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  • merhex
    Member
    • 20.04.2020
    • 420
    • david
    • Kramsach/Tirol

    #316
    AW: Registrierungspflicht

    Genauso habe ich mir das bei Euch auch gedacht.
    In Aut wurde ja jetzt damit auch die 150m Grenze plötzlich auf 120m gesenkt.
    Dann wäre das ja auch nicht gültig, umgekehrt muss es sich ja bei Euch mit den 5kg verhalten.
    Man kann behördenseitig bei EU Gesetzen sich nicht immer die Verbote rauspicken und die Verbesserungen finden trotzdem nicht statt. Wäre die EU Verordnung auf 5kg gegangen, hätten wir in AUT das sofort ja auch gehabt.
    Finde es so vernünftiger und toll für Euch. Ob einem ein 5kg oder 25kg Heli auf den Kopf fällt ist in Grab grad schon egal. Es reichen ja bekanntlich schon Kokosnüsse...
    LG David

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    • Martin Greiner
      Senior Member
      • 08.06.2001
      • 5082
      • Martin

      #317
      AW: Registrierungspflicht

      Zitat von merhex Beitrag anzeigen
      Genauso habe ich mir das bei Euch auch gedacht.
      In Aut wurde ja jetzt damit auch die 150m Grenze plötzlich auf 120m gesenkt.
      Dann wäre das ja auch nicht gültig, umgekehrt muss es sich ja bei Euch mit den 5kg verhalten.
      Man kann behördenseitig bei EU Gesetzen sich nicht immer die Verbote rauspicken und die Verbesserungen finden trotzdem nicht statt. Wäre die EU Verordnung auf 5kg gegangen, hätten wir in AUT das sofort ja auch gehabt.
      Finde es so vernünftiger und toll für Euch. Ob einem ein 5kg oder 25kg Heli auf den Kopf fällt ist in Grab grad schon egal. Es reichen ja bekanntlich schon Kokosnüsse...
      Naja, die 120m kommen aus der Open Category und die gilt EU weit.
      Die 5Kg, etc. kommen ja aus den bisherigen nationalen Regelungen, die übergangsweise weiterhin gelten bis die BE nach §16 eingeführt sind, was spätestens 01.01.2023 geschehen sein muss.
      Hier ist aber ßsterreich wohl leider noch nicht so weit fortgeschritten?
      Dann müsste Künftig wieder z.B. 150m für Verbände gelten.

      Kommentar

      • merhex
        Member
        • 20.04.2020
        • 420
        • david
        • Kramsach/Tirol

        #318
        AW: Registrierungspflicht

        Die Verbände wehren sich da. Es wird aber darauf hinauslaufen, dass es einige Flugplätze geben wird, welche abgelegen sind wo es Ausnahmen geben wird.
        LG David

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        • diamondblack
          Senior Member
          • 10.12.2007
          • 1914
          • Wilhelm
          • Mühlparz bei Schwanenstadt

          #319
          AW: Registrierungspflicht

          ich hab da mal ne Frage bezüglich Polizze.
          Ich und ich denke viele andere auch sind bei aeroclub dabei. da ist ja beim mitgliedsbeitrag auch eine Versicherung inkludiert. Welche Polizzennummer oder sagen wir was gebt ihr bei der Registrierung für eine polizzennummer an?

          danke
          Grüße Willi

          Kommentar

          • merhex
            Member
            • 20.04.2020
            • 420
            • david
            • Kramsach/Tirol

            #320
            AW: Registrierungspflicht

            Polizzennummer steht bei aeroclub auf deren Homepage unter dronenverordnung
            LG David

            Kommentar

            • diamondblack
              Senior Member
              • 10.12.2007
              • 1914
              • Wilhelm
              • Mühlparz bei Schwanenstadt

              #321
              AW: Registrierungspflicht

              Danke
              Grüße Willi

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              • diamondblack
                Senior Member
                • 10.12.2007
                • 1914
                • Wilhelm
                • Mühlparz bei Schwanenstadt

                #322
                AW: Registrierungspflicht

                Zitat von merhex Beitrag anzeigen
                Polizzennummer steht bei aeroclub auf deren Homepage unter dronenverordnung
                ich geh mal davon aus das es die selbe ist wie auf der Schadensmeldung. ich finde sonst keine polizzennummer
                Grüße Willi

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                • merhex
                  Member
                  • 20.04.2020
                  • 420
                  • david
                  • Kramsach/Tirol

                  #323
                  AW: Registrierungspflicht

                  ist auf der news seite wegen der neuen Verordnung
                  habe sie aber verglichen und ist dieselbe die du gefunden hast
                  passt schon so
                  LG David

                  Kommentar

                  • Kieselmohn
                    Member
                    • 20.10.2019
                    • 214
                    • Martin

                    #324
                    AW: Registrierungspflicht

                    Für die Mitglieder der Verbände DAeC und DMFV!

