Meine e-ID (UAS-Betreiber-Nummer) mit dem meine Flugmodelle gekennzeichnet werden sollen hat gar keinen Bindestrich!
Das tolle ist das die e-ID vom aussehen nochmals geändert wurde.
Nun sind meine gedruckten Schilder nicht mehr zu gebrauchen.
Format: DEUabcdi1efghij2-k3l
Auf dem Fluggerät anzubringen ist der Teil vor dem Bindestrich.
Auf dem UAS selbst ist nur die um die letzten 3 Zeichen verkürzte e-ID anzubringen. Das Gleiche gilt für die Verwendung in ggfs. anderen Dokumenten.
In Ihrem Fall bringen Sie bitte die e-ID DEUabcdi1efghij2 auf Ihrem UAS an.
Die vollständige e-ID ist für das Programmieren von UAS oder entsprechend mitgeführter Geräte bestimmt, die z.B. der Fernidentifizierung dienen.
Die letzten 3 Stellen sind ein Sicherheitsmerkmal, das nicht jedermann zugänglich sein darf.
In Ihrem Fall handelt es sich dabei um die vollständige e-ID DEUabcdi1efghij2-k3l
(Quelle:LBA)
Verschneite Grüße
Juky
Edit: Der schnelle Volker hat dazu ja schon einen Screenshot gepostet ...
Nun sind meine gedruckten Schilder nicht mehr zu gebrauchen.
Wenn nur der Teil nach dem Bindestrich hinzugekommen ist, mußt Du nichts ändern:
Dieser kommt ohnehin nicht auf das Schild oder hat sich was zwischen "DEU" und Bindestrich geändert?
wie sieht diese e-ID Kennung aus (Aufkleber für die Flugmodelle), welche Buchstaben- Zahlenfolge ?
Die Piloten die in einem Verein sind: hier wurden die Mitglieder/Anmeldedaten bereits weitergeleitet. Aber vor dem 31. April wird die e-ID Kennung vermutlich nicht zu erwarten sein.
Die ID Nr meines LBA/EASA A1/A3 Nachweises hat z.B. folgendes Format:
DEU-XX-ba19354c8xxx
Woher stammt denn die Info mit dem "bereits weitergeleitet"?
Und es muss nicht Verein sondern Verband heißen.
Fas Luftfahrt-Bundesamt geht davon aus das ab dem 01.05.21 jeder Registrierte seine e-ID gekommen hat. So ist die Aussage die das LBA selbst trifft.
Wenn nur der Teil nach dem Bindestrich hinzugekommen ist, mußt Du nichts ändern:
Dieser kommt ohnehin nicht auf das Schild oder hat sich was zwischen "DEU" und Bindestrich geändert?
Doch leider.
Ende der ersten Version e-ID 4-uXj-w
Ende der zweiten Version e-ID 4w-uXj
Somit sind die Schilder nicht mehr zu verwenden da man nichts einfach abschneiden kann.
Diese Info stammt von meinem Modellflugverein, dieser hat alle Mitglieder- Stammdaten zur Registrierung weitergeleitet !
Die Weiterleitung dieser Daten aber dann höchstens an die beiden Verbände DMFV oder DAeC. Denn diese beiden Verbände sind die einzigen, die dann per Bulk Upload das Ganze
zur Umsetzung an das LBA weiterleiten. Und diese Upload Funktion ist bis April 21 ausgesetzt.
Die Weiterleitung dieser Daten aber dann höchstens an die beiden Verbände DMFV oder DAeC. Denn diese beiden Verbände sind die einzigen, die dann per Bulk Upload das Ganze
zur Umsetzung an das LBA weiterleiten. Und diese Upload Funktion ist bis April 21 ausgesetzt.
Mitglieder des Deutschen Modellflieger Verbands können vom DMFV im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens in die Datenbank eingetragen werden. Vorausgesetzt, das Mitglied stimmt dem zu
und übermittelt dem DMFV alle vom Gesetzgeber geforderten Daten. Das gilt sowohl für aktuelle als auch künftige Mitglieder.
Die Registrierung durch den Verband hat gleich mehrere Vorteile. Als Mitglied muss man sich um nichts kümmern und auch das ansonsten erforderliche Hochladen eines Fotos von Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsüberprüfung entfällt.
Hat also der Verein von rainerX dann von jedem Mitglied eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses bekommen und den mit versendet sollte das an das LBA versendet worden sein?
Außerdem ist es ja auch nicht zwingend in einem der beiden Verbände DMFV oder DAeC Mitglied zu sein und von daher muss derjenige sich sowieso eingenständig um die Registrierung kümmern.
Das kann der Verein dann aus meiner Sicht für das Mitglied nicht übernehmen.
Zumindest lese ich diese Zeilen so. Aber wie wir ja an den Kategorien sehen, viele verschiedene Ansichten dazu seitens der Mitglieder
Eigentlich nicht.
Bezieht sich auf das, dass die Verbände vor dem April die Daten an das Luftfahrt-Bundesamt senden. Und die Aussetzung betrifft das Anbringen der e-ID. Somit ist die Sache rund/ legal wenn weiterhin das Adressschild am Modell ist (bis 30.04.21).
Und dein eingestellter Text der ist richtig, nur sollte man diesen auch richtig verstehen.
OK es geht Dir nur um den ersten Post von mir wegen dem Upload zum 30.4.21?
Stimmt, die Registrierungspflicht ist bis 30.4.21 ausgesetzt was das Anbringen der
e-ID angeht und nicht der Upload.
trotz dass ich über die DMO wohl auch gemeldet werde war mir das zu unsicher.
Habe mich parallel selbst angemeldet, da ich sowieso meine Lizenz machen muss.
trotz dass ich über die DMO wohl auch gemeldet werde war mir das zu unsicher.
Habe mich parallel selbst angemeldet, da ich sowieso meine Lizenz machen muss.
Seit heute habe ich die e-ID .
Gruß
Marco
Bei mir identische Situation. Habe meine e-ID am Dienstag bekommen. Hatte die ganzen Daten direkt am 01.01 oder 02.01 auf deren Internetportal eingetragen...
trotz dass ich über die DMO wohl auch gemeldet werde war mir das zu unsicher.
Habe mich parallel selbst angemeldet, da ich sowieso meine Lizenz machen muss.
Seit heute habe ich die e-ID .
Gruß
Marco
Das ist nicht besonders schlau.
Es kann damit zu einer (nicht legalen) Doppelregistrierung kommen.
Ob und welche Konsequenzen das hat ist nicht bekannt...
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