Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!

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  • sandokan
    sandokan

    #151
    AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!

    So jetzt habe ich gefunden, was PuraVida meint. In §867 BGB steht, dass der Besitzer des Grundstücks die Genehmigung zur Bergung (unter Erstattung ggf. entstandenen Schadens usw.) gestatten muss.

    Das bedeutet, er muss Dir Gelegenheit geben, Dein Modell zu bergen. Daraus lässt sich aber ganz sicher kein automatisches Betretungsrecht ableiten.

    Das bedeutet Klingeln und fragen und wenn er dann sagt, dass Du den Heli holen darfst, dann ist alles gut. Wenn er aber sagt, dass es ihm gerade nicht passt (und wenn er dafür einen Grund hat, z.B. dass seine Frau sich nackt im Garten sonnt), dann musst Du eben später wieder kommen.

    Einfach reinlaufen is nich....

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    • Xantrix
      Xantrix

      #152
      Zitat von PuraVida Beitrag anzeigen
      Was willst mit dem Grundbuch?

      Ich gehe mal davon aus, daß der Heli nicht ins Schlafzimmer geflogen wurde von irgeneiner Ruth. Sondern wir uns hier schon noch über normale Dinge unterhalten.

      Und wenn der Flieger/Heli in ein Feld stürzt dann kannst ihn sofort bergen. Denn durch Aufschub der Bergung ist Gefahr im Verzug. Steht aber eh alles in dem Paragrafen.

      Wie stellts ihr Euch eigentlich Paragleiten oder ähnliches vor? Die landen immer auf fremden Grund und wissen vorab oft nicht auf welchem sie landen werden.
      Nicht ich, Du hast auf den Teil "Kosten der Berichtigung im Grundbuch" des BGB verwiesen.

      Frank

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      • claus.carstensen
        claus.carstensen

        #153
        AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!

        Zitat von sandokan Beitrag anzeigen
        Btw, ist das nicht der Zeitpunkt, wo sich jemand darüber aufregen sollte, dass wir keine Juristen sind? Irgendwie fehlt mir das hier :-)
        Kannst Du haben: Irgendwo weiter oben habe ich schonmal auf folgendes Heftchen (erhältlich bei Graupner) verwiesen:
        "Rechtsanwalt Walter Felling: Modellfugrecht, Paragrafen und mehr"
        Felling erleutert hier seine Sicht auf geltendes Modellflugrecht. Darin geht's z.B. um
        - Freiheit des Luftraums
        - Natur- und Landschaftsschutzsatzungen
        - Modellflug und Nachbarschaftsrecht
        - Versicherungspflicht und deren Rechtsfolgen
        uvm.
        Bevor wir uns hier die jeweils zementierte Sicht auf die Dinge als die allein richtige an die Köpfe werfen, sollten wir uns einfach mal dieses Heftchen reinziehen.

        Rücksichtnahme ist richtig und wichtig - aber bitteschön immer eine bidirektionale Angelegenheit!


        C.C.

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        • PuraVida
          PuraVida

          #154
          AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!

          Zitat von sandokan Beitrag anzeigen
          So jetzt habe ich gefunden, was PuraVida meint. In §867 BGB steht, dass der Besitzer des Grundstücks die Genehmigung zur Bergung (unter Erstattung ggf. entstandenen Schadens usw.) gestatten muss.

          Das bedeutet, er muss Dir Gelegenheit geben, Dein Modell zu bergen. Daraus lässt sich aber ganz sicher kein automatisches Betretungsrecht ableiten.

          Das bedeutet Klingeln und fragen und wenn er dann sagt, dass Du den Heli holen darfst, dann ist alles gut. Wenn er aber sagt, dass es ihm gerade nicht passt (und wenn er dafür einen Grund hat, z.B. dass seine Frau sich nackt im Garten sonnt), dann musst Du eben später wieder kommen.

          Einfach reinlaufen is nich....
          Doch, ist schon, bei Gefahr im Verzug. Und das ist immer bei einem abgestürzten Heli.

          Wenn ich natürlich auf Nachbars Grundstück stürze und da eh gerade die Nachbarn im Garten sind, dann werde ich natürlich fragen. Aber wir reden ja hier von einem üblichen Flugort wie Feldweg und Felder und nicht davon in der Reihenhaussiedlung im Garten zu fliegen.