                    Das neue EU-Luftrecht ist ab 31.12.2020 grundsätzlich für alle UAV-Betreiber zur Anwendung gekommen. Für Mitglieder der Verbände DAeC und DMFV gilt allerdings eine Ausnahme. Per 31.12.2020 ergeben sich für sie keine ßnderungen.

                    Für Verbandsmitglieder wird das neue EU-Luftrecht voraussichtlich erst ab dem 01.01.2023 maßgeblich werden. Art. 21 Abs. 3 DVO (EU) 2019/947 bestimmt für Modellflieger:

                    -Unbeschadet des Artikels 14 [= Registrierungspflicht] darf der UAS-Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen [= Modellflug von Mitgliedern in den Verbänden DAeC und DMFV] entsprechend dem nationalen Recht ohne eine Genehmigung nach Artikel 16 bis 1. Juli 2022(*) fortgeführt werden.-

                    (*) Aufgrund der Coronapandemie auf den 01. Januar 2023 verschoben.

                    Für Modellflieger ist somit per 31.12.2020 nur die Registrierungspflicht gem. Art. 14 DVO (EU) 2019/947 entstanden. Diesbezüglich ist allerdings auch nichts zu unternehmen, weil das Luftfahrt Bundsamt (LBA) diese Registrierungspflicht bis einschließlich 30.04.2021 durch Allgemeinverfügung ausgesetzt hat.

                    Für den Modellflug im Verbandsrahmen finden also wie bisher die bekannten nationalen Regelungen in §§ 21a und b LuftVO Anwendung. Kenntnisnachweise und Betriebserlaubnisse bleiben gültig. Der Flugbetrieb für unsere Mitglieder findet nicht in der Open Category A3 der EU-Regelungen statt. Somit ist auch das Ablegen des neuen Kompetenznachweises beim LBA (-kleiner Drohnenführerschein-) nicht erforderlich.

                    Wie geht es weiter?

                    Voraussichtlich Anfang Februar werden von den beiden Verbänden DAeC und DMFV die Sammelmeldungen durchgeführt, so dass jeder Modellflieger spätestens bis zum 01.05.2021 seine Registrierungsnummer vom LBA erhalten kann. Die Daten liegen bei den Verbänden bereit. Jeder Modellflieger muss danach diese eID auf seinen Flugmodellen mit >250g Startmasse anbringen.

                    Bis 01.01.2023 wird es Aufgabe der Modellflugverbände DAeC und DMFV sein, Betriebserlaubnisse für den Modellflug zu erreichen, der jeweils in ihrem Verbandsrahmen stattfindet. Der dafür maßgebliche nationale Rahmen ist jedoch im Moment noch nicht fixiert, weshalb aktuell keine verlässlichen Aussagen zum Inhalt gemacht werden können. Den Verbänden liegt derzeit zwar ein erster Regelungsentwurf vor. Es ist aber davon auszugehen, dass dieser Vorschlag noch fortentwicklet werden wird.

                    T-REX 700L V2, T-REX 550X, T-REX 470LM, Brain2, IX14

                    Kommentar

                    • Breiti
                      Helischule
                      • 16.08.2014
                      • 1510
                      • Christian
                      • Amberg-Sulzbach

                      #325
                      AW: Registrierungspflicht

                      Ich habe gestern per Email beim LA meine Fragen gestellt und Antworten erhalten.

                      Meine Punkte waren:
                      Darf ich in der Kategorie open agieren, obwohl ich Mitglied in einem Verband bin?
                      Antwort (Zitat Auszug aus Email):
                      "Auch wenn künftig einem Flugmodell-Verein oder einer Flugmodell-Vereinigung eine Genehmigung nach Art. 16 der DVO(EU) 2019/947 erteilt werden sein wird und Sie Mitglied in diesem Verein bzw. dieser Vereinigung sind, hindert Sie dies nicht daran, das UAS auch nach den Regularien der UAS-Betriebskategorie -offen- zu betreiben."

