was ist das denn? ...Die Lautstärkemessungen mit einem vor Gericht anerkannten Meßgerät...
Wie ist denn der Messaufbau gewesen als diese Werte gemessen worden sind?
Und wenn ihr von der Strasse startet ist doch eure Genehmigung nicht mehr gültig.
Danke für das Update. Kurze Nachfrage: In welchem Abstand habt Ihr den Schalldruck gemessen? Ohne diese Information ist die Angabe nicht hilfreich. Für das ßberschreiten von Grenzwerten zählt ohnehin der Schalldruck an der Stelle, wo derjenige residiert, der sich ggf. belästigt fühlt bzw. die Entfernung zum nächsten bewohnten (bewohnbaren) Grundstück.
Das ist richtig, die Messung war jetzt erstmal nur für uns. Wir waren erstaunt wie "leise" die Helis wirklich sind. Gemessen wurde immer von Standpunkt des Piloten. Schätze mal das wir bis zu 100m weit mit den Helis geflogen sind. Die 80db wurden bei Start und Landung erreicht und bei heftigeren Manövern. Ich glaube gute Piloten würden auch noch mehr dezibel erreichen als wir.
@Volker
was ist das denn? ...Die Lautstärkemessungen mit einem vor Gericht anerkannten Meßgerät...
Wie ist denn der Messaufbau gewesen als diese Werte gemessen worden sind?
Und wenn ihr von der Strasse startet ist doch eure Genehmigung nicht mehr gültig.
Das bedeutet nur das dieses Meßgerät vor Gericht zugelassen ist. Wie solche Messungen im einzelnen aufgebaut sind kann ich dir leider nicht sagen. Ich bin da leider nicht so kundig in dem Thema. Werde aber unseren Sachverständigen mal Fragen wie solche gerichtsfesten Laustärkemessungen auszusehen haben.
Die Genehmigung, ja, die sind wir erstmal los. Können wir aber jederzeit wieder beantragen wenn wir dann die Unterschrift wiederkriegen sollten. Kostet dann zwar wieder 150 Euro aber wie gesagt, wir sind jetzt so einen Weg gegangen da tut das auch nicht mehr weh.
Die Lärmpassmessung mit 25 m Abstand und 1 m Höhe im Schwebeflug ist bei E-Helis glaube ich wenig aussagekräftig. Der Lärm entsteht da doch erst bei möglichst wilden Flugmanövern.
Wieso versuchst du immer ein Haar in der Suppe zu finden.
Ich finde das Vorgehen bisher mehr als vorbildlich.
Gruß
Thorsten
Hallo Thorsten,
da kann ich nur sagen du solltest mal etwas über den Tellerrand schauen.
Denn was nützt mir eine Messung die man nicht richtig bewerten kann!
Laut Abstandstabelle sind Werte von 70-75 dB(A) je nach Dorfabstand zulässig.
Wenn nun so gemessen wird wie bei den Verbrenner (egal ob sinnig oder nicht) kann man klar argumentieren das man so "laut" sein könnte aber man ist sogar leiser!
Somit ein Pluspunkt für Klaus.
Aber auch der wurde hier nicht beachtet und verschenkt.
und alle anderen.
Hier mal die Tabelle: http://dmfv.aero/files/Abstandstabelle-A.pdf
Damit ihr auch überhaupt versteht worum es hier geht.
Deshalb ist der Messwert von 60-80 dB(A) eher schlecht für Klaus.
da kann ich nur sagen du solltest mal etwas über den Tellerrand schauen.
Denn was nützt mir eine Messung die man nicht richtig bewerten kann!
Laut Abstandstabelle sind Werte von 70-75 dB(A) je nach Dorfabstand zulässig.
Wenn nun so gemessen wird wie bei den Verbrenner (egal ob sinnig oder nicht) kann man klar argumentieren das man so "laut" sein könnte aber man ist sogar leiser!
Somit ein Pluspunkt für Klaus.
Aber auch der wurde hier nicht beachtet und verschenkt.
Gruß Volker
Hallo Volker,
die Messungen die wir gestern gemacht haben waren nur für uns. Wenn wir Spitzen von 80db in maximal 100m Entfernung haben, was meinst du wie laut das dann noch in 700m Entfernung ist. Ich flieg den Heli so wie wir den auch sonst fliegen würden, sonst gibt es vielleicht später nur ßrger und dann sieht die Sache mit der Genehmigung der Gemeinde vielleicht wieder anders aus.
wenn Werte von 80dB(A) in einer Entfernung von 100 Meter gemessen worden sind ist dies schon ein sehr hoher Wert.
Welchen Wert das Modell bei einer Entfernung von 700 Meter hat ist vollkommen unerheblich.
Schau dir die Tabelle an, suche raus um welches Gebietausweisung es sich bei dir handelt und messe aus wie weit ihr/ du vom nächsten Wohnhaus weg seit. So habt ihr den Wert der für einen Verbrennerheli gültig ist. Messt dann mit dem Messaufbau für die Verbrennerheli und ihr könnt vergleichen.
ich glaube nicht das diese Tabelle bei uns Gültigkeit hat. Wir fliegen schliesslich mit Elektromotoren. Bei Verbrennermotoren ist auch noch zu beachten das es hier um das Motorenlaufgeräusch geht was permanent vorherrscht. Bei uns geht es aber eher um das Blattgeräusch was nunmal nicht permanent vorhanden ist. Dies gilt es zu differenzieren.
Die Tabelle aus der BIMs(?) stellt mWn die gültige für Sportanlagen da. Ein Modellflugplatz ist eine Sportanlage und somit ist die Tabelle zur Emmisionsrechtlichen Absicherung gedacht.
In Anlehnung an einen Modellflugplatz kann sie mMn eben auch für IGs auf der Wiese herangezogen werden.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten oder nachfragen!
Der Dunning-Krueger-Effekt ist immer und überall!
Ich hatte vor Jahren schon mal mit Lärmmessungen zu tun, nicht selbst sondern ich war einer der lärmenden. Es wird nicht beim Verursacher gemessen sondern an dem Ort an dem der Lärm stört. Und da dürft ihr die Richtwerte nicht überschreiten. Diese Tabelle ist nur eine Art Umrechnungstabelle. Mit Hilfe der Tabelle kann an bestimmen wie weit, ein wie lautes Modell von was entfernt sein muss damit ihr die Grenzen einhalten könnt. Die Tabelle ist also nichts anderes als eine Art Hilfsmittel aber nichts auf das man sich wirklich berufen kann.
Also einer Messung von einem Heli der 100m vom Piloten weg ist, kann man durchaus auch was anfangen. Man muss nur eben zurück rechnen für so eine Abstandstabelle oder hoch rechnen zur nächsten Ortschaft.
Aber im Streitfall ist das alles nutzlos!! Denn da wird an der ersten betroffenen Hauswand gemessen. Und da darf man eben bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Sollange ihr mit E-Helis nicht in der Ortschaft fliegt glaube ich kaum das ihr die Grenzwerte sprengen könnt. Bei mir war das damals Musik auf einer Veranstaltung mitten in einem Wohngebiet.
ich glaube manche hier wissen gar nicht worum es hier geht und warum etwas so ist!
Es gibt zugelassene Flugplätze wo Modell mit Verbrennungsmotoren nicht automatisch einen Emissionspegel von 82 dB(A) haben drüfen. In der Aufstiegsgenehmigung wird solch eine Tabelle für den Emissionspegel herangezogen. Aus diesem Grund gibt es auch einige Vereine die nur noch E-Antriebe verwenden damit kein Lärmpass erstellt werden muss.
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