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          • PuraVida
            PuraVida

            #155
            AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!

            Zitat von Xantrix Beitrag anzeigen
            Nicht ich, Du hast auf den Teil "Kosten der Berichtigung im Grundbuch" des BGB verwiesen.

            Frank
            Ja, das war ein Tippfehler und Zahlendreher. Aber das kann man ja leicht erkennen, daß das wohl nicht der richtige § ist.

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            • scrat
              Senior Member
              • 08.10.2008
              • 2424
              • Wolfgang
              • Hangover

              #156
              AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!

              Aber die Idee gefällt mir: Wo mein Heli drauffällt werde ich ins Grundbuch eingetragen.

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              • sandokan
                sandokan

                #157
                AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!

                Zitat von PuraVida Beitrag anzeigen
                Doch, ist schon, bei Gefahr im Verzug. Und das ist immer bei einem abgestürzten Heli.
                Eigentlich müsste ich jetzt Nachfragen wie PuraVida Gefahr im Verzug definiert und die Rechtsgüter gegeneinander abwägt, aber mein Popcorn ist alle und meine Mittagspause schon lange zu Ende.

                Aber macht ruhig weiter Jungs, ich lese das heute abend gerne nach, falls es regnet und ich nicht fliegen kann :-)

                Hau rein PuraVida....

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                • PuraVida
                  PuraVida

                  #158
                  AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!

                  Zitat von scrat Beitrag anzeigen
                  Aber die Idee gefällt mir: Wo mein Heli drauffällt werde ich ins Grundbuch eingetragen.

                  Kommentar

                  • Maik262
                    Maik262

                    #159
                    AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!

                    Wo bitte habe ich geschrieben, dass ich als Wildflieger rücksichtslos bin?

                    Nur weil die Polizei gerufen wurde, weil wir einen Sommer 300m von einer Siedlung entfernt geflogen sind (nicht auf die Siedlung zu, sondern in die andere Richtung), von einem öffentlichen Feldweg aus, bin ich rücksichtslos? ßbrigens sind dort öfters Bauern vorbeigekommen und haben gewartet wenn man geflogen ist, haben zugesehen und sich gefreut.

                    Was ist mit einem Flugverein, der an der Autobahn liegt und wo schon Modelle auf der Autobahn aufgeschlagen sind? Die sind natürlich rücksichtsvoll

                    Ich kanns ja verstehen, wenn ich bei jemanden direkt vorm Haus geflogen wäre, mittags um 12 mitm Verbrenner. ßbrigens kann ich bei mir hinterm Haus (Plattenbauten) morgens halb 8 mit´m MT fliegen und da sagt keiner was. Bin ich deswegen auch wieder rücksichtslos?

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                    • thomas1130
                      RC-Heli TEAM
                      Admin
                      • 26.11.2007
                      • 25878
                      • Thomas
                      • Österreich

                      #160
                      AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!

                      Zitat von sandokan Beitrag anzeigen
                      Eigentlich müsste ich jetzt Nachfragen wie PuraVida Gefahr im Verzug definiert und die Rechtsgüter gegeneinander abwägt, ...
                      Denke auch, dass es schwierig werden könnte, den Faustkampf mit dem die Tür versperrenden Grundstückseigentümers in der Kleingartensiedlung wegen "Gefahr im Verzug" bei Absturz eines Koax zu rechtfertigen
                      Stay hungry. Stay foolish.

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                      • PuraVida
                        PuraVida

                        #161
                        AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!

                        Zitat von thomas1130 Beitrag anzeigen
                        Denke auch, dass es schwierig werden könnte, den Faustkampf mit dem die Tür versperrenden Grundstückseigentümers in der Kleingartensiedlung wegen "Gefahr im Verzug" bei Absturz eines Koax zu rechtfertigen


                        Und deswegen verdienen Anwälte auch so viel. Weil es einmal ok ist und ein ander mal nimmer ok.

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                        • Oli K.
                          Oli K.

                          #162
                          AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!

