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  • VolkerZ
    Member
    • 05.08.2020
    • 826
    • Volker

    #466
    AW: Registrierungspflicht

    Zitat von KommandoFENIX Beitrag anzeigen
    Wo werden denn die UAS unterschieden nach Segler, Copter, Helikopter usw.?
    Eigentlich nein.
    Man hat sich "Gedanken" gemacht damit der Hangflug noch möglich ist. Denn sonst müsste man ja am Hang im Konturenflug fliegen.
    Alles nur sehr grob umrissen von mir.

    Gruß VolkerZ

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    • Homer
      Senior Member
      • 04.10.2012
      • 4811
      • Rico
      • Kreis Karlsruhe

      #467
      AW: Registrierungspflicht

      Zitat von VolkerZ Beitrag anzeigen
      Ja
      In der offenen Klasse. Maximal 120 Meter über Grund (AGL) und unbedingt den Abstand zu unbeteiligten Personen einhalten. So wie beim A1/A3 EU-Kompetenznachweis gelernt.

      Gruß VolkerZ
      Ich habe jetzt den Kompetenznachweis doch gemacht, weil ich auch gerne mal wild fliege.
      zu viele Helis...

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      • froeschi62
        Member
        • 05.03.2020
        • 674
        • Dietmar
        • Mainz

        #468
        AW: Registrierungspflicht

        Auch wenn man jetzt über die EU-Fernpilotenlizenz fliegt, sollte sicherlich die Versicherung abgecheckt werden ob überhaupt ein Gewicht von mehr als 5 Kg im Schadensfall abgedeckt ist.
        Ich muss mal die DMO dazu befragen.

        Viele Grüße
        Dietmar
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        • thexo
          Member
          • 16.06.2018
          • 222
          • Theodor
          • Raum Mühlacker

          #469
          AW: Registrierungspflicht

          Zitat von froeschi62 Beitrag anzeigen
          Auch wenn man jetzt über die EU-Fernpilotenlizenz fliegt, sollte sicherlich die Versicherung abgecheckt werden ob überhaupt ein Gewicht von mehr als 5 Kg im Schadensfall abgedeckt ist.
          Ich muss mal die DMO dazu befragen.

          Viele Grüße
          Dietmar
          also ich habe mich deswegen beim DMFV versichert, da meine bisherige Haftpflicht nur bis 5 kg versichern kann. Als Einzelmitglied (ab Tarif Komfort auch außerhalb von Modellfluggeländen) bin ich bis 25 kg in Europa versichert und weltweit bis 150 kg. Wenn ihr über den Verein versichert seit, solltet ihr nachfragen, ob dies auch außerhalb gilt und bis welches Abfluggewicht. Es gibt aber auch noch andere Versicherungen. Es fällt mir ehrlich auch schwer zu glauben, dass ich jetzt mit einem 3 m Scale-Modell wild abheben könnte. Ich denke da wird die Politik bald eine neue Verordnung herausbringen. Es könnte ja jemand Spaß haben, ungeregelt.
          Mik.200,480+550SE+690SX;TT.550+620EFBL;G.500S,570S +Drake;Sox600,Str7;Spec700V2;Tr5.8;VBCT

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          • KommandoFENIX
            Member
            • 11.04.2014
            • 450
            • Rick

            #470
            AW: Registrierungspflicht

            Die DMO (Allianz) versichert bis 25 Kg und schreibt zusätzlich:
            -Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind.-
            So ßhnlich formuliert es auch der DMFV.
            Aktuell also bis 25 Kg und in Zukunft wird man sehen wo die -Wildfluggrenze- liegt.
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            • Ulli600
              Senior Member
              • 02.07.2012
              • 4223
              • Ulrich
              • Hamburg

              #471
              AW: Registrierungspflicht

              Zitat von froeschi62 Beitrag anzeigen
              Auch wenn man jetzt über die EU-Fernpilotenlizenz fliegt, sollte sicherlich die Versicherung abgecheckt werden ob überhaupt ein Gewicht von mehr als 5 Kg im Schadensfall abgedeckt ist.
              Ich muss mal die DMO dazu befragen.

              Viele Grüße
              Dietmar
              Bei der DMO sind bis 150kg versichert.
              Mindestens haltbar bis: 17.04.2020

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              • Martin Greiner
                Senior Member
                • 08.06.2001
                • 5082
                • Martin

                #472
                AW: Registrierungspflicht

                @Breiti und Volker,
                stimmt, das hab ich jetzt übersehen.
                Dauerautorotation im Gebirge ist jetzt eher eine seltene Ausnahme.

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                • heli56
                  Senior Member
                  • 05.04.2007
                  • 3354
                  • Toni
                  • Hof / Pößneck

                  #473
                  AW: Registrierungspflicht

                  Nur mal so in die Runde:
                  Wenn ich jetzt mit einem Flieger oder so über 120m wild Fliege laufe ich nicht mehr unter "offen" sondern unter "speziell".
                  Und wo stehen die Vorgaben dazu?

