Wildflieger mit700er über 5kg?
Einklappen
X
-
fleyer
AW: Wildflieger mit700er über 5kg?
Ahoi.Zitat von g.harry Beitrag anzeigenWas mir aber aufgefallen ist: fleyer: hast du immer noch keinen grossen heli * Besonders entscheidungsfreudig scheinst du nicht zu sein...
Ich bin so entscheidungsfreudig, dass ich mich entschieden habe und den T-Rex 700 wieder verkauft habe und mir einen Logo 600se gekauft habe. Ist zwar kein "richtiger" 700er, aber damit bin ich jedenfalls auf der sicheren Seite der 5Kg-Grenze.
Da muss ich doch gleich mal in meiner Signatur schauen, ob da nicht was von steht.
- Top
Kommentar
-
AW: Wildflieger mit700er über 5kg?
Genau diesen Gedankengang hege ich momentan auch. Mein 7HV ist ca. 500g über den 5kg Grenze. Ich denke zwar nicht das die Versicherung sich bei mir im Falle eines Falles die Kohle so einfach wieder reinholen könnte aber ßrger würde es auf jedenfall bedeuten.Zitat von fleyer Beitrag anzeigenAhoi.
Ich bin so entscheidungsfreudig, dass ich mich entschieden habe und den T-Rex 700 wieder verkauft habe und mir einen Logo 600se gekauft habe. Ist zwar kein "richtiger" 700er, aber damit bin ich jedenfalls auf der sicheren Seite der 5Kg-Grenze.
Da muss ich doch gleich mal in meiner Signatur schauen, ob da nicht was von steht.
- Top
Kommentar
-
Christian Damm
Ja bei mir ist alles ok. Ich fliege auf nem Modellflugplatz mit Zaun usw. und gefährde keine Jogger, Radfahrer, Hunde usw.Zitat von Skyman Beitrag anzeigenaber sonst ist noch alles ok??
bau dir doch nen Bunker um dein Fluggebiet.
- Top
Kommentar
-
Christian Damm
Es geht nicht darum ob die Versicherung bei dir was holen kann, sofern da irgenwas zu holen wäre. Sondern ob sie überhaupt dem Opfer was auszahlt. Scheiße fürs Opfer wenns ein bleibender Personenschaden, Berufunfähigkeit usw. in Millionenhöhe ist, den dann du nicht begleichen kannst.Zitat von Helibasher Beitrag anzeigenGenau diesen Gedankengang hege ich momentan auch. Mein 7HV ist ca. 500g über den 5kg Grenze. Ich denke zwar nicht das die Versicherung sich bei mir im Falle eines Falles die Kohle so einfach wieder reinholen könnte aber ßrger würde es auf jedenfall bedeuten.
- Top
Kommentar
-
sandokan
AW: Wildflieger mit700er über 5kg?
Ich hoffe, Du hast das vernünftig recherchiert. Eine Haftpflichtversicherung *muss* dem Opfer auszahlen (wenn dies nicht die versicherte Person ist) und kann sich dann an den Versicherten wenden. Ich weiß nicht, ob die Versicherung beim Verband eine Haftpflichtversicherung ist. Falls ja, dann stimmt nicht, was Du da geschrieben hast.Zitat von Christian Damm Beitrag anzeigenEs geht nicht darum ob die Versicherung bei dir was holen kann, sofern da irgenwas zu holen wäre. Sondern ob sie überhaupt dem Opfer was auszahlt.
Gibt es eine Quelle?
Martin
- Top
Kommentar
-
Christian Damm
Ja da hast du wohl recht in diesem Fall. Entschuldigung. So einfach auf die leichte Schulter nehmen sollte man das aber trotzdem nicht. Wenn allerdings ein Schaden unter Vorsatz herbeigeführt wird ist die Haftpflichtversicheung raus und muss nicht zahlen.Zitat von sandokan Beitrag anzeigenIch hoffe, Du hast das vernünftig recherchiert. Eine Haftpflichtversicherung *muss* dem Opfer auszahlen (wenn dies nicht die versicherte Person ist) und kann sich dann an den Versicherten wenden. Ich weiß nicht, ob die Versicherung beim Verband eine Haftpflichtversicherung ist. Falls ja, dann stimmt nicht, was Du da geschrieben hast.
Gibt es eine Quelle?
Martin
- Top
Kommentar
-
AW: Wildflieger mit700er über 5kg?
Erst denken, dann schreiben. Die Haftpflichtversicherung kann sich höchstens Regress an mich halten. Zahlen muss sie auf jedenfall.Zitat von Christian Damm Beitrag anzeigenEs geht nicht darum ob die Versicherung bei dir was holen kann, sofern da irgenwas zu holen wäre. Sondern ob sie überhaupt dem Opfer was auszahlt. Scheiße fürs Opfer wenns ein bleibender Personenschaden, Berufunfähigkeit usw. in Millionenhöhe ist, den dann du nicht begleichen kannst.
Ich bin auch mit viel nachdenken noch nicht dahinter gekommen warum du Wildflieger als Verantwortungslos darstellen möchtest, aber vielleicht kannst du mir das ja noch sinnvoll erklären.
