AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt
Es gibt inzwischen Neuigkeiten zu unserem Anliegen.
Wir haben Post vom Landrat bekommen. Nun gibt es eine offizielle Prüfung auf baurechtswidrige Zustände. Des Weiteren wird wohl davon ausgegangen, dass dort ein Modellflugplatz errichten werden soll bzw. ist.
Für Interessierte habe ich das Schreiben mal angehängt.
AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt
Hmm, interessante Aspekte, vielen Dank, Dennis!
Wildfliegen ab einer gewissen Heftigkeit an Usern wird (hier) also einem Vereinsflugplatz schon fast gleichgestellt!
Wildfliegen ab einer gewissen Heftigkeit an Usern wird (hier) also einem Vereinsflugplatz schon fast gleichgestellt!
Entweder das oder denen ist einfach (noch) nicht klar, was dort eigentlich passiert.
Wir werden uns nun mal hinsetzen und die Fragen ordentlich beantworten. Dabei wird dann auch der eine oder andere Paragraph aus der LuftVO und LuftVG fallen.
Anschließend lassen wir uns dann überraschen.
AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt
Ich würde ihn fragen (gerne auch schriftlich) ob Du die Spaziergänger zu Deiner Grupper der Modellflieger ("aktive, aber auch Zuschauer") zählen sollst, oder ob diese einen Antrag auf Errichtung einer Freizeitsportanlage als bauliche Einrichtung (hier: Walking-Parcours) stellen sollen ...
Ich würde mir das sehr einfach machen. Modelle unter 5 kg -> nicht genehmigungspflichtig. Punkt.
AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt
Modelle unter 5 kg -> nicht genehmigungspflichtig
So einfach naiv scheint die Rechtslage nicht zu sein.
Der für mich neue Aspekt: Wenn eine große Menschenmenge regelmäßig ihre Blechkübel wohin stellt, wo eigentlich kein Platz dafür gedacht ist, geht das nicht ohne Genehmigung. Eigentlich logisch, so hinterher betrachtet.
Wenn eine große Menschenmenge regelmäßig ihre Blechkübel wohin stellt, wo eigentlich kein Platz dafür gedacht ist, geht das nicht ohne Genehmigung.
Wenn dort Parken nicht verboten ist und niemand dadurch behindert wird (gestört reicht nicht), geht das sehr wohl ohne Genehmigung.
AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt
Das Schreiben ist für die Tonne, der Sachverhalt wird doch völlig falsch dargestellt. Es geht hier überhaupt nicht um die Erichtung eines Modellflugplatzes, dem muss man klar widersprechen und wie schon von Dennis geschrieben dazu die entsprechenden Paragraphen zitieren.
Und wenn ich dort mein Auto unerlaubt abstelle ist dies Sache der Verkehrsbehörde mit Vollstreckung durch das Ordnungsamt, das Bauamt hat da nichts mit zu tun, es werden ja keine genehmigungspflichtigen Stellplätze errichtet.
es werden ja keine genehmigungspflichtigen Stellplätze errichtet.
Darum geht es aber. Ein regelmäßiges oder oftmaliges Parken von mehreren Autos geht nicht "einfach so" und ist nicht von vornherein erlaubt. Das leuchtet mir schon ein.
Wenn einer von euch beim DMFV ist, schickt denen doch bitte mal das Schreiben...
Denen habe ich bereits geschrieben und gefragt, wie es mit Flächen, die als "für Brutvögel wertvoll" ausgewiesen sind, verhält. Da warte ich heute noch auf eine Antwort.
AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt
Ich wäre da erst mal vorsichtig mit der schriftlichen Beantwortung. Denn so wie die ticken berechnen sie dir im nachhinein noch die Gebühren für den abgelehnten Bauantrag.
Im Unterschied zu dir können die Behördenfuzzis dann auch noch gut schlafen wenn sie dir sowas reindrücken.
Das Schreiben ist für die Tonne, der Sachverhalt wird doch völlig falsch dargestellt. Es geht hier überhaupt nicht um die Erichtung eines Modellflugplatzes, dem muss man klar widersprechen und wie schon von Dennis geschrieben dazu die entsprechenden Paragraphen zitieren.