                  Mfg. Toni
                  Logo 400/600 Diabolo 700 Specter 700 OMP M1/2/7 MC24Hott Lifepo 60Ah, Junsi 3010/4010duo

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                  • froeschi62
                    Member
                    • 05.03.2020
                    • 674
                    • Dietmar
                    • Mainz

                    #474
                    AW: Registrierungspflicht

                    Zitat von Ulli600 Beitrag anzeigen
                    Bei der DMO sind bis 150kg versichert.
                    Ja, das habe ich auch gelesen. Aber bei den Versicherungsbedingungen Stand Januar 2018 finde ich folgende Passage:

                    "-Autarkes Fliegen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der
                    zuständigen Landesluftfahrtbehörde mit versichert. Für Flüge
                    außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz
                    nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen
                    Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht des
                    Flugmodells unter 5 kg liegt. ßber 2 kg Abfluggewicht ist ab
                    01.10.2017 ein Kenntnisnachweis gesetzlich vorgeschrieben.
                    Wenn eine Aufstiegserlaubnis von der zuständigen Luftfahrtbehörde
                    vorliegt, gelten die dort eingetragenen gesetzlichen
                    Bestimmungen und behördlichen Auflagen.-

                    Gruß
                    Dietmar
                    Logo 200, T-REX 300X, Diabolo 550, Voodoo 400, Voodoo 700, Diabolo 700UL

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                    • froeschi62
                      Member
                      • 05.03.2020
                      • 674
                      • Dietmar
                      • Mainz

                      #475
                      AW: Registrierungspflicht

                      So, ich habe mich bei der DMO nun schlau gemacht. Momentan hast du bei der DMO die Möglichkeit entweder nach Verband/Maximal 5 Kg/Kenntnisnachweis oder außerhalb des Verbands nach EU Recht/maximal 25Kg/EU-Fernpilotenlizenz A1/A3 Open Category zu fliegen. Beides ist bei der DMO auch gewichtsmäßig versichert. In den neuen Verträgen bei der DMO steht der Gewichtspassus deshalb nicht mehr drin und dies gilt auch explizit für die alten Verträge.
                      Allerdings hat ein EU Mitgliedsstaat die Möglichkeit, das EU Recht nicht vollständig zu übernehmen. Deshalb gab es den Referentenentwurf auf maximal 12 Kg, der es bekanntermaßen nicht bis zum Bandestag/Bundesrat geschafft hat. Typisch Deutschland! Brauchen eben immer eine Extrawurst..
                      So lange also nichts nationales einschränkendes beschlossen wurde fliegt man idealerweise mit der EU-Fernpilotenlizenz.

                      Viele Grüße
                      Dietmar
                      Zuletzt geändert von froeschi62; 19.04.2021, 10:27.
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                      • Zeppelin
                        Member
                        • 05.04.2021
                        • 133
                        • Matthias

                        #476
                        AW: Registrierungspflicht

                        Hallo Zusammen,

                        nun habe ich interessehalber den Kompetenznachweis absolviert und bin etwas verwirrt über die Klassifizierung. Ich fliege einen XK K110 mit 50 gramm.

                        Zitat aus UAS Klassifizierung / technische Klassen:

                        https://lba-openuav.de/onlinekurs/lehrmaterial/luftrecht-und-sicherheit/uas-klassifizierungen/


                        Für die Klassen C0 und C1 gilt eine Limitierung hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit, mit jeweils 19 m/s. Dies ist der Wert, den Spezialisten errechnet haben, bis zu welchem ein Zusammenstoß mit einer Person noch keine schweren Verletzungen verursachen sollte. Die Klassen C2 bis C4 haben keine Geschwindigkeitsbegrenzung. In jenen Klassen wäre - aufgrund der größeren Masse - jeder Zusammenstoß mit einer Person ein großes Risiko. Deswegen dürfen nur UAS der Klassen C0 und C1 in der Nähe von unbeteiligten Personen geflogen werden.

                        UAS der Klasse C0 sind mit einer Funktion ausgerüstet, welche die maximal erreichbare Flughöhe auf 120 m über dem Startpunkt beschränkt. Dies kann zwar Luftraumverletzungen nicht gänzlich ausschließen, hilft aber bei der Vermeidung unnötiger Verstöße gegen die Bestimmungen betreffend Maximalflughöhen und reduziert die Gefahr einer Kollision mit anderen Luftfahrzeugen. UAS der Klassen C1, C2 und C3 erlauben es Fernpilot*innen, auch ein höheres Limit zu setzen - z.B. in Bereichen mit gelockerten Regelungen, in Modellflugbereichen oder aufgrund besonderer Bewilligungen.