- Top
Kommentar
-
Christian Damm
So richtig bin ich da noch nicht durch. Ich sehe das eigentlich so, wenn die Gewichtsgrenze in den Ausschlussbedingungen der Versicherung steht, ist das gleichzusetzen wie nicht versichert.
- Top
Kommentar
-
AW: Wildflieger mit700er über 5kg?
Zitat von Christian Damm Beitrag anzeigenJa da hast du wohl recht in diesem Fall. Entschuldigung. So einfach auf die leichte Schulter nehmen sollte man das aber trotzdem nicht. Wenn allerdings ein Schaden unter Vorsatz herbeigeführt wird ist die Haftpflichtversicheung raus und muss nicht zahlen.
In erster Linie ist es verboten mit mehr als 5kg aufzusteigen. Es ist aber nach wie vor nur eine Ordnungswidrigkeit. Insofern kann die Versicherung nur ßrger machen das ich gegen Gesetze verstossen habe. Daneben müsste dann nachgewiesen werden inwieweit
500g mehr oder weniger den eingetretenen Schaden beinflusst hätten. Spätens hier würde meiner Meinung nach die Versicherung aber ins Trudeln kommen. ßrger hätte man aber trotzdem, deswegen bin ich auch an einer Aufstiegsgenehmigung interessiert.
- Top
Kommentar
-
AW: Wildflieger mit700er über 5kg?
Regress beim betrunkenen Fahrer durch HaftpflichtversicherungZitat von Christian Damm Beitrag anzeigenSo richtig bin ich da noch nicht durch. Ich sehe das eigentlich so, wenn die Gewichtsgrenze in den Ausschlussbedingungen der Versicherung steht, ist das gleichzusetzen wie nicht versichert.
Hier kannst du es auch schon rauslesen. Die Versicherung zahlt erstmal immer.
- Top
Kommentar
-
AW: Wildflieger mit700er über 5kg?
Es handelt sich hier eindeutig um eine Haftpflichtversicherung.Zitat von sandokan Beitrag anzeigenIch hoffe, Du hast das vernünftig recherchiert. Eine Haftpflichtversicherung *muss* dem Opfer auszahlen (wenn dies nicht die versicherte Person ist) und kann sich dann an den Versicherten wenden. Ich weiß nicht, ob die Versicherung beim Verband eine Haftpflichtversicherung ist. Falls ja, dann stimmt nicht, was Du da geschrieben hast.
Gibt es eine Quelle?
Martin
- Top
Kommentar
-
sandokan
AW: Wildflieger mit700er über 5kg?
Da stimme ich Dir zu. Ich denke aber, das wird von vielen unbestritten sein. Soweit ich das hier überblicke, sind die meisten mitdiskutierenden wildfliegenden User hier nicht grundsätzlich der Ansicht, dass man die 5kg-Grenze nicht einhalten muss. Man kann ja auch einem Piloten, der ein 5,5 kg-Modell abhebt nicht unterstellen, dass das so sei. Bei 25 kg sieht das schon anders aus.Zitat von Christian Damm Beitrag anzeigenSo einfach auf die leichte Schulter nehmen sollte man das aber trotzdem nicht.
Es ist nur etwas schade, dass das hier so leidenschaftlich diskutiert und immer wieder mit Unterstellungen gegenüber den Wildfliegern verbunden ist. Jeder wünscht sich doch eine prima Wiese, Strom zum Laden und einen Grill, wenn er fliegen geht. Erst Recht, wenn er dann mit schwerem Gerät fliegen darf.
Aber das ist nunmal nicht jedem möglich. Und diejenigen, die das Glück haben, in einem guten Verein untergekommen zu sein, in dem man auch viel 3D üben darf, sollten nicht so tun, als hätten sich alle Wildflieger aus freien Stücken dazu entschlossen, darauf zu verzichten und das gegen einen Feldweg oder eine Futterwiese mit 60 cm hohen Gras einzutauschen.
Ich jedenfalls würde gerne einem Verein beitreten, bei dem jemand der sehr viel und oft fliegt und der sich fliegerisch ständig weiterentwickeln will, eine Möglichkeit hat. Wir haben hier mehrere Vereine, aber die achten darauf, dass die Heliflieger nicht zu viele werden und dass sie nicht zu viel fliegen und dass Sie nicht zu hartes 3D fliegen, wenn überhaupt.
Wenn jemand neben seiner Segelfläche gelegentlich einen Heli im gemütlichen Rundflug über die Wiese schaukelt, dann kommt der hier auch in einem Verein unter. Das ist aber nix für mich und viele meiner Freunde. So ist das halt.
M.Zuletzt geändert von Gast; 21.04.2012, 17:51.
- Top
Kommentar
-
BugBear
AW: Wildflieger mit700er über 5kg?
Hallo Helibasher,
falls du im DMFV versichert bist wäre deren Sichtweise für dich wichtig.
Deshalb lese dir den Beitrag Nr. 28 noch einmal genau durch! Und stelle für dich fest ob es das Wert ist?
Dein beschriebener Heli ist doch sehr wohl unter einem Abfluggewicht von 5 kilogramm zu bekommen oder?
Lügen die anderen User hier etwa?
Du kannst sehr wohl etwas tun um dein Modell ohne Aufstiegsgenehmigung zu fliegen. Aber welches Problem hast du denn damit?
Gruß Volker
- Top
Kommentar

Kommentar