Ã?fter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt

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  • mike65
    mike65

    #61
    AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt

    Zitat von Stefan Reusch Beitrag anzeigen
    Das heist die können mich von meinem eigenen Grund jagen?
    Ja, du musst dem Folge leisten. Du kannst aber nachher eine Beschwerde einreichen wenn die Aktion deiner Meinung nach unberechtigt war.
    Wenn du dich weigerst kann dich die Polizei wegen des Widerstandes gegen die Staatsgewalt vorläufig festnehmen.

    Ob die Polizei das aber überhaupt machen würde bezweifle ich sehr.

    LG Mike
    Zuletzt geändert von Gast; 17.03.2012, 17:27.

    Kommentar

    • Stefan Reusch
      Stefan Reusch

      #62
      AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt

      Hi
      Das wusste ich nicht, Danke
      Sorry fürs ot
      Gruß
      Stefan

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      • tasse
        Senior Member
        • 12.09.2011
        • 6061
        • Tassilo

        #63
        AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt

        Zitat von Stefan Reusch Beitrag anzeigen
        Hi,
        Das heist die können mich von meinem eigenen Grund jagen?
        Gruß
        Stefan
        Naja - theoretisch ist das so. Die Polizei mit Platzverweis, das Ordnungsamt mit einem sog. "Aufenthaltsverbot". Und das kommt auch vor. Zum Beispiel, um ßbergriffen vorzubeugen. Da kann es durchaus sein, dass ein gewaltbereiter Ehemann aus seinem eigenen Haus verwiesen wird.
        Und dem ist immer Folge zu leisten. Tut man das nicht, besteht die Möglichkeit des polizeilichen Gewahrsams.

        Allerdings bietet das niemandem die Möglichkeit, einen Modellflieger dauerhaft eines Platzes zu verweisen. So ein Verweis gilt idR. für 24 Stunden und dient dazu, zunächst einmal die Ordnung wieder herzustellen.

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        • cubalibre
          Member
          • 31.08.2011
          • 154
          • Kris
          • Rostock

          #64
          AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt

          Zitat von tasse Beitrag anzeigen
          Naja - theoretisch ist das so. Die Polizei mit Platzverweis, das Ordnungsamt mit einem sog. "Aufenthaltsverbot". Und das kommt auch vor. Zum Beispiel, um ßbergriffen vorzubeugen. Da kann es durchaus sein, dass ein gewaltbereiter Ehemann aus seinem eigenen Haus verwiesen wird.
          Und dem ist immer Folge zu leisten. Tut man das nicht, besteht die Möglichkeit des polizeilichen Gewahrsams.

          Allerdings bietet das niemandem die Möglichkeit, einen Modellflieger dauerhaft eines Platzes zu verweisen. So ein Verweis gilt idR. für 24 Stunden und dient dazu, zunächst einmal die Ordnung wieder herzustellen.
          Das ist nicht ganz richtig! Die Polizei darf wie du schon sagtest, dir dann den Platzverweis bzw den Ehemann nur zur Gefahrenabwehr vom eigenen Besitz entfernen.
          Ansonsten darf die Polizei nicht mal dein eigenes Grundstück betreten und dich auch nicht deines eigenen Platzes verweisen. NUR wenn Gefahr in Verzug ist oder es einen richtlerlichen Beschluß gibt.
          *Logo 600 SE Vstabi Pyro 700-52 Jive 80HV*nCPx* DX8

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          • Dennis_HB
            Member
            • 31.05.2011
            • 511
            • Dennis
            • Bremen und Umgebung

            #65
            AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt

            Hallo zusammen,

            da habe ich ja ein brisantes Thema angesprochen. Rege Beteiligung hier.

            Wir waren gerade wieder an besagter Stelle fliegen. Wollten den Förster und das Bauordnungsamt ja nicht in Sicherheit wiegen

            Traf sich ganz gut, denn heute kam direkt wieder einer der Bauern vorbei. Den haben wir mal angesprochen und ihm die Sache geschildert. Diese hat er auch einfach nur belächelt. Es juckt ihn auch gar nicht, wenn wir dort fliegen.

            Außerdem haben wir uns noch nett mit einem Hundebesitzer unterhalten, der dort gerade vorbei kam.

            So viel zum Thema, dass sich dort jemand gestört fühlt.

            Von offizieller Seite kam bisher (leider) nichts.

            Viele Grüße
            Dennis

            Kommentar

            • Dennis_HB
              Member
              • 31.05.2011
              • 511
              • Dennis
              • Bremen und Umgebung

              #66
              AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt

              Zitat von cubalibre Beitrag anzeigen
              Ansonsten darf die Polizei nicht mal dein eigenes Grundstück betreten und dich auch nicht deines eigenen Platzes verweisen. NUR wenn Gefahr in Verzug ist oder es einen richtlerlichen Beschluß gibt.
              So sehe ich das auch. Wäre ja noch schöner, wenn die Herren in grün einfach nach Belieben durch meinen Garten stapfen und mich dessen verweisen dürften.

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              • mike65
                mike65

                #67
                AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt

                Zitat von cubalibre Beitrag anzeigen
                Das ist nicht ganz richtig! Die Polizei darf wie du schon sagtest, dir dann den Platzverweis bzw den Ehemann nur zur Gefahrenabwehr vom eigenen Besitz entfernen.
                Ansonsten darf die Polizei nicht mal dein eigenes Grundstück betreten und dich auch nicht deines eigenen Platzes verweisen. NUR wenn Gefahr in Verzug ist oder es einen richtlerlichen Beschluß gibt.
                Die Frage war ja nicht ob sie das dürfen, sondern ob sie das können. Und wenn sie das Verlangen musst du Folge leisten. Nachher kannst du dann eine Beschwerde anstrengen.

