg, bin in einem Verein, obwohl ich auch schon wild geflogen bin.
Zitat von AmmokSkaterEigentlich wollte ich nur wissen, ob ich von einem öffentlichen Weg aus Starten darf
Zitat von PuraVidaWieso bist Du Dir da so sicher? Worauf stützt Du da Deine ßberlegungen?
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Zitat von AmmokSkater Beitrag anzeigenDie "eigentliche Frage" ist welche?
Hab keine Lust mich auf jeder Seite zu wiederholen.Gruß Klaus
Wer emotional wird hat keine sachlichen Argumente mehr und somit verloren.
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Zitat von Klaus Ortner Beitrag anzeigenIch fliege, betrete ohne Erlaubnis ein fremdes Grundstück, es passiert ein Unfall. Wie verhält sich die Versicherung in diesem Fall?
Zitat von DMFVQuelle
...
Die nachfolgend aufgeführten Versicherungsleistungen werden nur dann wirksam, wenn das Mitglied
seinen Zahlungsverpflichtungen entsprechend dem satzungsgemäß festgelegten Zahlungstermin
(31. Januar eines jeden Geschäftsjahres) nachkommt. Bei neuen Mitgliedern, die im Laufe
eines Jahres Mitglied werden, gilt ein Zahlungsziel von längstens vier Wochen nach Rechnungsstellung
als vereinbart.
Grundsätzlich gelten für alle Mitglieder die gesetzlichen Vorschriften und die Bestimmungen bezüglich
des Aufstieges und des Betriebes von Flugmodellen in der jeweils geltenden Fassung.
...
Zitat von DMOQuelle
...
Eine Genehmigung des Grundstückseigentümers sollte vorliegen
...
Daneben sind auch noch die Gesetze und Verordnungen der einzelnen Bundesländer
sowie die der einzelnen Gemeinden zu berücksichtigen.
Diese Aufstellung erhebt nicht den Anspruch allumfassend zu sein.
Bei Nichteinhaltung der oben aufgeführten Punkte (auch nur einzelner Punkt)
kann der Versicherungsschutz im Schadensfall gefährdet sein, oder der Versicherer
nimmt nach erfolgter Leistung eventuell beim Schadenverursacher Regress.
Zitat von LuftVG § 25Quelle
Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat.
Aber interessanter ist doch eigtl die Frage, ob ein Start auf öffentlichen Wegen oder Plätzen rechtlich und versicherungtechnisch abgesichert ist. (Gefährdung von Personen und Ordnung natürlich ausgeschlossen)
Und laut Herrn Sonnenschein ist es in Ordnung.
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BugBear
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Hallo,
Leute (Wildflieger) was ist denn so schlimm daran einen Grundstückseigentümer zu fragen ob man sein Grundstück (z.B. eine Wiese) betreten darf. Man kann Ihm den Versicherungsanweis (beim DMFV mit Zusatz) vorzeigen und auch das Schriftstück schon vorbereiten. Oder Ihr findet euch mit Gleichgesinnten zusammen und pachtet eine Wiese.
Auf der Flugleiterschulung wurde uns gesagt das öffentliche Plätze, Straßen, Wege nicht als Fluggelände, Start/ Landebahn geeignet sind. Denn als Modellflieger ist man dafür verantwortlich keine andere Person zu gefährden (dies gilt eigentlich für jede Person der sich bewegt, arbeitet, etc.). Und bei "öffentlichen" Begebenheiten kann man das nicht ausschließen. Diese Schlung wurde zum Teil auch von Herrn Sonnenschein geleitet.
Deshalb sucht euch einen abgelegenen Platz und haltet euch an die Bestimmungen. So kann man sich voll und ganz auf das Fliegen konzentrieren. Jäger sollten auch kein Problem sein denn man hat ja die Erlaubnis dort zu sein und man fliegt ja normalerweise maximal bis Sonnenuntergang. Danach wird es ja erst interressant für diese Personen. Und bedenkt für den Jäger ist dies sein Hobby.
Gruß Volker
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