So jetzt habe ich gefunden, was PuraVida meint. In §867 BGB steht, dass der Besitzer des Grundstücks die Genehmigung zur Bergung (unter Erstattung ggf. entstandenen Schadens usw.) gestatten muss.
Das bedeutet, er muss Dir Gelegenheit geben, Dein Modell zu bergen. Daraus lässt sich aber ganz sicher kein automatisches Betretungsrecht ableiten.
Das bedeutet Klingeln und fragen und wenn er dann sagt, dass Du den Heli holen darfst, dann ist alles gut. Wenn er aber sagt, dass es ihm gerade nicht passt (und wenn er dafür einen Grund hat, z.B. dass seine Frau sich nackt im Garten sonnt), dann musst Du eben später wieder kommen.
Einfach reinlaufen is nich....


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