Der Grund ist, dass Du i.d.R. keine Möglichkeit hast, den Besitzer zu fragen, weil er Dir nicht bekannt ist. Ich habe beim Aachener Katasteramt für verschiedene Stellen nachgefragt, an wen ich mich wenden muss, und erhielt die Auskunft, dass diese Information vertraulich sei.
Ergo: Ja, wir dürfen da fliegen, bis es uns jemand, der das Recht dazu hat, verbietet.
Die Rechtssprechung für Hausfriedensbruch ist übrigens die gleiche. Erst muss es explizit verboten oder durch technische Maßnahmen verhindert werden, ein Grundstück zu betreten, dann erst ist es im Wiederholungsfall Hausfriedensbruch.
M.
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