                LG Mike

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                • tasse
                  Senior Member
                  • 12.09.2011
                  • 6061
                  • Tassilo

                  #68
                  AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt

                  Es ging darum, ob einem Platzverweis auf Privatgrund Folge zu leisten ist oder nicht. Und die Antwort heißt: Ja! Danach kannst du ja dann gegen die Polizisten Anzeige erstatten wenn du der Meinung bist, es wäre ungerechtfertigt gewesen. Aber der Platzverweis als solcher steht.

                  Bitte verdreht hier nicht die Tatsachen. Es geht nicht darum, ob dir ein Polizist willkürlich und grundlos "in den Garten stapft". Es ist auch nicht nötig darüber zu diskutieren. Denn das vermeintliche Fehlverhalten des Polizisten beim Betreten eines Grundstückes (er entscheidet das nach Situation - die den Betroffenen nicht zwingend bekannt sein muss), rechtfertigt nicht das Fehlverhalten des vom Platz verwiesenen einer polizeilichen Anordnung nicht Folge zu leisten.

                  Beides würde von einem Richter ggf. getrennt zu bewerten sein.

                  Kommentar

                  • goemichel
                    Senior Member
                    • 11.01.2012
                    • 4180
                    • Michael
                    • FMSC-Steinfurt / Münster und anderswo

                    #69
                    AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt

                    Zitat von tasse Beitrag anzeigen
                    Selbstverständlich.
                    Selbstverständlich ncht.

                    Jedenfalls nicht mit einem (ordnungsrechtlichen) Platzverweis.

                    Kommentar

                    • tasse
                      Senior Member
                      • 12.09.2011
                      • 6061
                      • Tassilo

                      #70
                      AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt

                      Steht alles im PolG des jeweiligen Landes.

                      Kommentar

                      • BugBear
                        BugBear

                        #71
                        AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt

                        Hallo,

                        wenn die Angaben von euch beiden so stimmen sehe ich gar kein Problem warum ihr dort nicht mehr fliegen dürft.

                        Gruß Volker

                        Kommentar

                        • mediaa
                          Member
                          • 06.08.2010
                          • 223
                          • Olaf
                          • Rastatt

                          #72
                          AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt

                          Zitat von tasse Beitrag anzeigen
                          Steht alles im PolG des jeweiligen Landes.
                          Du hast aber auch ein Recht darauf dass dir die Rechtsgrundlage der Maßnahme benannt wird.
                          Höflich danach fragen ist immer eine gute Idee

                          Und hier wird es für die Herren in Uniform auf Privatbestz schon eng.

                          Auf die Begründung wäre ich sehr gespannt.

                          Und ja, jeder hat das Recht sich gegen eine unbegründbare/unberechtigte Polizeiliche Maßnahme zur wehren.
                          Schwierig ist nur das dementsprechend bombenfest zu dokumentieren.

                          110 wäre eine Möglichkeit. Wird alles aufgezeichnet und die mithörenden Kollegen haben vielleicht einen besseres Augenmaß was die Verhältnissmäßigkeit in solch einer SItuation angeht ....
                          Outrage Fusion50 FBL | Radikal G20 FBL
                          T-REX500ESP FBL | HK450GT
                          HoTT MX20

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                          • Magic-Herb
                            Member
                            • 13.02.2006
                            • 508
                            • Markus
                            • Hengersberg im schönen Niederbayern

                            #73
                            AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt

                            Hallo!
                            Ohne Grund darf die Polizei keinen Platzverweis aussprechen (und wird dies auch nicht tun, da es sonst ßrger gibt und eine derartige Maßnahme auch total sinnfrei wäre).

                            Als Beispiel:

                            Art. 16 Bayerisces PAG:
                            Platzverweisung
                            1 Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Orts verbieten. 2 Die Platzverweisung kann ferner gegen Personen angeordnet werden, die den Einsatz der Feuerwehr oder von Hilfs- oder Rettungsdiensten behindern.

                            Voraussetzung für eine Maßnahme ist also "eine Gefahr", die gegeben sein muß (Beispiele: Explosionsgefahr durch Gas, Gesundheitsgefahren aufgrund Rauch etc.)

                            Ohne konkreten Grund geht also nix!

                            Viele Grüße

                            Magic-Herb

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                            • sdroste
                              sdroste

                              #74

                              Kommentar

                              • McKarri
                                McKarri

                                #75
                                AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt

                                ...also ich glaube ein wesentlich milderes Mittel wäre statt einem Platzverweis auf eigenem Privatgrund das Fliegerequipment für einen bestimmten Zeitraum einzukassieren. Die Herren in grün, die mittlerweile eigentlich überwiegend blau gekleidet sind, müssen nämlich stets auch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten. Und die werden ganz bestimmt niemanden vom eigenen Privatgrund des Platzes verweisen, wenn andere Maßnahmen ebenfalls greifen würden und somit ebenfalls geeignet wären, mögliche Gefahren zu beseitigen. Den Sender einkassieren wäre z.B. eine solche mildere Maßnahme, oder den Flieger...oder das Ladegerät...oder oder oder...

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