Und wenn ich dort mein Auto unerlaubt abstelle ist dies Sache der Verkehrsbehörde mit Vollstreckung durch das Ordnungsamt, das Bauamt hat da nichts mit zu tun, es werden ja keine genehmigungspflichtigen Stellplätze errichtet.
Grüße Chris
Genau so seh ich das auch. Aufgrund der falschen Darstellung der Tatsachen, kann man schlecht die richtigen Antworten auf solche Fragen geben. Das ist als wenn mich ein Polizist bei der Verkehrskontrolle fragt "Haben sie nur keinen Führerschein oder ist das Auto auch geklaut?", obwohl ich mit gültiger Fahrerlaubnis im eigenen Fahrzeug unterwegs bin.
Ein regelmäßiges oder oftmaliges Parken von mehreren Autos geht nicht "einfach so" und ist nicht von vornherein erlaubt.
Wie schon erwähnt: Zuwegung und Wiesen in Privatbesitz. Wieso brauche ich da eine Genehmigung um dort zu parken? Und im Zweifel parke ich an der Hauptstraße auf dem öffentlichen Parkplatz und schleppe meinen Kram die letzten 500m
AW: ßfter mal was Neues - Besuch vom Bauordnungsamt
Moin.
Also ich würde der Behörde zuerst einmal das Luftverkehrsgesetz vorlegen.
Zitat aus dem WIKI:
Aus der LuftVO §16 Abs 4 u. 5 geht hervor, dass RC-Helis (und andere Modellflugzeuge)
mit einer Abflugmasse bis zu 5kg
als Elektro-RC-Helis überall geflogen werden dürfen.
mit Verbrennungsmotor erst ab 1,5km entfernt von Wohngebieten (mehr als drei Wohnhäuser) geflogen werden dürfen oder eine Aufstiegserlaubnis benötigen.
erst mit einem Abstand von 1,5km zur Umgrenzung von Flugplätzen geflogen werden dürfen.
mit einer Abflugmasse über 5kg eine Aufstiegserlaubnis benötigen. Diese haben zugelassene Modellflugplätze generell immer.
mit einer Abflugmasse über 25kg eine Zulassung als Luftfahrzeug benötigen.
Des weiteren ist nach §25 LuftVG eine Erlaubnis des Grundstückeigentümers zwingend erforderlich, um von seinem Grund und Boden aus zu starten. Da hilft es auch nicht, dass z.Bsp. nach §49 Abs.1 Landschaftsgesetz NRW gilt:
In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, ßd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzterFlächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Abschnitts oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben.
Bedeutet für mich, daß wenn ihr genehmigungsfreien Modellflug betreibt und das (am Besten schriftliche) Einverständnis des Grundstückseigentümers habt zunächst einmal Probleme für die Behörde bestehen Euch das Fliegen zu verbieten.
Zumal Bundesrecht Landesrecht brechen dürfte.
Weitere Angaben wie gefordert würde ich denen aus verschiedensten Gründen nicht geben:
- Du für andere eine Aussage treffen sollst wie oft und mit wievielen dort geflogen wird
- Du als Person schon jetzt in die Haftung genommen werden sollst wenn da später trotz Verbot geflogen wird
- Du ohne Einverständniserklärung zum Sprecher für diese Angelegenheit angeschrieben wurdest.
Nur weil Du an dem Tage das Gespräch geführt hast, bist Du noch lange nicht in die Pflicht zu nehmen, Aussagen über zukünftige Flugbewegungen auf der Wiese zu treffen. Und genau das wäre auch die Kernaussage die ich denen rüberbringen würde.
Ob da nun geflogen werden darf oder nicht, würde ich zur Not noch über die wirklich zuständige Behörde klären lassen, sollte es zu einem Verbot kommen.
Dies wäre dann die für Euch zuständige Bezirksregierung - Dezernat Luftverkehr.
Wäre doch lächerlich, wenn jeder Wildfliegerplatz gleich einem zugelassenen Modellflugplatz gleichgestellt werden könnte bloß weil da ab und zu geflogen würde.
Ich bin der Meinung, Euer Landkreis bewegt sich da auf sehr sehr dünnem Eis.
Gruß
Kai
Zuletzt geändert von idefix-1972; 29.03.2012, 13:40.
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