                      Gilt in der ßbergangszeit trotzdem die 120m AGL im Flugmodellverein, wenn in der AE keine Angabe der Flughöhe erfolgt?
                      Antwort (Zitat Auszug aus Email):
                      "An Modellfluggeländen, die über eine Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörde nach nationalem Recht verfügen, kann der Betrieb aufgrund von Art. 21 Abs. 3 der DVO(EU) noch bis 01.01.2023 weiter nach nationalem Recht, d. h. entsprechend der in der Aufstiegserlaubnis vorgegebenen Regelungen durchgeführt werden. UAS-Betreiber, die von dieser ßbergangsregelung Gebrauch machen, sind nicht an die Anforderungen für die UAS-Betriebskategorie gebunden, müssen somit auch nicht die 120 m-Höhenbeschränkung einhalten, sofern dies nicht in der Aufstiegserlaubnis verfügt ist."


                      Und zuletzt, was ich für die Forenmitglieder hier noch mal nachgefragt habe (für mich war das klar wie Kloßbrühe ).
                      Gilt trotz Flug nach Kategorie open A3 in DE noch die MTOM 5kg Grenze?
                      Antwort (Zitat Auszug aus Email):
                      "Der Erlaubnisvorbehalt des § 21a Abs. 1 Nr. 1 LuftVO ist bei Betrieb nach den Regularien für die UAS-Betriebskategorie -offen- nicht mehr anwendbar."


                      Viel Spaß beim Fliegen

                      Gruß
                      Breiti
                      Breiti's Helischule

                      Kommentar

                      • Jan_Privat
                        Member
                        • 05.06.2020
                        • 289
                        • Jan
                        • Hamburg / Nordfriesland

                        #326
                        AW: Registrierungspflicht

                        Gilt trotz Flug nach Kategorie open A3 in DE noch die MTOM 5kg Grenze?
                        "Der Erlaubnisvorbehalt des § 21a Abs. 1 Nr. 1 LuftVO ist bei Betrieb nach den Regularien für die UAS-Betriebskategorie -offen- nicht mehr anwendbar."
                        Versteh ich das richtig, dass ich als Wildflieger nun auch mit 12kg auf der Wiese fliegen darf, sofern meine Versicherung mitspielt? D.h. dieses Scale-Heli möglichst noch unter 5kg drücken ist nun Geschichte?

                        Kommentar

                        • Breiti
                          Helischule
                          • 16.08.2014
                          • 1510
                          • Christian
                          • Amberg-Sulzbach

                          #327
                          AW: Registrierungspflicht

                          Ja, unter den Bedingungen der DVO (EU) 2019/947 Kategorie open A3.

                          Gruß
                          Breiti
                          Breiti's Helischule

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                          • NitroRex
                            Senior Member
                            • 12.06.2015
                            • 2099
                            • Gery
                            • Aargau - CH

                            #328
                            AW: Registrierungspflicht

                            Zitat von Jan_Privat Beitrag anzeigen
                            Versteh ich das richtig, dass ich als Wildflieger nun auch mit 12kg auf der Wiese fliegen darf, sofern meine Versicherung mitspielt?
                            richtig, wen der Besitzer der Wiese, und wie schon gesagt deine Versicherung da mitmacht, darfst bis 25Kg ...... wir in der CH zum Glück weiterhin bis 30Kg

                            Kommentar

                            • lamafan
                              Member
                              • 27.09.2011
                              • 91
                              • Frank
                              • Bad Harzburg /WeiÃ?berg

                              #329
                              AW: Registrierungspflicht

                              Hallo,
                              hier die Antwort der DMO auf meine Frage nach dem Versicherungsschutz bzgl. des Fliegens auf der grünen Wiese mit Modellen bis 25 kg:
                              Aktuell scheint es so zu sein, dass das Fliegen in der Open Category bis 25kg erlaubt ist und dann wäre es auch über uns versichert. Es liegt aktuell ein sogenannter Referentenentwurf vor, wie das europäische Recht in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Dieser wird vermutlich im Laufe dieses Jahres Gesetz werden und dann könnte es sein, dass die 5-kg-Grenze wieder gilt.

                              Das ist echt verrückt
                              Helis, 3D-Flieger, Oldies - egal - Hauptsache es fliegt

                              Kommentar

                              • Thomas L.
                                Senior Member
                                • 14.02.2013
                                • 2866
                                • Thomas

                                #330
                                AW: Registrierungspflicht

                                Zitat von Jan_Privat Beitrag anzeigen
                                Versteh ich das richtig, dass ich als Wildflieger nun auch mit 12kg auf der Wiese fliegen darf, sofern meine Versicherung mitspielt? D.h. dieses Scale -Heli möglichst noch unter 5kg drücken ist nun Geschichte?
                                wenn man das so sieht, wird doch bei den Heli-Fliegern alles besser, bei den Flächen-Fliegern, besonders den Segel-Fliegern, eher schlechter.

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