                        In den Klassen C1, C2 und C3 ist ferner ein Höhenmesser vorgeschrieben - also ein Anzeige auf der Steuerung, die Fernpilot*innen jederzeit die aktuelle Flughöhe anzeigt. Zu bedenken ist hierbei Folgendes: Die maximale Flughöhe für UAS beträgt 120 m, gemessen vom nächsten Punkt der Erdoberfläche. Es kann daher Situationen geben, in denen der Höhenmesser zwar weniger als 120 m anzeigt, die Drohne aber trotzdem bereits mehr als 120 m vom Erdboden entfernt ist - man denke z.B. an steile Berghänge!


                        Nach diesem Text landen ja alle RC Helis in C4 weil:
                        1. die 19m/sec = 68,4 km/h überschritten werden (ok, mit dem K110 wirds knapp)
                        2. nie ein System verbaut ist, dass die Flughöhe auf 120m begrenzt (Anforderung für C0)
                        3. kein Höhenmesser verbaut ist ( Anforderung C1,2,3)

                        Demnach dürfte ich selbst mit nem 50g Heli nicht hinterm Haus fliegen gehen.
                        Wie seht Ihr das?

                        Gruß
                        Zeppelin
                        Zuletzt geändert von Zeppelin; 22.04.2021, 16:04. Grund: 3. vergessen

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                        • KommandoFENIX
                          Member
                          • 11.04.2014
                          • 450
                          • Rick

                          #477
                          AW: Registrierungspflicht

                          Hatten wir alles schon...ist dein Heli zertifiziert? Nein!
                          Damit fällt er in gar keine Klasse.

                          -UAS mit einer Höchstabflugmasse von unter 250 g dürfen unter den Bedingungen der Unterkategorie A1 der Offenen Kategorie, UAS bis 25 kg in der Unterkategorie A3 betrieben werden.

                          Zusätzlich gelten bis zum 31. Dezember 2022 nationale ßbergangsregelungen.-

                          Quelle: Luftfahrt Bundesamt - Fragen zur Zertifizierung des UAS


                          Du fliegst also in der offenen Kategorie A1 (ohne Klasse) ob du damit hinterm Haus fliegen darfst weiss ich nicht, hab aber auch den -Führerschein- nicht gemacht.
                          Logo 550 SE und G Buddy, Vbar Control

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                          • Stormies
                            Member
                            • 30.11.2017
                            • 69
                            • Sven
                            • Schleswig-Holstein

                            #478
                            AW: Registrierungspflicht

                            Mal was ganz anderes:
                            Wo klebt ihr eigentlich die eID hin? Muss die von außen sichtbar sein oder kann die auch unter der Haube versteckt werden...

                            Ok, beim Goblin RAW wird das verstecken etwas schwieriger aber es gibt ja auch andere Helis

                            Kommentar

                            • froeschi62
                              Member
                              • 05.03.2020
                              • 674
                              • Dietmar
                              • Mainz

                              #479
                              AW: Registrierungspflicht

                              Mit Edding auf die Innenseite der Haube geschrieben. Das reicht vollkommen.

                              Gruß
                              Dietmar
                              Logo 200, T-REX 300X, Diabolo 550, Voodoo 400, Voodoo 700, Diabolo 700UL

                              Kommentar

                              • Racerbuk
                                Member
                                • 23.08.2020
                                • 291
                                • Albert
                                • MFC Nürnberger Land

                                #480
                                AW: Registrierungspflicht

                                Man beachte was da so verbreitet wird :
                                Ja, ein nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 LuftVO bei einer anerkannten Stelle erworbener Kenntnisnachweis kann vermutlich ab dem III. Quartal 2021 beim Luftfahrt-Bundesamt ohne erneute Prüfung in den EU-weit gültigen Kompetenznachweis A1/A3 umgewandelt werden. Die Möglichkeit zur Umwandlung gilt bis zum 31.12.2021. Die ursprüngliche Gültigkeitsdauer von 5 Jahren bleibt bei der Umwandlung unverändert bestehen.

                                Für die Umwandlung wird das LBA ein entsprechendes Formular auf der eigenen Homepage bereitstellen. Die Kosten für die Umschreibung werden bei 50 € liegen und damit doppelt soch hoch sein wie die Prüfungsgebühr für eine neue Online-Prüfung zur EU-Kompetenzbescheinigung A1/A3.

                                Stand auf der Seite von Kopter-Profi.de ! Da leg ich doch entspannt nen Fuffi aufn Tisch und hab kein Gedöns mit Prüfung . Hoffe natürlich, dass DMFV eine sogenannte anerkannte Stelle ist.
                                Grüsse Günni
                                Am Arsch vorbei ist auch ein Weg
                                Hughes500 HCB, SAB Kraken 580, Logo400SE, VBar Touch

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