                          Zitat von Xantrix Beitrag anzeigen
                          Irrtum. Hier bei uns ist übrigens ein Heli-Pilot wegen eines brennenden Akkus auf einem Feld notgelandet. Der Kollege zahlt jetzt seit 4 Jahren ab, weil die Versicherung nicht gezahlt hat. Der war auch der Meinung, der Weg wäre öffentlich gewesen und der Luftraum frei. Hat die Versicherung nicht die Bohne interessiert. Die fragten einfach nach der schriftlichen Genehmigung und die hatte er nicht.
                          Frank
                          Sorry, aber diese Geschichte glaube ich nicht!

                          Die Versicherung fordert die Genehmigung. Und ohne Versicherung fliegen ist unverantwortlich!
                          Dieser Passus in den Versicherungsbedingungen würde mich interessieren! Da es sich um eine Haftpflichtversicherung handelt, muss die in jedem Fall zahlen! Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung dann zwar gegen den Versicherungsnehmer Regressansprüche stellen, fliegen ohne schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümers erfüllt aber nicht den Tatbestand grober Fahrlässigkeit!

                          Beispiel:
                          Wenn ich mit meinem Auto ohne Genehmigung einen Feldweg befahre und den Zaun eines Schrebergartens beschädige, wird die KFZ-Haftpflicht bezahlen, ohne mich in Regress zu nehmen. Grob fahrlässig wäre, wenn ich diese Fahrt in volltrunkenem Zustand durchgeführt hätte, in diesem Fall kann die Versicherung das Geld wieder von mir holen. Bezahlen muss sie aber erst mal trotzdem, das ist das Wesen einer Haftpflichtversicherung!

                          Oli

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                          • claus.carstensen
                            claus.carstensen

                            #163
                            AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!

                            Zitat von Oli K. Beitrag anzeigen
                            Sorry, aber diese Geschichte glaube ich nicht!
                            Eben, möcht mal den Namen dieser Versicherung kennen ...

                            Zitat von Oli K. Beitrag anzeigen
                            ...Grob fahrlässig wäre, wenn ich diese Fahrt in volltrunkenem Zustand durchgeführt hätte,
                            <HARRSPALT>
                            "in volltrunkenem Zustand" wird i.a. vom Gericht als Vorsatz gewertet!
                            </HAARSPALT> OFF


                            C.C.

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                            • Xantrix
                              Xantrix

                              #164
                              Dann glaubt Ihr es halt nicht.

                              Frank

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                              • idefix-1972
                                Senior Member
                                • 10.06.2007
                                • 2340
                                • Kai
                                • owl

                                #165
                                AW: Polizei kam heute.. aber man darf eben elektro fliegen! naja..nicht schön!

                                Also ich hab mir jetzt mal den ganzen Fred durchgelesen und stelle 2 Dinge mit Entsetzen fest:

                                1. scheinen immer noch sehr viele sich dieses hier nicht durchgelesen zu haben. Was hier im Fred alles an Halbwahrheiten aufgetischt wird wäre echt lustig - wenn es nicht so ernst wäre.

                                2. wenn die Wildflieger sich in der "Wildnis" genauso verhalten wie hier im Fred wundert es mich nicht, wenn es dann zu Streitereien kommt.




                                Irgendwie erscheinen mit einige hier extrem engstirnig wenn es um ihr Hobby geht. Das wird durchgezogen auf Teufel komm raus.

                                Das man als Wildflieger u.U. andere stören kann kommt den wenigsten in den Sinn. Ebenso wie es der 3D- Fraktion nicht zu erklären ist, daß diese Helis beim Fliegen meist lauter sind als man glaubt.

                                Leider gibt es beim E-Fliegen keine Lärmpässe.

                                Warum ich dieser Meinung bin? Dank der 3D Fraktion ist selbst E-Fliegen über 1KG bei uns auf dem Platz in der Mittagszeit sowie ab 20 Uhr verboten worden. Auf nem zugelassenen Modellflugplatz!!!

                                Das ist halt das Problem mit sogenannten Erlaubnissen die man hat (sei es als Wildflieger oder als Verein):

                                Die eigene Freiheit hört da auf, wo die des anderen beginnt.

                                Auch wenn ich gerne fliege würde ich es auch nicht wollen, wenn ich jeden Tag - besonders am Wochenende - von morgens bis abends den Lärm hören müsste.

                                In diesem Sinne

                                Gruß

                                Kai
                                Zuletzt geändert von idefix-1972; 15.06.2011, 15:06.
                                Infos über mich in meinem Profil.

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